Die Geschichte des Hussensteins in Constanz

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Titel: Die Geschichte des Hussensteins in Constanz
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aus: Die Gartenlaube
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1863
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Die Geschichte des Hussensteins in Constanz.

Wenn vor Zeiten ein Wanderer in die alte Conciliumsstadt Constanz kam und nach dem Platze fragte, wo „Huß“ und „Hieronymus“ verbrannt wurden, und wenn er dann endlich auf eine unbestimmte Angabe hin, nach langem Suchen und Fragen auf die muthmaßliche Stätte gelangt war, so mußte ihn ein Gefühl tiefer Wehmuth bei dem Gedanken erfassen, daß noch nicht einmal ein einfacher Denkstein die Stelle bezeichnet, auf welcher ein Huß und Hieronymus, um der Wahrheit willen, sich einem qualvollen Flammentod freiwillig unterzogen haben. Zunächst mußte ihn ein schmerzliches Gefühl gegen die Bewohner von Constanz selbst einnehmen; denn wenn es gleich Sache der ganzen Menschheit war, durch die Errichtung eines großartigen Monumentes auf dem Grabe dieser Märtyrer darzuthun, daß ein milderer Geist in ihr lebe, daß jene Zeiten einer unbeschränkten Priesterherrschaft vorüber seien, in welcher eine brutale Geistesknechtung jeden Aufschwung der Seele mit Feuer und Schwert vertilgte, so war es nach seiner Meinung doch zunächst an der Stadt Constanz, kund zu geben, wie tief es die Enkel beklagen, daß ein so schreckliches Ereigniß in ihren Mauern und zugleich unter der thätigen Mitwirkung ihrer Voreltern geschehen konnte. Schon Mancher mag daher, wenn er Hussens Grab vergeblich gesucht hatte, mit stillem Groll im Herzen den Staub von den Füßen geschüttelt haben, sobald er die Thore der alten Stadt im Rücken hatte. Er that ihr gewiß Unrecht; denn erstlich konnte er sie nicht dafür verantwortlich machen wollen, daß das Concilium in ihr gehalten wurde, dann war ihm aber wahrscheinlich auch unbekannt, daß schon vor vielen Jahren einzelne Bürger, darunter der unvergeßliche Bürgermeister „Hüetlin“, durch die beabsichtigte Errichtung eines würdigen Denkmales die alte Schuld zu sühnen gedachten, wenn etwa eine auf der Stadt ruhen sollte, daß sie aber in der Ausführung ihres edlen Unternehmens durch höhere Weisung verhindert wurden. Zur Ehrenrettung der Stadt Constanz und ihrer Bewohner, zum rühmlichen Andenken ihres hochherzigen verstorbenen Bürgermeisters Hüetlin, sowie zur Geschichte des Hussendenkmales sollen daher diese durch fremden Druck vereitelten Bestrebungen hier ihre Darstellung finden.

Im Anfange des Jahres 1834 traten sieben der angesehensten Bürger von Constanz, darunter drei Gemeinderäthe und der damalige Bürgermeister Hüetlin, zu einem provisorischen Comité zusammen und erließen nachstehende drei Schreiben, deren Inhalt zugleich zur Aufnahme in öffentliche Blätter von Deutschland, Frankreich, England und der Schweiz bestimmt war:

„An die wohllöblichen Magistrate von Prag, Hussinecz und Tabor.

Vier Jahrhunderte und die weltumgestaltenden Erfolge der Kirchenreformation Luther’s haben über Johann Huß und Hieronymus von Prag, sowie auch über Sigismund und sein gebrochenes Geleite gerechter gerichtet, als das Concilium zu Constanz in den Jahren 1415 und 1416.

Die Flammen der Verketzerungswuth haben in unsäglichen Qualen die Leiber dieser beiden Männer verzehrt, und vieljährige Stürme des Krieges und Ströme von Blut haben bald darauf die Nationen gegeißelt; aber die Nachwelt und die Geschichte, leidenschaftslos und gerecht, verehren diese starken Geister als erste Vertheidiger der Gewissensfreiheit und als Vorkämpfer der großen kirchlichen Reformation.

Kriegshelden, Staatsmänner, Gelehrte und Künstler aller Arten, Napoleon, Luther, Canning, Schiller, Goethe, Guttenberg, Dürer und Keppler haben ihre Denkmale, welche der Nachwelt wichtige Momente ihres Lebens und Wirkens bezeichnen, oder den Ort, wo ihre Asche ruht.

