Camenzer Wochenschrift, 9. März 1848

Textdaten
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Autor: Krausche, Carl Samuel
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Titel: Camenzer Wochenschrift, Nr. 10
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Erscheinungsdatum: 9. März 1848
Verlag: C. S. Krausche
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Erscheinungsort: Kamenz
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Quelle: Commons=Stadtarchiv Kamenz
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Kamenzer Wochenschrift
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Nr. 10.

Camenzer Wochenschrift.


Donnerstag, den 9. März 1848.



Die Wochenschrift erscheint allwöchentlich ein Mal in einem ganzen Bogen, nach Umständen mit Beilagen, und kostet vierteljährlich 7 Ngr. 5 Pf., für welchen Preis sie durch alle Postämter und Zeitungs-Expeditionen zu beziehen ist. – Inserate aller Art, die darin aufgenommen werden sollen, sind bis Dienstag Abends einzusenden.


Zeitereignisse.

Inland. Die Stadtverordneten in Leipzig haben in Uebereinstimmung mit dem Stadtrath an S. M. den König unterm 2. März eine Adresse beschlossen und am 3. durch eine Deputation überreichen lassen, worin sie um „Preßfreiheit“ und um „Vertretung des deutschen Volkes beim Bundestage“ bitten, und die „Mißstimmung“ schildern, die zwischen dem Volke und den Verwaltungsbehörden herrsche. In der Antwort dankt der König für die ausgesprochenen Gesinnungen treuer Anhänglichkeit, sagt: der Stadtrath und die Stadtverordneten wären zu dieser Adresse nicht gesetzlich befugt; ferner sie sey von einer Partei ausgegangen und die übrigen hätten sich in guter Absicht angeschlossen, und endlich, daß S. M. Nichts von jener Mißstimmung zwischen dem Geiste der Verwaltung und den Wünschen des Volkes erkannt habe, von welcher die Adresse rede. Diese Antwort ward einer sehr zahlreich versammelten Volksmenge, die mit Ungeduld der Rückkehr der Deputation von Dresden harrte, vom Balkon des Rathhauses zu Leipzig durch Robert Blum auf Verlangen des Volkes verkündet, nachdem Prof. Biedermann nicht im Stande gewesen, sich bei Vorlesung vernehmbar zu machen. Zugleich machte Blum bekannt, daß Sonnabend, den 4., eine anderweite Stadtverordneten-Sitzung stattfinden werde, in welcher beantragt werden solle „den König um Entlassung seiner Minister zu ersuchen.“ Nach dieser Verkündigung erhob sich großes Geschrei und die Menge zog vom Marktplatz vor die Wohnung des Stadtverordneten Brockhaus, der bei der Abstimmung über den Antrag auf Absendung der Adresse sich entfernt hatte, und hat dort durch Lärmen und Pfeifen ihre Mißbilligung zu erkennen gegeben. – Inzwischen ist am 4. früh eine zweite Deputation nach Dresden gereist mit dem Auftrage, Sr. Maj. dem Könige die gegenwärtigen Verhältnisse Leipzigs vorzustellen, über die Aufnahme der Antwort Bericht zu erstatten und um eine nähere Erläuterung derselben zu bitten. Der König sagt in der zweiten Antwort: „daß er der ersten Deputation, als der gethane Schritt nicht in ihrer Competenz liege, auf die in deren Adresse enthaltenen Wünsche nicht habe ertheilen können; daß er bedaure, daß die erste Antwort nicht bei Allen die Aufnahme gefunden, die von dem väterlichen Geiste, in dem sie gegeben, erwartet worden; daß ihn Nichts bewegen werde von dem Wege abzugehen, den die Verbindlichkeit als Mitglied des deutschen Bundes und die durch die vaterländische Verfassung übernommene Pflicht vorschreibe; daß da die Stände am vorigen Landtage auf Reform der jetzt bestehenden Preßgesetze angetragen, dieser Gegenstand längst der sorgfältigsten Erwägung unterworfen und der Gesandte am Bundestage mit Anweisung versehen sey, wie diese Angelegenheit am Besten zur Erledigung gebracht werden könne; daß die [2] Ständeversammlung baldigst zusammenberufen werden solle; daß er sich aber in dieser wichtigen Angelegenheit nicht von Zeitereignissen, sondern nur von der gewissenhaften Rücksicht auf das Wohl der Sachsen und der durch die Bundes- und Landesverfassung übernommene Pflicht leiten lassen werde etc. etc. – Die oben erwähnte anderweite Sitzung der Leipziger Stadtverordneten hat denn auch am 