« Kapitel B 5 Beschreibung des Oberamts Wangen Kapitel B 7 »
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6. Gemeinde Eglofs
bestehend aus 33 (60) Parzellen auf 30 Markungen mit 1349 katholischen Einwohnern. Dieser Gemeindebezirk, nach Sommersried und Pfärrich der ausgedehnteste des Oberamts, ist auf der ganzen Südseite durch die obere Argen gegen Bayern begrenzt, und besteht aus einem hügeligen, von vielen Waldhöhen, namentlich dem Gießenbach mit seinen bedeutenden Zuflüssen durchfurchten und bewässerten Landrücken. Das Klima ist ziemlich rauh, der Boden zum größeren Theil kalt und schwer, daher mehr Viehzucht als Feldbau betrieben wird. Gegen 2/7 des Areals sind mit Nadelwaldungen bedeckt, unter welchen der Osterwald und die Wälder am linken Ufer des Gießenbachs die ausgedehntesten sind; die Vereinödung ist größtentheils in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts durchgeführt worden. Die Gewerbe sind zwar ziemlich vollständig besetzt, werden aber nur für das nächste Bedürfniß, und auch für dieses theilweise unzureichend betrieben. Unter den Wasserwerken verdienen zwei frequente Mahlmühlen und ein kleiner Eisenhammer (der Lochhammer) bemerkt zu werden. Neuerlich sind auch einige Sennereien errichtet worden. Die meisten Weiler und Höfe, selbst der Hauptort, sind von dem Verkehr abgelegen, indem die Landstraße von Wangen nach Isny nur durch den südöstlichen Theil, sonst aber keine der frequenteren Nebenstraßen durch den Distrikt zieht. Die Bewohner haben zwar zum Theil eigene, mit Grundabgaben nicht zu sehr beschwerte Güter, gleichwohl ist der Wohlstand im Ganzen nur mittelmäßig, und die Gemeinde zählt ziemlich viele Arme. Die Korporation hat keine Fonds, ein Kapital von 125 fl. ausgenommen, aber auch seine Schulden. S. die Tabelle Nr. IV. Grundherr ist der Fürst von Windisch-Grätz, gegenwärtig Fürst Alfred, k. k. österreichischer General-Feldmarschall-Lieutenant und Divisionär in Prag. Lehengüter, die nicht diesem Grundherrn zugehören, befinden sich in der Gemeinde 15, größtentheils dem Grafen Quadt-Isny zuständig. Die Zehnten sind getheilt. Von den Markungen Eglofs, Aschen, Burg, Edenhaus, Eyb, Hochberg, Hofs, Laidratz, Linzgis, Malaichen, Mühlholz, Mühlhalden, Obervorholz, Reute, Schaulings, Schnaidt, Staudach, Steinberg, Thal und Untervorholz erhielt der Hospital in Wangen für den Groß-, Klein- und Blutzehnten vermöge Vertrags vom 17. März 1786 eine Ablösungssumme von 4500 fl. mit der| Bestimmung, daß für immerwährende Zeiten von der Winterfuhr 1 fl. an Geld an den Spital zu entrichten ist. Nur von Malaichen und Mühlhalden beträgt das Surrogat weniger; und in Linzgis participirt die Pfarrstelle Eisenharz ungefähr zur Hälfte, im Thal die Pfarrstelle Eglofs zu einem kleinen Theil. Für diesen Zehntgeldbezug hat der Hospital dem Pfarrer in Eglofs 466 fl. jährliche Geldbesoldung zu verabreichen. In gleicher Weise (1 fl. in Geld von der Winterfuhr) bezieht die Stadtpflege Wangen die Zehenten von Bühl, Goldbach, Hummelberg, Schönenberg, Stall, Straß und Zellers. In Gründels, Isnyberg und Osterwaldreute ist der Graf Quadt zu Isny Zehntherr. Zehntfrei sind Geratsreute, Halden und Loch. In kirchlicher Beziehung ist der größere Theil der Gemeinde der Pfarrei Eglofs zugewiesen; bei den Parzellen, welche nach Deuchelried, Eisenharz, Isny und Wangen eingepfarrt sind, wird dieß unten besonders bemerkt werden. Schulen sind zwei im Bezirke, die Pfarrschule in Eglofs und die Filialschule in Bühl, und zwar letztere für die Parzellen: Aschen, Geratsreute, Goldbach, Grub, Hochberg, Hummelberg, Laidratz, Lochhammer, Schönenberg, Stall, Straß