Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige (Rezension)

Textdaten
Autor: Hans Wibel
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Titel: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige
Untertitel:
aus: Neues Archiv der Gesellschaft für Ältere Deutsche Geschichtskunde, 35. Band, 2. Heft, S. 246–262
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Erscheinungsdatum: 1910
Verlag: Hahnsche Buchhandlung
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Erscheinungsort: Hannover, Leipzig
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Quelle: GDZ Göttingen, Kopie auf Commons
Kurzbeschreibung: Rezension des Ersten Bandes von Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige
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[246]
Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige.
Von H. Wibel.

Im vorigen Jahre wurde das Erscheinen eines Werkes angekündigt, das endlich einen nicht nur in engeren Fachkreisen seit lange schmerzlich empfundenen Mangel beseitigen sollte. Nicht allein, wer sich speziell mit dem Urkundenwesen der alten Deutschen Kaiser und Könige zu befassen hatte, auch der Geschichtschreiber, der Kunstforscher, der Kulturhistoriker, schliesslich der Liebhaber und Sammler, jeder von seinem besonderen Standpunkt und Interesse heraus, wird immer wieder bedauert haben, dass eine berechtigten Ansprüchen und dem Bedürfnis genügende Sammlung von Abbildungen der Siegel der Deutschen Herrscher nicht vorhanden war. Es war bisher schlechterdings unmöglich, sich im einzelnen Fall wie im allgemeinen ein sicher begründetes Urteil zu bilden: Die Originale sind weit verstreut, sei es noch vereinigt mit den Urkunden, die sie beglaubigen sollten, sei es getrennt von ihnen in Archiven und Museen, sie sind ebenso wie die auf Grund von Abgüssen angelegten Sammlungen nur an den Aufbewahrungsorten in grösserem Massstabe benutzbar, graphische Publikationen aber, die diese Schwierigkeiten beheben könnten, bestanden nicht in wirklich Nutzen gewährender Form. Zwar konnte man sich zur Not in einzelnen Fällen durch mühsames Zusammensuchen von vielfach je nach dem Alter mehr oder weniger zuverlässigen Abbildungen Rat erholen, aber es blieb immer nur unvollständiges Material von zweifelhafter Güte. Auch zwei Spezialwerke, einmal die auf den Abgüssen einer Privatsammlung beruhende Publikation von C. Heffner[1], dann das grossartige Werk der ‘Kaiserurkunden in Abbildungen’ konnten keine Abhülfe schaffen. Das erstere bringt nur einen geringen Bruchteil des ganzen in Frage kommenden [247] Materials, dazu vielfach in technisch recht unzureichender Form und lässt durch diese beiden Mängel fortwährend im Stich; das letztere aber legt das Hauptgewicht auf die Wiedergabe der Gesamterscheinung der Urkunden, und da bei dem hier in Frage kommenden Verfahren entweder die Rücksicht auf die Schrift oder die auf das Siegel massgebend sein muss, beide zugleich aber nicht in entsprechender Güte reproduziert werden können, so sind hier die Siegel, ganz abgesehen davon, dass Vollständigkeit ja garnicht im Plan lag, zu kurz gekommen; vielfach fehlen sie ganz auf den abgebildeten Urkunden, und im übrigen ist ihre Wiedergabe des öfteren ungenügend oder gar geradezu unkenntlich.

Um so grössere Erwartungen knüpfen sich an das nunmehr im Erscheinen begriffene Werk von O. Posse: Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige von 751–1806[2]. Es soll aus vier Bänden Tafeln und einem Textbande bestehen, von denen der erste jetzt herausgekommen ist[3], während die folgenden in Abständen von je einem Jahr versprochen werden. Wenn, wie anzunehmen, in den drei späteren Tafelbänden die Anordnung des ersten beibehalten wird, so enthalten sie ausser den Tafeln selbst nur kurze Uebersichten über deren Inhalt und Stammtafeln der in Betracht kommenden Herrscherhäuser; alles weitere an Beschreibung und Erläuterung, sowie die allgemeineren sich daran knüpfenden Ausführungen über das Siegelwesen überhaupt werden dem Textbande vorbehalten bleiben, den man nun ja leider erst in vier Jahren wird erwarten dürfen[4].

Wir haben es also vorläufig nur mit dem ersten Bande zu tun und müssen uns an das halten, was er bringt. Hervorgegangen ist diese neue bedeutungsvolle Publikation aus der von dem Herausgeber angelegten Sammlung, die, dadurch dass Kaiser Wilhelm II. sie vor einigen Jahren angekauft und sie dem Germanischen Nationalmuseum zum Geschenk gemacht hat, dem grösseren Publikum zugänglich [248] geworden ist. Um diese Sammlung aber erst wirklich der Allgemeinheit nutzbar zu machen, gab der Kaiser zugleich den Auftrag, sie graphisch zu reproduzieren, eine Aufgabe, die jetzt also in ihrem ersten Teile erfüllt ist. Wer Gelegenheit gehabt hat, die Sammlung selbst in Nürnberg zu sehen, wo sie in einem schönen Schrank aufbewahrt und zur Schau gestellt wird, wird wenigstens beim ersten Anblick den vielfach versilberten und vergoldeten Metallabgüssen aus denen sie besteht, seine Bewunderung nicht versagt haben. Beim näheren Zusehen bleiben freilich dem Sachverständigen mancherlei Mängel nicht verborgen, der glänzende Schein vermag nicht darüber zu täuschen, dass die Abgüsse schon des öfteren zu wünschen übrig lassen, und das ist dann auch nicht ohne Einfluss auf die Publikation selbst geblieben.

Der vorliegende erste Band in stattlichem Folioformat enthält auf 53 Tafeln die Siegel von Pippin bis auf Ludwig den Bayern, also aus der Zeit von 751 bis 1347. Jede Tafel bietet je nach der Grösse der dargestellten Siegel eine wechselnde Anzahl von übersichtlich und möglichst chronologisch angeordneten Abbildungen in bräunlich getönten Lichtdrucken. Diese selbst sind auf jeder Tafel nummeriert, so dass sie in der vorangestellten Uebersicht leicht aufzufinden sind, in der dann jedesmal ein kurzer Vermerk über die Herkunft, den Aufbewahrungsort des Originals oder sonst der Quelle der Reproduktion, unter dem Namen des betreffenden Herrschers chronologisch und nach Typen geordnet, gegeben wird. Die Umschrift wird buchstabengetreu wiedergegeben, und, wo dies bereits festgestellt werden konnte, wird der Zeitraum verzeichnet, innerhalb dessen der Gebrauch des einzelnen Stempels nachweisbar ist[5].

