Beschreibung des Oberamts Stuttgart, Amt/Kapitel A 1
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Der Oberamtsbezirk Stuttgart liegt zwischen 48° 36′ 7,7″ und 48° 49′ 34,0″ der nördlichen Breite, und zwischen 26° 42′ 38,6″ und 26° 57′ 9,7″ der östlichen Länge. Er gehört mittelst des Neckars dem Stromgebiet des Rheins an.
Das s. g. „Amts-Oberamt“ umschließt den Stuttgarter Stadtdirections-Bezirk, welcher nur nordöstlich die Grenzen des Oberamts Canstatt unmittelbar berührt, auf drei Seiten und wird äußerlich gegen Süden von den Oberämtern Tübingen und Nürtingen, gegen Osten von Nürtingen, Eßlingen und Canstatt, gegen Norden von dem Oberamt Ludwigsburg, gegen Westen von Leonberg, Böblingen und Tübingen begrenzt. Natürliche Grenzen bilden südlich der Schaichbach etwa 1/2 Stunde lang gegen das Oberamt Tübingen, und die Aich 1 Stunde lang gegen das Oberamt Nürtingen, östlich der Feuerbach auf eine Strecke von 1 Stunde gegen den Stadtdirections-Bezirk Stuttgart; sodann westlich der Bärenbach 1/4 Stunde lang gegen das Oberamt Leonberg, der Reichenbach 1/2 Stunde – und der Sulzbach etwa 11/2 Stunden weit gegen das Oberamt Böblingen.
Der Flächenraum des Oberamts Stuttgart beträgt nach dem Ergebniß der Landesvermessung 65.3413/8 Morgen oder 3,752 Quadratmeilen, und gehört demnach zu den kleineren im Königreich.
|Der Bezirk ist in seinem südlichen Theile ziemlich arrondirt, dagegen greifen im nördlichen Theile der Stadtdirections-Bezirk Stuttgart und die Markungen Sillenbuch und Rohracker, O.A. Canstatt, störend in denselben ein und trennen die Markung Gaisburg, welche von dem Stadtdirections-Bezirk und von dem Oberamt Canstatt umgeben ist, von dem übrigen Bezirke. Die Bezirksbehörden haben ihren Sitz in der dem Bezirke nicht angehörigen Stadt Stuttgart weit näher der nördlichen – als der südlichen Grenze, so daß die Entfernung des Sitzes bis zur nördlichsten Grenze nur 11/2 Stunden, dagegen bis zur südlichsten 51/2 Stunden beträgt.
Die größte Ausdehnung hat der Bezirk von Süden nach Norden, welche in gerader horizontaler Linie 7 Stunden ausmacht. Der südlichste Ort ist Glashütte bei Waldenbuch, der nördlichste Feuerbach. Die größte Ausdehnung von Osten nach Westen fällt in die Linie von der Oberamtsgrenze bei Ruith bis zur Grenze bei dem Katzenbacher Hof und beträgt etwa 41/2 Stunden.
Die mit der ehemaligen Reichsstadt Eßlingen im Jahr 1803 der Landeshoheit Württembergs unterworfenen Orte Möhringen und Vaihingen ausgenommen, sind sämmtliche Bestandtheile des Bezirks altwürttembergische, unmittelbare Orte. Das Nähere über die früheren Besitz- und Eintheilungs-Verhältnisse wird unten in dem geschichtlichen Abschnitte angegeben werden.
Als solche sind zu nennen: die Filder und der Schönbuch, welche übrigens nur theilweise dem Oberamt angehören.
1. Die Filder bilden eine Hochebene, die im ausgedehnteren Sinn westlich von dem Schönbuch, südlich, östlich und nordöstlich von den oberen Thalrändern des Aich- und des Neckarthales, und nördlich von den oberen Kanten gegen das Rohracker-, das Stuttgarter- und das Nesenbachthal, begrenzt ist. Sie gehören demnach theilweise dem Nürtinger- und dem Eßlinger-, dem größeren Theile nach aber dem Stuttgarter Oberamts-Bezirk an. Auf der Grenze zwischen den Fildern und dem Schönbuch liegen: Plattenhardt, Rohr und Stetten mit Hof. Scharnhausen liegt in dem in die Filderebene eingefurchten Körsch-Thale.
2. Der Schönbuch beginnt im weiteren Sinne gegen Norden mit den Höhen bei Leonberg, Solitude u. s. w., im engeren aber westlich von Vaihingen, und bildet den Gebirgszug, welcher sich gegen Westen| über die Ebene bei Magstatt, Sindelfingen, Böblingen, Ehningen, Herrenberg und Entringen – und östlich über das Filderplateau erhebt. Gegen Süden begrenzen ihn von Jesingen bis Tübingen die linken Thalgehänge der Ammer, und von Tübingen zieht sich die Grenze über Einsiedel, Walddorf bis Aich. Es gehört demnach nur ein kleiner Theil des Schönbuchs zu dem Oberamts-Bezirk Stuttgart. Schönbuchsorte im eigentlichen Sinne sind: Musberg, Steinenbronn, Weidach, Waldenbuch mit Hasenhof und Glashütte. Übrigens werden im Bezirke alle diejenigen Orte, welche in der s. g. Schönbuchs-Genossenschaft stunden, oder sonst Berechtigungen in den Schönbuchs-Waldungen hatten, als Schönbuchsorte bezeichnet. Diese Orte sind: Bernhausen, Bonlanden, Echterdingen, Harthausen, Leinfelden mit Ober- und Unter-Aichen, Musberg, Ober- und Unter-Sielmingen, Plattenhardt, Plieningen, Steinenbronn, Stetten mit Weidach und Hof, Waldenbuch mit Hasenhof und Glashütte.
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