und Zellers. Die übrigen nicht nach Eglofs eingepfarrten Filialisten sind nach ihren respektiven Pfarrorten schulpflichtig. Der Gemeindebezirk bildet mit den Gem. Siggen und Göttlishofen und einzelnen Parzellen der Gem. Eisenharz die theils standesherrlichen, theils ritterschaftlichen Besitzungen des Fürsten von Windisch-Grätz (früher die Reichsgrafschaft Eglofs mit dem Reichsrittergut Siggen), über dessen geschichtliche Verhältnisse hier das Nöthige gesagt werden muß. Eglofs erscheint zum ersten Male in der merkwürdigen, vielbesprochenen Urkunde, welche Kaiser Friedrich II. im April 1243 in Capua dem Graf Hartmann von Gröningen ausstellte, der die Grafschaft im Albegau mit der Burg Megelolves,[1] Leuten, Gütern und| allen Zugehörden um 3200 Mark Silber Kölner Gewichts an den Kaiser verkauft hatte, und in welcher Urkunde nun der Kaiser die Art näher bestimmt, wie die Kaufsumme bezahlt werden soll. Unter andern verspricht er, falls Graf Hartmann früher mit Tod abgehen oder zur Verfallzeit sich nicht in Deutschland befinden sollte, die Summe an dessen Neffen, die Grafen von Württemberg in den vorgeschriebenen Fristen zu bezahlen. Wir verweisen wegen dieser Urkunde und der darauf zu bauenden Schlüsse auf Sattler, ältere Gesch. S. 707, v. Memminger Jahrb. 1826 S. 417 ff., Heyd Gesch. der Gr. von Gröningen S. 35 ff. Da nun wohl als ausgemacht anzunehmen ist, daß die Grafen von Gröningen eine württembergische Nebenlinie waren, so ergibt sich die weitere Vermuthung als sehr wahrscheinlich, daß die früheren Besitzer von Eglofs die Grafen von Veringen waren, und daß diese Grafschaft „im Alpegau mit der Burg Megelolves“ durch Erbschaft an ihre Verwandten, die Grafen von Württemberg, gekommen war. Nach dem bedeutenden Betrag des Kaufschillings aber ist zu vermuthen, daß diese Grafschaft eine Besitzung von ansehnlichem Umfang darstellte (s. Heyd S. 37). Wahrscheinlich machte also Eglofs einen Theil der Gaugrafschaft des Alpegaus aus und kam als Erbe der alten Grafen von Bregenz an die von Pfullendorf-Veringen. Nach dem Erlöschen des Hohenstaufenschen Hauses scheint sich Graf Hugo von Montfort-Werdenberg dieses Besitzes bemächtigt zu haben; wenigstens schenkt er schon 1284 dem Kloster Weissenau den Hof Edenhaus in der Herrschaft Eglofs, und auch seine Nachkommen erscheinen als die Besitzer der letzteren. In besonderer Verbindung aber mit Eglofs und wahrscheinlich unter dem Schutze des Burgherren standen freie Leute, eine Erscheinung, die in engster Verbindung mit der der freien Leute auf Leutkircher Heide steht, daher das Nähere über dieses Verhältniß der Oberamtsbeschreibung von Leutkirch vorbehalten bleiben muß. Die erste Erwähnung finden wir in dem Bestätigungsbrief von K. Albrecht, ausgestellt in Ulm VI. C. Febr. 1300, worin es heißt, daß schon olim tempore divorum Imperatorum Romanorum homines comitatus in Eglofs, qui liberi dicuntur, sich und ihre Nachkommen dem Reiche zu eigen gekauft hätten,[2] und darum nicht verpfändet, noch verkauft oder sonst transferirt werden sollen. 1309 ertheilt ihnen K. Heinrich VII. gleiche Rechte und Freiheiten, wie die in| Lindau haben. Die Bestätigung ihrer Freiheiten erfolgte auch von den späteren Königen und Kaisern bis zum Jahr 1747,[3] wenn gleich in der Folge als reine Formalität. Diese freien Leute von Eglofs oder Meglofs, wie sie hießen, bewohnten nicht nur den jetzigen Gemeindebezirk dieses Namens, sondern saßen auch zerstreut in den benachbarten Herrschaften, namentlich der Grafschaft Rothenfels, und Herrschaften Hohenegg und Staufen. Letztere hießen insbesondere die freien Leute