« Kapitel B 7 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel B 9 »
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b) Gemeinde 8. Gaggstatt,
bestehend aus 9 Parcellen mit 1181 Einwohnern.

Dieser Bezirk hat eine Länge von 3 Stunden und grenzt südlich und östlich an das Oberamt Crailsheim. In dieser weiten Ausdehnung wird er nördlich von dem Brettachfluß und südöstlich von dem Jagstfluß, von Straßen aber, von der Hall–Rothenburger Staatsstraße und den Vicinalstraßen zwischen Kirchberg und Crailsheim, Kirchberg und Gerabronn über Lenkerstetten, zwischen Gerabronn und Roth am See und zwischen Kirchberg und Langenburg berührt. An Gewässern findet sich sodann der Steinbach bei Gaggstatt und ein Wildbach bei Heroldhausen, da im Übrigen die zahlreichen Quellen sich in den Klüften des Muschelkalkgebirgs verlieren, das in dieser Gemeinde in vielen Brüchen gute Bau- und Straßen-Steine liefert. Auf einigen höheren Punkten kommen aber auch Keupersandstein, Letten und Lehm vor. In ersterem Gebirg finden sich zwischen Gaggstatt und Mistlau und bei Seibotenberg viele Erdfälle. Einzelne Theile der Fläche liegen bis über 1600 Fuß, andere nur 1200 über dem Meer.

Lenkerstetten und Werneck gehören zur Pfarrei Beimbach, Hezelhof und Seibotenberg zur Pfarrei Michelbach an der Heide, Fuchshof zur Pfarrei Gerabronn, Weckelweiler zu der in Lendsiedel, Lobenhausen zur Pfarrei Triensbach, Oberamts Crailsheim, und bloß Gaggstatt und Mistlau zur Pfarrei Gaggstatt. In gleicher Weise, bestehen auch die Schuleintheilungen. Mit Ausnahme der Höfe Werdeck, Hezelhof und Fuchshof bestehen überall Gemeinderechte, die im Genuß des Gemeindevermögens sind. Die Gesammtgemeinde hat als solche kein Besitzthum und deckt deßhalb ihren Aufwand großentheils mittelst Umlagen, die von 1842/43 neben den nicht unbedeutenden Pfarreikosten 700 fl. betrugen.

An Gebäuden zählt man 200 Haupt- und 160 Neben-Gebäude. Der größte Theil der Gebäude und Feldgüter ist mit Grundzinsen und mit Sterbfall und Handlöhnen, ersterer von 11/2 bis 15 %, letzterer von 5 bis 10 % belegt. Soweit diese Berechtigungen dem Staat zustehen, was jedoch nur bei einem geringen Theil der Fall ist, hat meist Ablösung stattgefunden. Die Grundzinse, welche im Gemeindebezirk erhoben werden, betragen jährlich 1310 fl. Frohnen und Frohngelder, sowie steuerartige Gefälle wurden im Betrag von 884 fl. 45 kr. abgelöst.

| a. Gaggstatt, früher Haagstadt und Jackstatt, evang. Pfarrdorf mit 483 Einw. an der Hall–Rothenburger Staatsstraße, von Kirchberg 1/2, von Gerabronn 2 Stunden entfernt, in einer Niederung gelegen, aus welcher sich westlich eine tiefe Schlucht in das nahe Jagstthal zwischen dem in dieser Richtung ansteigenden Gebirg hinauszieht, die dem Gewässer der kleinen Bäche zum Abfluß dient, welche beim Schneegang und starken Regen nicht selten den Ort auf eine belästigende Weise überschwemmen. Derselbe ist weitläufig gebaut, freundlich und neuerlich reinlich. Von hier aus gehen Nachbarschaftswege nach Hornberg, Mistlau, Wallhausen, Niederwinden, Lenkerstetten und Weckelweiler. Gefällberechtigt auf der Markung sind: der Staat, die Standesherrschaften Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Bartenstein, und die Freiherrn von Seckendorf-Aberdar und von Crailsheim. Der Neubruch- und große Zehente steht der Standesherrschaft, der kleine Zehente in der Brach- und Haber-Flur der Pfarrei zu, welche auch Antheil am Repszehenten hat und den Blutzehenten genießt.

Die Kirche, 1479 Capelle zum heiligen Kreuz genannt, war bis zur Reformation Tochterkirche von Lendsiedel (s. dort) und wurde durch einen Caplan des dortigen Pfarrers versehen, mit der Reformation aber zur Pfarrkirche umgewandelt und mit Gaggstatt, Mistlau und Niederwinden zu einer eigenen Pfarrei vereinigt. Über der Kirchthür steht die Jahrszahl 1506 und soll in diesem Jahr auch das Gebäude erbaut worden seyn. Die Schulgemeinde umfaßt denselben Sprengel wie die Pfarrei. Den Pfarrer und Schullehrer ernennt die Standesherrschaft, welche auch die Baulast an Kirche, Pfarr- und Schul-Haus unter Leistung der erforderlichen Hand- und Fuhr-Frohnen von Seiten der Gemeinde trägt. Im Jahr 1544 fand sich der erste Pfarrer hier; es scheint daher, daß damals die Reformation bereits vollzogen war. Vor der Reformation gehörte die Kirche zum Capitel Crailsheim, nachher war die Pfarrei bis 1650 der Superintendur Langenburg und von da an der zu Kirchberg unterworfen.

