« Kapitel B 6 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel B 8 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
7. Gemeinde Dünsbach,
bestehend aus 6 Parcellen mit 1176 Einwohnern.
Dünsbach und Brachbach liegen auf der Ebene zwischen Kocher und Jagst, Elpershofen und beide Forst im Jagstthal, Morstein aber südlich desselben auf einer Gebirgszunge. Brachbach abgerechnet, nimmt der Gemeindebezirk eine der milderen Lagen des Oberamts in einer freundlichen Natur ein. Doch steigt der von Keupergebilden bedeckte südwestliche Theil der Markung Dünsbach gegen Sandelsbronn und Ruppertshofen hin zu einer bedeutenden Höhe an und bildet dort die Wasserscheide zwischen| Kocher und Jagst. Zu dieser fließen die Gewässer durch den unbedeutenden Dünsbach über die Markungen von Dünsbach, Morstein und Kleinforst; zum Kocher, innerhalb dessen Gebiet auch die Parcelle Brachbach liegt, in der Steinach und Grümbach. An Brunnen fehlt es nirgends. Im Gemeindebezirk werden Bausteine in Sand- und Kalk-Felsen und Heuchelsteine als Straßenmaterial gebrochen; auch kommt verschiedener Mergel vor und fehlt es nicht an Ziegel- und Töpfer-Thon. Von den Verbindungsstraßen des Oberamts berührt die Künzelsau–Kirchberger-Vicinalstraße den Bezirk. Unter den 201 Haupt- und 117 Neben-Gebäuden findet sich nur ein merkwürdiges Gebäude, das ritterschaftliche Schloß Morstein (s. hienach). Östlich von Dünsbach im Bühlwald stand vor einigen Jahrhunderten ein seither abgegangener Hof, Höflein genannt, dessen Markung 40 bis 50 Morgen groß, längst zu der von Dünsbach gezogen ist. Mit Ausnahme von Morstein haben alle Parcellen Gemeinderechte und besonderes Gemeinde-Vermögen. Die meisten Gebäude und Güter sind zu den Grundherrschaften gefäll-, handlohn- und sterbfall-pflichtig. An jährlichen Grundzinsen sind 823 fl. 12 kr. zu entrichten. Die übrigen aus dem Unterthanenverhältniß entstandenen Abgaben an Frohnen sind aber nach Maßgabe der Ablösungsgesetze von 1836 im Betrag von 666 fl. 45 kr. zur Ablösung gekommen.

a. Dünsbach, Pfarrdorf mit 600 Einwohnern, worunter 1 Katholik und 94 Juden, an der Nachbarschaftsstraße zwischen Künzelsau und Kirchberg, etwas tiefer als die Umgebung gelegen, ist von Gerabronn 11/4 St. entfernt. Der Dünsbach, welcher durch den Ort fließt, setzt denselben nicht selten unter Wasser. Das Pfarrdorf zeichnet sich in landwirthschaftlicher Beziehung durch Obstbau vor den meisten Orten des Oberamts aus, was den Bemühungen des schon 56 Jahre nützlich wirkenden Pfarrers Schmidt, eines eifrigen Landwirths (es gehört ein Gut von etlich und zwanzig Morgen zur Pfarrei) zu verdanken ist.

Dünsbach ist Bestandtheil des freiherrl. von crailsheim’schen Ritterguts Morstein und theilte mit diesem seine Schicksale. Gefällherr ist außerdem Hohenlohe-Kirchberg. Der vor 1806 entstandene Neubruchzehente und 9/16 von dem alten großen Zehenten gehören zu Morstein; die weiteren 7/16 des großen und 7/16 des kleinen Zehenten aber dem von gemmingen-bonfeld’schen Rittergut Nieder-Steinach, und vom kleinen Zehenten 9/16 der Pfarrei Dünsbach, die auch den Blutzehenten bezieht. Die Jagd ist Eingehörung des Ritterguts Morstein. Die Pfarrei und Schulgemeinde Dünsbach umfaßt die Orte Dünsbach, Morstein und Elpershofen, doch letzteren, früher nach Michelbach an der Heide gehörigen Ort, erst seit 1837.| Die Pfarrei wurde im Jahr 1688 von der Grundherrschaft mit Einräumung der Schloßkirche zu Morstein errichtet und dotirt. In Dünsbach ist keine Kirche. Früher war der Ort mit Morstein nach Ruppertshofen, noch früher aber nach Bächlingen eingepfarrt. In der Schloßkirche wurde damals bloß wöchentlich einmal von dem Pfarrer in Orlach eine Messe gelesen. Die Freiherren von Crailsheim besetzen die Pfarr- und Schul-Stelle. Von der Stiftungspflege und der Gutsherrschaft wurden bisher Kirchen-, Pfarr- und Schul-Gebäude unterhalten, doch ist bis jetzt keinerseits eine Verpflichtung hiezu anerkannt. Die Stiftungspflege hat übrigens nur geringe Mittel. Der Begräbnißplatz für die Pfarrgemeinde, sowie für die israelitischen Einwohner, die mit ihren Glaubensgenossen in Gerabronn eine, zum Rabbinatsbezirk Braunsbach gehörige, Kirchengemeinde bilden, ist ebenfalls hier.