des obern Allgäu, oder des obern und untern Sturzes. Sie bewahrten in ihrer Verfassung Spuren der alten deutschen Freiheit, namentlich das judicium parium. Ihre von ihnen selbst besetzten Gerichte, von welchen alle, sie unter sich berührenden Rechtshändel ausgetragen, und die an den Kaiser und das Reich unmittelbar zu entrichtenden Steuern repartirt wurden, versammelten sich in älterer Zeit an der Markgrenze (dem sog. Marktobel) bei der Eiche, daher noch jetzt der zwischen Bayern und Württemberg getheilte Ort Malaichen seinen Namen von dieser Mahlstätte trägt. Später wurden die Freigerichte abwechselnd in Schönau (Schinen) und Immenstadt gehalten. Der Vollzug der Sprüche und in Folge dessen der Blutbann stand dem Burgherrn zu, daher die Eglofsche hohe Gerichtsbarkeit sich über die Grenzen der eigentlichen so genannten Herrschaft, namentlich über einen Theil des Gebiets von Wangen, erstreckte. Sonst sind wir über das Verhältniß der jedesmaligen Inhaber von Eglofs zu den Freien nicht näher unterrichtet; wir wissen nur, daß, während ihnen ihre Rechte und Freiheiten von Zeit zu Zeit zugesichert wurden (wie z. B. von Graf Albrecht von Werdenberg 1335 und Graf Albrecht zu Pludenz 1391), eben diese Freiheiten immer mehr in Abgang kamen, und sich am Ende ganz verloren. Verpfändung und Verkauf der Veste und der Grafschaft Eglofs kommen wiederholt in den Urkunden vor. Im Jahr 1402, Freitag nach St. Lorenz, überläßt G. Albrecht von Werdenberg-Pludenz seinem jüngeren Bruder Graf Albrecht dem jüngeren, Herren zu Heiligenberg, die Veste und Grafschaft Eglofs um 1600 Pfd. Heller. Im Jahr 1408 hatte Peter von Hoheneck die Reichspfandschaft der freien Leute zu dem Eglofs inne, die ihm unterm 18. März von K. Ruprecht bestätigt wird. (Hugo a. a. O. S. 481.) Nach einer Originalurkunde in dem fürstl. Fürstenbergschen Archiv in Donaueschingen vom Dienstag vor Lichtmeß 1416 stellt Graf Wilhelm von Monfort-Tettnang einen Reversbrief aus, nach welchem ihm Graf Albrecht von Werdenberg der jüngere gestattete,| „zu lösen die Vöstin zum Eglolß mit dem Kilchensatz daselbst und damit die Fryen in dem obern und untern Allgew, von Haugen von Huntpiß Bürgern zu Rauenspurg“ jedoch mit dem Vorbehalt, daß dem Gr. Albrecht und seinen Nachkommen die Wiederlosung offen stehen solle.[4] So kam die Pfandschaft über Eglofs an die spätere Montfortsche Linie, bei welcher es gerade 100 Jahre verblieb. Übrigens hatten schon die Vorältern dieses Wilhelm von Montfort Antheil an der Herrschaft, wie denn Graf Wilhelm der ältere schon 1346 den Wildbann von K. Ludwig um 200 Mark Silbers erhalten hatte. Als die 4 Söhne Gr. Wilhelm des jüng. im Jahr 1440 die väterlichen Besitzungen theilten, erhielten vorerst Ulrich und Heinrich „Meglofs mit Leuten und Gut,“ später ersterer allein, der 1448 dem Ritter Rudolf von Weiler zu seinem Vogte daselbst ernannte und 1457 vom Kaiser Friedrich III. die Erlaubniß erhielt, einen Zoll erheben zu dürfen. Von Montag nach St. Martinstag 1472, datirt sich ein Vertrag zwischen Ulrich von Montfort als Pfandherr der Grafschaft Eglofs mit Sürg von Sürgensteins hinterlassenen Kindern, Wasser und Brunnen betreffend. Daß die Erzherzoge von Österreich schon um diese Zeit hier Lehen besaßen, ergibt sich aus einer Urkunde vom Jahr 1484, wo von einem Feldkirch’schen Lehen die Rede ist. 1492 erhielt Gr. Ulrich von Montfort die Pfandschaft als ein Reichslehen von Kaiser Friedrich, eben so 1494 von Kaiser Maximilian. Laut Urkunde vom Montag vor Theilung der heiligen zwölf Boten 1516 überläßt Graf Ulrich von Montfort der Stadt Wangen die Reichspfandschaft Eglofs um 