Kirchenvermögen ist keines mehr vorhanden, dagegen eine Armenstiftung (Almosenpflege) mit 806 fl. Vermögen.

In Gaggstatt hat der berühmte, am 9. Sept. 1809 als Professor in Göttingen verstorbene Publicist, Geschichtschreiber und Sprachforscher August Friedrich Schlözer, Sohn des damaligen Pfarrers des Orts, den 5. Juli 1735 das Licht der Welt erblickt.

Der hohenlohe-kirchbergische Antheil am Ort hat mit dem Amt Kirchberg die gleichen politischen Schicksale gehabt. Doch haben die Reichsstädte Hall, Rothenburg und Dinkelsbühl 1459 von Adam von Kirchberg weitere Güter in Gaggstatt dazu erworben.| Im Jahr 1373 verkaufte Conrad von Kirchberg neben anderem auch einige Zehenten zu Gaggstatt an Kraft und Götz von Hohenlohe. Die Grafen von Württemberg, seit 1333 im Besitz der Veste Leofels und von 1392 an der Pfarrei Lendsiedel, traten 1408 beides mit allen Eingehörungen und darunter auch den Zehenten zu Haagstatt an die Herren von Vellberg ab. Er war Mannlehen der Propstei Ellwangen und fiel bei dem Tode des Letzten von Vellberg 1592 derselben heim. Nach dem comburger Lagerbuch von 1462 war auch Comburg schon damals hier begütert. Was dagegen die Herrn von Crailsheim besitzen, erwarben sie erst 1594 aus dem Nachlaß der Herrn von Vellberg und das Rittergut Erkenbrechtshausen seinen Antheil 1614 aus demselben Nachlaß. Die Zehentrechte, welche von Ellwangen und die Gefällrechte, die von dem Stift Comburg her auf den Staat übergegangen sind, erkaufte Hohenlohe-Kirchberg im Jahr 1831 von demselben.

Im J. 1802 kamen die Unterthanen Comburgs an das württembergische Oberamt Vellberg; der Antheil der Freiherrn von Seckendorf und Crailsheim aber war mit den Rittergütern Hornberg und Erkenbrechtshausen schon 1796 der Landeshoheit von Preußen unterworfen worden. Im Jahr 1806 wurde sodann der ganze Ort dem Königreich Bayern einverleibt und blieb es bis 1810, wo er an Württemberg überging.

Hinsichtlich der früheren obrigkeitlichen Verhältnisse enthält eine ansbachische lobenhauser Centbeschreibung von 1732: „Die Gemeinsherrschaft sammt dem Hirtenstab gehört zum Schloß Hornberg, die hochfraischlich hohe Obrigkeit aber ist zertheilt, also daß die Kirche sammt den disseits wohnenden Unterhanen in die lobenhauser, die jenseits des Bachs aber in die werdeckische Fraisch gehören, doch so, daß Brandenburg auf den hohenloheschen Gütern inner Etter und auf der Gassen nichts suchen solle.“ Dieß war jedoch von Hohenlohe nicht anerkannt, sondern wurde von demselben der Ort ganz seinem Gerichtszwang unterworfen.

b. Fuchshof, Hof mit 6 evang. Einwohnern, 13/8 Stunden nordwestlich von Gaggstatt, hoch und eben an der Waldung Burgholz gelegen, gibt der Standesherrschaft Gülten, Handlohn und Sterbfall, ist aber zehentfrei und gehörte bis 1797 Preußen, zuvor Ansbach zum Amt Werdeck und kam in diesem Jahr durch Tausch an das Amt Kirchberg.

c. Heroldhausen, früher auch Herothausen, Weiler mit 87 evang. Einwohnern, 3/4 Stunden nördlich von Gaggstatt, auf der hier gegen das Brettachthal sich merklich absenkenden, westlich mit Waldungen umgebenen Ebene, an dem Nachbarschaftsweg von Weckelweiler nach Beimbach gelegen. Gehörte erst zur Propstei| Michelbach, dann zur Pfarrei Gerabronn, pfarrt aber seit 1826 nach Beimbach. Gefällberechtigt sind der Staat und Hohenlohe-Bartenstein; der Neubruch-, die Hälfte des großen und der kleine Zehenten (dieß durch Pfarrei-Besoldungsverwandlung) gehört dem Staat, die andere Hälfte des großen Zehenten aber, früher der Stadtkämmerei Rothenburg zuständig, wurde 1837 für 1100 fl. abgelöst.