Dünsbach (Tuntzebach) kommt erstmals 1226 als Eingehörung der Herrschaft Langenburg vor, als diese von ihrem Besitzer, Walter von Langenburg, dem Stift Würzburg zu Lehen aufgetragen wurde; ums Jahr 1235[b 1] kam es an die Herren von Hohenlohe und von diesen mit dem Amt Kirchberg, 1398 an die Reichsstädte Hall, Rothenburg und Dinkelsbühl. Nachdem es 1562 wieder an Hohenlohe gekommen war, wurde es ein Jahr nachher an die Herren von Crailsheim zu Morstein mit allen obrigkeitlichen Rechten, den Zehenten und den dabei gelegenen Waldungen gegen andere Besitzungen vertauscht. Der zum Schloß Leofels gehörige Hof zu Dünsbach wurde 1581 von den Erben der Besitzer dieses Schlosses, den Herrn von Absperg, durch Sebastian von Crailsheim für das Haus Morstein erworben. Seit im Jahr 1566 den Herrn von Crailsheim der Blutbann über ihre Besitzungen verliehen worden war, stand der Ort mit aller Obrigkeit unter dem Amte Morstein (s. dort).

Der Zehentantheil der Freiherren von Gemmingen ist wahrscheinlich mit ihren Antheilen an Forst zu Anfang des 17. Jahrhunderts durch Heirath an sie gekommen.

b. Windischbrachbach, auch Brachbach, Weiler mit 135 Einw., worunter 1 Katholik, 3/4 St. westlich von Dünsbach, in der Mitte der Gemeinde Obersteinach, hoch, eben und frei gelegen, besteht aus stattlichen, weitläufig gebauten Bauernhäusern. Der Name läßt auf slavische Colonisten als ursprüngliche Ansiedler schließen.

Der Ort ist Bestandtheil des Ritterguts Morstein und kam mit solchem 1806 unter württembergische Hoheit. Gefällberechtigt ist außer, Hohenlohe-Kirchberg und Morstein das Rittergut Nieder-Steinach. Der kleine Zehente gehört zur Pfarrei Ober-Steinach, in deren Sprengel der Ort liegt, der große aber dem Staat,| früher dem deutschen Orden. Die Jagd besitzt das Rittergut Morstein. Schon in älterer Zeit war nicht der ganze Ort zum Schloß Morstein gehörig, sondern hatten noch mehrere andere Herren hier Güter. Namentlich hatte die Reichsstadt Hall hier Besitzungen, trat sie aber 1564 theilweise an Hohenlohe und im Übrigen 1567 an die Herren von Crailsheim zu Morstein ab. Auch die Herren von Vellberg auf Schloß Leofels hatten einen Gülthof hier, der 1616 von ihren Erben, den Herren von Absperg, an Hohenlohe verkauft wurde; doch stand die hohe Obrigkeit Morstein allein zu.

c. Elpershofen, beim ersten Vorkommen Elprechthofen geschrieben, Weiler mit 94 evang. Einwohnern ist 1/2 St. nördlich von Dünsbach im Jagstthal gelegen. Gefälle beziehen die Freiherren von Crailsheim, Hohenlohe-Jagstberg, Hohenlohe-Kirchberg etc. Vom Zehenten besitzen der Staat den Neubruch- und 1/3 (ehemals Stift-Neumünsterisch) des großen und kleinen Zehenten, die Freiherren von Crailsheim zu Morstein aber die weiteren 2/3. Die Fischerei ist theils hohenlohe-kirchbergisch, theils dem Müller zuständig; die Jagd getheilt zwischen Hohenlohe-Langenburg und den Herren von Crailsheim.