4. d. Vormittags 11 Uhr bei ungeheurer Zuhörermasse stattgefunden. Nachdem der Vorsteher der Stadtverordneten bemerkt hatte, daß die Stadtverordneten in Dresden darüber berathen hätten, ob sie der Leipziger Adresse beitreten sollten und daß sich die Mehrheit für den Nichtbeitritt erklärt, erscholl ein mit Lachen untermischtes Geschrei der Mißbilligung unter dem anwesenden Publikum, das überhaupt bei dieser Sitzung aus seiner theilnehmenden, blos passiven Stellung herausgetreten war und nach einer Aeußerung des Vorstehers als die Vertretung der gesamten Bewohnerschaft vom Stadtverordnetencollegium selbst angesehen wurde. Die erste Antwort des Königs ward mit laut geäußertem Unwillen und Mißfallen angehört und kein einziges Wörtchen des Vertrauens ertönte, nicht einmal aus der Mitte der Stadtverordneten. Nach mehreren Vorträgen, (wovon vorzüglich der Robert Blum’s bemerkenswerth, der zeigte, daß die deutschen Minister systematisch damit umgegangen wären, die Constitutionen zu vernichten, die heiligsten Verträge zwischen Völkern und Regierungen aufzuheben, die Staatsbürger in ihren ersten wesentlichen Rechten zu kränken) erklärte sich endlich das Stadtverordnetencollegium mit Bezugnahme auf die in der ersten Adresse gestellten Anträge dahin, an Se. May. ohne Erwartung einer Antwort die Erklärung gehen zu lassen: 1) daß sich das Stadtverordnetencollegium zu Leipzig im Verein mit dem Stadtrathe zu jener Adresse auch jetzt noch für befugt erachte; 2) daß jene Adresse nicht der Ausdruck der Gesinnung einer Partei, sondern aus freier Entschließung und Ueberzeugung jedes Einzelnen hervorgegangen sey. Die Adresse sey der Ausdruck der Wünsche und Gesinnung der gesammten Bevölkerung Leipzig gewesen; 3) daß Se. Maj. von seinen Ministern nicht gut berathen werde, daß sie entweder die Stimmung des Landes selbst nicht kennen oder den König darüber täuschten; daß also die Minister das Vertrauen des Landes nicht mehr besäßen, und daß man deshalb den Wunsch ausspreche, Se. Maj wolle sich mit Ministern umgeben, denen das Volk Vertrauen schenken könne; 4) daß man die Einberufung der Ständekammern für dringend nothwendig erachte. – Nachdem der Vorsitzende dem Publikum für seine außerordentliche Theilnahme gedankt, zur Ordnung und Gesetzlichkeit ermahnt und den Wunsch ausgesprochen hatte, daß man von nun an den Stadtverordneten u. dem Stadtrathe die Fortführung des Begonnenen ruhig überlassen möge; machte er noch die überaus wichtige Eröffnung, daß sich wahrscheinlich die Universität ihnen in irgend einer Weise anschließen werde, (was bereits geschehen ist, indem der akademische Senat einstimmig eine Adresse an den König beschlossen hat). Dadurch würde die Sache allerdings eine Wendung nehmen, die an dem Fortschreiten in dem eingeschlagene Wege kaum mehr zweifeln läßt. So viel ist gewiß, zurücktreten wird und kann Leipzig jetzt nicht mehr und was die Stimmung anlangt, so ist sie durchgängig für den Stadtrath und die Stadtverordneten. Von einer Partei ist nicht mehr die Rede. – Beim Schluß der Sitzung brach das Publikum in ein donnerndes und nimmer endenwollendes Lebehoch auf die Stadtverordneten aus. Ich werde diese Sitzung eines Stadtverordnetencollegiums, bemerkt der Ref. d. Dr. Tbl., ungeachtet ich der Ueberzeugung bin, daß der gethane Schritt nicht ganz gesetzlich (?) ist, nie vergessen; in den Augen vieler Anwesenden sah ich Thränen, als man erwähnte, daß das deutsche, treue Volk so viel für seine Fürsten gethan habe, und daß diese zum Lohn dafür seine wenigen Rechte beständig geschmälert hätten. Eine solche Sitzung des Leipziger Stadtverordnetencollegiums wäre vor 14 Tagen auch der kühnsten Phantasie als ein Ding der Unmöglichkeit [3] erschienen. So schnell ändern sich die Zeiten und Umstände. Jetzt ist jede Stunde eine Geschichte!

Der Staatsminister von Falkenstein ist auf sein Ansuchen von der Leitung des Departements des Innern am 5. d. enthoben und in Wartegeld gesetzt und soll der Vicepräsident des dresdner Appellationsgerichts, Dr. Zschinsky, vom König mit der Leitung des Ministeriums des Innern einstweilen beauftragt seyn. – Auch der Bürgermeister von Leipzig, Dr. Groff, hat am 5. d. sein Amt niedergelegt.

