« Kapitel B 3 Beschreibung des Oberamts Rottweil Kapitel B 5 »
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Bühlingen,
Gemeinde III. Klasse mit 345 Einwohnern, worunter 2 Evangelische. Dorf, Filial von Altstadt; die Evangelischen sind nach Rottweil eingepfarrt. 3/4 Stunden südlich von der Oberamtsstadt gelegen.

In dem nicht tief, aber etwas schroff eingefurchten Thale des noch ganz jugendlichen Neckars ist der minder ansehnliche aus gewöhnlichen Bauernhäusern bestehende Ort theils in die schmale wiesenreiche Thalebene, größtentheils aber an den gegen Osten geneigten Thalabhang unregelmäßig hingebaut. Ein Bauernhaus ist noch bemalt und mit folgendem Spruch versehen:

Das Haus zu bauen
Zwang mich die Feuersnoth,
Davor behüet uns der liebe Gott.

Die Lage ist freundlich und von dem höher gelegenen Theil des Dorfs genießt man eine recht liebliche Aussicht an die nahe viel gegliederte Alb und an die thürmereiche Stadt Rottweil. Noch schöner sind die Aussichten auf dem südöstlich vom Ort sich frei erhebenden, wohlgerundeten Stallberg und bei dem Brendenwald, die überdieß noch reizende Blicke in das Neckar- und Primthal gestatten. Eine besonders romantische Lage haben die oberhalb des Orts gelegenen Fabrikgebäude, die hier in das sehr enge, felsige, üppig bewachsene Neckarthal hingestellt sind und mit dem nahen 10′ hohen Wasserfall eine äußerst anziehende Partie bilden.

Die sehr einfach gehaltene kleine, dem hl. Sylvester geweihte Kirche steht inmitten des Orts und stammt aus dem vorigen Jahrhundert. Sie hat einen Dachreiter mit zwei Glocken, und im Innern einen hübschen neugefaßten Altar mit einigen Holzfiguren aus älterer Zeit. Im Jahre 1796 ging die Kirche durch Brand theilweise zu Grund.

Der Begräbnißplatz wurde erst im J. 1836 außerhalb des Dorfs angelegt; früher brachte man die Verstorbenen auf den 1/4 Stunde entfernten Mutterort Altstadt.

Das zweistockige, gut unterhaltene, 1796 erbaute Schulhaus, an das sich ein von dem Schulmeister wohl gepflegtes Gärtchen| anlehnt, ist im Jahr 1825 von der Gemeinde angekauft und zu seinem gegenwärtigen Zweck eingerichtet worden; es enthält ein Schulzimmer, die Wohnung des Schulmeisters und ein Zimmer für den Gemeinderath. Ferner bestehen 3 öffentliche Back- und Waschhäuser und ein Farrenhaus.

Gutes Trinkwasser, das 7 laufende Brunnen liefern, ist hinreichend vorhanden, überdieß fließt der Neckar an dem Ort vorüber und erhält auf der Markung einen namhaften Zufluß durch die Eschach; letztere tritt zuweilen aus und verursacht Schaden auf den zunächst gelegenen Wiesen. Auf den sogen. Brühlwiesen liegt ein kleiner See, Gumpen genannt, der seinen Abfluß in den Neckar hat. Auch die Markung ist reich an Quellen, besonders im Ort selbst, die unbenützt ebenfalls ihr Wasser dem Neckar zusenden. Durch den Ort führt die Rottweil–Schwenninger Landstraße und überdieß ist eine Vicinalstraße nach Hausen o. R. angelegt. Über die Eschach führt eine große von dem Staat zu unterhaltende hölzerne Brücke und über den Neckar eine kleine, der Gemeinde gehörige.