Früher gehörte der Ort wenigstens theilweise zur Veste Leofels. (s. dort). Im Jahr 1355 verkaufte Ulrich von Hohenlohe-Brauneck (damals im Besitz von Werdeck) etliche Güter und Antheil am großen und kleinen Zehenten in Elpershofen an Heinrich von Crailsheim. 1358 und 1365 verkaufte Kraft von Hohenlohe an Werner, genannt von Hagen, und Conrad Böller zu Hall die Mühle unter Morstein zu Elpershofen und etliche Gülten. 1457 kam diese Mühle und 2 Güter von Conrad von Schrotzberg an Heinz von Crailsheim. 1554 wurden die Herrn von Crailsheim vom Stift Würzburg mit einem Zehenten hier belehnt. 1563 kam von denen von Crailsheim der Zehente auf 3 Höfen an Hohenlohe. 1575 brachte Sebastian von Crailsheim die Mühle vom Lehensinhaber ganz an sich. Im Jahr 1594 kam von den von vellbergischen Eigenthumserben 1 Hof an Hans Philipp von Crailsheim, deren Zehentantheil aber 1615 an Hohenlohe fiel. Zu Anfang des vorigen Jahrhunderts waren sämmtliche Einwohner Unterthanen der Herren zu Morstein, die Obrigkeit aber fortwährend von Ansbach zu der Veste Werdeck angesprochen, bis 1796 Preußen, das die ritterschaftlichen Enclaven sich unterwarf, auch diese an sich zog.

d. Groß-Forst, Weiler mit 82 Einwohnern, worunter 1 Katholik, rechts der Jagst, im Thal, eine halbe Stunde von Dünsbach gelegen, hat mit Klein-Forst dieselbe Markung. Grundherren sind: die Standesherrschaft Hohenlohe-Jagstberg, die Freiherren| von Gemmingen-Bonfeld und die Freiherren von Crailsheim. Der Neubruchzehente gehört dem Staat, der große und kleine Zehente zur Hälfte zum Rentamt Niedersteinach, zur Hälfte zu dem in Braunsbach. Die Jagd ist den Herren von Crailsheim, die Fischerei auf der ganzen Markung Hohenlohe-Jagstberg zuständig.

Die 2 würzburgischen, zum Amt Braunsbach gehörig gewesenen, Unterthanen kamen 1802 an Hohenlohe-Jagstberg. Die vogteiliche Obrigkeit übten früher die Lehens- und Grund-Herren, die Gemeindeherrschaft das Amt Braunsbach und die hohe Obrigkeit das Amt Morstein, bis sie 1796 Preußen an sich zog. Von 1806 bis 1810 war der Ort bayerisch. Er gehört zur Pfarrei Michelbach an der Heide. Bis 1563 war er eine Eingehörung des Amts Langenburg und kommt als solche schon 1226 vor (s. Langenburg). Im Jahr 1563 trat ihn Hohenlohe mit der Obrigkeit und dem Zehenten an die von Crailsheim ab. Doch waren früh schon auch andere Grundherren hier begütert. Ein jetzt dem Herrn von Crailsheim gültbarer Hof kam 1370 von Kraft von Heimburg, Bürger in Hall, an Graf Eberhard von Württemberg zu seiner Veste Leofels, mit dieser i. J. 1409 (Steinhofer II., 609[b 2]) an die von Vellberg und endlich an die Herren von Crailsheim, die ihn noch als württ. Lehen besitzen. 1412 verkaufte die Capelle in Gerabronn ihre Gefällrechte einem Einwohner des Orts und 1548 kommen von den Schenken von Limpurg einige Güter an Heinrich Spieß von Morstein. Wie später einzelne Theile zum Amt Nieder-Steinach und andere zum Amt Braunsbach kamen, wird die Geschichte des Ritterguts Morstein zeigen.

e. Klein-Forst, Weiler mit 37 evang. Einwohnern, ist mit Groß-Forst durch eine steinerne Brücke verbunden. Grundherren sind die Herren von Gemmingen-Bonfeld und die Standesherrschaft von Hohenlohe-Jagstberg. Die Zehent-Verhältnisse sind hier dieselben, wie in Groß-Forst. Hinsichtlich der früheren obrigkeitlichen Verhältnisse s. Groß-Forst und Morstein; Klein-Forst wurde jedoch schon 1806 württembergisch. Nach dem Morsteiner-Lagerbuch erwarb Sebastian von Crailsheim 1581 von dem Kloster Schönthal hier ein Lehengut. Ein jeweiliger Inhaber desselben hatte die Verpflichtung, so oft die Herrschaft in Morstein anwesend war, sie mit 4 Pferden zu führen, und dazu Pferde gleicher Farbe zu halten.