Das Dr. Tbl. enthält Folgendes: „An meine Sachsen! Bei den ernsten Ereignissen des Auslandes und der hierdurch in mehreren Staaten Deutschlands entstandenen Aufregung drängt es Mich, vertrauensvoll zu meinem treuen Volk von Stadt und Land zu reden. – Als Ich Sachsen im Einverständnisse mit den Vertretern des Landes die Verfassung verlieh, that Ich es in der Zuversicht, sie werde die Treue, welche Jahrhunderte lang Sachsens Fürsten und Volk eng verband, neu beleben und befestigen, in Tagen des Friedens den Aufschwung des Gemeinwohls nach allen Richtungen kräftig fördern, in Tagen der Gefahr für Gesetzlichkeit und Ordnung ein festes Bollwerk seyn. – Ich bin Mir bewußt, seit dieser Zeit für das Wohl meines Volkes nach meinem besten Wissen gewirkt zu haben. – Ich bin stolz darauf, daß meine Regierung an redlicher, offener Verfassungstreue von keiner andern übertroffen wird. Mein Volk und selbst das Ausland haben Dies anerkannt. Ihr werdet mein Streben vergelten, indem ihr Meinem Zurufe Folge leistet. – Gern vernehme ich die Stimme, den Rath der verfassungsmäßigen Vertreter meines Volkes; doppelt gern in Zeiten der Gefahr. Sobald die neuen Wahlen beendigt seyn werden, spätestens zum Anfang des Monats Mai d. J., bin Ich entschlossen, die Stände zu versammeln, um Mich mit ihnen über Alles, was als wahres Bedürfniß für das Staatswohl erscheint, zu verständigen. – Namentlich werde Ich ihnen, nachdem auch die mitverbündeten Regierungen jedem einzelnen Staate die Aufhebung der Censur frei gegeben haben, die nunmehr in erweiterter Maße zulässige Vorlage über die Presse, nach §. 35 der Verfassungsurkunde zugehen zu lassen. – Harret ruhig und im Vertrauen auf Das, was Ich schon gethan und noch thun werde. Greift nicht den Befugnissen der von euch selbst gewählten Landesvertreter vor; nur was im verfassungsmäßigen Wege zu Stande kommt, trägt die Bürgschaft sichern Bestehens. – Ruhe und Ordnung, Gesetzlichkeit, unverrücktes Festhalten an dem Rechtszustande, welche die Verfassungsurkunde begründet hat, Eintracht zwischen Fürst und Volk, Muth und Vertrauen, Das ist es, worauf Deutschlands Freiheit und Selbstständigkeit beruht, Das ist es, wodurch wir allein jeder Gefahr mit Erfolg entgegentreten können. – Sachsen, bewahrt eure alte Treue! – Dresden, den 6. März 1848. Friedrich August. v. Könneritz. v. Zeschau. v. Wietersheim. v. Carlowitz. v. Oppel.“

Nachdem die Dresdner Stadtverordneten sich der Leipziger Adresse, sie schon erwähnt, nicht angeschlossen, haben sie Sr. Maj. dem König eine Adresse überreicht, in der sie die Treue und Anhänglichkeit Dresdens an das königl. Haus versichern und schließlich bitten, unter Beschleunigung der Wahlen die Stände baldmöglichst einzuberufen.

Deutschland. Der König von Würtemberg hat mittelst einer Verordnung vom 1. März in seinem Lande die Censur aufgehoben und unbedingte Preßfreiheit gewährt. Dies hat im ganzen Lande große Freude erregt. Ebenso auch die Nachricht, daß der König Zustimmung zu allgemeiner Volksbewaffnung und Einführung von Geschworenengerichten gegeben und daß derselbe beim Bundestage auf Vertretung des deutschen Volks antragen werde.

Auch in Baden hat der Großherzog durch ein provisorisches Gesetz verordnet, „daß das Preßgesetz vom Jahre 1831 wieder in Wirksamkeit trete und das hinsichtlich der mittelst der Presse verübten Verbrechen das im Jahre 1845 mit den Ständen vereinbarte Strafgesetzbuch Anwendung finde.“ Ferner sind noch anderweite Reformen in Aussicht gestellt und zum Theil fest versprochen.

[4] In Nassau wird ebenfalls bereits ohne Censur gedruckt, denn dort ist „unbedingte Preßfreiheit” gewährt, sowie auch Volksbewaffnung bewilligt und in Bezug auf letzteres schon an die Bürger Wiesbadens 2000 Flinten vertheilt worden.

In den beiden Hessen werden auch Adressen vorbereitet, worin den Fürsten die Wünsche des Volkes dargelegt werden und hört man aus Hessen-Darmstadt, daß dort auch diese Wünsche, die leicht zu denken, Berücksichtigung finden sollen.

Die deutsche Bundesversammlung hat wieder der ein Lebenszeichen von sich gegeben durch folgende Veröffentlichung: Nachdem die Bundesversammlung sich die Aeußerungen sämmtlicher Regierungen über den unterm 9. September v. J. erstatteten ausführlichen Vortrag der Commission in Preßangelegenheiten, behufs einer möglichst gleichförmigen Bundes-Preßgesetzgebung erbeten hat, so hat sie auf anderweiten Vortrag der Commission beschlossen: 1) Jedem deutschen Bundesstaate wird freigestellt, die Censur aufzuheben und Preßfreiheit einzuführen. 2) Dies darf jedoch nur unter Garantien geschehen, welche die andern deutschen Bundesstaaten und den ganzen Bund gegen den Mißbrauch der Preßfreiheit möglichst sicher stellen.