Aber kein Denkstein bezeichnet bis heute die Stelle, wo Huß

[653]

Der Hussenstein bei Constanz.

[654] und Hieronymus von Prag für ihren Glauben den schrecklichsten Tod im Feuer fanden!

Aufmerksame Forschung setzte uns in den Stand, mit Zuverlässigkeit diesen merkwürdigen Ort in der Gemarkung unserer Stadt bestimmen zu können.

Der unterzeichnete Bürgermeister von Constanz und mehrere Bürger dieser Stadt, die, gestützt auf das höchste Gebot der Liebe und Versöhnung, in der katholischen Kirche, zu der sie ohne Ausnahme gehören, kein Hinderniß der Sache finden können, haben sich daher vereinigt, um in Deutschland und Frankreich, vornehmlich aber in England, wo Hussens Lehrer Wiklef lebte, und in Böhmen, dem Heimathslande des Huß und Hieronymus von Prag, mittelst einer Subscription Beiträge zur Errichtung eines großartigen Denkmals zu sammeln, welches die Stelle bezeichnen soll, wo beide in den Flammen starben.

Indem wir die Ehre haben, dieses vorläufig dem verehrlichen Magistrate im Geburtsorte des Johannes Huß anzuzeigen, bitten wir Wohldenselben um gefällige Erklärung der dortigen Ansicht über den wahrscheinlichen Erfolg, den dieses Unternehmen, welches kein locales, sondern ein allgemeines und eben deswegen nur großartiges ist und sein soll, in Hussens Geburtsorte und bei seinen Vaterlandsgenossen überhaupt haben werde, namentlich bitten wir ergebenst um Auskunft, ob gehofft werden darf, daß die Magistrate der Städte in Böhmen, an welche das hiesige Comité sich wenden wird, zu diesem Unternehmen hülfreiche Hand bieten werden.

Mit Hochachtung etc.“

Diese nach Böhmen an die genannten Magistrate zur Post gegebenen Rundschreiben scheinen die Orte ihrer wirklichen Bestimmung nie erreicht zu haben, wohl aber erfolgte darauf eine Vorladung des Bürgermeisters Hüetlin vor die badische Regierung des Seekreises, von welcher ihm ein auf die Errichtung eines Hussendenkmals bezügliches Rescript des großh. Ministeriums des Innern mit der ernstgemessenen Auflage bekannt gemacht wurde, bis auf nähere Verfügung mit allem Verfahren einzuhalten. Zugleich wurden ihm die vier folgenden Punkte mitgetheilt, über welche er sich zu verantworten hätte:

Ob der Gemeinderath zu Constanz über die Errichtung dieses Denkmals vernommen worden sei? Ob derselbe dazu seine Zustimmung gegeben habe? Wer ihn (Bürgermeister) zu den obgedachten Einladungen ermächtigt habe? Wie er sich habe unterstehen können, diese Einladungen, ohne hierzu die Erlaubniß der betreffenden k. k. österreichischen Behörde eingeholt zu haben, zu erlassen, zumal da ihm nicht unbekannt sein müsse, daß dergleichen Sammlungen schon nach den diesseitigen bestehenden Verordnungen verboten seien?

Darauf erwiderte der Bürgermeister in einer schriftlichen Zusendung:

„Zur Beantwortung dieser vier Fragen und zur Darstellung des eigentlichen Sachverhalts erlaube ich mir in Ehrerbietigkeit folgenden Vortrag:

Unstreitig sind die Glaubenshelden Johannes Huß und Hieronymus von Prag größer als alle spätern und heutigen Märtyrer ihres Glaubens; – denn sie lehrten, litten und starben zu einer Zeit der allgemeinen Geistesnacht, welche nur vorübergehend durch das Licht ihrer Scheiterhaufen erhellt wurde. Sie hatten nicht den Trost, daß unter den tausend und abertausend Menschen, welche sie zur Todesstelle begleiteten, so viele wären, daß ihre Lehre einer künftigen Stütze sich erfreuen könnte; – nicht die Hoffnung hatte sie zum Scheiterhaufen geleitet, daß ihr Tod eine fruchtbare Saat werde; sie mußten fürchten, daß mit ihnen auch ihre Lehre wieder unterginge, denn sie waren die Ersten, welche der Gewissensfreiheit Bahn brachen.

