Beschreibung des Oberamts Wangen/Kapitel B 6
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Im Jahre 1764 erwarb das gräfliche Haus die reichsritterschaftl. Herrschaft Siggen durch Kauf von dem Reichsstifte Kempten. Als Kemptensches Lehen hatten die Humbiß-Wallrams diese Herrschaft bis zum Jahr 1698 inne, in welchem Jahr der letzte dieser Humbißschen Linie starb, und das Lehen wieder an Kempten heimfiel. Der Ankauf der Herrschaft durch die reichsgräfliche Familie änderte nichts in der politischen Stellung der ersteren; sie steuerte zu dem Ritterkanton Hegau-Allgau-Bodensee und bestand aus den jetzigen Gemeinden Siggen und Göttlishofen; ihre Bewohner sind noch jetzt fast durchaus falllehenbare Bauern.
Diese Gesammtbesitzung, die Reichsgrafschaft Eglofs und die Herrschaft Siggen erkaufte im Jahr 1804 die Fürstin von Windisch-Grätz, geborene Herzogin von Aremberg (angeblich für 261.000 fl. theilweise in Bankobligationen), und K. Franz II. erhob im darauf folgenden Jahre Eglofs mit Siggen zum Reichsfürstenthum Windisch-Grätz. Im Jahr 1806 aber kam dasselbe in Folge des Preßburger Friedens unter die Hoheit der Krone Württemberg und Fürst Alfred trat hierdurch in die Reihe der k. württemb. Standesherren. Eglofs wurde den 10. Septbr. 1806 von dem französischen General Börner an den k. württemb. Landeskommissär von Maucler übergeben; Siggen wurde im Februar desselben Jahres von Bayern besetzt, den 30. Oktbr. jedoch erfolgte in Folge des Staatsvertrags vom 13. Okt. die Übergabe durch den französischen General Lecamus zugleich mit den übrigen Rittergütern im Kanton Allgäu-Bodensee an den k. württ. Bevollmächtigten Baron von Reischach. Unter Eglofs glaubte man württembergischer Seits auch die sogenannten Freischaften oder freien Leute des oberen und unteren Sturzes im Vorarlbergischen mitbegriffen, wie sie denn von jeher einen integrirenden Theil dieser Grafschaft ausgemacht hatten. Sonach erscheinen sie noch in dem k. württ. Staatshandbuch vom Jahr 1807 und 1808. Allein Bayern ließ schon im Oktbr. 1806 die württembergischen Wappen abnehmen und behauptete sich im faktischen Besitz, bis der Staatsvertrag vom Jahr 1810 auch diesen Differenzen ein Ende machte.
Das Patrimonial-Ober-Vogtei-Amt für Eglofs und Siggen hatte seinen Sitz in Eglofsthal, bestand aus einem Oberamtmann, Oberamtsrath und Sekretär, und übte die Justizpflege in erster| Instanz. Eine zweite landesherrliche Instanz existirte nicht, die Berufungen gingen sogleich an die Reichsgerichte. Ein Rath, bestehend aus einem Amman (zugleich Landschaftskassier), vier Räthen und acht Gerichtsmännern, vertrat die Landschaft, und zwar bildeten die fünf ersten einen engeren Rath, welcher zur Berathung landschaftlicher Angelegenheit beigezogen wurde. Die acht Gerichtsmänner hielten des Jahres drei Sitzungen bei Abhaltung der sogenannten „Dinggerichte,“ wo die ganze Landschaft sich versammelte, aber nicht sowohl um Beschlüsse zu fassen, als um sich die herrschaftlichen Verordnungen publiciren zu lassen. Jeder Gerichtsmann führte die polizeiliche Aufsicht in dem ihm zugetheilten Bezirke. Im Jahr 1810 wurde das Patrimonialamt aufgelöst, s. oben.In Folge der unterm 9. April 1809 an den Fürsten fruchtlos erlassenen Aufforderung zur Rückkehr in das Königreich und Anerkennung der in der Rheinbundesakte begründeten Unterwerfung unter die württembergische Souverainität, wurde auf die fürstlichen Besitzungen Sequester gelegt, derselbe jedoch den 25. Okt. 1810 wieder aufgehoben, worauf der Fürst unterm 11. Dec. 1811 den Unterthanen-Eid leistete. Gleichwohl erfolgte im Jahr 1816 von Seiten des Fürsten eine mit seinem Unterthanenverhältniß so wenig im Einklang stehende Erklärung, daß in Folge Erkenntnisses des königl. Obertribunals vom 6. März 1817 eine abermalige Sequestration eintrat, die erst im Jahr 1828 aus landesherrlicher Gnade wieder aufgehoben wurde.
