Der Luthersaal in Worms
Der Luthersaal in Worms.
Das alte und ehrwürdige „Wormez an dem Ryne“ hat seinen majestätischen Strom, von Dichtern besungen, von Wanderern gefeiert, es hat seine einzige „Liebfrauenmilch,“ es hat seine blühenden Nibelungenssagen vom Siegfried und der Chriemhilde mit dem gepriesenen „Rosengarten“; – – aber es hat auch seinen Reichstag, der dieser Stätte durch Luthers kräftiges Auftreten ein bleibendes Gedächtnis; erworben.
Wir setzen bei unsern Lesern die Kenntnis; der Reformationsgeschichte voraus.
Obgleich gewarnt und auf Hussens Schicksal hingewiesen, folgte Luther doch freudig dem kaiserlichen Ruf, der ihn 1521 zur Verantwortung nach Worms berief. Ihn begleiteten Justus Jonas, Nikolaus v. Amsdorf, der Rechtsgelehrte Hieronymns Schlurff und ein dänischer Edelmann, Namens Petrus v. Schwaven. Da wenige Tage vor seiner Ankunft in Worms seine Bücher öffentlich verurtheilt worden waren, so eilten ihm viele Freunde nach Oppenheim entgegen, um ihn zur Rückkehr zu bewegen; aber muthig gab er die bekannte Antwort: „Wohlan, weil ich erfodert und beruffen bin, so habe ich bey mir gewiß beschloßen, hineinzuziehen im Namen des Herrn Jesu Christi, wenn ich gleich wüste, daß so viel Teuffel darinnen weren, als Ziegel auff allen Dächern sind.“
Dinstag den 16. April traf er in Worms ein und nahm seine Wohnung im Deutschen Hof, wo er von Grafen, Rittern, weltlichen und geistlichen Herren besucht wurde. Andern Tags „früe vor Essens“ erschien Ulrich von Pappenheim, des Reichs Erbmarschall, um Luther zu eröffnen, daß er Nachmittags 4 Uhr vor dem Reichstag zu erscheinen habe. „Und alsbald es vier geschlagen hatte, desselben Tages, kamen genanter von Pappenheim das Geleite durch den Deutschen Hoff, biß in das Pfaltzgrafen Herberge, und ward also durch heimliche Gänge auff das Rathhauß geführt, damit ihm vom Volck, welchs viel auffm Wege, so gleich zu Kayserl. Majest. Herberge geht, sich versamlet hatte, nichts wiederführe, wiewohl es viel innen worden, die dazu lieffen, und und Caspar Sturm der Ehrnhold, welcher D. Martin von Wittenberg aus, biß gen Worms geleitet hatte, erfoderten und gaben ihm mit hinein dringen wolten, aber die Trabanten trieben sie mit Gewalt abe, viel stiegen auff die Dächer und Häuser Doct. Martinum zu sehen.“ [1]
Nachdem Pappenheim ihm bemerkt, daß er nichts reden solle, als wenn er gefragt würde, erhob sich „der Kayserliche Orator, D. Johan Eck, gemeiner Official des Bischoffs zu Trier“, indem er sich an Luther wandte und ihm in lateinischer und dann in deutscher Sprache den Zweck dieser Citation vorlegte, nämlich: „Erstlich, ob du bekennest, daß diese Bücher dein seyn, und ob du dieselben für deine erkennest oder nicht? Zum andern, ob du dieselben und was darinnen ist, widerruffen, oder auff denselben verharren und bestehen wilt?“ – Auf Begehren des Rechtsgelehrten Schurff wurden die Titel der fraglichen Bücher vorgelesen, worauf Luther zuerst lateinisch, dann deutsch antwortete, daß er die genannten Schriften allerdings als von ihm verfaßt anerkenne, daß er aber, um sich zur Vertheidigung vorzubereiten, Bedenkzeit ausbitten müsse, welche ihm auch gestattet wurde, aber nur bis zum andern Tag.
