Der König schenkt Marburg eine Feuerspritze
Einleitung
BearbeitenEs handelt sich bei dem vorliegenden Dokument um einen handschriftlichen Aktenvorgang aus den Beständen des Hessischen Staatsarchivs in Marburg. Inhalt des Schriftwechsels ist die Ausrichtung einer repräsentativen Feier anlässlich eines Geschenkes des Königs (Jérôme Bonaparte), welcher der Stadt Marburg eine neue Fahrfeuerspritze gestiftet hatte. Der königliche Domänenverwalter für Marburg Jacob Feylera) schrieb daraufhin an den Präfekten des Werradepartements, Baron August Heinrich von Trott auf Solzb), und bat ihn, an der Zeremonie zur Übergabe der Spritze teilzunehmen. Dieses Schreiben (S. 2) liegt als Posteingang im Original vor. Der Präfekt wiederum ließ zwei Antwortschreiben entwerfen, deren Konzepte in der Akte ebenfalls enthalten sind: Ein Schreiben an den Domänenverwalter, in dem er sein Fernbleiben mit geschäftlichen Verpflichtungen entschuldigt und ein weiteres, in dem er Georg Bauer, den Maire (Bürgermeister) von Marburgc) anweist, den Termin an seiner Stelle wahrzunehmen.
Editionsrichtlinien
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Dokument
Bearbeiten[1] Acta,
betreffend die von Seiner Majestät dem Könige der Stadt Marburg geschenkte, sich bey der dasigen Kron-Domaine befindende Feuersprütze.
9te Division Praefectur des Werradepartements
1813
Fach VIII, Fas[zikel] 4[1]
[2]Euer Hochwohlgeboren beehre und beeile ich mich hiermit unterthänig zu benachrichtigen, daß der Intendant des königlichen Haußes Herr Ritter Moulardd) nach einem so eben erhaltenen Schreiben vom 22. sub Numero: 1692 sich bewogen gefunden hat, mich zu beauftragen, die bei hiesiger Kron-Domaine befindliche Fahr-Feuer-Sprütze der Stadt Marburg gegen einen hierauf anzustellenden Verbal-Proceß unentgeltlich auszuhändigen.
Um mich dieses hohen Auftrags ohne Verzug zu entledigen, habe ich auch heute zugleich den hiesigen Herrn Maire hiervon in Kentniß gesetzt, dies schöne und so wohl erhaltene Geschenk auf nächsten Mittwochen, den 28ten dieses Monats mit Kentniß und Überzeugung von dem besten Zustande unter einer vorzunehmenden Probe in Empfang zu nehmen. Solten hochdieselben an dieser Übung aber hehe
theil zu nehmen gesonnen seyn, so bitten wir die Stunde gütig zu bestimmen, um den Herrn Maire hiervon unterrichten und die bisher bei dieser Sprütze angestellten Handwerker zur erforderlichen Probe bestellen zu können.
Einer ...[5] Rückantwort entgegen sehend empfiehlt sich in tiefster Verehrung
der Administrator
der Kron Domaine
[3]
3te Abtheilung Numero 3417 A | Marburg am 7ten Julius 1813 | |
An Herrn Feyler, Administrator der Kron-Domaine zu Marburg die von Seiner Majestät dem Könige der Stadt Marburg geschenkte, sich bey der Krondomaine zu Marburg befindende Fahrfeuersprütze.
Sogleich zu expediren ! da ...[6] Gegenwart bey der Abgabe nicht nothig ist u. ich ohnehin durch Geschäfte verhindert bin etc. |
Mein Herr Administrator!
Ich habe so eben das Vergnügen gehabt, mit Ihrem gestrigen Schreiben die Nachricht zu erhalten, daß zufolge einer
an Sie ergangenen Benachrichtigung des Herrn Intendanten des Königs-Hauses, Seine Majestät gewußt haben, der hiesigen Stadt mit der sich bey der Krondomaine befindenden Fahrfeuersprütze ein Geschenk zu machen. Eadem. | |
An Litt. B
den Herrn Maire der Stadt Marburg.
|
Herr Maire!
ich beeile mich Sie zu benachrichtigen, daß nach einem so eben erhaltenen Schreiben des Herrn Administrator Feyler dahier Seine Majestät der |
[4] der König der hiesigen Stadt abermals einen Beweis Ihrer höchsten Gnade durch derselben geschenkte mit der sich in der hiesigen Krondomaine befindlichen Fahrfeuersprütze gemachte Geschenk gegeben haben.
Denn Feyler hat mich zugleich benachrichtigt, daß schon morgen die Ueberlieferung dieser Sprütze an die hiesige
Städtische Administration, mit einem Probiren derselben begleitet, statt haben werde und ich fordere Sie daher auf, diesem Geschäfte nicht nur beyzuwohnen, sondern auch dem Herrn Intendendanten des Könighauses Ritter Moulard, Nahmens
der Stadt für das dieses huldreiche Geschenk den ewigsten Dank zu erkennen zu geben.
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Sachkommentar
Bearbeiten- ↑ Vorname nach HStAM Bestand 77 c Nr. 59 sowie HStAM Bestand 77 c
- ↑ Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Westphalen, Hannover 1811, S. 181.
- ↑ Wilhelm Bücking: Vollständige Reihenfolge der seit dem Jahre 1450 der Stadt Marburg vorgestandenen Herren Burgermeister, Schöffen und Vierer, der Herren Oberbuergermeister, und der Herren vom Stadtrath und Bürgerausschuß im Jahre 1856. Nebst einem Verzeichnisse der gegenwärtigen Herren Stadtraths- und Bürgerausschussmitglieder (=Festschrift zum 25. Jubiläum des Herrn August Rudolph als Oberbürgermeister der Stadt Marburg), Elwert, Marburg 1881, S. 17.
- ↑ Der Intendant der Krongebäude und Domänen. Vgl. Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Westphalen, Hannover 1811, S. 49.