Die Bevölkerung der Grafschaft Eglofs und Herrschaft Siggen beträgt 2100 Einw. Das Grundeigenthum des Fürsten besteht in dem Amtsgut in Eglofs (29 Morgen 14 Ruthen), dem Schloßgut Siggen 145 M. 3 Viert. 32 Ruth., an Waldungen aus 5161/4 M. mit Holzabgaben nicht belasteten, und aus 1281/2 M. belasteten Nadelwaldes. Der Rohertrag der Grundgefälle berechnet sich auf 1511 fl. 51 kr.[7]
Die Parzellen der jetzigen Gemeinde Eglofs sind:
- 1) Eglofs, kathol. Pfarrdorf mit 105 Einw. Zu der Markung gehören noch die Parzellen: a) Bellmannshöfle, Hof mit 5 Einw., b) Biegen, Hof mit 4 Einw., c) Greut, Hof mit 6 Einw., d) Heuberg, Weiler mit 15 Einw.; e) Kolbenberg, Hof mit 9 Einw., f) Vogelheerd, Hof mit 5 Einw., g) Waibel, Hof mit 12 Einw., h) Zimmermann, Hof mit 5 Einw.| Der Pfarrort Eglofs liegt 21/4 Stunde von der Oberamtsstadt, hoch auf einer südlich nach der Argen geneigten Anhöhe, 224′ über dem Wasserspiegel. Die Pfarrkirche zum h. Martin wurde im Jahr 1766 in einem gefälligen Styl neu erbaut, und zieht wegen ihrer hohen Lage schon aus weiter Ferne das Auge auf sich. Der Thurm ist sehr alt und steht, da er ziemlich niedrig ist, zu der Kirche in keinem günstigen Verhältniß. Die hiesige Pfarrei gehört jedenfalls einer frühen Zeit an, wenn gleich die Überlieferung, daß ein Herr von Megletz dieselbe im eilften Jahrhundert gestiftet habe, durch nichts erwiesen werden kann. An der Pfarrkirche steht außer dem Pfarrer ein Kaplan. Nach dem Stiftungsbriefe der Kaplanei vom 22. Mai 1665 war eine unzulängliche Frühmeßstiftung vorhanden, aus der, nach mehrjähriger Admassirung, der dermalige Kaplaneifonds erwuchs. Das Patronat über beide Stellen ging vom Hospital Wangen auf den Staat über, s. oben. Der Kirchenfonds hat 5120 fl. Kapitalien und einige unbedeutende Nebenbezüge. Mit der Pfarrei ist ein Widdumgut verbunden. Die Hauptbaulast der Pfarrwohnung wurde durch Vergleich mit dem Hospital Wangen vom 17. März 1786 von der Gemeinde Eglofs übernommen.
Die alte Burg Eglofs oder Meglofs stand ohne Zweifel auf der südöstlichen Seite des Orts, wo sich der Abhang in eine Schlucht hinabzieht. Von Mauern, die vor längerer Zeit noch zu sehen gewesen seyn sollen, ist nichts mehr vorhanden, und der Platz mit Obstbäumen bepflanzt. Auf was sich die Tradition gründet, daß hier die Burg Wolkenberg oder Wolkenburg gestanden habe, wissen wir nicht zu sagen. Allerdings scheinen die Wolkenberg in dieser Gegend begütert gewesen zu seyn; 1306 ist ein Wolkenberg Zeuge des Kaufvertrages zwischen Vöringen und Waldburg wegen Isny; 1313 erscheint ein Niclaus von Wolckhennberg als Zeuge eines Kaufs, den Truchseß Johann wegen Zell an der Schussen abschloß; und der freilich sehr unzuverlässige Thomas Lyrer sagt geradezu (Chronik, S. 27), Graf Hugo von Bregenz habe die freie Herrschaft Eglofs an Simon von Wolkenberg verkauft. Auch führten die Grafen von Traun nach ihrer Erwerbung der Herrschaft Eglofs auch die von Wolkenburg in ihrem Titel. Wir möchten vermuthen, daß die Burg dieses Geschlechtes eine kleine halbe Stunde östlich von hier bei dem noch so genannten Weiler Burg gestanden habe.
- 2) Aschen, Weiler mit 14 Einw.[8]
- 3) Bühl, Weiler mit 18 Einw.|
- 4) Burg, Weiler mit 60 Einw. s. vorhin bei Eglofs a. E.