Die Einwohner, welche körperlich nicht besonders kräftig sind, selten ein Alter von 80 und mehr Jahren erreichen und unter denen sich überdieß mehrere Cretinen befinden, nähren sich hauptsächlich von Feldbau und Viehzucht; auch die Gewerbe sind von Belang, namentlich geben die zwei Baumwollenwebereien von Benzig viele Gelegenheit zu Arbeit und Verdienst. Die beiden Fabriken beschäftigen etwa 200 Personen; die Niederlage der Fabrikate befindet sich in Rottweil. Überdieß sind die nöthigsten Handwerker vertreten, von denen die Maurer und Zimmerleute auch nach außen arbeiten. Zwei Schildwirthschaften, worunter eine mit Dampfbrennerei, und 2 Kramläden sind im Ort. Die Vermögensverhältnisse sind ziemlich befriedigend; die vermöglichsten Bürger besitzen 60–70 Morgen und die mittelbegüterten 20–25 Morgen Grundeigenthum, die minder bemittelte Klasse 2 Morgen Allmanden. Übrigens liegt mindestens die Hälfte (etwa 200 Morgen) der Güter auf Rottweiler Markung, von der das Besteuerungs- und das Weiderecht der Stadt Rottweil zusteht. Unterstützung von Seiten der Gemeinde erhalten gegenwärtig 2 Personen.

Die kleine hügelige, von den Thälern des Neckars, der Eschach und mehreren Seitenthälchen durchfurchte Markung hat im allgemeinen einen fruchtbaren, etwas schwer zu bebauenden Boden, der theils aus den steinreichen Zersetzungen der Lettenkohlengruppe, theils aus diluvialen, mit Geschieben gemengten Gebilden besteht und dem Dinkelbau besonders günstig ist. Mehrere Steinbrüche im Muschelkalkdolomit und Hauptmuschelkalk bestehen; ein Tuffsteinbruch, der| jedoch größtentheils der Gemeinde Rottweil gehört, ist in der Nähe der Fabrik aufgeschlossen. Die klimatischen Verhältnisse sind wie in Rottweil.

Die Landwirthschaft wird mit Anwendung des Brabanter- und des amerikanischen Wendepflugs gut und fleißig betrieben; auch hat die Gemeinde eine eiserne Egge und eine Ackerwalze zur allgemeinen Benützung angeschafft, nebenbei besitzen mehrere Bürger gemeinschaftlich eine eiserne Egge. Außer den in gut angelegten Düngerstätten fleißig gesammelten gewöhnlichen Düngungsmitteln kommt noch Gips, Kompost und Asche in Anwendung. Nachdem in neuerer Zeit sämtliche Güterwege hergestellt worden sind, ist an die Stelle der Dreifelderwirthschaft der willkürliche Anbau getreten; man baut neben den gewöhnlichen Cerealien Kartoffeln, Futterkräuter (dreibl. Klee, Luzerne, Esparsette), Mengfrucht, Ackerbohnen, Angersen, Kraut, Reps, Flachs und Hanf. Von den Felderzeugnissen können über den Verkauf an die unbemittelteren Einwohner noch 300 Schffl. Dinkel, 40 Schffl. Gerste, 50 Schffl. Haber und 10 Schffl. Weizen auf der Schranne in Rottweil abgesetzt werden. Der verhältnißmäßig ziemlich ausgedehnte Wiesenbau, dem keine Wässerung zukommt, liefert ein gutes nahrhaftes Futter, das im Ort verbraucht wird. Die mit späten Mostsorten und Zwetschgen sich beschäftigende Obstzucht ist nicht von Bedeutung, jedoch im Zunehmen begriffen, und erlaubt nur in ganz günstigen Jahrgängen einen mäßigen Verkauf nach außen.

Der jährliche Ertrag aus den vorhandenen 140 Morgen Gemeindewaldungen wird verkauft und von dem Erlös 300 fl. an die Ortsbürger vertheilt; der Rest mit 3–400 fl. fließt in die Gemeindekasse. Überdieß bezieht die Gemeinde aus der Brach- und Stoppelweide 30–40 fl. Pachtgeld und aus 106 Morgen Allmanden, die in 53 Parzellen je zu 2 Morgen an die Ortsbürger verpachtet sind, 159 fl. Der Ertrag von 10 Morgen Gemeindewiesen, denen auch der Pferch zukommt, wird für die Farrenhaltung verwendet.