1700 Mark Silbers und 1500 fl., worauf die Stadt mit päpstlicher und kaiserlicher Bewilligung 1520 ihrem Hospital das Patronats- und Zehntrecht übertrug. Diese beiden Rechte blieben dem Hospital auch nachdem die Stadt ihre Pfandschaft wieder verloren hatte. Im Jahr 1521 sind den Richtern, Räthen und Gemeinde und freien Leuten zu Meglofs als dem H. R. Reich immediate zugehörig, ihre Reichsfreiheiten confirmirt, und weil man ohne Zweifel die Pfand inhabende Stadt Wangen durch eine benachbarte Rivalin kontroliren lassen wollte, in der Stadt Isny Schutz und Schirm befohlen worden. Im Jahr 1582 löste K. Rudolf II. ungeachtet der Bitte der Stadt Wangen um Verlängerung der Pfandinhabung diese Reichspfandschaft wieder aus, und verpfändete sie an den österreichischen Unterlandvogt in Schwaben, Friedrich von Ilsung, von dessen Erben sie am Ende des sechszehnten Jahrhunderts durch| den Reichspfennigmeister Zacharias Geitzkofler als kaiserl. Kommissarius übernommen und dem Erzhause Österreich eingeräumt worden. Auch hiebei wurden die Privilegien der Freien ausdrücklich vorbehalten, und diese nur unter den Schutz des österreichischen Hauses gestellt,[5] welches schon früher einzelne Höfe als Feldkirchische oder Wallgauische Lehen besessen hatte, wie wir oben gesehen haben. Wie es aber mit diesem Vorbehalt gemeint war, ergab sich im Jahr 1650, als Österreich den Verkauf der Grafschaft an das gräfliche Haus Traun und Abensberg vorhatte. Die Freigemeinde legte beim Reichshofrath folgende Protestation ein:[6] „Meglofs Grafschaft Amman, Gericht und Gemeind de praes. 12. Novbr. 1650 dicunt, daß sie Erzherzog Ferdinand Karls Hochfürstl. Durchlaucht von dem Reich verpfändt, jedoch von römischen Kaisern, auch von ihrer Majestät selbsten privilegirt seyen, daß sie von dem Reich nit sollen alienirt werden, nun gehe aber das Geschrei, daß sie noch ferner verpfändt, verehrt, oder in andern Weg übergeben werden sollen, sie aber wollten gerne bei dem Reich und in dessen Namen unter des Erzherzogs Schirm verbleiben, als bitten derowegen, auf den Veränderungsfall den Erzherzog dahin zu vermögen, daß er sie weiter nit verpfänden, sondern im Namen des Reichs noch weiter inhaben und besitzen wolle.“ Das Konklusum des Reichshofraths war, diese Vorstellung ad acta zu legen, und im Jahr 1661 überließ der Erzherzog Ferdinand Karl Schloß und Flecken Meglofs nebst den dazu gehörigen Höfen und Weilern an den Grafen Ernst von Traun und Abensberg, Landmarschall in Niederösterreich, um 30.000 fl. pfandweise; diese Eigenschaft einer Pfandherrschaft ging aber in volles Eigenthum über. Indem das Haus Traun Eglofs unter dem Namen einer unmittelbaren Reichsherrschaft ankaufte, erlangte es, kurz zuvor schon in den Reichsgrafenstand erhoben, 1662 Sitz und Stimme auf der Grafenbank des schwäbischen Kreistages, und Eglofs führte von jetzt an den Namen einer Grafschaft, verlor aber seine Eigenschaft einer reichsfreien Gemeinde, wenn auch die früheren Formen theilweise geschont worden seyn mochten. Graf Traun erhielt Eglofs mit allen Landesherrlichen Rechten, cum omnimoda jurisdictione; nur in so fern scheinen die alten Rechte gewahrt worden zu seyn, als die gräfliche Kammer keinen oder nur einen höchst geringen Steuerbezug hatte, indem die Landschaft nur für das Reich| und die Kreiskosten besteuert wurde. Daher war auch der Rentenertrag immer unbedeutend und belief sich noch im Jahr 1806 über Abzug aller Verwaltungskosten kaum auf 1500 fl. Zu einem Kammerzieler zahlte Eglofs 26 Reichsthaler 221/2 kr., zu einem Römermonat 12 fl. Das Kreiskontingent betrug 8 Mann zu Fuß und 1 Reiter.