[249] Nun zu den Reproduktionen selbst[WS 1]. Bei der heute verfügbaren Vollendung der Technik versteht es sich von selbst, dass in einem so gut ausgestatteten Werke das mögliche erreicht worden ist und somit eine grosse Anzahl vorzüglicher Abbildungen geboten wird[6]. Wenn allerdings gerade für die ältere Periode die Darstellung nicht immer genügt, so wird man diesen Fehler in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht in dem Wiedergabeverfahren, sondern in dem diesem zu Grunde liegenden Material suchen müssen. Und da rächt es sich allerdings, dass man, freilich im Rahmen des Auftrages, sich, wenn ich nicht irre, im wesentlichen darauf beschränkt hat, die der Sammlung angehörenden Abgüsse statt der Originale zu verwenden. Was uns aber an den Siegeln interessiert, ist doch nicht nur der ungefähre Eindruck von dem, was darauf dargestellt ist; man möchte alles und zwar möglichst so genau sehen, wie es theoretisch die Feinheit [250] des Stempelschnitts und praktisch die Art und die Erhaltung der Siegelmasse gestattet. Das ist aber nur erreichbar bei Aufnahmen direkt nach den Originalen, zumal da, wo Alter und Beschädigungen schon von erheblichem Einfluss gewesen sind. In Folge des doppelten Abformungsprozesses, durch den der Abguss hergestellt wird, ferner durch die glänzende Metalloberfläche werden nicht nur manche noch sichtbaren Reste verwischt und die vorhandenen Mängel vergröbert, sondern durch die hierbei hervorgerufenen starken Schlaglichter wird auch noch weiterer Schade angerichtet, und auf diese Weise verschwinden dann mehrfach Einzelheiten und Feinheiten mehr oder weniger vollständig[7].

Dazu kommt, dass keineswegs immer die besterhaltenen Siegel als Vorlage gedient haben[8], man hätte vielleicht öfter, als es geschehen ist, zwei sich ergänzende Exemplare desselben Stempels und auch in den Fällen, wo sonst schon eine hinreichende Abbildung eines seltenen Stückes vorhanden war, einen anderen als den bereits bekannten Abdruck wiedergeben können[9]. Denn tatsächlich [251] sind ja nur wenige Siegel der älteren Zeit aus Wachs oder aus Blei wirklich tadellos erhalten: des öfteren gelang in dem weichen Material schon die Ausprägung selbst nicht gut, meist aber sind die Siegel durch spätere Beschädigungen beeinträchtigt, und daher bietet fast jedes weitere Exemplar Ergänzungen zum anderen. Mögen diese Wünsche und Bedenken aus der Art der dem Herausgeber gestellten Aufgabe resultieren, so fragt es sich eben, ob man ein solch umfassendes und schönes Werk nicht auch auf die bestmögliche Grundlage hätte stellen sollen, anstatt es auf dem Bestand einer wohl immerhin unter beschränkenden Umständen zusammen gekommenen, ursprünglich privaten Sammlung beruhen zu lassen.

Solcherlei geringfügigere Mängel spielen indessen nur eine untergeordnete Rolle gegenüber den ganz hervorragenden Vorteilen, die diese grosse Publikation allen Interessenten bietet. Zum ersten Male sind in angenäherter Vollständigkeit die Siegel der Deutschen Herrscher vereinigt, und dem Herausgeber gebührt lebhafter Dank dafür, dass uns nunmehr ein Material zu Gebote steht, das zu einem erheblichen Bruchteil oder gar überwiegend bisher überhaupt noch nicht publiziert war. Dankbar anzuerkennen ist ferner, dass er sich nicht nur auf das im Titel angekündigte beschränkt, sondern seinem Werke noch grössere Ausdehnung gegeben hat, indem er auch die Siegel der Gemahlinnen, die Siegel der Herrscher vor ihrer Wahl zum König, auch ihrer Söhne, die nicht in Deutschland zur Herrschaft gelangt sind, und schliesslich die Siegel der hervorragendsten Reichsbeamten – alle diese freilich nur erst in der späteren Zeit etwa von der Mitte des 12. Jh. ab vorkommend – aufgenommen hat, wodurch schon im ersten Bande rund gerechnet vierhundert Siegel zur Aufnahme gelangt sind.

Wir müssen es uns versagen, an dieser Stelle Betrachtungen anzustellen, die sich nunmehr an dem gebotenen Material so viel leichter und umfassender als bisher vornehmen lassen und gewiss zu manchen neuen Ergebnissen führen würden. Wir wollen auch vermeiden, dem Herausgeber vorzugreifen und auf Dinge einzugehen, die dem Textbande vorbehalten sein werden: in den folgenden Ausführungen soll vielmehr nur auf einiges eingegangen werden, was sich als Berichtigung und Nachtrag zu den gegebenen [252] Abbildungen oder als abweichende Beurteilung derselben charakterisiert.

Wenn ich recht sehe, so ist Posse von dem Grundsatz ausgegangen, nur echte oder wenigstens von ihm für echt gehaltene Siegel, keinesfalls aber als Fälschungen sicher erkannte Stücke abzubilden, denn es findet sich keine der zahlreichen bekannten Fälschungen unter den Abbildungen, und so wird dieses Prinzip tatsächlich zu Grunde gelegt worden sein[10]. Ob es ganz richtig ist, so zu verfahren, darf man vielleicht bezweifeln, es würde das ja ungefähr damit übereinstimmen, wenn man in den Diplomata-Bänden die unechten Diplome von der Aufnahme durchweg ausgeschlossen hätte. Gerade so wie die falschen Urkunden entbehren aber falsche Siegel – natürlich in den durch Herstellungszeit und Ausführungsart gegebenen Grenzen – nicht alles Interesses. Ist auch der rein historische Wert durch die Tatsache der Unechtheit beschränkt, so bleibt doch der kunst- und kulturgeschichtliche bestehen, ganz abgesehen davon, dass bei der Lückenhaftigkeit unserer Kenntnis in einem falschen Siegel unter Umständen sehr wohl ein untergegangener echter Stempel nachgeahmt worden sein kann.

Wir dürfen also jedenfalls annehmen, dass das, was in diesem Bande an Abbildungen geboten wird, von dem Herausgeber als echt oder wenigstens nicht als falsch angesehen worden ist[11]. Da ist denn doch schon merkwürdig, [253] dass er die kürzlich nachgewiesene Fälschung des Stempels und der beiden Abdrücke zweier Siegel Rudolfs von Habsburg, die als verworfene Probesiegel (Taf. 41, 1–4) bezeichnet werden, nicht erkannt hat[12]. Für Fälschungen gleicher Art halte ich aber auch das angeblich verworfene Probesiegel Lothars (Taf. 20, 3)[13], ebenso das angebliche zweite Kaisersiegel Friedrichs I. (Taf. 22, 2) und das dritte Siegel Heinrichs VI. (Taf. 23, 3). Bei den beiden erstgenannten kommt zu der schlechten und doch im wesentlichen einem echten Stempel nachgeahmten Arbeit die ganz unbeglaubigte Ueberlieferung hinzu. Das Letztere konnte ich Dank dem Entgegenkommen des Königl. Bayerischen Allgemeinen Reichsarchivs selbst in Augenschein nehmen und halte es auf Grund der ganz rohen Arbeit ebenfalls für eine Fälschung. Dazu kommt, dass Heinrich sich in der vom 16. Juli Worms datierten und zu 1195 einzureihenden Urkunde (St. 4954) als ‘rex Sicilie’ bezeichnet, da er diese Würde seit einem halben Jahre (Weihnachten 1194) bekleidet, während das Siegel diese Titulatur nicht [254] aufweist. Freilich sind, wie es scheint, die Siegel Heinrichs VI. noch garnicht erforscht, so dass sich abschliessendes nicht sagen lässt. Posse kennt denn auch nur eine Goldbulle an einem Diplom (St. 4771) von 1192 (Taf. 23, 5. 6) und weiss über deren Vorkommen nichts anzugeben, während nach Stumpf z. B. auch an den Urkunden, Reg. 4922 und 4925 aus dem Frühjahr 1195 Goldbullen hängen sollen, von denen, wenn sie überhaupt noch vorhanden, noch festzustellen wäre, ob sie nicht mindestens durch die Angabe des sicilischen Königstitels von der älteren verschieden sind.