Frankreich. Die provisorische Regierung der franz. Republik besteht aus folgenden Gliedern: dem großen Astronom Arago, (Marineminister), ein Gelehrter mit eiserner Consequenz, unerschütterlichem Willen und unerbitttlicher Logik; Marie, (Handelsminister) bekannt als Vertreter des 2. Arrondissements von Paris, er hat, wie sein College, Dupont de l’Eure, (Präsident) stets gegen den Louis-Philippismus gekämpft, gesprochen, geschrieben und gestimmt; ferner Lamartine (auswärtige Angelegenheiten), der berühmte Dichter, seit einigen Jahren der Vorkämpfer einer edlen und vernünftigen socialen Richtung; dann dem glühenden Republikaner Ledru-Rollin, (Inneres), Cremieux (Justizminister), Supervic (Kriegsminister) und Albert, mech. Arbeiter. — Ueber die Einzelheiten der Vorgänge in Paris sagen wir nichts, das ist Sache der Tageblätter, von denen wir wünschten, daß Alle ihren Pflichten so nachkämen, wie die Leipz. Ztg. jetzt thut, das sonst spöttisch „Frau Base” genannte Blatt erringt sich mehr und mehr die Achtung des Publikums. — Die Grundzüge der Republik sind: „Das Volk tritt wieder in die Rechte seiner Souveränität. Die Pairskammer als ein aristokratisches Institut ist aufgehoben. Die Deputirtenkammer ist und bleibt aufgelöst. Die Nation bleibt bewaffnet, bis sie im Besitz aller ihrer Rechte sind. Jeder majorenne Bürger ist Nationalgardist. Jeder Bürger ist Wähler und wählbar. Absolute Gedanken- und Preßfreiheit. Das Recht politischer und industrieller Association für Alle. Errichtung berathender Versammlungen überall, um die Mandatare der Volksregierung zu ernennen. Jeder Versuch einer Wiederherstellung der gefallenen Gewalten ist Hochverrath.“ — Alle politischen Gefangenen sind befreit worden, nur die wegen anderer Verbrechen nicht. Die Republik ist in dem größten Theile des Landes proklamirt und überall mit dem größten Jubel aufgenommen worden. Ruhestörungen sind wenig vorgefallen. In Paris selbst ist’s ruhig und Alles geht wieder in früherer Ordnung fort. Das Palais Royal und die Tuilerien sind zu Versorgungshäusern für alte Bürger, die nicht bemittelt genug find, sich selbst zu unterhalten, bestimmt. — Proklamationen der Regierung erscheinen täglich und heben wir daraus hervor: „Die Regierung garantirt dem Arbeiter seine Existenz durch Arbeit, garantirt Allen Arbeit, erkennt das Recht der Theilnahme am Arbeitsgewinn, giebt den Arbeitern die nächstverfallende Million der Civilliste. — Die Bank von Frankreich hat für die Verwundeten 100,000, Rothschild 50,000 Fr. gezeichnet, letzterer auch der Republik Credit eröffnet. — Uebrigens haben sämmtliche Generäle der vorigen Regierung die Republik anerkannt. Ebenso auch der Gesandte Nordamerikas und Englands, denen nächstens der päpstliche Nuntius und andere folgen sollen. Auch Baiern soll die Republik anerkannt haben. — Von Louis Philipps jetzigem Aufenthalte weiß man noch nichts.

Italien. In der Lombardei ist das Standrecht publicirt worden und hat dieser Schritt der Regierung ungemeine Aufregung erregt. Wie die Nachrichten aus Paris auf die Italiener überhaupt wirken werden, ist man gespannt zu hören, bis jetzt weiß man darüber noch nichts. Was übrigens in Italien geschieht, geht Deutschland [5] zunächst Nichts an. Kein Deutscher wird sich für Oesterreich’s Interessen in Italien schlagen.

Schweiz. In dem unter preuß. Hoheit stehenden Neuenburg ist in Folge der pariser Ereignisse ein Aufstand erfolgt, die dortige Regierung ab- und eine provisorische eingesetzt worden. Man will von Preußen sich lossagen und an die übrigen Schweizer-Cantone sich anschließen, um mit diesen vereinigt sodann eine einzige untrennbare Republik zu bilden.