f. Morstein, Weiler und ritterschaftliches Schloß mit 228 Einwohnern, worunter 3 Katholiken und 5 Juden, liegt auf der, von Dünsbach aus nördlich zum Jagstthal sich absenkenden Gebirgszunge, 1/4 St. von Dünsbach. Das Schloß und die zugehörigen Häuser ausgenommen, besteht der Ort meist aus armseligen| Gebäuden, deren großentheils arme Bevölkerung sich erst seit 1711 auf der früher ganz zum Schloßgut gehörig gewesenen Markung nach und nach angesiedelt hat. Gefäll- und zehentberechtigt ist bloß die Grundherrschaft: die Herren von Crailsheim; dem Pfarrer zu Dünsbach gehört nur der kleine Zehente.

Die früheren politischen Verhältnisse des Orts fallen mit der Geschichte der Burg zusammen. Hier ist daher bloß noch der auf der Markung liegenden Reiherhalde zu erwähnen. Es ist dieß eine kleine, an der südlichen Thalwandung gegenüber dem Schloß befindliche, aus Buchen, Linden, Ulmen und Ahornen bestehende Waldung, deren Bäume so zahlreich mit Fischreihern besetzt sind, daß auf jeden Baum 8–10 Nester kommen, und daher bis zum Ausfliegen der Jungen oft bis 800 Reiher hier horsten. Es ist der graue, mit 2 schwarzen 2–3 Fuß langen Federn auf dem Kopfe versehene Reiher. Diese Federn, die sie jährlich verlieren, werden gesammelt und auf Rechnung der Grundherrschaft, welche die „Reigelhalde“ als hohenlohe’sches Lehen besitzt, verkauft. Ihre Nahrung holen sich diese Vögel bei dem Mangel an fischreichen nahen Gewässern bis auf 8 Stunden im Umkreis, wo man sie dann zur Zeit der Ätzung der Jungen mit Fischen, Fröschen oder Reptilien beladen, Abends heimziehen sieht (vergl. württb. Jahrbücher 1833 S. 318).

Die Burg oder das Schloß Morstein ist mit dazu gehörigem Vorwerk (dem Hof zwischen dem äußeren und inneren Graben) auf der Spitze der oben bemerkten Zunge erbaut und liegt 400′ über dem Jagstthal. Es besteht aus dem alten Bau, dem Capellen- und Neu-Bau und einem aus Quadersteinen erbauten, ungefähr 150 Fuß hohen Thurm, der den alten und neuen Bau verbindet. Diese Gebäude sind gegen die Ebene durch zwei tiefe und breite Gräben geschützt, über welche steinerne Brücken führen. Zur Zeit wohnen zwei Familien hier, für eine größere Zahl hätte es nicht Raum. Im Capellenbau ist die 1571 erbaute Pfarrkirche der Pfarrei Dünsbach. Dem Hauptbau, welcher unmittelbar auf den innern Graben folgt, verleiht eine breite steinerne Gallerie ein eigenthümliches Aussehen. Er wurde „an der Stelle der alten Zargen oder Kemmeten, so lange vorher durch Feuer zerstört worden“ im Jahr 1571 gleichfalls neu aufgebaut. Der neue Bau ist von 1781. Das Alter des Thurms, in dessen Fuß ein rund ausgemauerter Schacht in die Tiefe führt, ist nicht bekannt. Der Vorhof enthält die ehemalige Vogtei mit unterirdischen Gefängnissen, eine große Scheune und ein Thorhaus mit Uhr und Glocken.

