« Kapitel B 23 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel B 25 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
24. Gemeinde Reubach,
bestehend aus 6 Parcellen mit 587 Einwohnern.
Der Bezirk ist von den Vicinalstraßen zwischen Michelbach und Brettheim und der von Klein-Ansbach auf die ebenbemerkte Route, berührt und liegt an der bayrischen Grenze. Die Lage ist hoch, hügeligt zwischen den Ausläufern des Keupergebirgs, von welchem in mehrstündiger Ausdehnung in dem anstoßenden Bayern ein waldbedeckter Höhenzug von Südwest nach Nordost gegen Rothenburg sich ausdehnt. Gewässer hat die Gemeinde zu trocknen| Jahrszeiten nicht; denn selbst die Stelle auf der Markung Weikersholz, welche als des Tauberflusses Ursprung sich in Karten eingezeichnet findet, liegt einen Theil des Jahrs trocken und entsendet nur in den minder trockenen Monaten einen, jedoch so unbedeutenden Bach gegen Osten, daß solcher erst in Wettringen (Bayern), durch starke, dort dazu kommende Quellen einige Bedeutung erlangt. Nur in der östlichen Spitze des Gemeindebezirks berührt die Tauber auf einige hundert Schritte die Markung Klein-Ansbach; dagegen fehlt es an Trinkwasser in den tiefen Schöpfbrunnen, die es liefern, nie. Bis 1822 war bei dem Tauberursprung, auf der Grenze gegen Leitsweiler, ein See, der Taubersee genannt, der nun als Wiese benützt ist; die anstoßenden Gelände führen den Namen Tauberbuck und Tauberfeld. Von den einzelnen Punkten des Gemeindebezirks, der vermöge seiner hügeligen und in Wald und Feld schnell wechselnden Beschaffenheit ein liebliches Bild gewährt, hat man ansprechende Aussichten in die tiefer gelegenen Striche des ehemals rothenburgischen Gebiets; namentlich genießt man die Ansicht der malerisch gelegenen Punkte Schillingsfürst und Rothenburg.

Die Gemeinde hat 93 Haupt- und 88 Neben-Gebäude. Unter den Gefällberechtigten sind viele rothenburger Privaten. Viele Güter- und Grund-Stücke sind nicht freies Eigenthum, sondern frühere Erblehen, und neben den jährlichen Lehenszinsen mit Handlohn und Sterbfall belastet. An solchem wird gereicht: in den Orten des vormaligen Amts Bemberg 62/3 bis 10 % Sterb- und Besteh-Handlohn; in den Orten des ehemaligen Stiftamts St. Gumprecht zu Ansbach 5 % Besteh- und 21/2 % Sterb-Handlohn, und in den Orten des Stifts Feuchtwangen 10 % Handlohn. Sämmtliche Orte haben Gemeinderechte; die Communkostensumlage beträgt 475 fl. Sandiger und viel mit Steinen untermischter Lehmboden und lehmiger Sandboden bilden meist die Ackerkrume, die leicht, trocken und tiefgründig ist. In feuchten Sommern liefert sie reichlichen Ertrag, in trockenen Jahren oft gänzliche Mißernten. Wegen des geringen Futterertrags und der unverhältnißmäßig geringen Wiesenfläche wird das Rindvieh nach der Ernte bis Martini auf die Felder getrieben.

a. Reubach, früher Rutbach und Reutbach, Pfarrdorf mit 175 ev. Einwohnern, an der Nachbarschaftsstraße zwischen Michelbach an der Lücke und Brettheim gelegen, 31/2 St. von Gerabronn. Der Ort ist unregelmäßig auf einem mäßigen Hügel angelegt und hat enge und unreine Gassen. Ein Bach befindet sich zwar am Ort, am Fuße des Hügels, er füllt sich jedoch selten mit Wasser. Der Kirchthurmknopf liegt 1743 württemb. Fuß über dem Meer.| Unfern des Orts ist eine ergiebige, von hiesigen Zieglern benützte Lehmgrube.