Ihre unbeugsame Seelenkraft, und das Bewußtsein der Reinheit und Wahrheit ihrer Lehre allein war es, was sie standhaft und stark erhielt selbst im schrecklichen Feuertode.

Als Hieronymus, nach Besag der Originalurkunden unserer Archive, entblößt, mit einigen elenden Fetzen, die man ihm auf den Leib geworfen, bis an den Mund in Stroh, Holz und Pech stand, und der Henker aus Mitleiden die Brandfackel in seinem Rücken in den Scheiterhaufen stoßen wollte, so rief er freudig: „gang herfür, und zünd vornen an! Hätt’ ich das fiur gefürchtet, warlich so stünde ich jezo nicht hie!

Huß und Hieronymus, welche die Kirche von ihren Schlacken reinigen wollten, wurden ohne vollständiges gerichtliches Gehör zum Tode verdammt. Das Concilium übergab sie dem Kaiser, der Kaiser dem Herzoge von Baiern, dieser dem Stadtvogte zu Constanz, welcher durch seine Rathsknechte die schreckliche That vollzog.

Die Geschichte hat längst über Huß und Hieronymus, aber sie hat auch über das Concilium von Constanz und seinen Urtheilsspruch und über Sigismund und sein gebrochenes Geleit gerichtet.

Aber zunächst auf der alten, sonst so ehrwürdigen Stadt Constanz ruht noch eine nichtgetilgte Schmach, denn in ihren Mauern ging die Schreckenshandlung vor sich, und sie selbst lieferte die Henker dazu.

Alle denkenden Reisenden, welche die hiesige Stadt berühren, erkundigen sich nach dem Verbrennungsplatze des Huß und Hieronymus; mit vorzüglichem Eifer haben dieses aber bisher immer die Engländer und Böhmen gethan. Namentlich die unablässigen Nachfragen der Fremden, welche den Conclave-Saal besuchen, mochten den Wärter desselben zu seiner Bitte an den Gemeinderath veranlaßt haben, den Platz, wo Huß und Hieronymus verbrannt wurden, mit einem Denksteine zu bezeichnen. Die Bitte wurde abschlägig beschieden, indem man den Weg der Subscription als den hier allein zweckmäßigen ansah. Diese zufällige Anregung erweckte sofort in dem in Ehrerbietung Unterzeichneten die früher schon gedachte Idee, diesen so merkwürdigen Ort durch ein Denkmal aus freiwilligen Beiträgen zu bezeichnen und auf diese Weise die alte Schuld der Stadt Constanz zu sühnen. Er glaubte dies als Bürgermeister und Bürger seiner Vaterstadt, als Mensch der Menschheit schuldig zu sein. Jedoch sollte nach Maßgabe des obigen Gemeinderathsbeschlusses, zu welchem er selbst wesentlich mitgewirkt hatte, seine Wirksamkeit nur als die eines Bürgers, nicht aber des Bürgermeisters eintreten.

Um diese Sache nicht zu übereilen und möglichst sicher vorzuschreiten, beschloß das errichtete Comité, vorläufig bei den Magistraten jener böhmischen Städte, von welchen wegen historischer Erinnerungen das meiste Interesse zu gewärtigen war, nach der dortigen Ansicht und dem wahrscheinlichen Erfolge dieses Unternehmens sich zu erkundigen. Es waren dies Hussinecz, der Geburtsort Hussens; – Prag, der Geburtsort des Hieronymus, und Tabor, das Feldlager des gewaltigen Hussitenführers Ziska. Jedenfalls glaubte der Unterzeichnete diesen Städten von unserm Vorhaben vorläufige Anzeige machen zu müssen, weil sie gleichsam eine geschichtliche Befugniß besitzen, dieses ansprechen zu dürfen.

Deshalb erließen wir im Anbeginn dieses Jahres an die Magistrate dieser drei Orte mutatis mutandis das obige gleichlautende Schreiben. Vergebens wartet der ehrerbietigst Unterzeichnete bis heute auf ein Antwortschreiben. Statt dessen aber kam ihm die Eingangs bezeichnete Eröffnung des hohen Ministerial-Erlasses mit der Aufforderung zur Verantwortung zu.

Außer der Ausfertigung oben erwähnter drei Briefe nach Prag, Tabor und Hussinecz ist zur Erreichung des vorgesetzten Zweckes zur Stunde noch lediglich nichts geschehen.

Dieses ist der Stand der Sache.