Neueste Nachricht. Das Dr. Tgbl. berichtet aus Dresden 7. März: Aus zuverlässiger Quelle wissen wir, daß nach der in der Proklamation vom gestrigen Tage (s. S. 75 d. N.) schon enthaltenen Zusicherung nunmehr die Aufhebung der Censur auch in Sachsen bevorsteht, u. daß es nur noch des Erlasses eines den Ständen vorzulegenden Gesetzes gegen den Mißbrauch der Presse bedarf, wie solches Würtemberg und Baden in frühern, jetzt nur wieder in Kraft getretenen Gesetzen schon haben, Sachsen aber nicht. – Ein auf Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Strafverfahrens gegründeter Gesetzentwurf wird den Ständen vorgelegt werden. Weiter gehende Wünsche hierbei, namentlich die Einführung von Schwurgerichten, werden bereits reiflich erwogen, u. die Regierung wird sich darüber mit den Ständen vereinigen. Auch hierbei wird wohl der Gang in andern deutschen Staaten maßgebend seyn, sowie überhaupt den Maßregeln, welche die Einigkeit, das Wohl und die Kräftigung Deutschlands fördern können, Sachsens Stimme nie entgegen gewesen ist. – –

In Crimmitzschau haben am 4. d. über 200 Bürger eine Adresse an den König unterzeichnet, worin sie Preßfreiheit, Schwurgerichte, Volksbewaffnung, freies Versammlungsrecht, allgemeines Stimmrecht, Einkammersystem, deutsches Parlament und Entlassung der Minister fordern. Der Stadtrath tritt diesen Forderungen bei. – In Werdau, Glauchau u. Borna versammelten sich am 5. die Gemeindevertreter zu ähnlichen Schritten. Von Chemnitz ist eine ähnliche Adresse an den König abgegangen, jedoch nur vom Stadtrath, nicht v. d. Stadtverordneten mit unterzeichnet.


Redakteur und Verleger: C. S. Krausche.

In der Hauptkirche predigen:

Am Sonntage Invocavit Vormittags Herr Past. Prim. Richter über Matth. 15, 21-28; Nachmittags Hr. Archidiac. Lehmann über Ev. Joh. 5, 5-18.

Dienstags darauf, Nachmittags 3 Uhr, Hr. Archidiac. Lehmann.

Getreidepreis in Camenz,

am 2. März 1848.
Rthl. Ngr. bis Rthl. Ngr.
Korn 3 3 13
Weitzen 5 5 5 18
Gerste 3 3 10
Hafer 1 25 2
Heidekorn 3 3 10
Hirse 7 5 8 20

Butter, die Kanne 15 Ngr. — Pf.

Benachrichtigungen

[223] Oeffentlicher Verkauf.

Folgende Commungrundstücke:

1., die mit No. 692a. bezeichnete, vor dem Garten der Frau Gasthofsbesitzerin Bleyl gelegene Lehde,
2., die mit No. 718 bezeichnete am Hutberge gelegene Lehde von 43 ☐Ruthen und
3., die mit No. 748 versehene, ungefähr 82 ☐Ruthen enthaltene Lehde an der Lückersdorfer Grenze,

sollen künftigen

23. März d. J., Donnerstags,

Nachmittags um 3 Uhr, an Ort u. Stelle öffentlich an den Meistbietenden, jedoch unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, verkauft werden.

Kauflustige haben sich zu gedachter Zeit am äußeren Königsbrücker Thore einzufinden, und sind die Verkaufsbedingungen in der Hausflur des interimistischen Rathhauses angeschlagen.

Kamenz, am 7. März 1848.

Der Stadtrath.
Haberkorn, Bürgermeister.

[195] Diebstahl.

Dem Schänkwirth Johann Georg Schäfer in Obersteina ist am 7. Februar d. J. aus der Schänkstube ein noch ziemlich neuer schwarzer, grün überzogener Schaafpelz gestohlen worden.

Unter öffentlicher Bekanntmachung dieses Diebstahls bitten wir, jedwede Spur des zur Zeit unbekannten Diebes uns mitzutheilen.

Ohorn mit Obersteina, am 4. März 1848.

Die Hempelschen Gerichte.
Haberkorn, GD.

[196] Diebstahlsanzeige.

Am 23. Februar 1848 zwischen 7 und 8 Uhr Abends ist aus der Flur des Hauses des hiesigen Verwalters eine ungefähr sieben Viertel Ellen lange Doppelflinte entwendet worden.

Dieselbe war mit einem braunen Schafte von Nußbaumholz, einem braunen hölzernen Bügel, Patentschwanzschrauben und einem etwas abgeriebenen Ladestocke, an dessen oberem Ende ein [6] schwarzer Hornknopf, an dessen unterm aber ein Krätzer befindlich ist, versehen; an der Mündung eines der Läufe soll sich eine kleine Vertiefung befunden haben.

Da bis jetzt alle Nachforschungen nach dem Urheber dieser Entwendung erfolglos geblieben sind; so bringen wir diesen Vorfall hiermit zur öffentlichen Kenntniß und ersuchen Jedermann, zur Entdeckung des Thäters möglichst mitzuwirken und das Erforderliche schleunigst hier anzuzeigen.