Nicht anders aber verhält es sich auch mit zweien der von Posse abgebildeten Siegeltypen K. Friedrichs II. Ich glaube nicht an die Echtheit des von ihm als Variante des bekannten Typus (Taf. 27, 6) wiedergegebenen Siegels (Taf. 27, 7), das nach einem ganz unbeglaubigten Gipsabguss reproduziert ist und allerdings seiner Angabe nach auch an dem D. B.-F. 782 (s. oben S. 248, N. 1) sich befinden soll. Wenn nicht etwa der Gipsabguss auf dieses selbe Stück zurückgeht, so möchte ich die tatsächliche Identität des Stempels noch nicht für zweifellos halten[14]. Zu diesem Zweifel aber berechtigt mich nicht nur die Arbeit, die bei aller Uebereinstimmung mit dem echten Typus in den Abweichungen nur durchweg Verschlechterungen darbietet, sondern dass in einem ähnlich gelagerten Fall die Angabe Posses tatsächlich falsch ist. Bereits Philippi, Zur Geschichte der Reichskanzlei unter den letzten Staufern S. 80, hat zum D. B.-F. 1599 bemerkt, dass es mit einer Nachbildung des echten Kaisersiegels Friedrichs II. (Taf. 29, 1) versehen sei, Posse dagegen bildet (Taf. 29, 2) eine Variante dieses echten Siegels wiederum nach einem unbeglaubigten Gipsabguss ab und behauptet, dieser Typus komme auch an B.-F. 1599 vor. Erweckt [255] schon die Abbildung die begründete Vermutung, dass es sich nicht um ein echtes Siegel handeln könne (man vgl. z. B. nur das Ɛ in FRIDƐRICVS und die schlechte Arbeit im allgemeinen), so stimmt überdies die Sache mit B.-F. 1599 nicht. Wie ich ebenfalls durch Autopsie feststellen konnte, entspricht dieses Fragment weder in den Massen[15] noch in den Einzelheiten der Darstellung, vor allem aber nicht in der Legende diesem Bilde. Ist auf Taf. 29, 2 wie auf dem echten Siegel DI GR̅A IMPƐRATOR zu lesen, so steht hier zweifellos deutlich DEI GRA IPƐRATOR; damit aber ist die Unvereinbarkeit erwiesen, und Philippis Annahme, dass das Siegel von B.-F. 1599 eine Fälschung nach dem echten Siegel (Taf. 29, 1) sei, bestätigt sich, während die Dresdener angebliche Variante bei dem Mangel aller Beglaubigung in Verbindung mit den übrigen Bedenken weiterhin keinen Anspruch darauf erheben kann, für echt gehalten zu werden.

Ganz zweifellos falsch ist aber schliesslich auch der zuerst von Winkelmann, Mitteil. des Oesterr. Instituts XV, 485 ff. beschriebene und abgebildete Siegelstempel, der Ende 1893 im Antiquitätenhandel in Italien auftauchte, um alsbald in der Sammlung eines glücklichen Käufers wieder zu verschwinden. Die annähernd mit dem echten Typus (Posse Taf. 29, 4) übereinstimmende Grösse (s. oben S. 249, N. 1) und Darstellung lässt gerade wieder in den Abweichungen die Fälschung deutlich erkennen, wenn auch Winkelmann die Echtheit für möglich hielt. Missverstanden ist die Darstellung des Thrones und die Form der Krone, der die regelmässig auftretenden seitlichen Anhänger fehlen, und ganz verdorben ist die Kleidung. Da Winkelmanns Abbildung aber auf einem Abdruck des angeblichen Originalstempels, nicht etwa einer schlechten Zeichnung danach beruht, so wird man die Fehlerhaftigkeit auch tatsächlich dem Stempel zuschreiben müssen, ebenso wie das schon von ihm vermerkte Versehen in der Legende, das aber nicht, wie er meint, auch auf einem echten Stempel vorkommen könne, sondern hier auf einer falschen Beobachtung an einem nicht gut erhaltenen echten Siegelabdruck beruht. Der Stempelschneider erkannte nicht die z. T. ligierten Buchstaben, die die Worte ‘imperator et semper’ bilden, [256] wobei ‘et’ durch ein schlangenförmiges Abkürzungszeichen gebildet wird, sondern zog dies Zeichen zum R, las das S für ‘et’ und das ligierte MP für EP, so dass nunmehr ‘imperator[um] 7 sep[er]’ zu lesen ist.

Es wird sich daher mit diesem Stempel nicht anders wie mit allen übrigen Stempeln von Kaisersiegeln verhalten, die in neuerer Zeit im Handel auftauchten und sich sämtlich als spekulative Fälschungen erwiesen haben[16].

Einen besonders interessanten Fall bildet das von Posse zweimal abgebildete angebliche sechste Siegel Ottos II. (Taf. 9, 1. 2). Es kommt nicht nur, wie er angibt, zweimal (DD. O. II. 191. 194), sondern im ganzen heute noch sechsmal vor, nämlich ausser an diesen beiden Diplomen für Memleben auch an zwei Diplomen Ottos III. für Meissen (DD. O. III. 174b. 183) und schliesslich an zwei weiteren Ottonischen Diplomen für Nienburg (DD. O. II. 185a; O. III. 244). Vielleicht hat es sich aber auch noch mindestens an einem anderen, heute nur abschriftlich erhaltenen Diplome für Meissen (DO. II. 184) befunden[17]. Für die beiden letzteren Gruppen hat bereits Erben[18] die Identität des Typus und somit die Abweichung von dem vierten Siegel Ottos II., mit dem Foltz es, abgesehen von den DD. O. III. 174b. 183, identifiziert hatte, erkannt; die Uebereinstimmung aber auch mit dem Memlebener Siegel konnte ich selbst gerade beim Vergleich mit den in der Posseschen Sammlung befindlichen Abgüssen von den Siegeln der Meissener Diplome feststellen. Hatte Erben noch gemeint, einen von Otto III. verwendeten, bisher unbeachtet gebliebenen, echten Stempel in Betracht ziehen zu müssen, so halte ich das für ausgeschlossen und halte vielmehr dieses Siegel trotz des häufigen Vorkommens für eine Fälschung.