Der Ort war in älteren Zeiten eine Zugehör von Werdeck. Im vorigen Jahrhundert hatte Hohenlohe-Kirchberg 4, und Hohenlohe-Bartenstein 6 Unterthanen und Kirchberg vom großen und kleinen Zehenten 2/3, während das weitere 1/3 der Pfarrei Michelbach an der Heide und der Neubruchzehente Ansbach zum Amt Werdeck zustand. 1797 trat jedoch Kirchberg seinen Antheil an Preußen ab, unter dessen Oberherrschaft bis dahin schon der Ort gestanden hatte. Doch war die vogteiliche Obrigkeit den Grundherrschaften zuständig gewesen. Der bartensteinische Antheil am Ort war bis 1517 als hohenlohe’sches Lehen an die Herren von Sawensheim verliehen; von den 4 nun dem Staat zinspflichtigen Gütern hatte bis 1636 die Stadt Hall eines besessen.

d. Lenkerstetten, Weiler mit 153 evang. Einwohnern, an der Nachbarschaftsstraße von Roth am See nach Gerabronn auf der Ebene, doch etwas tiefer als die Umgebung gelegen. Der weitläufig gebaute Ort hat nur eine sehr breite Straße, mittelst deren durchgreifender Verbesserung ein freundliches Aussehen desselben erzielt worden ist. Unter den Gefällberechtigten sind die Rentämter Kirchberg und Hornberg; den Neubruch- und großen Zehenten bezieht das Rentamt Kirchberg und den kleinen die Pfarrei Beimbach, zu deren Sprengel der Ort gehört. Der große und kleine Zehente war eine Zugehör der Veste Leofels und wurde 1593 Hohenlohe von Württemberg damit belehnt (s. Leofels).

Bis zum Jahr 1797 beziehungsweise 1803 hatte der Ort 3 ansbachische, 7 hohenlohe-kirchbergische und 7 rothenburgische Unterthanen. Ein Hof wurde durch Hans Philipp von Crailsheim 1594 von den vellbergischen Erben erworben, die ihn 1606 an Hohenlohe-Kirchberg verkauften. In Betreff der Gemeindeherrschaft bestand Streit, der Hirtenstab und die hohe Obrigkeit war aber zum Amt Werdeck gehörig, obwohl unter Widerspruch Hohenlohes in Beziehung auf seine Unterthanen. Durch Erwerbung des ansbachischen Antheils 1797 und des rothenburgischen 1803 von Seite Kirchbergs, kam der ganze Ort zum Amt Kirchberg.

e. Lobenhausen, Weiler mit 160 evang. Einwohnern, am Fuße des lobenhauser Schloßbergs, eines isolirten Gebirgtheils nächst dem Jagstthal, doch auf der entgegengesetzten Seite von| letzterem gelegen. Die Au und das sonstige Terrain, das hier in großer Abwechslung gruppirt ist, bildet mit dem an den Berg angebauten Ort, den Schloßruinen und der noch erhaltenen Burgcapelle eine der schönsten Partien des Oberamtsbezirks. Der weitläufig gebaute Ort ist von der Nachbarschaftsstraße von Kirchberg nach Crailsheim berührt. Etwa 10 Minuten entfernt von demselben liegt eine Mahl- und Schneid-Mühle an der Jagst. Von den Einwohnern sind zwei Drittel in dürftigen Umständen. Gefälle beziehen Hohenlohe-Kirchberg und das Rittergut Hengstfeld und die Kirchenpflege; der Zehente gehört ausschließlich Hohenlohe-Kirchberg zu. Die ehemalige Burgcapelle zu St. Johannes ist seit der Reformation Filialkirche von Triensbach. Ihre Pflege hat bloß noch einige (darunter von der 1474 von Wilhelm von Crailsheim gestifteten sogenannten Gotteskastenwiese) Lehensgefälle und 200 fl. verzinsliche Capitalien.

Der Pfarrer zu Triensbach hat hier alle 14 Tage zu predigen. Wer die Baulast an der Kirche habe, ist noch nicht erörtert; die bisher vorgekommenen Reparaturen bezahlte die Heiligenpflege.

Bis 1715 gehörte der ganze Schloßberg mit einem großen Bauernhof der Herrschaft; damals aber wurde er, doch ohne die Capelle und den innern Schloßhof, an Privaten verkauft.

Den 11. Oktober 1556 wurde fast ganz Lobenhausen, mit Ausnahme des Schlosses, durch eine Feuersbrunst verzehrt, und 1645 Schloß und Weiler von den Franzosen und Schweden ausgeplündert, vielleicht auch zugleich das Schloß zerstört, denn schon im vorigen Jahrhundert fanden sich nur noch einige unbedeutende Gebäude im Hofraum, die 1755 ebenfalls an Privaten verkauft wurden. 1634 nach der Schlacht bei Nördlingen brachten die Kriegsvölker auch hieher die Pest. Vom Schloß sind jetzt, außer der Capelle, nur noch die Ringmauern vorhanden.

Das Schloß Lobenhausen bildete mit den Orten Lobenhausen, Triensbach, Rüddern, den drei Lobenhauser-Caplaneigütern, Tiefenbach, Niederwinden, Bölgenthal, Heinzenmühle, Roth am See, Mistlau, Geismühle, Onolzheim, Hinterhagen, Haagenhard, Mulach, Eberhardsberg, Antheil an Asbach, Gauchshausen, Serrheim, Wiedenberg, dann dem Schloßgut zu Lobenhausen, Fischwassern in Lobenhausen und Mistlau, den Waldungen Hochholz und Reußenberg, dem großen und kleinen Zehenten zu Lobenhausen und dem kleinen Zehenten zu Triensbach, eine eigene Herrschaft, welche die hohe und niedere Obrigkeit über Lobenhausen, Erkenbrechtshausen, Weilershof, Triensbach, Rüddern, theilweise Herboldshausen, Lendsiedel, Dörrmenz, Ruppertshofen, Klein-Allmerspann, Buch, Heinkenbusch, Saurach, Mistlau, Hornberg, Gaggstatt links des Bachs,| Niederwinden, Oberwinden, Roth am See und Seemühle ausübte. Bald, nachdem zu dem Schloß Kirchberg eine Stadt erbaut und zu solcher die peinliche Gerichtsbarkeit vom Kaiser verliehen worden war, dehnten übrigens die Inhaber der dortigen neuen Herrschaft ihren Gerichtszwang über die meisten der gedachten Orte oder wenigstens über ihre Unterthanen in solchen aus, und wurde deßhalb unter ansbachischer Regierung der so verringerte Centbezirk dem Fraischbezirk von Crailsheim untergeordnet.