Das Rittergut Morstein, dessen einzelne Theile, mit den unten besonders bemerkten Ausnahmen, hohenlohe’sche Mannslehen| sind, besteht aus: 1) grundherrlichen Rechten in Morstein, Dünsbach, Elpershofen, Brachbach und Antheil an Groß-Forst, Oberamts Gerabronn, und Heinkenbusch, Weilershof und Antheil an Oßhalden und Onolzheim, Oberamts Crailsheim. 2) Gefällrechten in diesen Orten und in Ingersheim und Roßfeld. Davon ist der Hof zu Forst königlich württembergisches Lehen. Neben jährlichen Grundzinsen von 366 fl. 43 kr. besteht von den ehemaligen Erblehen 10 % Handlohn und 10 % Sterbfall, auch an Hauptrecht bei geschlossenen Gütern der Werth des besten Stück Viehs, und bei Hauslehen der des besten Kleides. Ablösungen solcher Belastungen kamen noch nicht vor. Dagegen wurden in Folge der Gesetze vom Oktober 1836 die Frohnen im Werth von 366 fl. 27 kr. und die steuerartigen Gefälle von 22 fl. 15 kr. abgelöst. Umgeldsentschädigung reicht die Staatskasse 157 fl. 3) Grundeigenthum: Schloßgärten in Morstein 111/2 Morgen; das Schloßgut daselbst, bestehend aus 3 Morgen Gärten und Ländern, 5 M. Ödungen, 37 M. Wiesen und 79 M. Äcker. Die Domäne Weilershof 3/4 Stunden südlich von Kirchberg, im Oberamt Crailsheim, mit Ökonomiegebäuden und 223 M. Feld; 1/4 an der Zehentscheuer in Crailsheim; ein Haus, eine Zehentscheuer und 67/8 M. Feld in Ingersheim Oberamts Crailsheim; ein mit den Frohnablösungsgeldern aus bürgerlichen Händen erworbener Bauernhof von 54 M.; 418 M. Waldungen auf den Markungen von Morstein, Dünsbach, Elpershofen, Ober-Steinach, Heinkenbusch, Weilershof und Triensbach, lauter Niederwald mit 36jähriger Umtriebsperiode. 4) Zehenten: 1/4 am großen und kleinen Zehenten in Crailsheim; der große, kleine und Blutzehente, auch etwas Heuzehenten in Ingersheim, 1/2 am großen und kleinen Zehenten in Oßhalden, 2/3 am großen, kleinen und Blutzehenten in Elpershofen, 9/16 an großen und kleinen Zehenten zu Dünsbach und der alte dortige Neugereutzehente, der große Zehente zu Morstein mit den Neugereutzehenten bis 1806. Der Zehente in Ingersheim und zu Crailsheim sind württembergische, früher helfenstein’sche Lehen. 5) Das Fischereirecht in der Jagst bei Lobenhausen aufwärts der Mühle 1/4 St. lang. 6) Das Jagdrecht auf den Markungen von Morstein, Dünsbach, Elpershofen theilweise, zu Klein-Forst, Groß-Forst, Binselberg[b 3] theilweise, Michelbach an der Heide theilweise, Liebesdorf ebenso, zu Söllboth, Ober-Steinach, Brachbach, Sandelsbronn, Altenberg, Nieder-Steinach, Haßfelden theilweise; zu Orlach, Elzhausen, Hohberg, Hergershof, Cröffelbach theilweise, Geißlingen ebenso, Braunsbach theilweise und hier nur als Koppeljagd mit Hohenlohe-Jagstberg. Auf den Markungen Elpershofen, Binselberg[b 3], Groß-Forst und Michelbach ist ein Distrikt| Koppeljagd mit der Krone, und ein anderer Distrikt auf der Markung von Elpershofen, Dünsbach, Obersteinach, Brachbach, Geißlingen, Cröffelbach, Hohenberg, Haßfelden, Hergershof, Sandelsbronn und Altenberg ebenfalls Koppeljagd mit dem Staat, von solchem aber seinen Antheil in Erbpacht genommen. 7) Das Recht der Besetzung der Pfarr- und Schul-Stellen zu Dünsbach.

Die staatsrechtlichen Verhältnisse des Ritterguts und seiner Besitzer sind nach der Deklaration vom 8. December 1821 normirt, nachdem dieselben auf die Justiz- und Polizei-Verwaltung verzichtet und bloß die Forstgerichtsbarkeit und das Jagdstrafrecht übernommen haben (Regierungsblatt von 1829 S. 61). Ausgenommen von dem Jagdstrafrecht sind die Markungen Braunsbach, Geislingen, Cröffelbach, Hohenberg, Hergershof.