[257] In einer vor mehreren Jahren begonnenen, aber in Folge der Inanspruchnahme durch andere Arbeiten nicht zu Ende geführten Untersuchung hoffe ich gelegentlich noch den Nachweis zu erbringen, dass bis auf das DO. III. 183[19], alle anderen oben genannten Diplome Nachahmungen von der Hand eines und desselben Fälschers sind, der zu Anfang des 11. Jh. arbeitete und für seine Zwecke sich auch des wohl von ihm selbst hergestellten falschen Siegels bediente. Es wäre dieses das bisher bei weitem älteste Beispiel dafür, dass ein mittelalterlicher Fälscher im Auftrage verschiedener Empfänger seine Falsifikate angefertigt hat. Dass aber das Siegel wirklich falsch ist, geht, wie mir scheint, nicht zum mindesten auch aus der ganz minderwertigen Arbeit, die auch von ganz schlecht geschnittenen echten Typen der Zeit noch erheblich abweicht, hervor. Auch Foltz[20] hat dies wenigstens für die beiden Meissener Diplome bereits erkannt.

In wie weit sich sonst noch Fälschungen unter den abgebildeten Stücken befinden, wird ohne spezielle Kenntnis und Nachforschung nicht festzustellen sein. Ich beschränke mich daher darauf, noch einige Bemerkungen zu den mir genauer bekannt gewordenen echten Siegeln zu geben.

Ein bekanntes Argument gegen die Fähigkeit und die Absicht des früheren Mittelalters, im Siegel ein Porträt des betreffenden Herrschers zu geben, bildet der Umstand, dass Otto II. Siegel seines Vaters übernimmt. Dies ist, nachdem es von Foltz einmal festgestellt worden war, unwidersprochen geblieben und trifft auch tatsächlich zu, insofern Otto II., abgesehen vom ersten Königssiegel, das sechste Siegel Ottos I. (Posse Taf. 7, 7. 8, 5), und zwar wohl erst nach dessen Tode, benutzt hat. Ist das aber auch mit dem fünften Siegel Ottos I. wirklich der Fall? [258] Foltz behauptete es, die MG.-Ausgabe der Diplome Ottos II. hat sich ihm angeschlossen, und auch Posse identifiziert die beiden von ihm gegebenen Abbildungen (Taf. 7, 6 und Taf. 8, 6). Sieht man aber genauer zu, so ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass die Stempel eben nicht identisch sind[21]. Da nun die Abbildung bei Posse sicher einem Diplom Ottos II. (DO. II. 78) entnommen ist, so wird man annehmen dürfen, dass hier Otto II. einen neuen Stempel und also den fünften Stempel Ottos I. vielleicht überhaupt nicht verwendet hat. Bei der ungenügenden Zuverlässigkeit von Foltz ist daneben freilich nicht ausgeschlossen, dass dieser Stempel auch schon unter Otto I., oder dass neben ihm der fünfte Stempel Ottos I. ausserdem noch von Otto II. gebraucht worden ist[22].

Posse verspricht in seinem Werke eine vollständige Sammlung der Kaisersiegel zu geben; dass ihm das nicht vollkommen gelungen ist, ist nicht verwunderlich und bedeutet nur dort einen Vorwurf, wo eine Lücke ohne Schwierigkeit zu vermeiden gewesen wäre. Bei dem Stand der Vorarbeiten und der Zerstreutheit des Materials erheben sich ganz ungeheure Schwierigkeiten, die eine Nachprüfung jedes einzelnen Falles unmöglich machen. Dazu kommt, [259] dass die Vorarbeiten selbst meist auf nur unvollständig gekanntem Material beruhen, und dass man demnach ihre Ergebnisse nicht als abschliessend betrachten darf. Irrtümer sind nicht ausgeblieben, wie denn auch nicht alle bestehenden Varianten erkannt worden sind. So ergeben sich denn auch bei Posse Lücken, die wenigstens teilweise vielleicht zu vermeiden gewesen wären, jedenfalls aber in Hinsicht auf die uneingeschränkte Wertschätzung seines Werkes bedauerlich sind. Einige Nachträge zu den Siegeln Salischer Kaiser, die entweder bei der Bearbeitung der Diplome für die MG.-Ausgabe oder sonst zu unserer Kenntnis gekommen sind, sollen diese Lücken wenigstens für das 11. Jh. ausfüllen helfen. So findet sich das von Bresslau[23] mit 2h bezeichnete Siegel Konrads II. (Posse Taf. 12, 4) nicht nur auf Stumpf, Reg. 1900 (DK. II. 47), sondern auch auf St. 1884 (DK. II. 32), und vielleicht befand es sich der überlieferten Zeichnung nach auch noch auf dem Magdeburger Diplom St. 1874 (DK. II. 22). Aber auch ein ganz neuer Typus hat sich wenigstens ein einziges Mal an dem Salzburger Diplom St. 1961 (K. II. 108; Orig. im Staatsarchiv zu Wien) noch gefunden, er nähert sich in der Darstellung von Kopf und Krone dem vierten Siegel Konrads (Posse Taf. 13, 2), die Attribute stimmen dagegen mit dem dritten (Posse Taf. 12, 5. 13, 1), die Art der Anbringung der Legende schliesslich mit dem fünften und sechsten Siegel Konrads überein. Schon dadurch wird die Echtheit wohl zweifellos, und in der demnächst vollendeten Ausgabe der Diplome Konrads II. ist daher das Siegel mit 3b bezeichnet worden. Eine Abbildung in natürlicher Grösse nach dem mir zur Verfügung stehenden Gipsabguss veranschaulicht das gesagte[24].

Auch zu den Siegeln Heinrichs III. ergeben sich Nachträge[25]. Hatte Bresslau die erste (Königs)-Bulle dieses [260] Herrschers an dem St. Gallener D. St. 2189 (Posse Taf. 14, 3. 4) mit der damals vermissten und nur in einer Abbildung bei Lacomblet überlieferten Bulle des D. St. 2207 (Orig. im Staatsarchiv zu Düsseldorf) identifiziert, so zeigt sich, nachdem sie wieder zu Tage gekommen und dem Diplom zweifellos mit Recht[26] beigelegt ist, dass bei aller Uebereinstimmung im allgemeinen ein anderer Stempel vorliegt, an dessen Echtheit nicht zu zweifeln ist. Die beigegebenen Abbildungen nach einem Gipsabguss werden dies auch ohne eingehende Beschreibung bei dem Vergleich mit dem Bilde bei Posse bestätigen[27]. Schliesslich lässt sich auch noch von der Kaiserbulle Heinrichs III. eine Variante konstatieren. Leider hat Posse nur das durch Doppelschlag entstellte und schlecht erhaltene Exemplar an dem D. St. 2486 (Taf. 15, 3. 4) wiedergegeben, das mit der an dem D. St. 2494 befindlichen, wesentlich besser erhaltenen Bulle genau übereinstimmt. Von diesen beiden weicht nun aber die Bulle des D. St. 2444 (Orig. im Staatsarchiv zu Hannover), wenn auch wiederum nur in Einzelheiten, doch deutlich genug ab, um die verschiedene Arbeit und den anderen Stempel erkennen zu lassen[28]: Heinrich III. hat sich [261] also mindestens zweier Königs- und zweier Kaiser-Bullen bedient[29].