Die Herren von Lobenhausen treten im Jahr 1078 in die Geschichte ein; die ältesten sind Engelhard I. und Rocho, Gebrüder (Comburger Urkunden von 1078. 1093. 1102). Der erstere hatte zu Söhnen: Walther I., Engelhard II., Marquard und Conrad und wahrscheinlich zu Enkeln Walther II. und Kraft; Rocho’s Sohn hieß Heinrich. Walther I. und Engelhard, besonders ersterer waren unzertrennliche Begleiter des K. Konrads III. in den Jahren 1138–1150; bei K. Friedrich I. erschienen Walther II. und Kraft (1168), bei K. Philipp Walther III., vielleicht des vorigen Sohn, und bei K. Friedrich II. ebenderselbe. Bei der ausgezeichneten Stellung, welche diese Familie unter den freien Herren einnahm, wurde sie, namentlich Engelhard I. zuweilen mit dem Grafentitel geehrt; im Jahr 1219 nannte sich Conrad von Lobenhausen (Gemahl Adelheidens, Wittwe von Hohenlohe): Graf von Werdeck (vergl. Werdeck). Im Jahr 1240 tritt auf Engelhard von Lobenhausen, würzburger Domherr. Ums Jahr 1280 erlosch das Geschlecht. Bereits im Jahr 1298 ist die Stammburg in den Händen des Hauses Hohenlohe: die Art, wie dieses dazu gelangt, ist nicht näher bekannt.

Im Jahr 1300 überließ Kraft von Hohenlohe das seiner Herrschaft Lobenhausen zu Lehen gehende Vogteirecht auf zwei Höfen zu Thüngenthal dem Kloster Comburg als Eigenthum (s. Beschr. des Oberamts Hall). Im Anfang des 14. Jahrhunderts ging Lobenhausen vom Kloster Ellwangen zu Lehen; eine Belehnungsurkunde Abt Cunos von Ellwangen von 1339 für Kraft von Hohenlohe besagt, es werde die Besitzung als Mannlehen verliehen, wie solche der verstorbene Bruder des Kraft, Gottfried, zu Lehen empfangen gehabt habe. Von dem Besitz Krafts II. an fanden mehrere Verpfändungen von Lobenhausen (mit denen damals Einräumung der Pfandobjekte verbunden war) statt, 1345 an Rudolph von Bebenburg und folg.

Die Herrschaft wurde nicht mehr eingelöst, Bebenburg blieb aber auch nicht im Besitz, sondern trat sie 1395 an den Landgrafen von Leuchtenberg, und dieser wieder 1398 pfandweis an Endres Zobel, 1399 aber käuflich an die Burggrafen von Nürnberg ab. Bis| 1588 verwalteten die Besitzung besondere Amtleute; in diesem Jahr wurde sie aber dem Oberamt Crailsheim einverleibt, und hatten von nun an nur noch ein Kastner und ein Wildmeister hier ihren Sitz. Doch auch von Ansbach kamen zeitliche Pfandveräußerungen vor. 1420 bis 1447 findet man einen Wilhelm und Hans, 1447 einen Heinrich, dann 1464 einen Wilhelm und 1477 einen Caspar und 1553 wieder einen Wilhelm von Crailsheim im pfandschaftlichen Besitz, und von Wilhelm wird 1464 seine Schwiegertochter Magdalene von Helmstatt mit ihrer Morgengabe von 2200 fl. auf Schloß und Amt Lobenhausen verwiesen. Auch hatte Hans Philipp von Crailsheim 1614 3 Unterthanen hier, vertauschte sie aber in diesem Jahr an Ansbach gegen 3 zu Niederwinden. Von da an waren von den 13 Gemeinderechten 11 Ansbach, 1 Amlishagen, nun Rittergut Hengstfeld, und 1 Hohenlohe-Kirchberg zuständig. Im Jahr 1797 aber trat Ansbach die ganze Herrschaft Lobenhausen an Hohenlohe-Kirchberg ab und sie theilte von da an die Geschicke des Amtes Kirchberg.