Reubach ist schon seit 1380 Pfarrdorf; bis dahin war die hiesige Kirche ein Filial von Brettheim (s. dort). Die Kirche zur Jungfrau Maria scheint nach der Jahrzahl am Langhaus im Jahr 1589 erbaut worden zu seyn. Gegenwärtig begreift der Sprengel den ganzen Gemeindebezirk. Bis 1810 war er kleiner; von Klein-Ansbach gehörte bis dahin die abgesondert gelegene Schmiede zur Pfarrei Wettringen und der übrige Theil zu Insingen (beide in Bayern) und von Kühnhardt der obere Theil bis 1812 zur Pfarrei Roth am See. Die Reformation scheint hier schon 1530 vollzogen gewesen zu seyn, da in diesem Jahr die Reihe der aufgezeichneten evangelisch-lutherischen Pfarrer mit Benedikt Münzer beginnt. Der Begräbnißplatz für die Pfarrei ist der Kirchhof in Reubach. Den Pfarrer und die beiden Schullehrer zu Reubach und Klein-Ansbach ernennt der König. Die Baulast an den Kirchen-, Pfarr- und Schul-Gebäuden in Reubach liegt der Stiftungspflege daselbst ob, in Klein-Ansbach der dortigen Ortsgemeinde. Das Vermögen der ersteren ist nicht unbedeutend (s. d. Tab.).

Der kleine und Heu-Zehente gehört zur Pfarrei, der große früher zur Pfarrei Brettheim, nun in Folge der dortigen Besoldungsverwandlung dem Staat. Die Jagd gehört auch dem Staat und ist an die Ortsgemeinde verpachtet.

Im Jahr 1319 verkauften Lupold von Insingen, des Geschlechts der Herren von Rothenburg und Nordenberg, und seine eheliche Wirthin Elisabeth, ihre Besitzungen zu Insingen und Reubach an ihren Vetter Lupold von Seldeneck, deßgleichen 1329 die Hölzer zu Reutbach. In demselben Jahr läßt Lupold von Seldeneck seinen Oheim Conrad von Tann in diesen Kauf eintreten. 1380 stiftete Albrecht von Engelhard und sein Mitbürger Trüb 3 Gülthöfe in Lehrbach zur hiesigen Kirche. Der Zoll, bis 1703 Hohenlohe-Schillingsfürst zustehend, wurde in diesem Jahr mit dem zu Insingen, Brettheim und Hilgartshausen an die Reichsstadt unter Vorbehalt der Zollfreiheit für die hohenlohenschen Unterthanen, verkauft. Bis 1802 war der ganze Ort mit allen obrigkeitlichen Rechten der Reichsstadt Rothenburg unterworfen und dem Vogteibezirk Insingen zugetheilt. Was die Beschreibung von Brettheim dießfalls enthält, gilt auch hieher.

1526 plünderte Adam von Thüngen und Genossen nach dem Bauernkrieg den Ort aus.

b. Klein-Ansbach, Weiler nebst der Thomasmühle mit 180 evang. Einwohnern, liegt nordöstlich von Reubach 3/4 St., hart an der Grenze von Bayern. Der Ort hat eine Filialkirche| zum heil. Nikolaus und eine eigene Schule. Die Thomasmühle hieß früher auch Röttelmühle. Der etwas abgesondert liegende Theil von Klein-Ansbach, der früher (s. oben) nach Wettringen pfarrte, hieß Klein-Wettringen. Am großen Zehenten hatte der Hospital in Rothenburg die Hälfte und Ansbach die andere Hälfte. Nun besitzt der Staat den Neubruchzehenten und vom großen und kleinen Zehenten je die Hälfte, die andere Hälfte aber der Gutsbesitzer Kaulla in Theurershof bei Hall. Die Pfarrei Reubach genießt den kleinen und den Heu-Zehenten von 2 Bauernhöfen und die Pfarrei Wettringen von einem Hof. Die Jagd, dem Staat gehörig, hat die Ortsgemeinde gepachtet. Die unbedeutende Fischerei in der Tauber bei der Thomasmühle steht dem Müller zu. Der Grundstock der Kirchenpflege beträgt 1 M. Feld und 352 fl. Geld; ihr Einkommen 34 fl., ihre Ausgabe 36 fl.

Der Ort gehörte bis 1802 zum rothenburgischen Gebiet in der Vogtei Insingen, doch hatte das Fürstenthum Ansbach 4 Lehenleute hier und in der Thomasmühle einen, ehemals zum Stift Gumprecht in Ansbach lehenbaren Einwohner, die ihm in Bezug auf die niedere Obrigkeit unterthan und auch steuerbar waren.