Ueber die Befugniß zu diesem Unternehmen erlaube ich mir zur Zeit keine Ausführung, da sie anticipirt wäre – bemerke blos, daß die Mächte, welche Ehrendenkmale für Luther, Melanchthon und Zwingli gestatteten und selbst dem hingerichteten Sandwirth Hofer in Tirol heute eine ehrende Urne bauen – auch dulden werden, daß man mit Achtung der größten Glaubenshelden des 15. Jahrhunderts gedenke, daß man auch dem edlen Johannes Huß und Hieronymus von Prag einen Denkstein setze.

(Nachdem Hüetlin die obigen vier Fragen gründlich beantwortet und die Einmischung der österreichischen Behörden gehörig beleuchtet, schließt er sein Vertheidigungsschreiben mit „der getrosten Zuversicht, daß die aufgeklärte hohe Landesregierung diesem rein menschlichen Unternehmen ferner nicht hemmend entgegentreten werde.“)

Constanz, am 6. Mai 1834.

Carl Hüetlin.“

Auf diese Darlegung hin kam folgender Beschluß des großh. bad. Ministeriums des Innern: „Bürgermeister Hüetlin in Constanz wird angewiesen, vor der Hand Alles zu unterlassen, was auf diesen Gegenstand Bezug hat.“

So wurde also durch ein kurzes Verbot, welches sicherlich seine Entstehung einer Weisung von einer deutschen Großmacht verdankte, das edle Unternehmen schon in seinen ersten Anfängen unterdrückt, und die ehrenwerthen Bürger von Constanz, an ihrer Spitze der hochachtbare Hüetlin, hatten nur das befriedigende Bewußtsein, [655] daß sie einer heiligen Pflicht Genüge leisten wollten, aber nicht durften. Daß ihrem Unternehmen ein glänzender Erfolg gesichert war, wenn es dem damals herrschenden Vergewaltigungssystem gefallen hätte, seine Genehmigung zu erteilen, daran ist gewiß kein Zweifel; denn wo auch dieses Vorhaben bekannt wurde, nahm man es mit Begeisterung auf. Davon zeugt unter Anderm ein Brief des berühmten Geschichtschreibers von von Rotteck, welchen derselbe nach erhaltener Kunde dem Bürgermeister von Constanz zusandte. Als ein Denkmal seines freien und für alles menschlich Edle empfänglichen Sinnes möge er hier folgen:


„Freiburg im Breisgau, den 10. April 1834.

Verehrter Herr und Freund!

Ihre Idee wegen eines Denkmals für Johannes Huß und Hieronymus von Prag finde ich ganz vortrefflich. Das Ehrendenkmal für die Märtyrer ist zugleich eine Schandsäule für ihre Henker, und das Zeitalter, welches sie errichtet, spricht eben dadurch auch das Verdammungsurtheil aus über alle von gleicher Henkersgesinnung erfüllten Machthaber der Gegenwart und aller Zukunft. Wer sich für Hussens Denkmal unterschreibt, der erklärt sich zugleich gegen die heutigen Henker der politischen Ketzer; er verdammt die Richter Riego’s und Volkhart’s und die Gewaltsdictate der Congresse und Ministerversammlungen in Wien, Frankfurt und überall sonst; die Einladung und Unterschrift aber ist zugleich eine mächtige Anregung des Rechts- und Freiheitseifers bei allen Empfänglichen und Guten.

Daß ich mit Eifer und Liebe das Unternehmen unterstützen werde, versteht sich von selbst.

Mit alter, unverbrüchlicher Hochachtung und Liebe Ihr treuest ergebener

von Rotteck.“

So dachten und denken freilich noch nicht Alle; so dachten auch nicht die Männer, welche von ängstlicher Rücksicht geleitet es sogar verboten, daß ein im Jahre 1840 in Constanz gebautes Dampfboot bei der Taufe den Namen Huß erhalte. Helvetia durfte das badische Schiff heißen, den Namen eines republikanischen Landes durfte es führen, aber nach einem freien Manne, einem der größten, den die Weltgeschichte kennt, benannt zu werden, das konnte und durfte man nicht gestatten.