f. Mistlau, Weiler mit 104 evang. Einwohnern, liegt im Jagstthal rechts des Flusses, 1/2 Stunde südlich von Gaggstatt. Der Ort ist weitläufig gebaut und besteht aus meist zweistockigen ansehnlichen Gebäuden. Das Thal ist hier um 3–400′ tiefer als die Höhen, zwischen welchen es durchzieht und auf denen der größere Theil der Markung liegt, was den Feldbau sehr erschwert. Gefällberechtigt sind Hohenlohe-Kirchberg, das Rentamt Erkenbrechtshausen und an der Stelle des Ritterstifts Comburg der Staat. Der Neubruch- und große Zehente gehörte Hohenlohe-Kirchberg, der kleine Zehente dem Pfarrer in Gaggstatt. In der, erst 1791 von der Standesherrschaft erbauten Kirche, welche bis zur Reformation zur Pfarrei Lendsiedel und mit solcher und dem Zehenten zum Schloß Leofels gehörte (s. Leofels), wird alle 14 Tage gepredigt und hat der Pfarrer von Gaggstatt alle Casualien zu verrichten. Den Begräbnißplatz des Orts bildet der um dieselbe gelegene geräumige Kirchhof.

Die Baulast an der Kirche hat Hohenlohe-Kirchberg. Ein Kirchenärar ist nicht vorhanden, aber eine Almosen- oder Armen-Pflege, die an Vermögen 725 fl. verzinsliche Capitalien besitzt.

Auch ein Benediktiner-Nonnenkloster war früher hier, 1282 von einer Gräfin Elisabeth von Lobenhausen, die an einen Grafen Gottfried von Hohenlohe vermählt gewesen seyn soll, gestiftet. Dasselbe wurde 1479 mit bischöflicher Erlaubniß von Seite des Abts zu Comburg, dem das Visitationsrecht zugestanden, aufgehoben und sein Vermögen zu diesem Stift eingezogen (Usserm. Episc. Wirceb. 459). Theils die Baufälligkeit der Klostergebäude, theils| unzüchtiges Leben der Nonnen hatten die Veranlassung dazu gegeben.

Mistlau erscheint als Mistelouwa, schon am Schlusse des 11ten Jahrhunderts unter den Orten, in welchen Kloster Comburg bewidmet wurde. Vor den neuesten Staatsveränderungen hatte hier Hohenlohe-Kirchberg 9, das Ritterstift Comburg 9 und das Rittergut Erkenbrechtshausen 1 Unterthanen. Kirchberg besaß die Gemeindsherrschaft, die vogteiliche Obrigkeit: je die Lehensherrschaft und die hochfraischliche Obrigkeit im Ort: Kirchberg, außerhalb Etters aber Ansbach, zum Amt Lobenhausen. Was Preußen zustand, wurde 1797 an Hohenlohe abgetreten; der comburgische Antheil aber gieng 1802 an Württemberg über. Von 1806 bis 1810 war der ganze Ort bayrisch, seit 1810 ist er württembergisch.

Das nun erkenbrechtshausensche Gefällgut wurde 1595 durch den damaligen Besitzer dieses Ritterguts, Hans Philipp von Crailsheim, zu demselben gebracht.

Der Name eines Ackers „im Burgstall“ auf dem Gebirgsvorsprung Kappelberg, deutet an, daß dort früher eine Burg stand und behauene Steine, die dort an den Bergwänden sich noch finden, dienen zur Bestätigung jener Anzeige. Sonstige Nachrichten fehlen jedoch.

g. Seibotenberg, früher Seibot am Berg, mit Hezelhof, Weiler von 110 evangelischen Einwohnern, ist 11/2 Stunden nordwestlich von Gaggstatt, auf dem Bergrücken zwischen dem Jagst- und Brettach-Thal, hoch, eben und frei an der Vicinalstraße von Kirchberg nach Langenburg gelegen. Unter den Gefällberechtigten ist die Standesherrschaft Hohenlohe-Kirchberg. Den Neubruch- und den großen Zehenten bezieht Hohenlohe-Kirchberg, den kleinen seit der Verwandlung der Besoldung des Pfarrers von Michelbach an der Heide, der Staat.

Der inmitten von Waldungen hoch und eben gelegene Hezelhof ist vor einigen Jahren aus bürgerlichen Händen an die Standesherrschaft Hohenlohe-Kirchberg, der er gült- und handlohnbar war und auch einen Theil des Zehentens reichte, verkauft worden.

Der Bauernhof, an welchem zur Hälfte die St. Johannispflege in Crailsheim an den Grundzinsen, Handlohn und Sterbfall betheiligt ist, wurde mit dieser Hälfte 1481 von Anne von Bopfingen, der Wittwe des Hans von Berlichingen, der gedachten Pflege zu Stiftung eines Jahrstags überlassen. Die andere Hälfte besaß Götz von Stetten. Im Jahr 1304 besaß Kraft von Morstein einen Hof. 1378 kaufen Kraft und Gottfried von Hohenlohe von Herrmann von Krebsburg Güter zu Seibotenberg für 269 Pfd. Heller.

| Nach dem Werdecker-Saalbuch von 1531 hatte damals vogteiliche und Gefäll-Rechte: Ansbach auf 5 Gütern, die Pfarrei Michelbach auf 1, das Stift Comburg auf 1, Wolf und Wilhelm von Vellberg auf 41/2, und die St. Johannispflege Crailsheim auf 1/2 Gut und stand der Zehente dem Stift Neumünster zu, mit Ausnahme des Bubenzehentens, an dem das Amt Kirchberg betheiligt war. Die hohe Obrigkeit aber gehörte, jedoch im Widerspruch mit denen von Vellberg, zum Amt Werdeck.

