« Kapitel A 3 Beschreibung des Oberamts Sulz Kapitel A 5 »
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IV. Wohnorte.
1. Orte.
A. Zahl, Gattung und Areal.
Der Oberamtsbezirk zählt im Ganzen 119 Wohnplätze und zwar 4 Städte, 15 Pfarrdörfer, von denen 2 Marktrecht haben, 9| Dörfer, 10 Weiler, 17 Höfe und 64 einzelne Wohnsitze. Der Flächenraum, den sämmtliche Gebäude und Hofstätten einnehmen, beträgt 2902/8 Morgen 39,2 Rth.
B. Lage, Größe und Beschaffenheit.

Die Wohnorte liegen theils auf den Hochebenen wie Dornhan, Fürnsaal, Marschalkenzimmern, Weiden, Dürrenmettstetten, Boll, Sigmarswangen, Wittershausen, Vöhringen, Bergfelden, Holzhausen, Rosenfeld, Binsdorf, Bickelsberg, Brittheim und Leidringen, theils in den Thälern und zwar im Neckarthal: Sulz und Aistaig; im Glatt-Thal liegen Leinstetten, Bettenhausen und Hopfau; im Mühlbachthal: Mühlheim und Renfrizhausen; im Trichtenbach-Thal liegt Trichtingen; im Schlichem-Thal Rothenzimmern; im Heimbach-Thal Busenweiler und am Abhang gegen das Sulzthal Isingen. Die Lage der Orte ist, mit wenigen Ausnahmen gesund und freundlich. Von den Orten, welche eine eigene Gemeindeverfassung haben, ist, die Städte ausgenommen, Leidringen der größte, Sterneck der kleinste. Die Orte sind durchgängig geschlossen gebaut und größtentheils mit gut gehaltenen, gekandelten Hauptstraßen versehen; in den größern Orten findet man auch die Nebenstraßen theilweise gekandelt.


2. Gebäude.
A. Anzahl und Gattung, sowie Werth- und Eigenthumsverhältnisse.

Nach dem neuesten Kataster zählt das Oberamt:

Haupt und Wohngebäude 2721
Nebengebäude 705
3426

im Catasteranschlag von 1.676.056 fl. und im Brandversicherungsanschlag von 4.304.025 fl.

Zu öffentlichen Zwecken dienen 81 Gebäude, worunter 29 Kirchen, 5 Kapellen, 42 Rath- und Schulhäuser, 2 Schlösser, 8 Beamtenwohnungen, 20 Pfarrhäuser und 5 Armenhäuser. Auf ein Wohnhaus kommen im Durchschnitt 6,48 Menschen; die meisten in Sulz, die wenigsten in Busenweiler. (s. Tabelle I.)


B. Bauart und Material.
Im Allgemeinen ist in dem Bezirk der Tannen-Holzbau vorherrschend, jedoch mit Ausnahme der Unterstöcke, die meist aus Stein aufgeführt sind; zu den letzteren bedient man sich der in der Nähe der Orte vorkommenden Gebirgsarten, wie des bunten Sandsteins,| des Muschelkalks, des Lettenkohlensandsteins, des feinkörnigen Keuperwerksteins, des grobkörnigen Keupersandsteins (Stubensandstein), des Liassandsteins, des Tuffsteins (jüngerer Süßwasserkalk) und zuweilen des Liaskalks. Die Gebäude in den Landorten sind nach den Vermögensverhältnissen der Einwohner theils klein, theils ansehnliche Bauernwohnungen und richten sich nach den verschiedenen Gegenden des Bezirks. In dem nordwestlichen Theile des Oberamtsbezirks, der an den Schwarzwald grenzt und theilweise noch zu dem Schwarzwald gerechnet wird, findet man an den Gebäuden nicht selten noch verschindelte Außenwände und zuweilen Schindel- und Strohdächer. Im übrigen Theile des Bezirks ist mehr der ländliche Styl des Unterlandes üblich; die Häuser sind alsdann meist weiß getüncht und das Gebälkwerk entweder braun angestrichen oder in natürlicher Farbe. Die Bedachung besteht größtentheils aus Ziegelplatten, welche die Hohlziegel immer mehr verdrängen. In den Städten findet man ländliche und im städtischen Styl erbaute Gebäude gemengt; letztere sind in der Oberamtsstadt die vorherrschenden. In architektonischer Beziehung verdienen angeführt zu werden die Kirchen zu Bergfelden, Binsdorf, Brittheim, Isingen und die ehemaligen Klöster Kirchheim und Bernstein.


