« Kapitel B 6 Beschreibung des Oberamts Wangen Kapitel B 9 »
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7. Gemeinde Eisenharz,

bestehend aus 11 (47) Parzellen auf 10 Markungen, mit 915 katholischen Einwohnern. Dieser Gemeindebezirk liegt nördlich von dem vorigen; besonders der westliche, von den Gießbächen bewässerte Theil ist sehr uneben und waldig; westlich erstreckt sich von dem St. Annaweiher bei Eisenharz an ein ausgedehnter Moorgrund bis in die Gegend von Isny. Die Luft ist rauh, der Boden für den Getreidebau sehr mittelmäßig, daher mehr Viehzucht betrieben wird. Die Vereinödung ist zum Theil schon sehr alt, in den meisten Parzellen erfolgte sie in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts, die letzte Arrondirung (Alleschwende) datirt sich vom Jahr 1791. Die gewöhnlichen ländlichen Gewerbe sind vorhanden, aber ihr Betrieb ist unbedeutend. Die Gemeindebewohner gehören zu den am wenigsten wohlhabenden des Oberamts. Man sieht hier und da Bettler, sonst eine höchst seltene Erscheinung im Oberamtsbezirk. Die Gemeinde unterhält ein Armenhaus. Kommunvermögen ist außer einem Kapital von 340 fl. keines vorhanden, die Ausgaben werden durch Umlagen gedeckt. Schulden hat die Gemeinde nicht. Landstraße führt keine durch den Bezirk, und die Vicinalstraße von Eisenharz nach Wangen ist von sehr geringem Belang. Grundherr ist der Fürst von Waldburg-Zeil und Trauchburg mit Ausnahme von 3 Höfen in Eisenharz, 1 Hof in Alberis, 2 Höfen in Alleschwende, 3 Höfen in Bienzen, 6 Höfen in Willatz und 4 Höfen in Weihers, wo der Fürst von Windisch-Grätz Grundherr ist, indem diese Parzellen zur Grafschaft Eglofs gehörten. Auch besitzt der Graf Quadt einige Lehengüter und Gefälle und der Hospital Bärenweiler zwei Lehengüter. Die Groß- und Kleinzehnten in der ganzen Gemeinde (zu andern Zehnten ist sie nicht verpflichtet) stehen der Pfarrei Eisenharz zu, welche in Gemäßheit eines Vertrags vom Jahr 1630 1 fl. in Geld von der Winterfuhr bezieht, woneben noch jeder Söldner jährlich 30 kr. zu entrichten hat. In der nach Ratzenried eingepfarrten Parzelle Schlichten hat jedoch der Pfarrer nur das Großzehntrecht. Mit dieser einzigen Ausnahme haben alle Theile der Gemeinde ihre Kirche und Schule in Eisenharz.