Im Jahre 1764 erwarb das gräfliche Haus die reichsritterschaftl. Herrschaft Siggen durch Kauf von dem Reichsstifte Kempten. Als Kemptensches Lehen hatten die Humbiß-Wallrams diese Herrschaft bis zum Jahr 1698 inne, in welchem Jahr der letzte dieser Humbißschen Linie starb, und das Lehen wieder an Kempten heimfiel. Der Ankauf der Herrschaft durch die reichsgräfliche Familie änderte nichts in der politischen Stellung der ersteren; sie steuerte zu dem Ritterkanton Hegau-Allgau-Bodensee und bestand aus den jetzigen Gemeinden Siggen und Göttlishofen; ihre Bewohner sind noch jetzt fast durchaus falllehenbare Bauern.

Diese Gesammtbesitzung, die Reichsgrafschaft Eglofs und die Herrschaft Siggen erkaufte im Jahr 1804 die Fürstin von Windisch-Grätz, geborene Herzogin von Aremberg (angeblich für 261.000 fl. theilweise in Bankobligationen), und K. Franz II. erhob im darauf folgenden Jahre Eglofs mit Siggen zum Reichsfürstenthum Windisch-Grätz. Im Jahr 1806 aber kam dasselbe in Folge des Preßburger Friedens unter die Hoheit der Krone Württemberg und Fürst Alfred trat hierdurch in die Reihe der k. württemb. Standesherren. Eglofs wurde den 10. Septbr. 1806 von dem französischen General Börner an den k. württemb. Landeskommissär von Maucler übergeben; Siggen wurde im Februar desselben Jahres von Bayern besetzt, den 30. Oktbr. jedoch erfolgte in Folge des Staatsvertrags vom 13. Okt. die Übergabe durch den französischen General Lecamus zugleich mit den übrigen Rittergütern im Kanton Allgäu-Bodensee an den k. württ. Bevollmächtigten Baron von Reischach. Unter Eglofs glaubte man württembergischer Seits auch die sogenannten Freischaften oder freien Leute des oberen und unteren Sturzes im Vorarlbergischen mitbegriffen, wie sie denn von jeher einen integrirenden Theil dieser Grafschaft ausgemacht hatten. Sonach erscheinen sie noch in dem k. württ. Staatshandbuch vom Jahr 1807 und 1808. Allein Bayern ließ schon im Oktbr. 1806 die württembergischen Wappen abnehmen und behauptete sich im faktischen Besitz, bis der Staatsvertrag vom Jahr 1810 auch diesen Differenzen ein Ende machte.

Das Patrimonial-Ober-Vogtei-Amt für Eglofs und Siggen hatte seinen Sitz in Eglofsthal, bestand aus einem Oberamtmann, Oberamtsrath und Sekretär, und übte die Justizpflege in erster| Instanz. Eine zweite landesherrliche Instanz existirte nicht, die Berufungen gingen sogleich an die Reichsgerichte. Ein Rath, bestehend aus einem Amman (zugleich Landschaftskassier), vier Räthen und acht Gerichtsmännern, vertrat die Landschaft, und zwar bildeten die fünf ersten einen engeren Rath, welcher zur Berathung landschaftlicher Angelegenheit beigezogen wurde. Die acht Gerichtsmänner hielten des Jahres drei Sitzungen bei Abhaltung der sogenannten „Dinggerichte,“ wo die ganze Landschaft sich versammelte, aber nicht sowohl um Beschlüsse zu fassen, als um sich die herrschaftlichen Verordnungen publiciren zu lassen. Jeder Gerichtsmann führte die polizeiliche Aufsicht in dem ihm zugetheilten Bezirke. Im Jahr 1810 wurde das Patrimonialamt aufgelöst, s. oben.

In Folge der unterm 9. April 1809 an den Fürsten fruchtlos erlassenen Aufforderung zur Rückkehr in das Königreich und Anerkennung der in der Rheinbundesakte begründeten Unterwerfung unter die württembergische Souverainität, wurde auf die fürstlichen Besitzungen Sequester gelegt, derselbe jedoch den 25. Okt. 1810 wieder aufgehoben, worauf der Fürst unterm 11. Dec. 1811 den Unterthanen-Eid leistete. Gleichwohl erfolgte im Jahr 1816 von Seiten des Fürsten eine mit seinem Unterthanenverhältniß so wenig im Einklang stehende Erklärung, daß in Folge Erkenntnisses des königl. Obertribunals vom 6. März 1817 eine abermalige Sequestration eintrat, die erst im Jahr 1828 aus landesherrlicher Gnade wieder aufgehoben wurde.