Die Siegel Heinrichs IV. und Heinrichs V. sind noch nicht so genau durchgearbeitet, um ganz abschliessende Ergebnisse zu bieten. Zu den Stempeln Heinrichs IV. möchte ich jedoch auf das falsche Siegel hinweisen, das sich heute auf zwei Werdener Diplomen findet, dem falschen D. Heinrichs I. 26 und dem Originaldiplom Heinrichs III. St. 2164. Leider ist es in beiden Fällen nur unvollständig erhalten, im ersten findet sich nur das Mittelstück, im zweiten fehlt der grösste Teil der Legende[30]; indessen ist die Arbeit so gut und stimmt in Einzelheiten so weitgehend mit dem dritten und vierten Königssiegel Heinrichs IV. überein (Posse Taf. 16, 3. 4), dass ich nicht für ausgeschlossen halte, dass es sich hier entweder um ein noch unbekanntes echtes Königssiegel Heinrichs IV. selbst oder um eine wenigstens teilweise mechanische Abformung danach handelt[31]. Das ist aber immerhin nur eine Vermutung, die der Nachprüfung bedarf.

[262] Meine kurzen Ausführungen werden gezeigt haben, in wie weit dem Siegelwerk Posses noch einige nicht ganz unerhebliche Mängel anhaften, und in wie weit nicht alle Wünsche und Erwartungen befriedigt worden sind. Es wird ihnen aber auch zu entnehmen sein, dass diese Mängel ihre Ursache und ihre Entschuldigung finden, einmal in der Grundlage, auf der sich das Werk aufbaut, dann aber auch in den ganz bedeutenden Schwierigkeiten, die sich der idealen Erreichung des Zieles entgegenstellen. Ich möchte nicht schliessen, ohne noch einmal hervorgehoben zu haben, dass schon der erste Band dieser gross angelegten und schönen Publikation einen ganz erheblichen Gewinn für die verschiedenen Zweige unserer Wissenschaft bedeutet, und dass dem Herausgeber der lebhafte Dank aller engeren und weiteren Fachgenossen und überhaupt aller derjenigen, die sich mit dem interessanten und noch lange nicht abschliessend behandeltem Gebiet der Siegelkunde beschäftigen, sicher ist.

[263]

