Die deutsche Schillerstiftung in Weimar

Textdaten
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Autor: Friedrich Gerstäcker
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Titel: Die deutsche Schillerstiftung in Weimar
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aus: Die Gartenlaube, Heft 3, S. 47–48
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1865
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[47] Die deutsche Schillerstiftung in Weimar. Die deutsche Schillerstiftung hat vor kurzer Zeit in Weimar ihre Generalversammlung gehalten und dort nicht allein gerade in den Hauptparagraphen ihre Satzungen oder Statuten vollständig geändert, sondern das Geänderte auch gleich zum Beschluß erhoben. Es sind darüber in der Presse die verschiedensten Stimmen laut geworden. Die in der Majorität gebliebenen Mitglieder jener Generalversammlung, die meistens über eigene Organe verfügten, haben die bisherige Verwaltung außerordentlich gelobt und die gefassten Beschlüsse als segensreich für die Stiftung hingestellt – von Anderen ist dagegen das Geschriebene auf das Bitterste angegriffen worden. Gestatten Sie einem Manne, der kein Mitglied der Zweigvereine ist, aber den wärmsten Antheil an der Sache selber nimmt, die Verhältnisse auch ziemlich genau kennt, ein Wort darüber, das ohne Gehässigkeit den gegenwärtigen, sehr zu beklagenden Stand dieser schönen Stiftung besprechen soll.

Es ist eine bekannte Thatsache, daß die erste Anregung zu der Schillerstiftung von Dresden kam und daß die Stiftung gegründet wurde, um für hülfsbedürftige, verdienstvolle Schriftsteller oder ihre Hinterlassenen einen Fond zu bilden. An vielen Orten entstanden Zweigvereine. Viele Schriftsteller – ich selber unter ihnen – hielten Vorlesungen zum Besten der Schillerstiftung, aber immer in diesem Sinn, denn Keiner von uns hatte damals noch eine Ahnung, daß je ein so bedeutendes Capital zusammenkommen könne. Der verstorbene Major Serre in Dresden that endlich für die Stiftung den Glückswurf, indem er die Schillerlotterie in’s Leben rief – aber auch seine Loose wurden dem Publicum nur zum Besten hülfsbedürftiger Schriftsteller und ihrer Hinterlassenen angeboten, und die deutsche Nation betheiligte sich, von diesem edlen und schönen Zweck angeregt, auf das freigebigste bei dem Kauf der Loose.

Der Erfolg war ein solcher, daß wir fast sagen können, wir sind wirklich im Stande, der größten Noth bedürftiger Talente abzuhelfen, und somit war der schöne Zweck vollständig erreicht. Da durchlief im Anfang vorigen Jahres das Gerücht die Presse, daß der Verwaltungsrath der Schillerstiftung gegen den Sinn und den nicht mißzuverstehenden Wortlaut der Satzungen sogenannte Ehrengaben an bemittelte Schriftsteller gegeben habe, während wirklich bedürftige und sogar solche, die sich um die Nationalliteratur verdient gemacht, leer ausgingen, ja abgewiesen wurden. Ich nenne hier Töpfer in Hamburg. Ich selber bewarb mich um eine Unterstützung für den humoristischen Schriftsteller und Maler Carl Reinhardt in Dresden, der, von Krankheit gelähmt, in die höchste Noth gerathen war – ich befürwortete dieselbe auf das Wärmste, wurde aber ebenfalls abgewiesen, wenn auch außerordentlich höflich.

Jetzt trat die Generalversammlung in Weimar zusammen, und man erwartete, daß der Verwaltungsrath eine scharfe Rüge über sein willkürliches Verfahren erhalten würde. Der Verwaltungsrath selber hatte sich auch in der That darauf gefaßt gemacht. Aber nichts dem Aehnliches geschah. Der Abgeordnete für Hamburg sah sich sogar im Stande, dem Verwaltungsrath ein Lob zu ertheilen, und der Vorsitzende, Dr. Franz Dingelstedt, ein tüchtiger und gewandter Redner, mit dem Nimbus eines kleinen, geselligen Hofes hinter sich, leitete mit einer solchen Meisterschaft die Verhandlungen, daß die Mitglieder der Generalversammlung (wenn auch mit geringer Majorität und einige Abgeordnete sogar – wie sich später herausstellte – gegen die ihnen gewordenen Instructionen ihrer Zweigstiftungen) für Alles stimmten, was der Verwaltungsrath in seinen kühnsten Hoffnungen für möglich gehalten hatte:

1) Oeffentlichkeit – wofür ihm die deutsche Nation nicht allein dankbar sein kann, sondern die sie auch berechtigt war zu fordern.
2) Verbleiben des Vororts in Weimar (gegen die Satzungen),
3) aber die Aenderung des Paragraphen, der eigentlich bis jetzt die tragende Stütze der ganzen Schillerstiftung gewesen und nun durch geschickte Einschiebung des kleinen, unansehnlichen Wortes „insbesondere“ völlig umgestoßen wurde, so daß der Verwaltungsrath dadurch die gewünschte Macht in die Hände bekam, mit den Geldern der Nationalstiftung zu thun, was er für passend hielt.