Aus dem Umstande, daß das Kloster St. Salvator bei Schaffhausen in älteren Zeiten im Besitz des Pfarrsatzes und mehrerer Güter in Eisenharz war, ist man vielleicht zu dem Schlusse berechtigt, daß Eisenharz ehemals zu den Nellenburg’schen Besitzungen gehörte; denn der Stifter jenes Klosters, Eberhard von Nellenburg, begabte dasselbe im Jahr 1052 unter anderen mit mehreren Gütern in Oberschwaben. Der Forst und die Vogtei zum Isenharz, wie früher immer geschrieben wurde, waren Reichslehen. Im Jahr| 1301 erkaufte Johann Truchseß von Waldburg von Bertold von Ebersberg die Vogtei in Isenhart, und Kaiser Albrecht belehnte ihn damit in demselben Jahre. Vielleicht daß diese Vogtei unter den Rechten begriffen ist, welche Truchseß Otto im Jahr 1376 seinem Vetter Johann mit der Herrschaft Trauchburg verkaufte, indem er ihm um 9000 Pfund Heller die Herrschaft mit allen ihren Zubehörungen, auch noch mehr andere Gerechtigkeiten zu Isny, Bregenz, Imberg und zu Isenharz überließ. Darauf kam dieses Lehen – wir wissen nicht wann und wie – an die Vögte von Summerau. Im Jahr 1438 bestätigt Truchseß Jacob, als kaiserlicher Landvogt, die Vögte Heinrich und Hans von Summerau, welche die Vogtei, den Kirchensatz und ein Dritttheil des Gerichts zum Isenharz von dem heil. Römischen Reiche zu Lehen inhatten, im Namen des Königs Albrecht in dieser Inhabung. Dieselbe Belehnung erfolgte 1441 im Namen des Kaisers Friedrich. Das Kloster bei Schaffhausen hatte ebenfalls noch mehrere eigene Leute und die niedere Gerichtsbarkeit über dieselben. Doch scheint schon um diese Zeit der größte Theil von Eisenharz und den dazu gehörigen Parzellen Trauchburgisch gewesen zu seyn und unter Trauchburgischer niederer Gerichtsbarkeit gestanden zu haben. In der Urkunde vom Jahr 1429, worin Kaiser Sigismund dem Truchsessen Jacob die Jurisdiction in der Herrschaft Trauchburg bestätigt, werden Isenhart, Friesenhofen, Rordorf, ausdrücklich als „Dörfer zur Veste Druchburg gehörend“ genannt, in welchen er Gericht halten, und mit Richtern und Schöffen aus denselben Dörfern besetzen soll. Truchseß Johann kaufte im Jahr 1478 dem Kloster Schaffhausen seine Güter und Rechte ab, und Truchseß Wilhelm von Trauchburg erkaufte 1536 von den Vögten von Summerau die Vogtei mit dem dazu gehörigen Wildbann, worüber er die Reichslehen erhielt. Die hohe und forstliche Gerichtsbarkeit stand der Herrschaft Eglofs zu, und war im Besitz der Montforte; doch wurde auch diese von den Truchsessen im Jahr 1568 durch Vertrag mit der Stadt Wangen, als damaliger Pfandinhaberin von Eglofs erworben, und die ganze Herrschaft Eisenharz mit der Grafschaft Trauchburg vereinigt, nur daß die Vogtei, der Wildbann, Kirchensatz und ein Dritttheil des Gerichts Reichslehen verblieben, und 1806 in derselben Lehenseigenschaft auf die Krone Württemberg übergingen.[1] | Die einzelnen Theile der Gemeinde sind:
  • 1) Eisenharz, katholisches Pfarrdorf mit 109 Einw. Zu der Markung gehören noch die Parzellen: a) Böschlenshof, Hof mit 2 Einw., b) Christle, Weiler mit 33 Einw., c) Drucker, Hof mit 6 Einw., d) Klaus, Weiler mit 26 Einw., e) Mockenhof, Hof mit 8 Einw., f) Rechenmacher, Hof mit 4 Einw., g) Urler, Hof mit 3 Einw., h) Wagner, Hof mit 5 Einw., i) Wälschers, Weiler mit 14 Einw., k) Weissenhof, Hof mit 3 Einw.

Eisenharz liegt etwas hoch, ziemlich eben und frei, 23/4 Stunden östlich von Wangen. Die Pfarrkirche zum heil. Benedikt ist in altem Styl erbaut und aus unbekannter Zeit, doch wohl nicht über 400 Jahr alt. Jedenfalls ist sie nicht die ursprüngliche, denn die Pfarrstelle ist älter. Nach einem Eintrag im Pfarrurbar und im Taufbuch vom Jahr 1612 wurde die Kirche eingeweiht 1097, den 12. Oktober. Im Jahr 1284 finden wir einen plebanus Rudolphus de Isenhartis, der mit seiner Gemeinde den Wiederaufbau des abgebrannten Klosters Isny mit einem Beitrag unterstützte. Das Patronatrecht, das, wie oben gesagt, früher dem Kloster Schaffhausen zugestanden hatte, gehört jetzt dem Fürsten von Waldburg-Zeil, der ein Vogtrecht von 21 Scheffeln 5 Simri 1 Vierling Haber bezieht. Der Pfarrei sind noch von der Gemeinde Eglofs 4 Höfe in Isnyberg und die Parzelle Osterwaldreute zugetheilt. Die Pfarrwohnung ist 1778 neu und solid erbaut worden und steht auf einem freien Punkte, der eine schöne Aussicht gewährt. Die Baulast desselben ruht auf der Pfarrei. Mit letzterer ist ein Falllehengut nebst Haus verbunden. Die Baulast der Kirche hat der Kirchenfonds zu tragen, der mit einem Bruderschaftsfonds und der sogenannten Stecher’schen Stiftung verbunden, 3570 fl. Kapitalien und 120 fl. fixirte und zufällige sonstige jährliche Einkünfte hat. Subsidiäre Bauverbindlichkeit hat die Pfarrgemeinde. Die Schule hat einen Lehrer. Eine kleine Viertelstunde von Eisenharz steht eine kleine Kapelle zur Privatandacht, ohne eigenen Fonds, und daneben der St. Annaweiher.