- 5) Edenhaus, Hof mit 10 Einw. 1284 schenkt Hugo von Werdenberg diesen Hof dem Kloster Weißenau.
- 6) Eyb, Weiler mit 21 Einw., an der Argen. Hier befand sich früher ein Eisenhammer, den das Kloster Isny mit einem großen Gut bei Schaulings 1728 von der Familie von Pappus erkaufte.
- 7) Geratsreute, Weiler mit 40 Einw., nebst a) Gießen, Hof mit 18 Einw., und b) Langenmatthof, Hof mit 11 Einw., Filialisten von Deuchelried.
Geratsreute hatte einen adeligen Burgsitz als österreichisches Lehen. 1451 gibt Lutz Sürg sein Lehen des Hofs, Burggesäß und Behausung zu Gerhartsreute für seinen Bruder Erhard auf, der es aber 1453 an Clemens Ankenreute verkaufte, und von dessen Familie es der Stadtschreiber Tafinger zu Ravensburg 1550 käuflich an sich brachte. Dieser überließ es 1553 an Sebastian von Ratzenried, dessen Nachkommen noch 1741 damit belehnt wurden.
- 8) Goldbach, Weiler mit 19 Einw., nebst Untergoldbach, Haus mit 5 Einw., Filiale von Deuchelried.
- 9) Gründels, Hof mit 9 Einw., Filial von Isny. S. Neutrauchburg.
- 10) Halden, Hof mit 9 Einw., gehört zur Markung Thal.
- 11) Hochberg, Weiler mit 17 Einw., nebst Hinterhochberg, Weiler mit 15 Einw. Die hier eine Zeit lang ansäßig gewesenen zwei evangelischen Familien sind weggezogen.
- 12) Hofs, Weiler mit 82 Einw.
- 13) Hummelberg, Weiler mit 29 Einw., nebst Birkhart, Hof mit 8 Einw., Filiale von Wangen.
- 14) Isnyberg, W. mit 36 Einw., nebst a) Gaischachen, Weiler mit 10 Einw. und b) Oberisnyberg, Weiler mit 15 Einw., Filiale von Isny und Eisenharz; in letztern Ort pfarren vier Höfe, von denen die dortige Pfarrei Grundgefälle bezieht. Die Schule ist in Isny. Über das hier vorgefallene Gefecht s. bei Isny.
- 15) Laidratz, Weiler mit 15 Einw.
- 16) Linzgis, Weiler mit 45 Einw., nebst a) Dämpferhof, Hof mit 9 Einw., b) Fuchshof, Hof mit 8 Einw., c) Hintergreut, Hof mit 9 Einw., d) Hinterberg, Hof mit 5 Einw., e) Huttershöfle, Hof mit 1 Einw., f) Lochershöfle, Hof mit 7 Einw., g) Schwinders, Hof mit 9 Einw.
- 17) Lochhammer, 2 Häuser mit 7 Einw., ein kleiner Eisenhammer, Filial von Wangen.
- 18) Malaichen, Weiler mit 29 Einw., an der Argen, durch den Marktobelbach von dem bayerischen Malaichen geschieden, wo| sich ein Bad befindet. Daß hier wahrscheinlich die Dingstätte der Freigrafschaft war, s. oben.
- 19) Mühlbolz, Weiler mit 55 Einw., nebst Schnaithöfle, Hof mit 5 Einw.
- 20) Mühlhalden, Weiler mit 6 Einw., Mahlmühle.
- 21) Obervorholz, Weiler mit 17 Einw.
- 22) Osterwaldreute, Hof mit 4 Einw., Filial von Eisenharz.
- 23) Reute, Weiler mit 61 Einw.
- 24) Schaulings, Weiler mit 23 Einw., an der Straße nach Isny, s. oben Nr. 6.
- 25) Schnaidt, Weiler mit 27 Einw., nebst a) Buchenberg, Hof mit 4 Einw., und b) Kaltenherberg, Weiler mit 16 Einw.
- 26) Schönenberg, Weiler mit 42 Einw., nebst a) Locherkapf, Weiler mit 15 Einw., und b) Ziegelhütte, Haus mit 6 Einw., Filiale von Wangen.
- 27) Stall, Hof mit 10 Einw., nebst Moos, Weiler mit 21 Einw., zur Markung Bühl gehörig.
- 28) Staudach, Weiler mit 44 Einw., an einem Weiher und an der Straße nach Isny, nicht zu verwechseln mit dem jetzt bayerischen Staudach, auf dem linken Argenufer, welches ehemals ein adeliger Sitz der Gugger in Wangen war.