Die dermaligen Besitzer sind vier Zweige der Linie von Crailsheim-Rügland. Erster Zweig: Die Kinder des verstorbenen Freiherrn Maximilian in Schloß Ammerang, die Freiherrn: Gustav, Königl. bayrischer Hauptmann in Baireuth; Eduard, Königl. bayrischer Kreisforstcommissär in Ansbach; Kraft, unmündig in Ansbach und Hermann, Rechtscandidat daselbst. Zweiter Zweig: Die Freiherrn Gottfried in Crailsheim, Robert, Königl. württembergischer Ober-Lieutenant in Ulm; Adolf und Hugo zu Morstein. Dritter Zweig: Die Freiherrn Ludwig, Königl. bayrischer Ober-Lieutenant in Ansbach; Feodor K. bayrischer Kammerherr in Ansbach. Vierter Zweig: Freiherr Ernst in Ansbach. Diesen vier Zweigen der rügländer Linie gehören die Rittergüter Morstein und Hornberg in Württemberg und Rügland bei Ansbach in Bayern. Sie sind aber auch noch an den Besitzungen der Crailsheim-Fröhnstockheimer Linie (aus diesen beiden Linien besteht die Familie) betheiligt. Es gehört ihnen von den gemeinschaftlichen Rittergütern in Bayern: Altenschönbach, Neuhaus, Sommersdorf und Thann 2/3 und von dem Rittergut Walsdorf 24/45. Die Beerbung geschieht nach gemeinem Lehenrecht im Mannsstamm.

Soweit die Nachrichten reichen, war Morstein im Besitze einer Familie, die sich nach dem Schlosse schrieb. Die Meisten derselben lebten in Hall, und waren dort Bürger (s. Beschr. des Oberamts Hall S. 147). Davon führen in städtischen Ämtern stehend die Chroniken auf: als Schultheißen in Hall 1398 Arnold, 1444 Hans, 1499 Engelhard, 1516 Ludwig, 1528 Engelhard, und 1531 Hans. Ein anderer Zweig, welcher seinen Wohnsitz in Rothenburg genommen, hatte dort Bürgerrecht und Besitzungen und führte mitunter auch andere Namen. Im Jahr 1327 besaß ein Heinrich von Morstein das Schloß zu Ober-Östheim und 1360 ein Hans, der sich schrieb: Hans von Morstein, von Östheim genannt; 1343 war| Vorkert von Morstein Schöppe am Kaiserlichen Landgericht in Rothenburg; 1359 befiehlt Kaiser Karl, nachdem Heinz und Hans von Morstein, welche den edlen Lupold, Kuchenmeister von Nordenberg, genannt von Bielriet, in der Stadt zu Rothenburg gefangen genommen, mit demselben sich aber wieder freundschaftlich verglichen hatten, daß Niemand Rothenburg wegen dieser Gefangenschaft vor den Kaiserlichen oder andern Gerichten belangen soll. Dieser Zweig muß übrigens abgegangen seyn, denn 1389 ist der Zehente zu Insingen als ein auf den Tod Hansens von Morstein dem Stift Onolzbach heimgefallenes Lehen bezeichnet. Im Besitz von Morstein finden sie sich urkundlich nur 1358, als Ulrich von Morstein und seine Hausfrau Margarethe ihr Achtel an der Burg nebst Gütern zu Morstein und Dünsbach an Hohenlohe verkauften. Im Jahr 1425 verkaufte Arnold von Morstein zwei Güter in Ober-Steinach in Privathände. Das Letzte, was ihnen vor dieser Burg mit Zubehörden blieb, waren die später mit Bibersfeld an die Herrn von Gemmingen übergangenen Zehentantheile zu Altenberg und Nieder-Steinach. Dann ist 1304 „der Hof, der do heisset Seibotenberg“ als Besitzung des Kraft von Morstein beschrieben. 1420 war Catharine von Morstein Meisterin der Clause zu Neukirchen, 1368 Ulrich von Morstein Deutschordenscommenthur, 1448 bis 1490 Caspar von Morstein Vogt in Oehringen, 1537 bis 1543 Ludwig von Morstein Vogt in Neuenstein. Als 1532 die Reichsstände dem Kaiser Truppen zur Hülfe gegen die Türken nach Österreich sandten, war im Gefecht vor Wien Ludwig von Morstein, Hauptmann des hällischen Contingents. Herren von Morstein waren hohenlohe’sche Vasallen und empfingen von 1472 an hohenlohen’sche Lehen; ob aber auch die Burg Morstein schon zu dieser Zeit hohenlohen’sches Lehen war, ist nicht bekannt. Wahrscheinlich ist, daß dieß wenigstens nicht in Betreff der ganzen Burg der Fall gewesen.

Das Wappen dieses Geschlechts bestand aus dem Oberleib eines Mohren mit bedecktem Haupt im silbernen Feld.