So hatte man es also glücklich dahin gebracht, daß auch fernerhin jede äußere Erinnerung an den edlen Glaubenshelden und seinen großen Schüler aus den Augen der Menschen entrückt war. Gern hätte man diese standhaften Kämpfer für Wahrheit und Licht auch aus dem Andenken entfernt; gerne würden heute noch Viele bereitwillig die Hand dazu bieten; aber sie haften tief, diese Namen, im Herzen aller Bessern, und keine Macht der Welt ist im Stande, das Gedächtniß an die Flammengluth zu verwischen, in welcher die Glaubens- und Gewissensfreiheit für ewige Zeiten begraben werden sollte. Es gelang daher auch in Constanz nicht, den Eifer für diese edle Sache zu unterdrücken und das Gefühl abzuschwächen, als habe die Stadt eine besondere Verpflichtung, die alte Schuld in angemessener Weise zu sühnen. Das Unternehmen war nur zurückgedrängt; denn 20 Jahre nach dem vergeblichen Versuche einzelner Bürger beschloß die Stadtgemeinde, absehend von der Errichtnug eines großartigen Denkmals, die Stelle, auf welcher Huß und Hieronymus verbrannt wurden, durch einen einfachen Denkstein zu bezeichnen. Da sich aber die Ausführung dieses Beschlusses verzögerte, so traten im Jahre 1861, nach dem glorreichen Umschwung der Dinge in Baden, mehrere Privaten, sowohl katholischer wie evangelischer Confession, zusammen, um durch Sammlung freiwilliger Beiträge die Kosten zur Herstellung eines solchen Denksteines aufzubringen. Nachdem daher der Gemeinderath von diesem Vorhaben in Kenntniß gesetzt worden und seine tätige Mitwirkung bereitwilligst versprochen hatte, nachdem auch bald darauf unter der erleuchteten Regierung des Großherzogs Friedrich von Baden die Staatsgenehmigung ertheilt war, wurde die Subscription sofort eröffnet und hatte bei Hoch und Niedrig, bei Reich und Arm, unter Leuten, welche den verschiedensten Confessionen angehörten, einen so günstigen Fortgang, daß in kürzester Frist die veranschlagte Summe überstiegen war.

Obgleich sich die Sammlung nach dem Wunsche des Comité’s nur auf die Stadt beschränken sollte, weil man für das beabsichtigte einfache Denkmal schon auf diesem Wege die erforderlichen Mittel zusammenzubringen hoffte, obgleich man daher auch keinen Aufruf zur Theilnahme in den Blättern erließ, so liefen doch von nah und fern Beiträge ein, oft von der Bitte begleitet, die Gabe nicht zurückzuweisen, ja mit dem Zusatze, daß man noch mehr geben wolle, wenn es nöthig sei. So kam unter Anderm ganz unerwartet ein reicher Beitrag von New-York (150 fl.), meistens von ehemaligen Constanzern zusammengebracht; so ließen es sich auch die benachbarten Schweizer nicht nehmen, ihr Scherflein beizutragen. Viele Begleitschreiben gaben so recht Zeugniß davon, daß trotz aller Lehren von der Verwerflichkeit und Verdammungswürdigkeit der Ketzerei das Gefühl für Licht und Wahrheit nicht erstickt werden kann.

Man glaube aber ja nicht, daß die Zionswächter mit ihrem Anhange diesem Unternehmen so gleichgültig zusahen. Zuerst wollte man die Bedeutung des zu setzenden Denksteins abschwächen, indem man in dem Constanzer Localblättchen eine angebliche Kundgebung mehrerer Beisteurer veranlaßte, „daß dieselben wohl beigetragen haben zur Herbeischaffung eines Steines (keines Denkmals), um den Platz dieses für die Vor- und Nachwelt geschichtlichen Ortes genauer bezeichnen zu können, also um damit der Stadt Constanz, oder vielmehr den hier durchreisenden Fremden einen Dienst zu erweisen, aber weit entfernt, dem hier befindlichen Radicalismus als blindes Werkzeug zu dienen.“

Und als die Glaubenshüter einsahen, daß das größere Publicum mit seiner Ansicht auch auf Seiten des Comité’s stand, so suchten sie in ihrem Blatte theils mit der stumpfen Waffe eines albernen Spotts (man sprach von den neuen Hussiten in Constanz), theils mit der schon gefährlichern der politischen Verdächtigung gegen das Unternehmen aufzutreten. Aber auch dies half ihnen Nichts.

Als die nöthige Summe beisammen war, kaufte das Comité einen für das einfache Denkmal geeignet scheinenden Stein an. Es war dieses ein erratischer Block, circa 350 Centner schwer, ein Findling von schwärzlichem Kalkstein, welcher beim Ausgraben eines Eisenbahneinschnittes in der Nähe von Constanz zum Vorschein gekommen.