[670] „DEs folgenden Tags, auff den Donnerstag, umb vier Uhren Nachmittage, kam der Ehrnhold, führete Doctor Martin ins Kaysers Hoff, da er von wegen der Fürsten Geschäffte, biß zu sechs Uhren bliebe, und wartete unter einem grossen Hauffen Volcks, das sich selbst für Menge druckte und drengete.“ Dr. Eck redete den Mönch zuvörderst an und schloß mit den Worten: „wiltu deine erkante Bücher allzumahl vertheidigen, oder aber etwas widerruffen?“
Auf diese Frage gab Luther eine sehr ausgedehnte Antwort, die er zuerst lateinisch sprach und dann deutsch wiederholte, „wiewohl auffs aller unterthänigste und demüthigste, schrey nicht sehr noch hefftig, sondern redet fein sittig, züchtig und bescheiden, doch mit grosser Christlicher Freudigkeit und Beständigkeit.“ In dieser Antwort bittet er zuvörderst um Entschuldigung, wenn er den höchsten und hohen Herren nicht den gebührenden Titel gebe, da er „nicht zu Hofe gewest, sondern im Kloster gesteckt“; dann erklärt er wiederholt, daß die vorliegenden Schriften von ihm verfaßt seien. Er bemerkt ferner, daß er seine Bücher in drei Classen theilen müsse. „Etliche sind, in welchen ich von Christlichem Glauben und guten Wercken so schlecht, einfältig und Christlich gelehret habe.“ – „die andere Art meiner Bücher ist, darinnen das Babstthum und der Papisten Lehre angegriffen und angetastet wird, als die, so mit ihrer falschen Lehre, bösem Leben und ärgerlichen Exempeln, die Christenheit an Leib und Seel verwüstet haben“, – dieselben könne er unter keiner Bedingung widerrufen. Was die dritte Art seiner Bücher betreffe, „so ich wider etliche privat und einzelne Personen geschrieben habe, nemlich die sich unterstanden haben, Römische Tyranney zu schützen und zu verteidigen, und die gottselige Lehre, die von mir gelehret ist, zu fälschen und zu dämpffen“, so gestehe er wohl offen, daß er „etwas hefftiger und schärffer gewest, denn es nach Gelegenheit der Religion und Profession sich geburet“, sei aber nicht im Stande, dieselben zu widerrufen. Schließlich bittet er, man möge ihn „mit Prophetischen und Apostolischen Schriften überweisen“, daß er geirrt habe, dann wolle er bereitwillig den erkannten Irrthum widerrufen und der Erste sein, der seine Bücher ins Feuer werfe.
Mit dieser Erklärung nicht zufrieden, verlangt der kaiserliche Orator von Luther: „er wolle eine einfältige, runte und richtige Antwort drauff geben, ob er revociren und widerruffen wolte, oder nicht?“ Worauf Luther die bündige, ewig denkwürdige Antwort gab:
„Weil denn E. K. Maj. Chur: und F. G. eine schlechte, einfältige, richtige Antwort begehren, so wil ich die geben, so weder Hörner oder Zäne haben sol, nemlich also: Es sey denn, daß ich mit Zeugnissen der heiligen Schrifft, oder mit öffentlichen klaren und hellen Gründen und Ursachen überwunden und überweiset werde, (denn ich glaube weder dem Babst, noch den Concilien alleine nicht, weil es am tage und offenbar ist, daß sie offt geirret haben, und ihnen selbst widerwertig gewest seyn) und ich also mit den Sprüchen, die von mir angezogen und eingeführet find, überzeuget, und mein Gewissen in Gottes Wort gefangen sey, so kan und wil ich nichts widerrufen, weil weder sicher noch gerahten ist etwas wider das Gewissen zu thun. Hie stehe ich, ich kan nicht anders, Gott helffe mir, Amen.“
Es war früher ziemlich allgemein die Ansicht verbreitet, daß dieser berühmte Reichstag von 1521 im Saale des alten Rathhauses, an der Stätte, wo heute die Dreifaltigkeitskirche steht, abgehalten worden sei; allein es unterliegt wohl keinem Zweifel und wird nun allgemein angenommen, daß Friedrich Zorn, der Chronikenschreiber von Worms (lebte von 1538 bis 1610), Recht hat, wenn er jenen Reichstag nicht in den Bürgerhof, sondern in den „Bischofshof“ versetzt. Dieser vom Marktplatz und dem Bürgerhof abgelegene, ganz in der Nähe des Doms befindliche befindliche Palast wurde 1504 erbaut, ward aber 1689 mit der übrigen Stadt ein Raub der Flammen. Hier war es, wo Luther vor Kaiser und Reich sein muthiges Bekenntniß ablegte, und verstehendes Bild, das nach einem jetzt selten gewordenen Kupferstiche gefertigt, veranschaulicht vollkommen getreu jenen berühmten Saal.
- ↑ Wir entnehmen diese und die nachfolgenden bezeichneten Worte einer 1521 erschienenen, Luthers Aufenthalt in Worms und die Verhandlungen vor dem Reichstag schildernden Schrift.