Am Ende des vorigen Jahrhunderts hatte Hohenlohe-Kirchberg 3 und Ansbach 10 Unterthanen hier, die nebst dem Hezelhof durch Vertrag von 1797 mit allen andern Rechten der letztern Herrschaft an erstere übergingen. Von da an trafen den Ort die nämlichen Veränderungen, wie die Amtsstadt Kirchberg.

h. Weckelweiler, mit 60 evang. Einwohnern, 1/2 Stunde nördlich von Gaggstatt gelegen, ein weitläufig gebauter, auf der Ebene in einer unbedeutenden Vertiefung gelegener Weiler, vor Zeiten „Völklinsweiler“ genannt. Grundherren sind die Standesherrschaften Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Bartenstein; der Zehente aber steht wegen Leofels (s. dort) allein Hohenlohe-Kirchberg zu. Über die 10 kirchbergischen und 1 bartensteinischen Grundholden besaßen jene Herrschaften die vogteiliche Obrigkeit, im Übrigen hatte Kirchberg die Gemeindeherrschaft und die hochfraischliche Obrigkeit, die übrigens auch zum Amt Werdeck angesprochen war. Was die Herren von Kirchberg früher hier besessen hatten, wurde von Adam von Kirchberg 1459 an die Reichsstädte Hall, Rothenburg und Dünkelsbühl verkauft. Ein Gefällgut derer v. Vellberg kam 1594 an Hans Philipp von Crailsheim und von solchem 1605 an Hohenlohe-Kirchberg.

i. Werdeck, Hof mit 18 evang. Einwohnern, auf der südlichen Thalhöhe des Brettachflusses, von Gaggstatt nördlich, der Hof 1 St. und die Schloßruine 11/4 St. entfernt. Der Hof liegt eben auf zwei Seiten mit Waldungen umgeben, die Burgruine aber auf einem, nun ganz mit Wald bedeckten Vorsprung des Gebirgs, von dessen eckigter Form und dem Wörth im Thal der Name der Veste hergekommen seyn mag (s. hienach). Von der Burg sind nur noch einige Mauerreste übrig, der erst im 16. Jahrhundert erbaute Wohnsitz aber besteht aus zwei Bauernhöfen. Gefällberechtigt ist auf den beiden Bauernhöfen allein Hohenlohe-Kirchberg. Zehente wird keiner gereicht.

Wann die Burg erbaut wurde, wem sie ursprünglich gehörte und wann sie abging, ist unbekannt. Sie stand noch 1542. Auch finden wir in Urkunden nur einen Herrn, der sich von ihr nannte, nämlich 1220 und 1221 einen Conrad von Werdecke aus dem| Geschlecht der Herren von Lobenhausen (s. dort). Weil übrigens nur dieß einemal einer der vielen v. Lobenhausen, die zwischen 1078 und 1280 vorkommen, sich auch v. Werdeck schrieb, und dieser Conrad an die Wittwe eines Hohenlohe vermählt war, bei welcher Familie wir bald nachher die Burg wieder finden, so drängt sich die Vermuthung auf, er sey durch seine Gemahlin in den Besitz derselben gekommen. Die Überschrift der Urkunde von 1220 (mittelst welcher die Gemahlin dieses Conrads, Adelheid, Wittwe Gottfrieds von Hohenlohe, auf ihren Leibgeding in Mergentheim zu Gunsten des deutschen Ordens verzichtet), welche uns Nachricht über jenes Besitzverhältniß gibt, lautet: „Privilegium herbipolensis episcopi super lipgedinge domina de Hohenloch et comitis Cunradi de Werdekke,“ und über dem letzteren Wort ist von einer späteren, doch ebenfalls alten Hand bemerkt: „alias Lobehusen dictum.“ Dieser Conrad ist wohl eine und dieselbe Person mit dem Grafen Conrad von Werdeck, welcher sich im April 1221 in Tarent in Kaiser Friedrichs II. Hoflager aufhielt.