- 29) Steinberg, Weiler mit 55 Einw., 1616 kaufte das Kloster Isny Untersteinberg.
- 30) Straß, Weiler mit 27 Einw., Filial von Wangen.
- 31) Thal, auch Eglofsthal genannt, Weiler mit 110 Einw., zerstreut theils an den Bergabhängen, theils an der Argen, mit einer Mahlmühle und einer Brücke, über welche die Landstraße von Wangen nach Isny führt, die hier aus dem Bayerischen wieder eintritt. Hier befindet sich das grundherrliche Rentamt mit dem Kameralhof. Im Jahr 1740 brannte das Amthaus ab, wobei alle älteren Dokumente zu Grunde gingen. Eine Kapelle zur Privatandacht, am Bergweg nach Eglofs gelegen, wird von der Parzellargemeinde erhalten. Thal hat eine angenehme Lage; besonders aber wird die Ansicht der Gegend durch das alte, noch wohl erhaltene Schloß Sirgenstein verschönert, dessen Geschlecht so vielfach in die Geschichte dieser Gegenden eingreift.
- 32) Untervorholz, Weiler mit 32 Einw.
- 33) Zellers, Weiler mit 12 Einw., zur Markung Straß gehörig, Filial von Wangen.
- ↑ Die frühere Schreibart war gewöhnlich Meglofs, auch Meglos, selbst Megletz. Letzteres ist noch heute die Aussprache des gemeinen Mannes. Das M ist nichts anderes als ein Rest des Artikels mit der Präposition, im oder zum Eglofs. Denn es ist eine Eigenthümlichkeit des Allgäuer Dialekts, gewisse Ortsnamen, wenn sie von Personen genommen sind, mit dem Artikel zu verbinden. Schon in alten Schriften steht z. B. zum Isenharts. So hört man noch jetzt Mofflings statt Offlings, Melitz statt Elitz (wie auch in einer alten Urkunde steht), bisweilen wird sogar ein W aus dem M; so wechselt noch jetzt Mellbrechts mit Wellbrechts für das ursprüngliche Ellbrechts (Edelbrecht). Passendere Analogien, als Schmid in seinem Schwäb. Wörterb. S. 157 und 604 gibt, bietet d’Anville Handb. der mittleren Geogr. Vorr. S. XXI, Nürnb. 1782. – Die Literatur der reichsfreien Gemeinde Eglofs s. bei Dachenröden Staatsrecht der freien Reichsdörfer S. 165 und Hugo Zeitschrift für Archivkunde u. s. w. II, 3. S. 478 f.
- ↑ Aus den Worten der Urkunde se suosque posteros ac Comecium praedictum (die Grafschaft in Eglofs nämlich) S. Imp. Roman. pecunia propria comparaverant, möchte Herr Conr. Pfaff den Schluß ziehen, daß K. Friedrich obigen Kauf, von welchem die Kapuaner Urkunde spricht, nicht selbst richtig machte, sondern die Leute der Grafschaft die Summe zusammenschossen und so reichsfrei wurden.
- ↑ In zweien solcher Bestätigungsurkunden (1353 von Karl IV. und 1442 von Friedrich III.) heißen sie Bürger der Stadt Megelholfs oder Megloffs.
- ↑ Zwischen inne besaß Peter von Hohenegg die Pfandschaft, den 18. März 1408 bestätigt König Ruprecht demselben die Reichspfandschaft der freien Leute zu dem Eglofs für 500 M. S. (Hugo a. a. O.).
- ↑ Im J. 1648 schreibt Ferd. von Buckisch (Observat. p. 141). Pagus immediatus Meglietz ad Argen situs, qui hodie sub serenissimae domus Austriacae patrocinio vivit. Im Jahr 1640 hatte ein Philipp Nicolaus die Herrschaft als Afterpfand inne.
- ↑ J. J. Moser Zus. zu dem neuen d. Staatsr. III. S. 1006 §. 4.
- ↑ Durch Gesetz von 14. März 1821 wurden 13.000 fl. Landschaftsschulden auf den Gesammtstaat übernommen, dagegen diesem die Ansprüche auf die Konkurrenz der jetzt unter k. bayerischer Oberhoheit stehenden Orte der vormaligen Landschaft eingeräumt.
- ↑ Vielleicht daß, wie Herr C. Pfaff vermuthet, der Bertold de Azi hieher gehört, der 1176 sein Gütchen dem Kl. Isny schenkt, und dessen Bruder Marquard dem Kl. 4 weitere Güter vergabt, wofür dieses 1177 seiner Schwester Adelheid ein Gut in Azzin überläßt.