Hinsichtlich der weitern Geschichte der Burg haben wir oben gesehen, daß 1358 Hohenlohe 1/8 der Burg mit Zubehörden von denen von Morstein an sich brachte. Schon zuvor hatte 1337 Hanna Heinz von Crailsheim 1/4 erworben, und waren die weiteren Theile, die bis zur Mitte des 14ten Jahrhunderts Erwald von Ehenheim und Ernbold und Dietrich Zobel als hohenlohen’sche Lehen besessen hatten, an Hohenlohe heimgefallen. Hievon überließ Graf Ulrich von Hohenlohe 1393 dem Heinrich und Friedrich von Crailsheim die eben bemerkte Hälfte zu dem 1/4, das sie ererbt hatten, als Lehen, ihnen zugleich Lehensdienste von diesem ihrem ganzen| Antheil auftragend, das weitere 1/4[1] behielt sich aber Hohenlohe bevor und übergab es 1410 dem Ulrich von Tierbach in gleicher Eigenschaft, von dem es sofort 1431 Heinrich von Crailsheim an sich brachte. Seither ist nun Burg und Herrschaft Morstein als hohenlohen’sches Mannslehen im Besitz der Freiherrn von Crailsheim und bildet mit den dazu gemachten weiteren Erwerbungen das zur Zeit der Reichsunmittelbarkeit der Ritterschaft in Franken und dem Canton Odenwald incorporirt gewesene Rittergut Morstein. Im Jahr 1355 erkaufte Heinrich von Crailsheim von Ulrich von Hohenlohe, genannt von Brauneck, den großen und kleinen Zehenten zu Elpershofen und Gültgüter daselbst und zu Liebesdorf; 1431 erkaufte ebenfalls einer von Crailsheim von Conrad von Schrotzberg die Mühle und 2 Güter zu Elpershofen. Im Jahr 1510 wird unter den Ganerben von Ober-Steinach als mit 2 Höfen, 1 Badstube und 1 Feldlehen betheilt, Sebastian von Crailsheim aufgeführt. Friedrich von Crailsheim hatte sie schon 1396 von Ulrich von Heimberg erkauft. Im Jahr 1511, nach dem Aussterben der Linie der Familie Crailsheim, die sich Gaimann[b 4] von Erkenbrechtshausen schrieb, und 1647 nach dem Absterben des besonderen damaligen Zweigs von Crailsheim-Hornberg, kommen zu dieser Herrschaft der Weilershof, Hof Heinkenbusch, einige Unterthanen zu Oßhalden und Onolzheim, Gefällrechte dort und in Roßfeld und Ingersheim, Waldungen bei Triensbach, Weilershof und Heinkenbusch und Zehenten zu Crailsheim, Ingersheim und Oßhalden. Die Inhaber der Burg besaßen auch die Pfarrei Orlach, als Lehen vom Bisthum Würzburg nebst Zehenten zu Elpershofen und Lentersweiler; diese Rechte zog jedoch die Reichsstadt Hall als Territorialherrschaft, nach Suspension der bischöflichen Gewalt in protestantischen Landen, gegen eine Entschädigungssumme an sich. Im Jahr 1548 trat Schenk von Limpurg einige Gült- und Dienst-Güter zu Forst an Heinrich Spieß zu Morstein ab, von dem sie durch Verehelichung einer Tochter an einen Herrn von Crailsheim zu Braunsbach kamen. 1567 tritt die Stadt Hall all ihr Besitzthum in Windischbrachbach an die von Crailsheim ab, und in demselben Jahr kamen bedeutende Güter- und Gefäll-Austauschungen zwischen Hohenlohe und den Herrn von Crailsheim zu Morstein vor. Letztere erhielten die bis dahin hohenlohen’schen Güter und Gefälle zu Dünsbach sammt dem Zehenten und Holz, so wie Güter und Zehenten zu Forst, beide Orte mit aller Obrigkeit; die von Crailsheim traten dagegen ab: Zinse und Gülten zu Langenburg,| Oberwinden, Eichenau, Ruppertshofen, Michelbach an der Heide, Gerabronn und Lendsiedel und Zehenten zu Langenburg, die zwei Theil groß und klein, zu Atzenroth ebenso, Lentersweiler 1/3, Herrenthierbach, Alkertshausen 1/4, den Zehenten auf der Zürch, den Zehenten in Liebesdorf auf der Ziegelhütte und einigen Äckern des Müllers und in Elpershofen auf drei Gütern, den Zehenten zu Dünsbach und zu Forst einschließlich des Weinzehenten. Im Jahr 1567 wurden die Güter in Altenberg von Hall, 1575 die Mühle zu Elpershofen mit allem Eigenthum und 1581 ein Hof in Dünsbach von denen von Absberg, und ein Hof zu Forst von dem schönthalischen Klosterhof in Hall erworben. Von 1605 an findet man den Wolf und Julius von Crailsheim auch als Besitzer von Altenberg und Nieder-Steinach, diese Orte sind jedoch bald nachher im Besitz des Wolf Dietrich von Gemmingen, der eine Tochter des Julius geehlicht, und damit wahrscheinlich auch jene Orte und die bemerkten Antheile an Forst an sich gebracht hatte. Von 1647 bis 1655 drohte den Herrn von Crailsheim der Verlust dieser Besitzung, indem Hohenlohe auf den 1647 erfolgten Tod des damaligen alleinigen Besitzers Wolf Christoph die Angehörigen einer andern Linie nicht als Lehenserben ansehen wollte und sich in Besitz setzte, bis 1655 der Reichshofrath diese Ansicht für unbegründet erklärte und Hohenlohe dann auch diese Linie belehnte. 1722 wurde die Mühle zu Elpershofen verkauft und endlich 1772 ein Unterthan zu Brachbach und 2/3 am Zehenten in Elpershofen gegen 1/2 Zehenten in Herboldshausen von Hohenlohe-Kirchberg eingetauscht. Die weiteren Schicksale von Elpershofen und Groß-Forst sind bereits angegeben; die übrigen Orte des Ritterguts, nämlich Morstein, Dünsbach, Brachbach, Klein-Forst, und mehrere Unterthanen in andern Orten aber wollte schon 1803 Hohenlohe und 1804 Württemberg ihrer Hoheit unterwerfen, nahmen wirklich militärisch Besitz von denselben, ließen sich aber doch bestimmen, wieder davon abzugehen. Erst im Jahr 1806 fand die Vereinigung von Dünsbach, Morstein und Klein-Forst mit Württemberg statt, während das Übrige zu derselben Zeit unter Bayern kam und dem neugebildeten Oberamt Nitzenhausen zugetheilt wurde.