Anmerkungen des Autors

  1. Die Deutschen Kaiser- und Königs-Siegel, Würzburg 1875.
  2. In einem Anhang werden auch die Siegel der Kaiser des neuen Deutschen Reichs bis auf die Gegenwart abgebildet werden.
  3. Dresden, Wilhelm Baensch, 1909.
  4. Diese Einrichtung, die ja auch sonst mancherlei Nachteile mit sich bringt, hat es wohl auch veranlasst, dass die Bände nicht einzeln abgegeben werden. Das ist aus dem Grunde bedauerlich, weil dadurch den meisten Privaten die Anschaffung unmöglich gemacht sein dürfte. Denn abgesehen von dem in Summa doch hohen Preise kommt für die Mehrzahl der Interessenten schliesslich nur ein Bruchteil des Gesamtwerkes in Betracht.
  5. Abgesehen von kleineren Mängeln, möchte ich hierzu nur auf einiges nicht ganz belanglose, das mir aufgefallen ist, hinweisen. Gegenüber der sonst stets gewählten ausführlichen und deutlichen Herkunftsbezeichnung findet sich ganz unmotiviert gleich zu Anfang (zu Taf. 1, 7; 3, 6. 8) die nicht jedem verständliche Angabe ‘Or. Chaumont’, gemeint ist das Departementalarchiv daselbst. Ebenso wäre es unerlässlich gewesen, bei den Angaben über das Vorkommen der auf Tafel 27, 7 und 29, 1 abgebildeten Siegel sich nicht auf den Vermerk ‘Or. Deutschordensarchiv Wien’ zu beschränken, sondern die Regestennummer der Böhmer-Fickerschen Regesten zu verzeichnen; diese ist im ersteren Fall B.-F. 782 und zeigt an, dass das betr. Diplom zum Jahr 1215 (nicht 1214) gehört, im letzteren aber bleibt es zweifelhaft, ob der betreffende Siegeltypus sich auf B.-F. 1313 oder 1314 oder auf beiden im Original erhaltenen Stücken vom gleichen Datum befindet. Die Legenden sind fast stets ganz getreu wiedergegeben, ich bemerke hier nur, dass auf dem [249] erheblich besser erhaltenen ersten Siegel Ludwigs des Frommen (Posse Taf. 1, 6) auf dem D. Mühlbacher Reg. ² 773 im Bezirksarchiv zu Strassburg deutlich zu lesen ist: ‘x̅pe’ und ‘imperatore-’ also mit Abkürzungszeichen. Zu der Kaiserbulle Heinrichs II. (Taf. 11, 6. 7) ist zum Revers zwar das Monogramm und eine von Foltz vermutete Auflösung, die ich in dieser Form nicht für sehr glaubwürdig halte (besser vielleicht: ‘Deus protege imperium Romanorum’), verzeichnet, aber nicht beachtet, dass sie sich garnicht auf dies Monogramm, sondern auf die vier im Kreise aussen herum stehenden Buchstaben DPIR bezieht, die von Posse nicht angegeben werden.
  6. Ein sehr wesentliches, auch in neuen Veröffentlichungen nicht immer genügend beachtetes Moment ist die ebenfalls rein technische Angelegenheit der genauen Einhaltung der Originalmasse. Es leuchtet ein, dass man zutreffende Schlüsse beim Vergleich nur dann ziehen kann, wenn man sicher ist, dass keine willkürlichen Abweichungen hiervon vorliegen. So viel ich sehe, ist das in diesem Werk durchaus genau innegehalten worden, und bei geringfügigen Differenzen mit Exemplaren gleicher Prägung wird man das den Verzerrungen durch gelegentliche Ausdehnung oder Zusammenziehung des wenig festen Siegelstoffes aus Wachs oder Blei zuschreiben dürfen. Nur in einem Falle ist, soviel ich sehe, dem zuwider gehandelt, und zwar bei der Wiederholung der von Winkelmann von einem inzwischen wieder verschwundenen Siegelstempel Friedrichs II. gebrachten Abbildung auf Taf. 30, 1. Winkelmann gibt die Verkleinerung von 7,2 auf 5,7 cm an, bei Posse fehlt dieser sehr wesentliche Vermerk. Ein anderes kürzlich erschienenes Siegelwerk, W. Ewald, Die Siegel der Erzbischöfe von Köln (Rheinische Siegel I; Bonn 1906), genügt dagegen diesen berechtigten Anforderungen leider durchaus nicht in der versprochenen Weise, denn es finden sich Differenzen bis zu 5 Millimetern unter der Originalgrösse, und wenigstens einmal ist sogar ein Siegel (das falsche Siegel Annos II. Taf. 4, 4) nur in 4/5 der natürlichen Grösse ohne entsprechende Bemerkung darüber reproduziert worden. Ich hatte Gelegenheit, dies an einer Anzahl der von ihm benutzten Originalsiegel im Staatsarchiv zu Düsseldorf nachzuprüfen.
  7. Man vergleiche hier z. B. nur einmal die zwei Reproduktionen von Siegeln, die Bresslau seinem Aufsatz über die Siegel der Salischen Kaiser (N. Archiv VI, 541 ff.) beigegeben hat, mit den Abbildungen, die Posse von denselben Exemplaren bringt, der Vergleich wird wesentlich zu Ungunsten Posses ausfallen.
  8. Man beachte, dass. z. B. von den Siegeln Konrads II. bei Posse kein einziges einen wirklichen Begriff von der Gesichtsbildimg des Herrschers durch den Stempelschneider gibt. Die Köpfe sind entweder ganz unkenntlich oder doch so beschädigt, dass Einzelheiten nicht zum Ausdruck kommen. Statt also eins derselben (Taf. 12, 5; 13, 1) zweimal zu geben, weil Spuren eines doch ganz unwesentlichen doppelten Abdrucks sichtbar sind, hätte man vielleicht ein Fragment mit gut erhaltenem Kopf lieber gesehen, wie es z. B. Kemmerich in seiner Frühmittelalterlichen Porträtplastik S. 78 oder in der Zeitschrift für bildende Kunst N. F. XX, 91 in einer übrigens schlechten Abbildung bringt. Auch sonst findet sich gelegentlich eine Wiederholung ohne grossen Wert, so die dreifache bei Ludwig dem Deutschen (Taf. 2, 7. 8. 9), um einen Sprung des Stempels zu zeigen; beim ersten Siegel Ottos I. (Taf. 7, 1. 2), das bei Otto II. dann zum dritten Mal (Taf. 8, 1) erscheint, wird dagegen die Wiederholung zwar nicht durch die Art des Sprunges, wohl aber durch die veränderte Einfassung gerechtfertigt. An zwei Stellen schliesslich ist auf den wiedergegebenen Fragmenten überhaupt nichts zu sehen (Taf. 3, 6; 24, 5), im ersteren Fall sollen allerdings Reste der Schrift vorhanden sein.
  9. So gibt Posse z. B. nicht das zweite wesentlich besser erhaltene und nicht durch Doppelabdruck beeinträchtigte Exemplar des vierten Siegels Heinrichs III. (Taf. 15, 2) im Stadtarchiv zu Goslar auf Stumpf, Reg. 2472, während doch das erste, von ihm wiederholte, schon von Bresslau publiziert war; ebenso erscheint die Kaiserbulle Heinrichs III. nach dem schlechteren Exemplar (Taf. 15, 3. 4), auf dem durch Doppelschlag das Gesicht entstellt [251] und die Rückseite fast unkenntlich geworden ist; ein ungleich besseres befindet sich an Stumpf, Reg. 2494.
  10. Eine Ausnahme bildet vielleicht das angebliche Ringsiegel Ottos I. (Posse Taf. 7, 8), das nach Art und Ueberlieferung längst zu den lebhaftesten Zweifeln Anlass geboten hat.
  11. Der umgekehrte Schluss, dass die nicht in diesem Werke enthaltenen Siegel darum von dem Herausgeber für unecht erklärt seien, trifft natürlich keineswegs immer zu. Darüber wird man indessen im Textband näheres erfahren. Hier möchte ich nur auf einen Fall hinweisen, der vielleicht dem Herausgeber noch unbekannt ist, jedenfalls aber darum Interesse besitzt, weil er als Schulbeispiel verwertet worden ist. Es handelt sich um die Besiegelung zweier Diplome Heinrichs III., Stumpf, Reg. 2365. 2394, beide im Original erhalten, ausgestellt für das Stift St. Simon und Juda zu Goslar und im dortigen Stadtarchiv ruhend, durch ein Siegel K. Friedrichs I. Bisher wurde angenommen, dass damit die Anerkennung ihres Inhalts durch den so viel späteren Herrscher ausgesprochen sein sollte, und als einziges Beispiel dieser Art war der Fall nicht ohne Bedeutung. Allerdings hatte man nicht beachtet, dass der Typus dieses Siegels von dem allgemein bekannten abweicht, und tatsächlich findet er sich nach allem, was mir als Vergleichsmaterial zu Gebote stand, sonst nur noch ein einziges Mal, nämlich auf dem Diplom Friedrichs I. Stumpf, Reg. 4495 für dasselbe Stift. Wie dies Diplom selbst, wofür ich den Nachweis noch zu bringen hoffe, ist aber auch das Siegel eine Fälschung wohl erst aus dem beginnenden 13. Jh., und zwar ist es, wie ich jetzt feststellen zu [253] können glaube, unter Benutzung des echten Kaisersiegels Friedrichs I. und wohl des ersten Kaisersiegels Heinrichs VI. angefertigt worden. Es ist recht plump gearbeitet, und man wird schliessen dürfen, dass der Fälscher, der den Stempel hergestellt, oder doch derjenige, der ihn für das falsche Diplom Friedrichs I. verwendet hat, denselben Stempel benutzte, um die vermutlich verloren gegangenen Siegel an den genannten Diplomen Heinrichs III. zu ersetzen. Damit fallen aber alle aus dieser Tatsache unter der Voraussetzung der Echtheit des Siegels gezogenen Folgerungen hinweg.