Die Bevölkerung der Grafschaft Eglofs und Herrschaft Siggen beträgt 2100 Einw. Das Grundeigenthum des Fürsten besteht in dem Amtsgut in Eglofs (29 Morgen 14 Ruthen), dem Schloßgut Siggen 145 M. 3 Viert. 32 Ruth., an Waldungen aus 5161/4 M. mit Holzabgaben nicht belasteten, und aus 1281/2 M. belasteten Nadelwaldes. Der Rohertrag der Grundgefälle berechnet sich auf 1511 fl. 51 kr.[7]

Die Parzellen der jetzigen Gemeinde Eglofs sind:

  • 1) Eglofs, kathol. Pfarrdorf mit 105 Einw. Zu der Markung gehören noch die Parzellen: a) Bellmannshöfle, Hof mit 5 Einw., b) Biegen, Hof mit 4 Einw., c) Greut, Hof mit 6 Einw., d) Heuberg, Weiler mit 15 Einw.; e) Kolbenberg, Hof mit 9 Einw., f) Vogelheerd, Hof mit 5 Einw., g) Waibel, Hof mit 12 Einw., h) Zimmermann, Hof mit 5 Einw.| Der Pfarrort Eglofs liegt 21/4 Stunde von der Oberamtsstadt, hoch auf einer südlich nach der Argen geneigten Anhöhe, 224′ über dem Wasserspiegel. Die Pfarrkirche zum h. Martin wurde im Jahr 1766 in einem gefälligen Styl neu erbaut, und zieht wegen ihrer hohen Lage schon aus weiter Ferne das Auge auf sich. Der Thurm ist sehr alt und steht, da er ziemlich niedrig ist, zu der Kirche in keinem günstigen Verhältniß. Die hiesige Pfarrei gehört jedenfalls einer frühen Zeit an, wenn gleich die Überlieferung, daß ein Herr von Megletz dieselbe im eilften Jahrhundert gestiftet habe, durch nichts erwiesen werden kann. An der Pfarrkirche steht außer dem Pfarrer ein Kaplan. Nach dem Stiftungsbriefe der Kaplanei vom 22. Mai 1665 war eine unzulängliche Frühmeßstiftung vorhanden, aus der, nach mehrjähriger Admassirung, der dermalige Kaplaneifonds erwuchs. Das Patronat über beide Stellen ging vom Hospital Wangen auf den Staat über, s. oben. Der Kirchenfonds hat 5120 fl. Kapitalien und einige unbedeutende Nebenbezüge. Mit der Pfarrei ist ein Widdumgut verbunden. Die Hauptbaulast der Pfarrwohnung wurde durch Vergleich mit dem Hospital Wangen vom 17. März 1786 von der Gemeinde Eglofs übernommen.

Die alte Burg Eglofs oder Meglofs stand ohne Zweifel auf der südöstlichen Seite des Orts, wo sich der Abhang in eine Schlucht hinabzieht. Von Mauern, die vor längerer Zeit noch zu sehen gewesen seyn sollen, ist nichts mehr vorhanden, und der Platz mit Obstbäumen bepflanzt. Auf was sich die Tradition gründet, daß hier die Burg Wolkenberg oder Wolkenburg gestanden habe, wissen wir nicht zu sagen. Allerdings scheinen die Wolkenberg in dieser Gegend begütert gewesen zu seyn; 1306 ist ein Wolkenberg Zeuge des Kaufvertrages zwischen Vöringen und Waldburg wegen Isny; 1313 erscheint ein Niclaus von Wolckhennberg als Zeuge eines Kaufs, den Truchseß Johann wegen Zell an der Schussen abschloß; und der freilich sehr unzuverlässige Thomas Lyrer sagt geradezu (Chronik, S. 27), Graf Hugo von Bregenz habe die freie Herrschaft Eglofs an Simon von Wolkenberg verkauft. Auch führten die Grafen von Traun nach ihrer Erwerbung der Herrschaft Eglofs auch die von Wolkenburg in ihrem Titel. Wir möchten vermuthen, daß die Burg dieses Geschlechtes eine kleine halbe Stunde östlich von hier bei dem noch so genannten Weiler Burg gestanden habe.

  • 2) Aschen, Weiler mit 14 Einw.[8]
  • 3) Bühl, Weiler mit 18 Einw.|
  • 4) Burg, Weiler mit 60 Einw. s. vorhin bei Eglofs a. E.
  • 5) Edenhaus, Hof mit 10 Einw. 1284 schenkt Hugo von Werdenberg diesen Hof dem Kloster Weißenau.