  • 2) Alberis, Weiler mit 58 Einw., nebst a) Alberismühle, eine Mahlmühle am Gießenbach mit 6 Einw., b) Gera, Weiler mit 40 Einw., c) Halden, Weiler mit 18 Einw., d) Hengle, Weiler mit 17 Einw., e) Peterhof, Hof mit 4 Einw., f) Unwerth, Weiler mit 15 Einw.| Bei Alberis, behauptet man, auf einem Berg mit steilem südlichen Abhang stand die alte Burg der Isenhard oder Eisenhart, von welchen übrigens die glaubhafte Geschichte, so viel uns bekannt ist, keine Nachricht gibt. Das berüchtigte Verzeichniß der am Feilenforst gefallenen Edeln nennt freilich auch einen Ottobert vom Eysennhardts. Die Steine des alten Schlosses sollen zum Schloßbau in Siggen verwendet worden seyn. Gegenwärtig ist nichts von Wällen und Gräben, noch weniger von Mauern etwas mehr zu sehen.
  • 3) Alleschwende, Weiler mit 31 Einw., nebst a) Brodershof, Hof mit 5 Entw., und b) Weiherbauer, Hof mit 5 Einw. Alleschwende hat eine Kapelle zur Privatandacht, ohne Fonds, die von der Parzellargemeinde unterhalten wird.
  • 4) Bienzen, Weiler mit 56 Einw., nebst a) Beisel, Hof mit 8 Einw., b) Fideler, Hof mit 10 Einw., c) Fuchsen, Hof mit 6 Einw., d) Söfflenshof, Hof mit 7 Einw., e) Thomashof, Hof mit 11 Einw.
  • 5) Briegelmühle, eine Mahlmühle am Gießenbach, zur Markung Willatz gehörig, mit 10 Einw.
  • 6) Haizen, Weiler mit 34 Einw., nebst a) Bachtelers, Hof mit 12 Einw., b) Huppeler, Haus mit 9 Einw., c) Siebersweiler, Weiler mit 41 Einw.
  • 7) Matzen, Weiler mit 53 Einw., nebst a) Davids, Weiler mit 17 Einw., b) Enkenhofers, Hof mit 7 Einw., e) Hösers, Hof mit 6 Einw., d) Rothen, Hof mit 12 Einw., e) Schuppenhof, Hof mit 8 Einw., f) Schwarzen, Hof mit 4 Einw. Matzen hat eine von der Parzellargemeinde zu erhaltende Kapelle zur Privatandacht.
  • 8) Sandratz (Xandratz), Weiler mit 21 Einw.
  • 9) Schlichten, Weiler mit 17 Einw., nebst Brenner, Hof mit 4 Einw.; Filiale der Pfarrei Ratzenried, wohin auch der kleine Zehnten entrichtet wird.
  • 10) Weihers, Weiler mit 23 Einw., nebst Oberweihers, Weiler mit 19 Einw.
  • 11) Willatz, Weiler mit 75 Einw., nebst a) Hägelesweiler, Weiler mit 19 Einw., und b) Wald, Hof mit 14 Einw. Im Jahr 1406 erwirbt das Gotteshaus Isny durch Kauf einige Gefälle „in Wilhalms."[2] Ob wir das Wielants, wo dem Kloster Roth seine Besitzungen von Papst Eugen III. im Jahr 1152 bestätigt| werden (Lünig, Spic. III. 451), hieher zu beziehen haben, scheint zweifelhaft.


8. Gemeinde Emmelhofen,


  1. Übrigens scheint auch später noch die hohe Jurisdiktion von Seiten Eglofs in Anspruch genommen worden zu seyn. Noch im Jahre 1806 sagt der fürstl. Windisch-Grätz’sche Obervogt in einer offiziellen Beschreibung der Grafschaft Eglofs: „Von Seiten Eglofs wird sowohl über die in der Pfarrei Eisenharz angesessenen eigenen, also auch Trauchburgischen Unterthanen die hohe und malefizische, so wie die forstliche Gerichtsbarkeit, von Seiten Trauchburgs aber über die Seinigen die niedere Gerichtsbarkeit nebst dem Steuer- und Wasenrecht ausgeübt.“
  2. Wenn dieß nicht richtiger von dem Dorfe Willhams im Bayerischen zu verstehen ist.