c. Kühnhardt, Weiler mit 98 evang. Einwohnern. Bis 1704 gehörte der große und kleine Zehente der Propstei Ansbach mit Ausnahme von 3 Gütern, von welchen der große Zehente dem Stift Feuchtwangen, der kleine Zehente aber der Stiftspfarrei Reubach zuständig war; später wurde der gesammte große Zehente von 10. Höfen und der kleine Zehnte der Reichsstadt Rothenburg, der große Zehente von den übrigen Höfen aber der Pfarrei Reubach überlassen. Gegenwärtig bezieht den Neugereuthzehenten der Staat, und den in Sackzehenten verwandelten großen und kleinen Zehenten der Gutsbesitzer Kaulla in Theurershof. Heuzehente wird nicht entrichtet. Unter den Gefällberechtigten sind die Rittergüter Hengstfeld und Michelbach an der Lücke. Der letztere Antheil war früher in Händen von Privaten von Rothenburg als Lehen des Stifts Comburg, von diesem kam er aber 1529 an Hanns Jörg von Berlichingen zu dessem Besitzthum in Michelbach. Die Jagd, dem Staat gehörig, ist an einen Privaten verpachtet.

Der Ort gehörte bis 1806 zu dem ansbachischen Amt Bemberg-Wiesenbach mit der hohen Obrigkeit (übrigens angefochten von Hohenlohe), hatte damals 5 bembergische, 4 hohenlohe-bartensteinische, 2 hengstfeldische, 1 rothenburgischen und 1 zum Rittergut Michelbach an der Lücke gehörigen Unterthanen. Übrigens hatten die Lehensherrschaften auch die vogteiliche Obrigkeit und das Besteuerungsrecht über ihre Lehenleute und deren Güter.

d. Reinsbürg mit e. dem auf derselben Markung liegenden| Bügelhof mit 93 evang. Einwohnern. Reinsbürg liegt 10 Minuten, Bügelhof 5/8 Stunden nordöstlich von Reubach. Außer dem Staat ist bloß der Fürst von Schwarzenberg gefällberechtigt. Die Güter des Bügelhofs sind zehentfrei, die von Reinsbürg aber geben bloß dem Staat Neubruchzehenten. Die dem Staat gehörige Jagd hat die Ortsgemeinde gepachtet.

Der Ort gehörte bis 1802 zum Gebiet der Reichsstadt Rothenburg und von 1802 bis 1810 zum Königreich Bayern. In Polizei- und Gerichts-Sachen war er, was nicht die hohe Obrigkeit anbelangte, bis 1802 dem ansbachischen oder preußischen Amt Bemberg-Wiesenbach zugetheilt.

Von dem in älteren Zeiten hier gestandenen Schloß schrieb sich ein adeliges Geschlecht; die Markgrafen von Ansbach ließen dasselbe einreißen, und auf dessen Stelle ein Jagdschlößchen erbauen, das von einem Wildmeister bewohnt wurde, nun aber in Privathänden sich befindet. 1387 lebte „von Reinsburg der Jungher und Agnes, seine Hausfrau und Crafft von Reinsburg, sein Bruder.“ Gleichzeitig müssen aber auch die Herren von Hornberg Antheil daran gehabt haben, denn 1383, als Hochbrand von Hornberg Bürger in Rothenburg wurde, bewilligte er der Stadt die Öffnung seines Schlosses Reinsburg. Von da an finden sich Belehnungen der Herren von Hornberg mit Reinsbürg von Seite der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, bis zum Jahr 1486; dann kam es an die Familie derer von Seldeneck und von dieser 1522 mit lehensherrlicher Bewilligung durch Kauf für 1900 fl. an Stephan von Menzingen und 1557, als in diesem Jahr die Söhne desselben ohne männliche Leibeserben gestorben waren, durch Heimfall an die Lehensherrschaft Ansbach, von der die Besitzung sofort dem ansbachischen Amt Bemberg-Wiesenbach einverleibt wurde. Den Bügelhof, welchen 1549 Margarethe von Menzingen von Privaten erworben hatte, kaufte Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg 1558 von dem natürlichen Sohn des verstorbenen Dietrich von Menzingen dazu. Dieser Bügelhof war in den älteren Zeiten dem Dominikanerkloster in Rothenburg lehenbar gewesen.

f. Weikersholz, Weiler mit 51 evang. Einwohnern ist eine Viertelstunde von Reubach an der Vicinalstraße von Michelbach an der Lücke nach Reubach gelegen. Dem Staat steht der Neubruchzehente und der große Zehente abgetheilt mit dem Hospital in Rothenburg, der kleine und Heu-Zehente aber der Pfarrei Reubach zu. Die Jagd gehört ebenfalls dem Staat, ist aber an die Ortsgemeinde verpachtet.

Der Ort gehörte bis 1802 zur Reichsstadt Rothenburg ohne irgend eine Ausnahme.

| Daß auf die Markungsgrenze gegen Bayern der Ursprung des Tauberflusses kommt, ist bereits oben angeführt.


« Kapitel B 23 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel B 25 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).