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Zu dem Schloß gehörten neben den Waldungen im Schloßberg Burgholz, Herrenholz und Schäfersholz und den Gütern, welche nun im Besitz der Bauern zu Werdeck sind: 1) Zehenten, in Betreff welcher bemerkt ist: „Die nachbenannten Zehenten gehören zum Schloß Werdeck und rühren alle von der Propstei oder Capitel des neuen Münsters zu Würzburg zu Lehen, die die Herrschaft alle Jahr an St. Johannistag zu Würzburg vor dem Propst oder Capitel aufgeben, doch anderer Gestalt nit, denn wieder in dieselbe zu verleihen, die sie dann alsbald an genanntem Tag wieder zu Lehen empfahen und jedesmal 12 fl. zu Handlohn geben muß, und wenn solches also wie obsteet durch die Herrschaft nit vollzogen würde, werden solche Zehenten alle vor heimgefallen angezogen.“ Nämlich in Michelbach an der Heide, Gerabronn 2/3, Rückershagen 2/3, Regelshagen, Zegelbach, Rechenhausen, Wittenweiler, Groß- und Klein-Bärenweiler 2/3, Lindlein 2/3, Speckheim 2/3, Schmalfelden 2/3, Amlishagen 3/4, Blaufelden 1/2, Flyhöhe 1/2, Lenters- und Erpfersweiler 1/3, Musdorf 2/3, Wolfskreut 2/3, Bügenstegen Sackzehenten, Wittenweiler, Forst. Diese Zehenten sind übrigens theilweise erst 1467, wie wir hienach sehen werden, zur Herrschaft gekommen. 2) Gefällorte: Gerabronn, Michelbach, Rechenhausen, Regelshagen, Zegelbach, Rückershagen, Schmalfelden, Lauramühl, Beimbach, Oberndorf, Lenkerstetten, Wallhausen, Niederwinden, Sandelsbrunn, Bügenstegen, Eichenau, Seibotenberg, Saalbach, Diemboth, Roßfeld. 3) Gehörte zum Centdistrikt Werdeck: Werdeck, Gerabronn, Michelbach an der Heide, Kupferhof, Liebesdorf, Elpershofen, Forst, Hessenau, Diemboth| Weckelweiler, Gaggstatt rechts des Bachs, Wallhausen, Heroldhausen, Hezelhof, Fuchshof, Seibotenberg, Bügenstegen, Unter-Lauramühle, Ober-Lauramühle, Beimbach, Oberndorf, Lenkerstetten, Rückershagen, Amlishagen, Saalbach, Unterweiler, Oberweiler, Rechenhausen, Ober- und Unter-Alkertshausen, Rappoldshausen, Lampertsweiler, Lentersweiler, Erpfersweiler, Kottmannsweiler, Blaufelden, Connenweiler, Wittenweiler, Blaubach, Fallhaus oder Rappoldsberg, Sigisweiler, Niederweiler, Lindlein, Naicha, Schmalfelden, Groß-Bärenweiler und Speckheim (s. Michelbach an der Heide, Gerabronn, Amlishagen und Kirchberg).

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Im Besitz dieser Herrschaft finden wir zunächst nach dem Conrad von Lobenhausen, den Gebhard von Hohenlohe-Brauneck, was eine Nachricht ergibt, nach welcher 1281 zwischen dem Abt zu Lorch und dem Schultheißen zu Werdeck im Namen seines Herrn Gebhard von Brauneck der Leibeigenen halber ein Vergleich getroffen wurde, und eine Urkunde des gedachten Gebhard vom 10. Februar 1291, in welcher als Zeuge „H. dictus Scharsach scultetus noster in Werdecke“ vorkommt. Nach Gebhard war im Besitz Ulrich von Brauneck, als dessen Vogt in Werdeck 1320 und 1329 Hans von Stetten genannt ist, und von diesem Ulrich kam die Herrschaft an Kraft von Hohenlohe zur Hälfte 1372 für 3000 Pfd. Heller und zur andern Hälfte 1371 für 5500 Pfd. Aus der Zeit genannten Ulrichs findet sich eine Urkunde vom 24. December 1351, in welcher Ludwig der Römer, Markgraf zu Brandenburg, „den edlen Mann Ulrich von Brauneck seinen besondern Freund, seiner Treue, Eides und Gelübdes von wegen der Veste Werdeck“ entbindet und ihn anweist, dem Markgrafen Ludwig, dem in der jüngsten Landestheilung die Vesten, Leute und Gut in Franken zugefallen, damit zu warten und gehorsam zu seyn, und eine weitere Urkunde vom 25. Juni 1358, vermöge welcher Ulrich von Brauneck dem Bischof Lupold von Bamberg, aus dem Hause der Herren von Bebenburg, seine bis dahin dem K. Karl IV. lehenbar gewesene Veste Werdeck in Folge eines Tausches, den Karl und Lupold getroffen hatten, zu Lehen aufträgt. Nach dem Übergang an Kraft muß übrigens solcher nicht alleiniger Eigenthümer gewesen seyn, denn 1378, während Dietrich von Berlichingen Vogt war, kaufte Kraft und Gottfried von Hohenlohe zu der Veste von Hermann von Krebsburg seine Besitzungen: „die gelegen sind zu dem Seibotenberg, ausgenommen das Phelinsgut, das da liegt auf dem Werd unter Werdeck,“ und 1383 wurde von Walter von Hohenried dem kaiserlichen Landrichter zu Rothenburg, Marquard von Seckendorf wegen einer Forderung von 400 Mark löthigen Silbers an Ulrich von Hohenlohe in dessen| Städte Weikersheim, Crailsheim, Werdeck etc. eingewiesen und dabei Gerlach und Gottfried von Hohenlohe-Brauneck als Executoren bestellt. Dagegen kam Werdeck in der 1386 zwischen den 6 Brüdern der Linie Hohenlohe vorgegangenen Theilung (s. Langenburg) allein an Ulrich, der es den 25. Juli 1386 an „Eberhard Philipps, Bürger in Hall, oder wer diesen Brief inne hat“ um 3663 fl. verpfändete. Als Pfandobjekte sind genannt: „die Veste Werdecke mit Lüten ez syn Frauwen oder Man jung oder alt, Gütern, Gülten, Gerichten, Zehenten und Geleyten und mit Namen daz Geleyt zu Wisenbach, zu Heimberg und Blofelden und darzu Gerhardsbronnen mit dem Gericht und mit allen andern Zubehörden, Blofelden mit dem Zehenten, mit dem Gericht etc., Walehausen mit dem Gericht, das Gericht halbe zu Michelbach, die Zehenten zu Büchenstegen und zu der Eych, und dazu alles daz, daz der vorgenannten Veste Werdecke und auch zu den Gütern, die dazu und darein gehören.“ Seine Brüder Gottfried, Friedrich, Georg und Albrecht geben ihre Einwilligung dazu. Dieß Pfand-Verhältniß war aber von kurzer Dauer; 1390 löste der Oheim dieser Grafen, Landgraf Johannes zum Leuchtenberg, die Forderung Philipps (zugleich mit dessen Forderung auf die Veste Bielrieth) ein und wurde sich dann vermöge der in Oehringen am Suntag nach St. Bartholomäustag des Jahrs 1390 von den Brüdern Gottfried, Ulrich, Friedrich und Albrecht von Hohenlohe mit ihm hinsichtlich jener Forderung und seiner eigenen Anlehen dahin vertragen, daß, wenn solche nicht binnen 6 Jahren zurückbezahlt seyen, ihm die zum Pfand bestellten Vesten Bielrieth und Werdeck zum gänzlichen Eigenthum verfallen seyen. Daß Bezahlung der Schuld nicht erfolgte, ergibt der 1399 erfolgte Verkauf von Seite des Landgrafen an die Burggrafen Johann III. und Friedrich VI. von Nürnberg zugleich mit den Herrschaften Bielrieth, Crailsheim und Lobenhausen.