Pferdezucht wird nicht getrieben, dagegen ist die Rindviehzucht in gutem Zustande, man hält eine Kreuzung von Land- und Simmenthalerrace und hat zwei Zuchtstiere von gleicher Race aufgestellt. Der Handel beschränkt sich auf das entbehrlich gewordene Vieh, dagegen wird Milch, etwa 15 Maß täglich, nach Rottweil und Rottenmünster abgesetzt. Auf der Markung läßt ein fremder Schäfer 150 bis 200 Stück Bastarde und Landschafe laufen. Die Fischerei ist nicht von Bedeutung und beschränkt sich hauptsächlich auf| Schuppfische, Nasen und Forellen; letztere in der Eschach. Die Fischerei hat der Staat, der sie verpachtet.

Das Stiftungsvermögen beträgt 850 fl., worunter eine Stiftung, 180 fl. betragend, von einer Unbekannten durch Vermittlung des Pfarrers Vacano enthalten ist.

An der östlichen Markungsgrenze läuft noch gut erkennbar die ehemalige Römerstraße von Hochmauren nach Schwenningen schnurgerade hin; sie führt vorüber am Fuß des freistehenden Stallbergs, auf dem nach der Sage eine Burg gestanden sein soll. Ohne Zweifel hatten die Römer diesen freistehenden Hügel, von dem man, wenn er nicht bewaldet wäre, eine weitgedehnte Aussicht über die Umgegend hätte, zu einem Wachposten benützt oder irgend eine Befestigung hier angelegt. Am südlichen Fuß des Stallbergs trägt ein Flurgewand den Namen „Thiergarten“; es war von jeher Gült- und Zehent-frei und hatte Gartenrecht. Etwa 500 Schritt nördlich von Bühlingen wurden oben an dem linken Neckarthalabhang auf der Flur Adelberg unfern des Reitwegs von den dort arbeitenden Steinbrechern Reihengräber entdeckt, denen der archäologische Verein zu Rottweil seine Aufmerksamkeit schenkte und eine nähere Beschreibung derselben in seinem Jahresbericht von 1832 S. 7 ff. veröffentlichte. Die Grabstätten waren nicht besonders regelmäßig, theils vereinzelt, theils mehrere beisammen angelegt und nur selten mit einer rohen Einfassung von Steinen umfriedigt; sie enthielten neben den Gerippen von Männern, seltener von Weibern und Kindern, Waffen (bei dem Mann meist ein Schwert oder eine Framea, bei dem Weib ein kurzes Messer), ferner Schmuckgegenstände, wie von Gold Ohrenringe und Ohrengehänge von verschiedener Form, eine fleißig gearbeitete Agraffe von getriebenem Gold, die mit Steinen in Kreuzesform besetzt war, eine weitere goldene Agraffe, ebenfalls mit Steinen in Kreuzesform besetzt, zwei Schnallen von Eisen reich mit Silber und Kupfer eingelegt und mehrere Bruchstücke von Schnallen ähnlicher Art, viele Schnallen, Spangen, Buckeln, Ohrenringe, gewöhnliche Ringe, durchbrochene Scheiben (Pferdeschmuck), Fibeln etc. von einem messingartigen Metall, eine Menge Perlen von Thon mit Schmelz verziert, seltener von Bernstein, Amethyst, gefärbtem Glas etc. Auch ein roh gearbeitetes thönernes Gefäß wurde aufgefunden. In einem der Gräber ist eine Broncemünze von Kaiser Probus an einem metallenen Henkel aufgefunden worden, die jedoch nicht zur Ansicht führen darf, daß die Bühlinger Gräber römischen Ursprungs seien; ein ähnliches Vorkommen in Gräbern aus der Zeit nach der römischen Periode ist nicht selten; auch war es niemals römische Sitte, den Verstorbenen Münzen als Schmuckgehänge beizugeben.