Piskowitz, am 2. März 1848.

Von Götz'sches Gericht daselbst.
Menzner.

[123] Subhastations-Bekanntmachung.

Durch das unterzeichnete Justizamt sollen folgende, dem hiesigen Maurermeister Friedrich Salomon Mörbitz gehörigen Immobilien hierselbst:

1., das unter Nr. 22 des Brandkatasters an der budissiner Gasse, ohnfern dem Markte gelegene, nach sechs Bieren brauberechtigte Wohnhaus nebst Ein- und Zubehör,
2., die unter Nr. 728b. des Flurbuches am pulsnitzer Thore gelegene Hausbaustelle mit Hofraum und dem darauf errichteten Gemäuer, auch mit den vorhandenen Baumaterialien, und
3., der unmittelbar an der sogenannten Topfmarktpforte gelegene, mit Nr. 298 des Flurbuchs bezeichnete Garten,
den funfzehnten April 1848

nothwendigerweise versteigert werden.

Kauflustige werden daher hiermit geladen, an diesem Tage vor 12 Uhr Mittags an Amtsstelle hier zu erscheinen, ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen und ihre Gebote zu eröffnen, dann aber der Lizitation und des Zuschlags dieser einzelnen Immobilien um die Höchstgebote gewärtig zu seyn.

Die nähere Beschreibung und Würderung dieser Grundstücke ist im hiesigen Amthause angeschlagen.

Kamenz, am 3. Februar 1848.
Das königl. Justizamt.
Hensel.

[97] Subhastations-Patent.

Von der unterzeichneten Behörde soll das zur Concursmasse des Bandhändlers Johann Gottfried Günther zu Pulßnitz Meißner Seits gelegene Wohnhaus Nr. 76 des Brd.-Cat. nebst Garten, welches unberücksichtigt der Oblasten auf 450 Rthlr. taxirt worden ist, kommenden

12. April 1848

an Gerichtsstelle allhier nothwendigerweise subhastirt werden.

Gerichtswegen werden daher besitz- und zahlungsfähige Kauflustige andurch geladen, nur besagten Tages vor Mittags 12 Uhr an Gerichtsstelle allhier sich anzumelden, um 12 Uhr der Versteigerung und gegen Erlegung des 10. Theils der Erstehungssumme des Zuschlags an den Meistbietenden, sowie weiterer Verhandlungen über Bezahlung der übrigen Kaufgelder sich zu gewärtigen.

Schloß Pulßnitz, am 31. Januar 1848.

Von Posernsches Gericht.
W. Hentschel, Just.

[163] Bekanntmachung.

Das unter Nr. 2 des Brd.-Cat. zu Doberschütz bei Neschwitz gelegene Bauergut, wozu dermalen noch 34 Acker 251 ☐R. Land mit 252 Steuer-Einheiten gehören, soll

den 13. März d. J.

öffentlich verkauft werden.

Sammelplatz im obengenannten Gute Vormittags 9 Uhr.

Doberschütz bei N., am 12. Februar 1848.

Gustav Adolph Lövenig,
Bevollmächtigter des Besitzers.

[197] Verkauf.

Die in gutem Stande befindlichen Wohn- und Wirthschaftsgebäude auf meinem Vorwerke mit 5 Schffl. Garten und 3 Schffl. Feld am Garten bin ich willens aus freier Hand zu verkaufen, und kann dies Grundstück, wenn es gewünscht wird, auch gleich übergeben werden.

Friedrich Henack,
Gasthofbesitzer zur goldenen Sonne.

[198] Ich beabsichtige, mein hiesiges Bauergut Nr. 33 sammt Inventar sofort zu verkaufen, und haben sich Kaufliebhaber deshalb an mich selbst zu wenden.

Niedersteina, am 7. März 1848.

Johann Gottlieb Mager.

[201] Garten-Verpachtung.

Die Nutzungen des sogenannten Stiftsgartens sollen auf die Zeit vom 1. Januar 1848 bis letzten December 1853 an den Meist- und Bestbietenden, jedoch vorbehaltlich der Auswahl unter den Licitanten, künftigen

23. März d. J., Nachmittags um 3 Uhr,

verpachtet werden.

Die Verpachtung findet im Barmherzigkeitsstifte statt und sind die näheren Bedingungen in der Hausflur daselbst angeschlagen.

Kamenz, am 4. März 1848.

Im Auftrag der Verwaltungs-Deputation
des Barmherzigkeitsstifts.
Haberkorn.
Dr. Roederer.

[7] [199] Das früher dem Töpfer Ludwig zuständig gewesene Haus Nr. 64 Cat. auf dem Thonberge bei Prietitz, zu welchem 233 ☐R. Areal gehören, ist mit 150 Thlr. Anzahlung zu verkaufen. Nähere Auskunft ertheilt der Richter Hantsche zu Prietitz.