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Die einzelnen Eingehörungen der Veste sind übrigens in den vorliegenden Urkunden nicht angeführt. Nun waren die Burggrafen von Nürnberg, nachmals ihre Nachfolger, die Markgrafen von Ansbach, im Besitz der Überreste der Veste und des Hofs Werdeck bis 1797, des übrigen Theils der Herrschaft aber zum größeren Theil bis 1806. Doch war auch ihr Besitz in der ersten Zeit kein ununterbrochen ruhiger. Schon vor 1419 war Rüdiger Sizel von Mergentheim im Besitz des früher hohenlohe’schen zu Werdeck gehörigen Antheils an dem Amt, Gericht und Vogtei zu Michelbach und verkaufte solche in diesem Jahr dem „Vesten Gözen von Berlichingen und Elzen von Dirbach seiner ehelichen Hausfrau,“ und derselbe Götz muß um jene Zeit auch die übrigen| werdeckischen Besitzungen inne gehabt haben, da von ihm im Jahr 1423 die Kirche des Hauptorts, des Gerichts und Marktfleckens Gerabronn erbaut wurde, und eine Urkunde des Markgrafen Friedrich von Brandenburg von 1435 besagt, es seyen ihm von Götz ein neues Anlehen von 1500 fl. bewilligt, und derselbe dafür auf dem schon in seinem Pfandbesitz befindlichen Schloß und Amt Werdeck versichert worden. Wie lange dieser Besitz währte, ist genau nicht bekannt, jedenfalls dauerte er aber 1446 noch fort. Um das Jahr 1460 muß dagegen eine Veränderung erfolgt gewesen seyn, indem nach dem vorliegenden Entwurf einer Vertragsurkunde zwischen Markgraf Albrecht von Brandenburg und Wilhelm von Vellberg von 1463 dem letzteren Schloß und Amt (doch ohne Gerabronn, das im Besitz seines Bruders Jörg von Vellberg war) gegen ein Anlehen eingeräumt werden sollte. Die Vollziehung dieses Vertrags erfolgte jedoch nicht, sondern 1469, nachdem auch über die zuvor schon von Wilhelm von Rechberg stattgefundene Abtretung des ganzen Amts, der Vogtei und des Gerichts zu Michelbach an der Heide nebst allen Eingehörungen zu dem Schloß Werdeck Urkunde ausgestellt worden war, Verkauf an Wilhelm von Vellberg für 10.000 fl., einschließlich Gerabronns, unter der Bedingung des Wiederkaufsrechts um denselben Preis. Wann nun der Wiederankauf von Seite Brandenburgs eingetreten ist, darüber fehlen die Nachrichten, jedenfalls geschah es vor 1530, da in den Saalbüchern des Amtes Werdeck von diesem Jahr Brandenburg als Herrschaft aufgeführt ist.

Brandenburg hatte immer adelige Amtleute hier, 1542 war es sogar ein Graf, Wolf von Hohenlohe, doch war dieß der letzte hier residirende Beamte; von da wurde das Amt nach Gerabronn verlegt, der Name Werdeck für dasselbe übrigens beibehalten. Der Hof Werdeck war bis 1684 Domäne; damals wurde er verkauft. 1797 wurden Hof und Burgruinen mit den dazu gehörigen Waldungen von Preußen an Hohenlohe-Kirchberg abgetreten und mit dem Amt Kirchberg verbunden. Zugleich vertauschte Preußen die Unterthanen und Gefälle, die es in Gaggstatt, Heroldhausen, Wittenweiler, Unterweiler, Oberweiler, Lentersweiler und Erpfersweiler hatte, an Hohenlohe-Bartenstein, das sie unter dem Namen „Ämtchen Werdeck“ mit dem Amt Bartenstein vereinigte.


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