| Wir haben es hier ohne Zweifel mit einem friedlichen Begräbnißplatz zu thun, der schon in die früheste christliche Zeit hereinragt; dafür spricht hauptsächlich die zweimal vorkommende Kreuzform und die vielen nicht mehr aus reiner Bronce, sondern aus messingartigem Metall gefertigten Gegenstände. Im Ort stand eine Klause (s. u.); ein Frauengarten und ein Lustgarten kommen zunächst am Orte vor.

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Der Ort, welcher erstmals im Jahre 1307 genannt wird und über dessen Geschichte wenig bekannt ist, gehörte in alter Zeit zum Kloster St. Georgen, welches seit dem J. 1444 (zum Theil wenigstens) unter württembergischer Vogtei stand. Merkwürdig ist derselbe wie das benachbarte Hausen, d. h. die ebenfalls früher St. Georgische Hälfte Hausens, dadurch, daß beide zu den wenigen altwürttembergischen Orten gehören, die katholisch geblieben sind. Als in Folge der von Herz. Ulrich von Württemberg auch in St. Georgen angestrebten Reformation der unbeugsame Abt Johannes unter österreichischem Schutze sich in Villingen bestmöglich einrichtete und die Gefälle aus nicht württembergischen Orten fortbezog, gelang es ihm, auch diese beiden Orte, welche in Rottweiler hoher Obrigkeit lagen (vrgl. oben S. 306), zu behalten und sich hier huldigen zu lassen. Zum Danke für das von der Stadt bewiesene und durch Gutthaten bekräftigte Mitleiden übergaben nun der Abt Johannes, Prior und Konvent des Klosters den 27. Juni 1538 der Stadt auf den Todesfall des Abtes diese Orte, d. h. Bühlingen ganz, die Hälfte von Hausen und das Fischwasser in der Eschach zwischen Rothenstein und Hausen – unbeschadet der hinsichtlich der beiden letzteren Gegenstände bestehenden lupfenschen Lehensherrlichkeit – mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gebot, Verbot, Steuern, Höfen, Zinsen, Gülten u. s. w. Dafür versprach die Stadt dem Abt und Konvent freien sicheren Ein- und Auswandel, so oft dies Noth thue, in Kriegs-, Sterbens- und anderen gefährlichen Läufen, Schutz und Schirm wie ihren anderen Bürgern, 27 fl. Zins, 15 Mltr. Veesen und Haber jährlich auf Martini in den Jerger Hof zu liefern, vorausgesetzt, daß das Kloster dem alten Glauben anhänglich bleibe. Denn wenn dies nicht mehr der Fall sei, – möge der Abfall freiwillig oder gezwungen geschehen sein, was ihn auch begründet haben möge (den Fall eines General- oder Nationalconcils ausgenommen), – dann mögen die Zinsen und der Jerger Hof der Stadt zu freiem Eigenthum heimfallen. Als Abt Johannes den 8. Apr. 1566 gestorben, fand am 19. d. M. die feierliche Übergabe der in den österreichischen Schirm aufgenommenen Flecken an Rottweil statt und den 22. d. M. belehnte Graf Eitelfriedrich von Lupfen die Stadt| mit dem halben Gericht und Gewaltsame zu Hausen samt Zugehörden und dem genannten Fischwasser. Allein den 14. Aug. d. J. ließ Herz. Christoph von Schwenningen her durch seine Abgeordnete den Obervogt am Schwarzwald, Gr. Ernst von Holstein-Schauenburg, Heinrich Johann von Münchingen und Caspar Wild, für den von ihm bestellten Abt Severus Bersinus die Insassen zu Bühlingen und Hausen, sowie zu Cappel und den Meier zu Wildenstein die Huldigung einnehmen, übrigens „unbeschadet der freibürschlichen Obrigkeit