[200] Eine sehr gut eingerichtete kleine landwirthschaftliche Nahrung, worauf ⅓-Theil der Kaufsumme stehen bleiben kann, soll sofort verkauft werden. Näheres in der Exp. d. Bl.


[202] Streu- und Ziegel-Auction

Künftigen Sonnabend, als den 11. d. M., Nachmittags 1 Uhr, soll auf dem Auerswald’schen Lehngute in Wiesa Hackstreu in Parzellen – abgetrocknete, wie auch gebrannte Maurer- und Dach-Ziegel öffentlich an den Meistbietenden überlassen werden.

Kauflustige wollen sich gefälligst zur angegebenen Zeit in dem dort befindlichen Ziegeleigebäude einfinden.

F. W. Eckardt.

[203] Auctions-Anzeige

In der hiesigen Theater-Restauration wird zum 16. März d. J., fällt Donnerstag, von Vormittag 9 Uhr, eine Auction von männlichen und weiblichen Kleidungsstücken, Wäsche, Schränken, Commoden, Tischen, Stühlen, Uhren, worunter eine sehr schöne goldene Damenuhr befindlich, Gewehren, dabei zwei gute Scheibenbüchsen, und vielen andern brauchbaren Sachen gegen gleich baare Bezahlung abgehalten, wozu Erstehungslustige hiermit einladet

der Auctionator Neubert
zu Kamenz.

[204] Daß stets in meiner Baumschule Birn- und Apfelbäume, letztere 4 Ellen Stammhöhe, käuflich zu bekommen sind, mache ich hierdurch ergebenst bekannt.

Oberlichtenau, am 6. März 1848.

Christiane Jenichen, Wittwe.

[205] Bekanntmachung

Bei dem Revierförster Elsholz zu Elstra sind mehrere Schock starkstämmige, sehr gut gewachsene Holzpflanzen, als:

Eichen, Ahorn, Eschen, Kastanien und Pyramiden-Pappeln,

von 1 bis 6 Ellen Höhe, zu verkaufen.


[206] Beim Gärtner Höntsch in Großgrabe sind Bienenkörbe zu verkaufen.


[207] Kleesaamen-Verkauf.

Es ist auf dem Rittergute Ohorn sehr schöner rother Kleesaamen zu verkaufen.


[208] Zwei- und dreijähriger Karpfensatz steht auf dem Rittergute Jeßnitz bei Neschwitz zum Verkauf.


[174] Auf dem Rittergute Cunnersdorf liegen gesunde Kartoffeln zu verkaufen.


[222] Bestes Schafheu und Grummet ist zu verkaufen bei

Wüstner im goldnen Stern.

[186] Bekanntmachung.

In Beziehung auf die vom 17. Febr. d. J. vom Directorium der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft bekannt gemachte und herabgesetzte Fahrtaxe verkaufe vom 1. März c. an

Beste weiche Schieferkohlen (Steinkohlen)

Bestedie Tonne à 2 Schffl. zu 24 Ngr. 5 Pf.

Bete Burgker Schmiedekohlen à Schffl. zu 14 Ngr. 5 Pf.

Bete Potschappler Schmiedekohlen à Schffl. zu 13 Ngr. 3 Pf.

Bete gewaschene Kohlen à Schffl. zu 12 Ngr. - Pf.

Bete Mittelkohlen à Schffl. zu 10 Ngr. - Pf.

Bete Braunkohlen à Schffl. zu 11 Ngr. - Pf.

Kalk- und Steinkohlen-Niederlage Bahnhof Radeberg.

A. B. Rumpelt.

[209] Neue Rigaer Kron-Säe-Lein- und beste rothe Klee-Saat, sowie Düngungs-Gips

empfing und empfiehlt

Gustav Brückner.

[210] Gesottene Preiselsbeeren, Schöne gebackene Pflaumen

empfiehlt

J. G. Messerschmidt
in Pulsnitz.

[218] Mit

frischem Ullersdorfer Rahmkäse und Elbinger Bricken

empfiehlt sich

C. Neeße in Pulsnitz.

[211] Ergebenste Anzeige.

Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebenste Anzeige, daß ich meinen frühern Aufenthalt Lückersdorf verlassen, mich in hiesiger Stadt als Ziegeldecker etablirt habe und auf dem früher dem Hrn. Lohgerbermeister Berger gehörigen Hause vor der Pforte wohne. Ich füge die Bitte hinzu, mich mit gütigen Aufträgen zu beehren, und werde bemüht sein, mir durch gute und tüchtige Arbeit ferneres Wohlwollen zu erwerben.

Camenz, den 8. März 1848.

J. G. Großmann,
Bürger und Ziegeldecker.

[8] [212] Nr. 142, Königsbrücker Gasse, ist eine geräumige freundliche Wohnung im Hintergebäude zu vermiethen.


[213] Die Eltern, deren Kinder bis zum 30. September laufenden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, werden ersucht, dieselben innerhalb der nächsten 4 Wochen zur Schule anzumelden.