  12. Vgl. Haberditzl in Mitteil. des Oesterr. Instituts XXIX, 630 ff. Auch von dem zweiten sogenannten Probesiegel wird, was Posse nicht vermerkt, der zugehörige Stempel in Sigmaringen aufbewahrt (vgl. Bresslau in Jahresberichten der Geschichtswissenschaft 1896, IV, 155 f.). Haberditzl weist nach, dass es sich in beiden Fällen um moderne Fälschungen aus der Mitte des 19. Jh. handelt. Das gleiche gilt auch von dem ebenfalls von Haberditzl a. a. O. S. 626 ff. besprochenen Stempel eines Siegels Wilhelms von Holland (fehlt bei Posse), der anscheinend um dieselbe Zeit zuerst sicher nachweisbar ist. Merkwürdiger Weise sollen ein Stempel Rudolfs (der Wiener) und der Wilhelms ebenfalls übereinstimmend 1815 resp. 1817 gefunden oder schon vorhanden gewesen sein. Dieses auffällige zeitliche Zusammentreffen, sowie die ähnliche Arbeit legt den von Haberditzl, soviel ich sehe, nicht gezogenen Schluss nahe, dass alle drei Stempel (und ebenso derjenige Ottokars v. Böhmen, ebenfalls in Sigmaringen) aus derselben Fabrik stammen. Dass Kemmerich, Frühmittelalterliche Porträtplastik S. 104 f., den Wiener Stempel Rudolfs von Habsburg für ‘über jeden Zweifel erhaben’ echt erklärt, nimmt bei seiner mangelhaften Kenntnis nicht Wunder.
  13. Für falsch halte ich schliesslich auch die auf Taf. 20, 2 abgebildete Variante des ersten Siegels Lothars. Die Existenz eines dritten, von J. Schultze, Die Urkunden Lothars III. S. 51 f., bemerkten Typus mit abweichenden Massen wird von Posse ausdrücklich bestritten.
  14. Der liebenswürdigen Bemühung des Herrn Dr. Hans Hirsch verdanke ich die Möglichkeit, an die Stelle blosser Vermutung ein sicheres Ergebnis setzen zu können. Er hatte die Güte für mich im Deutschordensarchiv zu Wien den Vergleich zwischen dem von Posse auf Taf. 27, 7 abgebildeten und dem für dessen Vorkommen zitierten Siegel an dem Diplom B.-F. 782 vorzunehmen mit dem Resultat, dass Posses Angabe ganz zweifellos unzutreffend ist, und dass vielmehr dieses Siegel seinem Typus Taf. 27, 6, d. h. dem auch sonst mehrfach nachweisbaren Stempel, entspricht. – Damit aber wird man auch in diesem Falle davon absehen müssen, den Typus Taf. 27, 7 als eine echte Variante von Taf. 27, 6 in Betracht zu ziehen; es handelt sich augenscheinlich auch hier um eine auf Grund des echten Typus vollzogene Ueberarbeitung oder Fälschung einer Matrize, auf der dann der Gipsabguss in Dresden beruht.
  15. Allerdings scheint mir fraglich, ob hier (Taf. 29, 2) die Abbildung nicht um 2–3 mm zu gross geraten ist, wie das vermutlich auch mit dem Bilde Taf. 29, 3 der Fall ist, das auf das gleiche Typar zurückgehen soll wie Taf. 29, 1.
  16. Zu ihnen gehört auch der angeblich in Rom befindliche Bullenstempel des Reverses der Kaisergoldbulle K. Karls IV. (vgl. Bresslau in Jahresberichten der Geschichtswissenschaft, 1896, IV, 156 u. 258). Diesem entspricht ein weiterer Stempel, der vor geraumer Zeit dem Germanischen Museum zum Kauf angeboten und von dort zunächst zur Begutachtung an Herrn Prof. Bresslau gesandt wurde, er machte den Eindruck gegossen zu sein und war eine Nachbildung des Averses derselben Goldbulle. Man wird in der Vermutung nicht fehlgehen, dass beide Stempel von dem gleichen Fälscher herrühren.
  17. Doch hat auch Posse schon erkannt, wie ich seiner auf meine Anfrage an mich gelangten gütigen Auskunft vom 25. 12. 1904 entnehme, dass derselbe Stempel wie für die Memlebener DD. Ottos II. auch für die ‘Fälschungen’ Ottos III. DD. 174b. 183 verwendet worden ist.
  18. Mitteil. des Oesterr. Instituts XIII, 550 ff.
  19. Es ist ein zweifellos von der Hand eines Kanzleibeamten geschriebenes Original. Wohl zu beachten ist aber, dass es eine Urkunde aus der Königszeit ist, die hier mit einem Kaisersiegel versehen erscheint. Auch dieser Fall wird im Verein mit einigen anderen ähnlicher Art als Beispiel für vorkommende Unregelmässigkeiten in der Besiegelung angeführt (vgl. Bresslau, N. Archiv VI, 554 f.), meist in dem Sinne, dass Diplome, die ihrer Schrift und den Daten nach der Königszeit eines Herrschers entstammen, späterhin mit einem Kaisersiegel versehen worden seien, sei es in Folge verzögerter Vollziehung und Ausgabe an den Empfänger, sei es als eine Art kaiserlicher Bestätigung einer Verleihung aus der Königszeit. Mir scheinen alle diese Fälle noch der Nachprüfung bedürftig, ob es sich wirklich und zweifellos so verhält.
  20. Vgl. seine systematische Zusammenstellung der Siegel der Sächsischen Kaiser im N. Archiv III, 41.
  21. Freilich sind die letzten Kaisersiegel Ottos I. sowie die von Otto II. vor dem Tode des Vaters geführten einander ungemein ähnlich, was die ganze Arbeit betrifft, doch treten auch hinlänglich grosse Unterschiede deutlich genug hervor, um die Klassifizierung sicher zu stellen. Was nun speziell das fünfte Siegel Ottos I. in seinem Verhältnis zum (nach Foltz) fünften Siegel Ottos II. betrifft, so genügt es auf die Differenz in dem Perlenkranz zwischen den zwei Kreisen hinzuweisen. Bei Otto I. sind die Perlen (oder wie man sie sonst nennen will) klein und dicht gedrängt; bei Otto II. erscheinen sie erheblich grösser und stehen weiter auseinander. Abweichungen finden sich ferner in der Stellung der Abkürzungszeichen, in der Form des Reichsapfels und der Krone, die im Siegel Ottos II. erheblich höher und helmartiger ist.
  22. Die Nachprüfung und Entscheidung dieser ja nicht ganz uninteressanten Frage ist nunmehr bei einiger Aufmerksamkeit an der Hand der Tafeln Posses schon darum ohne grosse Schwierigkeit möglich, weil alle Diplome Ottos II., die – nach Foltz’ und Sickels Angaben wenigstens – dieses angebliche fünfte Siegel Ottos I. aufweisen, DD. O. II. 77. 78. 92. 310, jetzt im Staatsarchiv zu Magdeburg vereinigt sind. – Ob die Bulle Ottos III. an dem Spurium DO. III. 428, die, abgesehen von der Differenz in der Aufschrift des Averses: ‘Urbs (statt ‘Aurea’) Roma’, in Grösse, Darstellung und Arbeit mit der vierten Bulle Ottos (Posse Taf. 10, 8. 9) recht genau übereinstimmt, wirklich falsch ist (vgl. Bresslau im N. Archiv XXIII, 159, N. 1), wird erst entschieden werden können, wenn mit Sicherheit festgestellt ist, ob sie mit dieser Differenz allein steht, oder ob diese Abweichung sich etwa noch auf anderen Exemplaren der vierten Bulle findet.
  23. Vgl. dessen Zusammenstellung der Siegel der Salischen Kaiser im N. Archiv VI, 541 ff.