  • 6) Eyb, Weiler mit 21 Einw., an der Argen. Hier befand sich früher ein Eisenhammer, den das Kloster Isny mit einem großen Gut bei Schaulings 1728 von der Familie von Pappus erkaufte.
  • 7) Geratsreute, Weiler mit 40 Einw., nebst a) Gießen, Hof mit 18 Einw., und b) Langenmatthof, Hof mit 11 Einw., Filialisten von Deuchelried.

Geratsreute hatte einen adeligen Burgsitz als österreichisches Lehen. 1451 gibt Lutz Sürg sein Lehen des Hofs, Burggesäß und Behausung zu Gerhartsreute für seinen Bruder Erhard auf, der es aber 1453 an Clemens Ankenreute verkaufte, und von dessen Familie es der Stadtschreiber Tafinger zu Ravensburg 1550 käuflich an sich brachte. Dieser überließ es 1553 an Sebastian von Ratzenried, dessen Nachkommen noch 1741 damit belehnt wurden.

  • 8) Goldbach, Weiler mit 19 Einw., nebst Untergoldbach, Haus mit 5 Einw., Filiale von Deuchelried.
  • 9) Gründels, Hof mit 9 Einw., Filial von Isny. S. Neutrauchburg.
  • 10) Halden, Hof mit 9 Einw., gehört zur Markung Thal.
  • 11) Hochberg, Weiler mit 17 Einw., nebst Hinterhochberg, Weiler mit 15 Einw. Die hier eine Zeit lang ansäßig gewesenen zwei evangelischen Familien sind weggezogen.
  • 12) Hofs, Weiler mit 82 Einw.
  • 13) Hummelberg, Weiler mit 29 Einw., nebst Birkhart, Hof mit 8 Einw., Filiale von Wangen.
  • 14) Isnyberg, W. mit 36 Einw., nebst a) Gaischachen, Weiler mit 10 Einw. und b) Oberisnyberg, Weiler mit 15 Einw., Filiale von Isny und Eisenharz; in letztern Ort pfarren vier Höfe, von denen die dortige Pfarrei Grundgefälle bezieht. Die Schule ist in Isny. Über das hier vorgefallene Gefecht s. bei Isny.
  • 15) Laidratz, Weiler mit 15 Einw.
  • 16) Linzgis, Weiler mit 45 Einw., nebst a) Dämpferhof, Hof mit 9 Einw., b) Fuchshof, Hof mit 8 Einw., c) Hintergreut, Hof mit 9 Einw., d) Hinterberg, Hof mit 5 Einw., e) Huttershöfle, Hof mit 1 Einw., f) Lochershöfle, Hof mit 7 Einw., g) Schwinders, Hof mit 9 Einw.
  • 17) Lochhammer, 2 Häuser mit 7 Einw., ein kleiner Eisenhammer, Filial von Wangen.
  • 18) Malaichen, Weiler mit 29 Einw., an der Argen, durch den Marktobelbach von dem bayerischen Malaichen geschieden, wo| sich ein Bad befindet. Daß hier wahrscheinlich die Dingstätte der Freigrafschaft war, s. oben.
  • 19) Mühlbolz, Weiler mit 55 Einw., nebst Schnaithöfle, Hof mit 5 Einw.
  • 20) Mühlhalden, Weiler mit 6 Einw., Mahlmühle.
  • 21) Obervorholz, Weiler mit 17 Einw.
  • 22) Osterwaldreute, Hof mit 4 Einw., Filial von Eisenharz.
  • 23) Reute, Weiler mit 61 Einw.
  • 24) Schaulings, Weiler mit 23 Einw., an der Straße nach Isny, s. oben Nr. 6.
  • 25) Schnaidt, Weiler mit 27 Einw., nebst a) Buchenberg, Hof mit 4 Einw., und b) Kaltenherberg, Weiler mit 16 Einw.
  • 26) Schönenberg, Weiler mit 42 Einw., nebst a) Locherkapf, Weiler mit 15 Einw., und b) Ziegelhütte, Haus mit 6 Einw., Filiale von Wangen.
  • 27) Stall, Hof mit 10 Einw., nebst Moos, Weiler mit 21 Einw., zur Markung Bühl gehörig.
  • 28) Staudach, Weiler mit 44 Einw., an einem Weiher und an der Straße nach Isny, nicht zu verwechseln mit dem jetzt bayerischen Staudach, auf dem linken Argenufer, welches ehemals ein adeliger Sitz der Gugger in Wangen war.
  • 29) Steinberg, Weiler mit 55 Einw., 1616 kaufte das Kloster Isny Untersteinberg.