Kamenz, am 9. März 1848.

Leuner, Schuldirector.

[214] Ein Schafknecht, der etwas Caution stellen kann, wird auf ein Rittergut sofort gesucht. Näheres beim Seilermeister Hünig in Camenz.


[215] Maurergesellen können bei Unterzeichnetem sofort in Arbeit treten.

Förster, Maurermstr.

[216] Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten

Freitags, den 10. März, von Nachmittags 4 Uhr an, im Sessionszimmer des Stadtraths.

Kamenz.

Der Vorsteher.

[217] Sonntags den 12. März, Nachm. 3 Uhr

Sitzung des öcon. Zweigvereins zu Königsbrück,

wozu die Mitglieder einladet

der Vorstand.

[219] Für das am Donnerstage abgehaltene Fastnachtsvergnügen den geehrten Fräuleins unsern schönsten Dank.

P......., den 2. März 1848

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[221] Der 26. Febr. d. J. war der Tag, an welchem der Tod ein Band zerriß, das leider nur auf kurze Zeit geknüpft war. An demselben starb nach langem Leidenslager an unheilbarem Brustübel mein geliebter Gatte, Karl Weitzmann, Schneidermeister allhier. Sah ich auch, wie jeder neue Morgen den frommen Dulder einen Schritt dem Grabe näher brachte, so war es doch der Glaube: bei Gott ist kein Ding unmöglich, der die Hoffnung der Rettung nicht aus meinem Herzen schwinden ließ; doch die Hoffnung ist nicht zur Wahrheit geworden. Ihm ist wohl! Im Grabe hat er die Ruhe gefunden, die ihm die Welt nicht geben konnte. Dank allen denen, die durch freundliche Zusprache dem Geschiedenen die Leidenstage verkürzten, und ihm ihre Liebe bis an sein Grab bewahrten.

Mit dieser Nachricht verbinde ich die ergebenste Anzeige, daß ich das Geschäft meines seligen Gatten fortsetzen werde, und sollte das ihm geschenkte Vertrauen auch auf mich übergehen, es würde für mich der schönste Trost in meiner gebeugten Lage sein.

Kamenz, den 1. März 1848.

Amalie Weitzmann.

[220] Den edlen Damen, von hier und der Umgegend, welche die unterzeichnete Anstalt zeither so reichlich mit Charpie und dergl. Leinwand beschenkt haben, sei hiermit dafür der herzlichste Dank gesagt, indem zugleich die Bitte verknüpft wird, auch ferner unsere Anstalt mit dergl. Geschenken versehen zu wollen.

Barmherzigkeitsstift zu Camenz, am 6. März 1848.

Die Hausverwaltung.

Vorläufige Rechenschaft.

Die Sammlung für die Nothleidenden in Oberschlesien hat

53 Thlr. 11 Ngr. 5 Pf. ergeben, wovon

01 Tler. 17 Nr. 5 P. für Besorgung der Eincassirung abgehen, so daß noch ein Ueberschuß von


51 Thlr. 24 Ngr. - Pf. verbleibt. — Hiervon sind heute

25 Tler. 0 Nr. 0 Nr. an den Unterstützungscomité f. Oberschlesien in Breslau abgesendet und


26 Thlr. 24 Ngr. - Pf. zurückbeh. worden.

Die Verfügung hierüber bleibt deshalb vorbehalten, weil in dem Aufrufe ausdrücklich bemerkt wurde: solle es sich bestätigen, daß in unserm eigenen Vaterlande, namentlich im sächsischen Erzgebirge, ebenfalls eine Noth existire, welche der in Oberschlesien fast gleich kommt, so werde für solchen Fall und wenn ein Geber nicht ausdrücklich Anderes bestimme, die Hälfte der Sammlung den Nothleidenden unseres Vaterlandes zugewendet werden.

Es haben demgemäß auch mehre Geber ausdrücklich ihre Gaben ganz oder theilweise unserm Vaterlande bestimmt und es muß deshalb mit Verwendung des Restes wenigstens eine kurze Zeit lang noch und so lange, bis man über unsere eigenen Verhältnisse vollkommen aufgeklärt ist, Anstand genommen werden. Dies vorläufig.

Kamenz, am 5. März 1848.


Eingegangene Beiträge für die Armen in Oberschlesien:

Rthl. Ngr. bis Rthl.
Uebertrag von vor. Nr. Rthl. 07. 20 Ngr.
Von Hrn. Noßke sen. - 05
Von Hrn. Dr. B. in Pulsnitz 01.
Von F. V. in Pulsnitz - 10
Gesammelt in der Tuchfabrik zu
Reichenbach von mehrern
Arbeitern durch Frdr. Hand
01. 18
Rthl. 10. 23 Ngr.

In nächster Woche erfolgt die Absendung an den Unterstützungscomité, jedoch werden noch fortwährend gern Beiträge angenommen.

Exp. d. Camenzer Wochenschrift.