Der Paragraph der Satzungen lautete früher wie die nachstehende gewöhnlich gedruckte Schrift – das großgedruckte Wort „insbesondere“ ist jetzt eingefügt.

„Die Schillerstiftung hat den Zweck, deutsche Schriftsteller und Schriftstellerinnen, welche für die Nationalliteratur (mit Ausschluß der strengen Fachwissenschaften) verdienstlich gewirkt, vorzugsweise solche, die sich dichterischer Formen bedient haben, dadurch zu ehren, daß sie ihnen oder ihren nächstangehörigen Hinterlassenen (insbesondere) in Fällen schwerer Lebenssorge Hülfe und Beistand darbietet.“

Herr Advocat Judeich in Dresden hat in Folge davon im dortigen literarischen Vereine auf das Ungesetzliche dieser Aenderung und auf die juristische Unverletzlichleit des Zweckes einer Stiftung hingedeutet – und er hat Recht. Die Gelder sind von der deutschen Nation zur Unterstützung hülfsbedürftiger Schriftsteller zusammengeschossen, wie dürfen wir Schriftsteller jetzt, nun wir das Geld einmal haben, sagen: „Ei, wir machen damit, was wir eben wollen!“

Aber die Sache hat auch noch eine andere Seite. Von dem Augenblicke an, wo die Verwaltung der Schillerstiftung die Gelder derselben nicht mehr ausschließlich, sondern nur insbesondere zu mildthätigen Zwecken verwendet, ist jeder weitere Zuschuß, also jede Vermehrung des vorhandenen Capitals, vollständig abgeschnitten, denn welche Stadt in Deutschland wäre jetzt noch im Stande, einen neuen Zweigverein zu gründen – welcher Schriftsteller hätte noch die Stirn, eine Vorlesung zum Besten der Schillerstiftung zu halten, wo Jeder auftreten könnte und sagen: „O, Du willst wohl auch für Dich selber eine Ehrengabe zusammenbetteln?“ Ist das Vermögen der Schillerstiftung so gewachsen, daß jede Noth verdienstlicher deutscher Schriftsteller gehoben oder gemildert werden kann (was aber nach den vorliegenden Thatsachen noch nicht der Fall zu sein scheint, während der Verwaltungsrath bis jetzt, trotz des dahin zielenden Antrags einer Zweigstiftung, die Liste der um Unterstützung eingekommenen und abgewiesenen Schriftsteller ebensowenig vorgelegt hat), so wäre ich selber der Letzte, der Schillerstiftung das Recht abzusprechen, einzelne Gaben als eine Auszeichnung auch solchen Männern zu geben, die sich, dem Wortlaut der Satzungen nach, um die Nationalliteratur verdient gemacht haben. Nie aber dürfte eine solche Auszeichnung allein von dem beschränkten Kreise des Verwaltungsrathes ausgehen, sondern es müßte einer Generalversammlung überlassen werden, darüber zu bestimmen. Sollen aber, da keine neuen Zweigstiftungen mehr entstehen können, wenn das Vermögen der Stiftung zu anderen als mildthätigen Zwecken verwandt wird, die wenigen jetzt bestehenden Zweigstiftungen die permanenten und einzigen Gesetzgeber der Schillerstiftung bleiben?

Mit all diesen Vorgängen schon vor der Sitzung der Generalversammlung bekannt, ging ich selber nach Weimar. Ich wußte, daß ich, als keiner Zweigstiftung angehörend, weder eine Stimme in der Versammlung haben, noch einen Antrag stellen konnte.