Nachdem die Eisenbahnarbeiten zwischen dem Fundorte des erratischen Blockes und Constanz soweit hergestellt waren, daß an eine Ueberführung gedacht werden konnte, ersuchte das Comité den Gemeinderath der Stadt um die Anweisung des Platzes, auf welchem der Denkstein ruhen sollte. Durch die eifrigen Bemühungen und Untersuchungen des verstorbenen, auch durch seine germanischen Studien bekannten Professor Josua Eiselein hatte man nämlich denselben mit ziemlicher Sicherheit aufgefunden. Die im städtischen Archiv aufbewahrte Chronik des Ulrich von Richental, der Augenzeuge des ganzen schrecklichen Vorganges war, giebt sowohl über die Ausführung des Urtheils, wie über den Platz selbst genauen und zuverlässigen Bericht. Wenn man die Stadt vom See aus der Breite nach durchschritten und das ehemalige Paradieser-Thor hinter sich hat, wenn man dann auf der Straße nach Gottlieber (Huß saß in einem Thurme daselbst gefangen) weiter geht: so ist der denkwürdige Ort links vom Wege auf dem südlichen Brühl zu suchen, unweit der jetzt in der Nähe errichteten Gasfabrik. Diese Stelle wurde dem Comité von der Stadt bereitwilligst zur Verfügung gestellt, und nun ging’s im Monat September 1862 an die Herbeiführung des Steines. Es war dieses bei einem so großen Gewichte keine Kleinigkeit und bedurfte großer Umsicht. Vom Fundorte bis zum Conciliums-Gebäude wurde der Stein auf der Eisenbahn mit der ersten hierhergekommenen Locomotive „James Watt“ transportirt, wobei ganz in der Nähe des Bahnhofes zwei Achsen brachen. Von dem Platze beim Concilium bis an die Wiese, auf welcher der Denkstein gesetzt werden sollte, mußte die Ueberführung auf der Achse mittelst Zugviehes bewerkstelligt werden. Den hierzu erforderlichen Wagen, dessen Tragkraft auf 700 Centner berechnet war, lieferten die Herren Escher und Wiß in Zürich, das Zugvieh Constanzer Bürger unentgeltlich.

Weil man aber zwei Tage hintereinander 12 und 14 Pferde verwendet hatte, ohne mehr als ca. 30 Schritte weit vom Platze wegzukommen, ging unter dem Volke schon die Rede: „der Teufel sitzt darauf und hat ihn verhext, man sollte die Sache bleiben lassen.“ Das Comitémitglied, Herr Zogelmann, war anderer Ansicht; den Teufel ließ er sitzen, machte aber den Versuch, ob Ochsen nicht Meister über ihn würden. Am dritten Tage wurden daher 4 Pferde und 10 Ochsen angespannt, welche alsbald den Stein ohne Beschwerde bis an den Brühl fortführten. Von da geschah der Transport mittelst Schlitten, durch Winden und Krahnen gehoben. Hierauf wurde am 6. October 1862 in Anwesenheit einer dieses Ereignisses würdigen Gesellschaft der Grundstein gelegt. In denselben verwahrte man einzelne auf das Concilium von Constanz, besonders [656] aber auf Huß und Hieronymus bezügliche Schriften, sowie ein Actenstück über den Hussenstein selbst, und das Verzeichniß der Comitémitglieder. Auf den Grundstein wurde der Block, so wie er war, gebracht, nur schliff man die nördliche und südliche Seite desselben auf einer kleinen Fläche, um die Inschriften „Johannes Huß“ und „Hieronymus von Prag“, sammt dem Todestage beider Märtyrer anzubringen. Der Platz wurde eingefriedigt, und bald werden zwei kräftige Linden das denkwürdige Fleckchen Erde überschatten.

So ist endlich den beiden Männern auf der Stelle, wo sie für Licht und Wahrheit ihren letzten Kampf gegen Finsterniß und Barbarei mit ungebeugtem Heldenmuth kämpften, ein einfaches Denkmal gesetzt, genannt „Hussenstein“. Es ist nicht kostbar, es ist nicht großartig, aber es ist umstrahlt von dem Märtyrerglanze eines Huß und Hieronymus, es ruht so sicher und fest auf der Flammenstätte, als die Namen Huß und Hieronymus in den Herzen der Menschen leben.