3. Vermögen.
A. Geldwerth des steuerbaren Grundeigenthums.

Derselbe berechnet sich nach bei der provis. Steuerkatasteraufnahme vom Jahre 1823 zu Grund gelegten Schätzungen des Rein-Ertrags folgendermaßen:

 
Morg. 
V. Rein-Ertrag Capitalwerth im 25-
fachen Betrag.
zellglich Äcker 24.896 11/4 90.263 fl. 14 kr. 2.256.580 fl. 50 kr.
nicht zellglich gebaute Äcker 3.756 1 13.817 16 345.431 40
einmähdige Wiesen 399 3 660 44 16.518 20
zweimähdige Wiesen 7.869 03/4 56.176 14 1.404.405 50
Baum-Äcker 32 01/2 182 3 4.551 15
Küchengärten 2 0 36 48 920
Länder 99 01/4 835 20.882 30
Gras- u. Baumgärten 1.128 27/8 11.055 56 276.398 20
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  Morg. V. Rein-Ertrag. Geldwerth im 40fachen
Betrag
Waldungen 14.749 2 18.589 fl. 1 kr. 743.560 fl. 40 kr.
Weiden mit unbestimmter Fläche 6.290 2 3.245 26 129.817 40
Schaafweiden mit unbestimmter Fläche bei 6.733 St. 1.671 39 66.866
Steinbrüche, Lehmgruben, Fischwasser etc. 219 36 8.784
  59.223 15/8 196.753 fl. 15 kr. 5.274.716 fl. 45 kr.

Unter dieser Summe ist jedoch der Grundbesitz der Staats- und anderer steuerfreier Institute nicht begriffen. Ersterer besteht laut der im Jahre 1852 gefertigten Übersicht in nachstehenden nutzbaren Flächen:

  Morg. V.
952 33/4 zellglich gebaute Äcker,
48 11/2 nicht zellglich gebaute Äcker,
3 23/4 einmähdige Wiesen,
252 31/4 zweimähdige Wiesen,
16 23/4 Küchengärten und Länder,
127 11/2 Baumgüter,
3.079 21/2 Waldungen,
227 21/2 Weiden mit bestimmter Fläche,
zusammen 4.709 M. 1/2 V.


B. Werth und Eigenthum der Gebäude.

Es beträgt der Werth an Gebäuden und zwar an
a) besteuerten 2721 Haupt- und 705 Nebengebäuden nach dem Gebäudesteuerkataster vom 1. Juli 1860 1.676.056 fl.,
b) versicherten nach dem Brandversicherungsanschlag auf den 1. Juli 1860 (bei 2852 Haupt- und 741 Nebengebäuden) 4.304.025 fl.
also 489 fl. beziehungsweise 1.198 fl. für Ein Gebäude.


C. Geldwerth des Viehstandes.
Nach der jüngsten Aufnahme des Viehstandes auf den 1. Januar 1862 und den früher dießfalls angenommenen Sätzen für den Werth der verschiedenen Thiergattungen (vrgl. Memminger Beschr. v. Württ.) 1841. S. 506) beträgt der Werth der|
Pferde über 3 Jahren 840 1051 à 50 fl. 52.550 fl.
unter 3 Jahren 211
Rindvieh und zwar:
Rindvieh.  Zuchtstiere 86 11.356 à 25 fl. 283.900 fl.
 Ochsen u. Stiere über 2 Jahre 2027
 Kühe und Kalbeln 4976
 Schmalvieh 3980
 Kälber 287
Schafe spanische 53 9476 à 06 fl. 56.856 fl.
Bastardschafe 5.730
Landschafe 3.693
Schweine 3084 à 08 fl. 24.672 fl.
Ziegen 993 à 05 fl. 4.965 fl.
Bienenstöcke 2059 à 05 fl. 10.295 fl.
433.238 fl.

Als Gesammtbetrag des unbeweglichen Vermögens sammt dem Viehstand (nach dem Steueranschlag) stellt sich mithin heraus der Wert

A. der steuerbaren Gebäude mit 1.676.056 fl. kr.
B. des steuerbaren Grundbesitzes 5.274.716 45
C. des Viehstandes 433.238
7.384.010 fl. 45 kr.
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