Mit Dr. Franz Dingelstedt hatte ich vorher persönlich darüber gesprochen und er mir selber gerathen, das, was ich vorschlagen wolle, schriftlich einzureichen, er werde dann schon dafür sorgen, daß es zur Kenntniß der Versammlung komme. Ich that das. Meine kurzgedrängte Schrift, worin ich das obige Bedenken hervorhob, außerdem die Gründung eines Reservefonds empfahl und dagegen protestirte, daß diese Generalversammlung die Satzungen, ja den Zweck der ganzen Stiftung umstoßen und dann auch ohne Weiteres in Ausführung bringen könnte, wurde jedoch nicht allein nicht vorgelesen, sondern Dr. Dingelstedt beseitigte das Schriftstück selber in der Versammlung mit den Worten:

„Auf Gerstäcker’s Vorschläge ist in keiner Weise einzugehen, weil sie das ganze Gebäude der Stiftung umwerfen.“

Das Papier kam zu den Acten (Papierkorb?). Der Brief, den ich danach officiell von der Schillerstiftung bekam, lautet:

„Ihre unterm 16. dieses Monats an die erste ordentliche Generalversammlung der Schillerstiftung gerichtete Zuschrift ist der hohen Versammlung mitgetheilt worden.

In Erwägung jedoch, daß die von Ihnen angeregten Punkte – Neubestimmungen der Satzungen – ohnehin auf der Tagesordnung standen und daß Anträge, die auf eine Erörterung und Beschlußfassung Anspruch machen, laut Geschäftsordnung nur von Zweigstiftungen eingebracht werden können, ging die hohe Versammlung zur Tagesordnung über.

gez. Dr. Dingelstedt.“

Hierbei bemerke ich, daß die wichtigste Aenderung der Satzungen, jene die den ganzen Zweck der Stiftung umstößt, nicht erst an die Zweigstiftungen gegangen, sondern gleich in der Generalversammlung vorgeschlagen und zum Beschlusse erhoben ist. Eine andere Aenderung der Satzungen wurde in dieser Generalversammlung beantragt und durchgeführt – das Verbleiben der Schillerstiftung in dem Vorort Weimar. Wir dürfen aber nicht glauben, daß es sich hier nur um eine Verlängerung der Zeit handelt, welche die Stiftung an Weimar fesseln soll. Das thätigste Mitglied für dieses Resultat, der Abgeordnete für Hamburg, sagt darüber in den Hamb. Nachrichten:

„– Aber die Wegräumung der Verbindlichkeit zur periodischen Wanderschaft [48] war eine nothwendige, um den Vorort dauernd bei Weimar zu erhalten, das heißt in der Stadt, die außer den frischesten Spuren unserer Classiker und Schiller’s selbst zugleich die günstigsten politischen und geographischen Eigenschafte für den Mittelpunkt der Stiftung darbietet.“

Das ist wenigstens deutlich. Ich selber halte den Platz, wo sich der Vorort der Schillerstiftung befindet, für ziemlich gleichgültig – aber nicht gleichgültig ist die Leichtigkeit, mit welcher unbequeme Paragraphen der Satzungen beseitigt werden können, und mit denselben ist bereits schon so umgesprungen, daß von ihrer ersten Fassung fast Nichts geblieben. Während es schon ein Mißgriff war, als Bericht erstattenden Secretair einer Stiftung, die über allen Parteien stehen soll, einen Schriftsteller zu ernennen, der selbst als der Führer einer unserer größten literarischen Coterien bekannt ist, wurden auch die Satzungen zum ersten Mal da gebrochen, wo derselbe gegen den direct ausgesprochenen Sinn derselben lebenslänglich in seiner Stellung bestätigt ward.

Die Satzungen oder Statuen wurden zum zweiten Mal gebrochen, als der Verwaltungsrath unter dem Wortlaut: „als nationale Anerkennung“ heimliche sogenannte Ehrengaben an einzelne der Hülfe nicht bedürftige Schriftsteller von den ihm anvertrauten Geldern vertheilte. Auf der neulichen Generalversammlung gab man den alten Satzungen den Todesstoß, indem man sogar den ganzen eigentlichen Zweck der Stiftung über den Haufen warf. Das einzige Gute, was dort geschaffen wurde, ist die Oeffentlichkeit, und nur unbegreiflich, daß sie nicht gleich bei Gründung der Stiftung ihre Geltung erlangte.

Wenn die Schillerstiftung das bleibt, was sie sein soll, so ist jede Gabe, die sie verteilt, eine Ehrengabe für den, der sie empfängt, denn er empfängt sie von der Nation in Anerkennung seiner Verdienste. Daß er unverschuldet darben mußte, kann ihn nicht schänden. Schiller selber hat gedarbt und Unterstützung von einem Fürsten angenommen. Wer von uns würde sich schämen, wenn er wirklich in Noth geräth, eine Unterstützung von dem deutschen Volke anzunehmen? Ich wahrlich nicht, und wenn ich heute durch Krankheit oder Unglück arbeitsunfähig gemacht würde und meine Familie nicht mehr ernähren könnte, wäre ich stolz darauf von einem Fond unterstützt zu werden, den das deutsche Volk zu diesem Zweck gegründet hat.