und anderer Gerechtsame“ der Stadt. Die letztere wurde von seinen Abgeordneten alsbald aufgefordert, sich gegen diese Anordnungen nicht zu setzen, widrigenfalls der Herzog mit befugter Hilfe und nothwendigem Schutz und Schirm erscheinen würde. Sie theilte die württembergischen Umtriebe alsbald den Zürichern und der österreichischen Regierung zu Innsbruck mit, worauf die ersteren den 17. d. M. im Sinne der Mäßigung und vorsichtigen Abwartens, bis die Entscheidung der obwaltenden Streitigkeiten sonst gefallen, schrieben, die letztere aber den 24. d. M. die Stadt aufforderte, sie solle den Einfall nicht dulden, sondern „zur Handhabung ihrer hohen Obrigkeit die Gebühr für und an die Hand nehmen“. Allein die Stadt fügte sich im Allgemeinen, und der Ort gehörte somit in der Folge zum württembergischen Klosteramt St. Georgen (Langenschiltacher Stabs), welchem die vogteiliche Obrigkeit, auch alle Gebot, Verbot und Jurisdiktion zustand, wogegen die Stadt Rottweil, in deren freier Pürsch derselbe lag, die malefizische Obrigkeit hatte, ein Rechtsverhältniß, welches auch ein Vergleich Herz. Ludwigs von Württemberg mit der Stadt Rottweil vom 10. Jan. 1576, wegen eines von der letzteren in Bühlinger Zwing und Bann angelegten Steinbruchs, anerkannte (s. auch Landbuch von 1624). Nur im Religionspunkte gab die Stadt nicht nach. Es erhielt nemlich der benachbarte Flötzlinger Pfarrer Martin Steinhofer von dem (württembergischen) Abt von St. Georgen, welcher ihn expreß zu sich beschied, in Folge herzoglichen Befehls, den Auftrag, alle 14 Tage in Bühlingen evangelischen Gottesdienst zu halten, und noch durch einen besonderen Boten des Abtes gemahnt, ging er am Thomastag 1571 mit diesem Boten nach Bühlingen, wo ihm der Vogt die Kirche aufschloß und er eine Predigt hielt. Allein schon am folgenden Tage schickte die Stadt Abgeordnete nach Flötzlingen, welche in Gegenwart eines Notars und von Zeugen vor dem Pfarrhof unter freiem Himmel und auf offener Straße unter Berufung darauf, daß der Stadt in Bühlingen und Hausen die hohe Obrigkeit zustehe, dasselbe seit uralten Zeiten ein Filial der katholischen Pfarrei Altstadt sei, sowie auf die am 14. Aug. 1566 von den herzoglichen| Abgeordneten der Stadt gegebenen Zusicherungen gegen diesen Gottesdienst protestirten. Der Pfarrer erklärte darauf, er wolle denselben ruhen lassen und die Entscheidung der Sache den höheren Gewalten anheimstellen. Spätere Versuche Württembergs, in diesen Orten reformatorisch aufzutreten, sind nicht bekannt, und somit scheint der württembergische Reformationseifer hier an der Gegenbestrebung Rottweils gescheitert zu sein (St.A.).[1]

Die hiesige St. Sylvesterklause wird in den J. 1311 (Glatz Regg. 17), 1360–70 (s. ob. S. 158) und 1411 erwähnt. Das Kl. Rottenmünster kommt im J. 1307 mit hiesigem (in der Folge nicht unbedeutendem) Besitz vor, um dieselbe Zeit erscheinen Konrad von Burgberg und Johannes von Schilteck hier begütert.



  1. Martini Gesch. des Kl. St. Georgen 155 sagt in dieser Beziehung: Hausen und Bühlingen wurden 1571 in St. Georgen ersucht, den luth. Prädikanten in Flötzlingen und nicht den kathol. Pfarrer aus der Altstadt zu hören, was sie auch „gethan“.


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