1

Nach den Morsteiner-Lagerbüchern wurde übrigens von den Inhabern der Burg und Herrschaft, von den ältesten Zeiten an, die hohe Obrigkeit innerhalb derselben, soweit sich deren Wildbann erstreckte, die niedere oder vogteiliche Obrigkeit aber nur zu Morstein, Dünsbach, Brachbach und über die einzelnen Unterthanen und deren Gütern in den übrigen Orten ausgeübt. Von 1566 an verliehen die Kaiser den Herrn von Crailsheim die Blutgerichtsbarkeit als ein Lehen vom Kaiser und Reich, und wurde solche| alsdann über die bei Beschreibung des Guts bemerkten Orte, für welche das Schöppengericht auch in bürgerlichen Dingen Recht sprach, und überdieß über die nachmals von gemmingen’schen Orte Altenberg und Nieder-Steinach geübt. Das Blut- oder Cent-Gericht bestand unter dem herrschaftlichen Amtmann oder Vogt aus zwölf, von den eingehörigen Orten gewählten, Schöppen und wurde in Morstein, auf dessen Markung bis 1811 der dazu gehörige Galgen stand, gehalten. Das Rittergut war bis dahin durch einen Amtmann in Morstein verwaltet, der nach der Veränderung von 1806–1809 Patrimonial-Justizbeamter blieb. Zur Cantonskasse war auf jedes Simplum 60 fl. zu bezahlen, wogegen die Besitzer das jus subcollectandi hatten und übten. Vom Kaiser Rudolph II. besaßen die Herrn von Crailsheim vom 15. April 1578 ein privilegium fori, demgemäß sie allein vor Kaiser und Reichshofrath oder Kammergericht Recht zu suchen und zu nehmen hatten; von Kaiser Leopold aber sind sie 1701 in den Reichsfreiherrnstand erhoben worden.
  1. Woher zu dem obenbemerkten Achtel ein weiteres Achtel von Hohenlohe erworben worden war, ist nicht bekannt.
Berichtigungen
  1. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 133. L. 18. ist zu lesen: ums Jahr 1235.
  2. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 135. die Angabe Steinhofers bezieht sich auf Kleinforst.
  3. a b Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 100. L. 13. v. u. und S. 137. L. 1. u. 7. v. u. l. Binselberg statt Bieselberg.
  4. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 140. L. 18. Gaimann.
« Kapitel B 6 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel B 8 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).