  • 30) Straß, Weiler mit 27 Einw., Filial von Wangen.
  • 31) Thal, auch Eglofsthal genannt, Weiler mit 110 Einw., zerstreut theils an den Bergabhängen, theils an der Argen, mit einer Mahlmühle und einer Brücke, über welche die Landstraße von Wangen nach Isny führt, die hier aus dem Bayerischen wieder eintritt. Hier befindet sich das grundherrliche Rentamt mit dem Kameralhof. Im Jahr 1740 brannte das Amthaus ab, wobei alle älteren Dokumente zu Grunde gingen. Eine Kapelle zur Privatandacht, am Bergweg nach Eglofs gelegen, wird von der Parzellargemeinde erhalten. Thal hat eine angenehme Lage; besonders aber wird die Ansicht der Gegend durch das alte, noch wohl erhaltene Schloß Sirgenstein verschönert, dessen Geschlecht so vielfach in die Geschichte dieser Gegenden eingreift.
  • 32) Untervorholz, Weiler mit 32 Einw.
  • 33) Zellers, Weiler mit 12 Einw., zur Markung Straß gehörig, Filial von Wangen.


  1. Die frühere Schreibart war gewöhnlich Meglofs, auch Meglos, selbst Megletz. Letzteres ist noch heute die Aussprache des gemeinen Mannes. Das M ist nichts anderes als ein Rest des Artikels mit der Präposition, im oder zum Eglofs. Denn es ist eine Eigenthümlichkeit des Allgäuer Dialekts, gewisse Ortsnamen, wenn sie von Personen genommen sind, mit dem Artikel zu verbinden. Schon in alten Schriften steht z. B. zum Isenharts. So hört man noch jetzt Mofflings statt Offlings, Melitz statt Elitz (wie auch in einer alten Urkunde steht), bisweilen wird sogar ein W aus dem M; so wechselt noch jetzt Mellbrechts mit Wellbrechts für das ursprüngliche Ellbrechts (Edelbrecht). Passendere Analogien, als Schmid in seinem Schwäb. Wörterb. S. 157 und 604 gibt, bietet d’Anville Handb. der mittleren Geogr. Vorr. S. XXI, Nürnb. 1782. – Die Literatur der reichsfreien Gemeinde Eglofs s. bei Dachenröden Staatsrecht der freien Reichsdörfer S. 165 und Hugo Zeitschrift für Archivkunde u. s. w. II, 3. S. 478 f.
  2. Aus den Worten der Urkunde se suosque posteros ac Comecium praedictum (die Grafschaft in Eglofs nämlich) S. Imp. Roman. pecunia propria comparaverant, möchte Herr Conr. Pfaff den Schluß ziehen, daß K. Friedrich obigen Kauf, von welchem die Kapuaner Urkunde spricht, nicht selbst richtig machte, sondern die Leute der Grafschaft die Summe zusammenschossen und so reichsfrei wurden.
  3. In zweien solcher Bestätigungsurkunden (1353 von Karl IV. und 1442 von Friedrich III.) heißen sie Bürger der Stadt Megelholfs oder Megloffs.
  4. Zwischen inne besaß Peter von Hohenegg die Pfandschaft, den 18. März 1408 bestätigt König Ruprecht demselben die Reichspfandschaft der freien Leute zu dem Eglofs für 500 M. S. (Hugo a. a. O.).
  5. Im J. 1648 schreibt Ferd. von Buckisch (Observat. p. 141). Pagus immediatus Meglietz ad Argen situs, qui hodie sub serenissimae domus Austriacae patrocinio vivit. Im Jahr 1640 hatte ein Philipp Nicolaus die Herrschaft als Afterpfand inne.
  6. J. J. Moser Zus. zu dem neuen d. Staatsr. III. S. 1006 §. 4.
  7. Durch Gesetz von 14. März 1821 wurden 13.000 fl. Landschaftsschulden auf den Gesammtstaat übernommen, dagegen diesem die Ansprüche auf die Konkurrenz der jetzt unter k. bayerischer Oberhoheit stehenden Orte der vormaligen Landschaft eingeräumt.
  8. Vielleicht daß, wie Herr C. Pfaff vermuthet, der Bertold de Azi hieher gehört, der 1176 sein Gütchen dem Kl. Isny schenkt, und dessen Bruder Marquard dem Kl. 4 weitere Güter vergabt, wofür dieses 1177 seiner Schwester Adelheid ein Gut in Azzin überläßt.