  24. Vgl. die Tafel sub 1. Wenn ich die Abbildungen hier entgegen dem oben als wünschenswert bezeichneten Prinzip nicht direkt nach den Originalen gebe, so geschieht das, weil die seiner Zeit von mir, ohne die Absicht sie zu publizieren, gemachten resp. erworbenen Abgüsse hinreichend scharf sind, um alles wesentliche deutlich erkennen zu lassen. – Für die Bewilligung der beigegebenen Tafel bin ich Herrn Greheimrat Prof. Dr. O. Holder-Egger zu lebhaftem Dank verpflichtet.
  25. Eine interessante dieses Gebiet berührende Vermutung ist von K. Brunner, Das Deutsche Herrscherbildnis von Konrad II. bis Lothar von Sachsen (Leipzig 1905) S. 27, N. 3 ausgesprochen worden. Er meint, das erste Kaisersiegel Heinrichs III. (Posse Taf. 15, 1) beruhe entweder auf mechanischer [260] und danach abgeänderter Reproduktion des zweiten Königssiegels (Posse, Taf. 14, 2) Heinrichs oder stelle geradezu den in der Legende und sonst umgearbeiteten älteren Originalstempel dar. Es wäre das der erste Fall dieser Art, der von einem Königssiegel bekannt geworden ist, und diese Vermutung klingt daher nicht von vorneherein wahrscheinlich. Trotzdem und auch trotz der mir unbegründet erscheinenden Meinung Kemmerichs, Porträtplastik S. 81, dass auf dem Kaisersiegel Heinrich einen stärkeren Schnurrbart aufweise, bin ich nach genauem Vergleich zu dem Ergebnis gekommen, dass wohl die zweite Alternative zutrifft, und dass also tatsächlich das Königssiegel zu einem Kaisersiegel umgearbeitet worden ist, indem man die rechte Hand mit einem neuen Attribut (dem Reichsapfel) versah, aber Spuren des Scepterstabes auf dem Arm nicht völlig beseitigte, und ferner die Legende in der Weise abänderte, dass ‘HEINRICVS’ stehen blieb, das folgende ‘TE’ (von ter-tius) aber getilgt und durch das eng gedrängte ‘DIG’ ersetzt wurde, das sich dann an das stehen gebliebene R anschloss. Der zweite Teil der Umschrift wurde darauf ganz erneuert. – Vielleicht findet sich auch sonst noch ähnliches, wenngleich selbst eine weitgehende Uebereinstimmung in Form und Massen allein noch nicht zu einer solchen Annahme berechtigen dürfte. – In der französischen Kanzlei hat man wenigstens in zwei Fällen das Siegel des Vorgängers für den Nachfolger durch blosse Abänderung der Legende hergerichtet, so ist für Lothar (954–86) zunächst das Siegel Ludwigs IV. (vgl. Halphen-Lot, Actes de Lothaire et Louis V, Einleitung S. 50) und für Philipp I. (1060–1108) dasjenige Heinrichs I. (vgl. Prou, Actes de Philippe I, Einleitung S. 128) wieder verwendet worden.
  26. Das ergibt sich aus der Gleichartigkeit der Seidenschnurreste am Diplom und an der Bulle.
  27. Vgl. die Tafel sub 2a. b.
  28. Vgl. die Tafel sub 3a. b. Eine Beschreibung der Differenzen ist schwierig, zumal [261] auf der Reproduktion Posses wenig zu sehen ist. Die Abweichung wird indessen besonders deutlich beim Vergleich der Reverse. Auf dem bereits bekannten Stempel ist die Burg- (oder Stadt-) Mauer von rechts nach links gemessen ungefähr 4 mm breiter als auf dem hier abgebildeten. Am Vollbart des Kopfes auf dem Avers lassen sich ferner sechs Strähne neben einander vom Kinn zum Ohr am alten Stempel, gegen fünf auf unserer Abbildung unterscheiden. Dieser Art ergeben sich noch einige Unterschiede bei genauer Betrachtung, wobei allerdings die Bilder Posses zum Vergleich nicht ausreichen.
  29. Nicht anerkennen kann ich dagegen den von Kemmerich als Variante des zweiten Königssiegels Heinrichs III. konstatierten angeblichen Typus (Frühmittelalterliche Porträtplastik S. 81, Abbild, n. 38) auf dem nicht näher bezeichneten Diplom Heinrichs III. n. 357 (St. 2224) des Münchener Reichsarchivs. Ich möchte getrost behaupten, dass seine Abbildung entgegen seiner Angabe nicht die Originalgrösse darstellt, sondern nur eine verkleinerte, schlechte Wiedergabe desselben Typus bietet, von dem auch der Abdruck, den er S. 80, n. 35 abbildet, herrührt, wie denn auch die kräftige Unterlippe beiden gleichartig angehören wird, vielleicht nur nicht ganz gleichartig zur Ausprägung gelangt ist.
  30. Zu lesen ist ‘D‾I’ und dann, unterbrochen durch den Schemel, ‘GRA III’, wobei ich weiter ergänzen möchte ‘I REX’ (also ‘IIII REX’; möglich wäre daneben freilich auch als ursprünglicher Text: ‘GRATIA REX’), während zu Anfang ‘HEINRICVS’ gestanden haben dürfte. Diese Teilung der Legende wie auch die (dort ausgeschriebene) Ordnungszahl findet sich sonst zuerst bei dem Königssiegel Heinrichs V. Der Kopf unseres Siegels, ursprünglich unbärtig, hat jetzt einen ganz plump markierten Vollbart, der nachträglich aufmodelliert ist, und durch den man vielleicht das Bild den Siegeln Heinrichs III. hat ähnlicher machen wollen.
  31. Posse bietet von den Siegeln Heinrichs IV. zwei Typen mehr, als von Bresslau verzeichnet wurden. Es sind das einmal das schon erwähnte vierte Königssiegel, das identisch ist mit der von Brunner, Herrscherbildnis S. 44, N. 2, angeführten Variante des dritten Siegel. [262] Brunner irrt, wenn er den Durchmesser beider von ihm zitierten Siegel auf den DD. St. 2817. 2774 mit 8,6 cm angibt; er beträgt tatsächlich nur 8 cm, wie die Abbildung Posses (Taf. 16, 4) nach dem Siegel des D. St. 2817 und ein in meinem Besitz befindlicher Gipsabguss von demjenigen des D. St. 2774 ergeben. – Zweitens erscheint die Goldbulle (Taf. 17, 1. 2) an dem damals unzugänglichen Osnabrücker D. St. 2814a, das übrigens zu 1079, nicht 1078, wie Posse angibt, gehört, als Variante zu den bisher bekannten zwei Exemplaren; ihre Echtheit steht nicht in Frage (vgl. Tangl im Archiv für Urkundenforschung II, 230). – Auch eine Kaisergoldbulle Heinrichs IV. müsste existiert haben, wenn die Dorsualnote saec. XV. (und eine Notiz im Kopialbuch der Verduner Kathedrale) auf der jetzt im Nachlass Clouëts wieder zu Tage gekommenen Urschrift des D. St. 2883 der Wahrheit entspräche. Hat man vorläufig auch noch keinen Grund, die Originalität des Stückes zu bezweifeln[WS 2], so ist doch zu bemerken, dass in der Korroboration von ‘sigilli impressio’ gesprochen wird; für ein aufgedrücktes Siegel ist aber gar kein Platz vorhanden und dementsprechend fehlen auch die notwendigen Einschnitte. Aber auch die Bullierung könnte nur mit Hülfe eines kleinen Loches zwischen den beiden Zeilen der Datierung stattgefunden haben, ohne dass heute Spuren davon zurückgeblieben sind. Dazu kommt, dass die jetzt verlorene Bulle von Calmet, Histoire de Lorraine ed. I. I, preuves col. 484, folgendermassen beschrieben wird: ‘Pendet sigillum aureum cum epigraphe in antica parte, ubi vultus imperatoris: Christe protege Henricum Regem. Ex altera parte, ubi quaedam castelli effigies: Aurea Roma, Roma caput mundi regit orbis fraena rotundi’. Es wäre also, wenn Calmets Beschreibung zutrifft, eine Königsgoldbulle gewesen und diese hätte im Gegensatz zu den Typen Heinrichs IV. das Aussehen einer der Königsbullen Heinrichs III. gehabt. Beide Umstände machen es recht unwahrscheinlich, dass diese Goldbulle und das Diplom ursprünglich zusammengehört haben. Entweder war sie einem verlorenen D. Heinrichs III. für die Verduner Kathedrale entnommen, um das D. St. 2883 zu beglaubigen, oder man hat vielleicht eine Bleibulle Heinrichs III. künstlich vergoldet, um damit denselben Zweck zu erreichen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: selbt
  2. Vorlage: bebezweifeln