Die Schillerstiftung in Weimar ist jetzt in die unangenehme Lage gerathen, daß sie ihre Beschlüsse nicht zur Ausführung bringen kann, da eine Zweigstiftung die sächsische Regierung ersucht hat, ihre Einwilligung nicht zu einer so willkürlichen und plötzlichen Aenderung der Statuten oder Satzungen zu geben. Es wäre eine sehr traurige Sache, wenn irgend eine Regierung überhaupt das Recht hätte, einen Einspruch in die innere Verwaltung einer wohlthätigen Stiftung zu thun, und ich weiß auch nicht, ob die sächsische Regierung je den Versuch dazu gemacht hätte, wenn es sich nicht hier in der That um einen Mißbrauch anvertrauter Gelder handelte.

Das Capital der Schillerstiftung gehört nicht dem Verwaltungsrath, um darüber zu verfügen, wie er es für nützlich hält, und es nur insbesondere den hülfsbedürftigen Schriftstellern zuzuwenden, sondern es ist ganz ausschließlich von den Gebern und der Nation nur für diese bestimmt und muß ihnen erhalten und gewahrt bleiben. Nur erst wenn der Nachweis geführt ist, daß alle bedürftigen Schriftsteller und Schriftstellerinnen nach Kräften bedacht sind – und der Beweis ist noch nicht geführt – können vielleicht die überflüssigen Gelder zu Ehrengaben verwandt werde. Aber selbst in dem Fall ist es noch vorher gerathen und nöthig, einen Reservefond zu gründen.

Die verschiedenen Punkte sind nun gründlich in den verschiedenen Zweigstiftungen durchberathen; möge jetzt einen neu Generalversammlung zusammentreten und einen endgültigen Beschluß fassen. Keine aber wird wagen dürfen den ganzen Zweck der Stiftung: „die Unterstützung hülfsbedürftiger Schriftsteller“, umzustoßen oder zu einer Nebensache herabzudrücken. Sie dürfen es nicht. Gelüstet es Einzelnen nach Ehrengaben, ei so laßt sie zusammentreten und einen neuen Verein gründen und Sammlungen dafür anstellen. Möglich auch, daß sie dann jenes komische Phantasiegebild einer Akademie erreichen, das schon ganz ernsthaft innerhalb der Schillerstiftung gespukt hat und jetzt nur bei Seite geschoben ist, weil man doch zu vielen Anstoß zu erregen fürchtete. Aber dieser Fond muß dem erhalten bleiben, dem er bestimmt war.

„Die Schillerstiftung hat den Zweck deutsche Schriftsteller und Schriftstellerinnen, welche für die Nationalliteratur verdienstlich gewirkt haben, dadurch zu ehren, daß sie ihnen oder ihren nächstangehörigen Hinterlassenen in Fällen schwerer Lebenssorge Hülfe und Beistand darbietet.“

Jede Wortklauberei, die diesen Sinn umstoßen will, muß von der deutschen Nation verdammt werden. Das Capital gehört hülfsbedürftigen deutschen Schriftsteller und ihren nächstangehörigen Hinterlassenen, und jeder Eingriff in deren Rechte ist – um das mildeste Wort zu gebrauchen – eine Ungerechtigkeit, die nicht geduldet werden darf.

Nachschrift.

Soeben kommt mir das Circular zu, welches der Verwaltungsrath in Weimar erlassen hat und worin er einfach droht, nicht allein die neuen Satzungen aufrecht zu erhalten, sondern auch seinen Verpflichtung – d.h. Auszahlen der Pensionsgelder – vollständig nachzukommen, also keinen Finger breit zu weichen, „und wenn er das Capital der Centralcasse angreifen, oder ganz und gar aufzehren sollte.“

Für das „Elend, welches demnach über die Pflegebefohlenen der Stiftung unfehlbar hereinbrechen würde,“ wälzt der Verwaltungsrath feierlich die Verantwortung von sich ab.

Aber das deutsche Volk wird all die Verantwortung eines solchen Elends zurück auf die Schultern des Verwaltungsrathes wälzen, wenn nicht bald eine neue Generalversammlung dieser bodenlosen Willkür ein Ende macht.
Fr. Gerstäcker.