« Kapitel B 2 Beschreibung des Oberamts Göppingen Kapitel B 4 »
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3. Gemeinde Bartenbach.
bestehend aus 3 Parcellen. G. E. 494.

a) Bartenbach, früher auch Bartembach, evangel. Pfarrdorf, mit 438 Einw., liegt südlich, 3/4 St. von Göppingen, an der Staatsstraße nach Lorch, die vor dem Dorfe über eine gefährliche Steige führt. Dasselbe gehört in die III. Classe der Gemeinden und zum Forstbezirke Lorch. Die Zehenten gehören größten Theils zum Rittergut Rechberghausen und kleinern Theils dem Hospital in Göppingen. An der Grundherrschaft ist der Graf von Degenfeld-Schomburg wegen der Rittergüter Eybach,[1] Dürnau und Rechberghausen betheiligt. An grundherrlichen Rechten aller Art hat die Gemeinde seit 1817 für 1008 fl. 21 kr. dem Staate und für 321 fl. 36 kr. sonst abgelöst. Laudemien bestehen nicht mehr. (S. auch oben S. 78.)

Durch Bartenbach fließt der Marbach (oben S. 18), der hier „das Meer“ heißt, weil er bei anhaltendem Regen so anschwillt, daß er in die höher gelegenen Häuser eindringt. Es hat 87 Haupt- und 43 Neben-Gebäude. Die fast in der Mitte liegende Kirche zu St. Ottmar ist ziemlich gut beschaffen und vom Heiligen zu unterhalten. Sie wurde im dreißigjährigen Krieg abgebrannt und erst | 1651 mit Hülfe einer Brandsteuer wieder zu bauen angefangen. Der Boden ist weniger fruchtbar, als der in Göppingen, die Lage aber gesund. Die Einwohner sind arbeitsam und ziemlich wohlhabend, hängen aber noch sehr am Herkömmlichen. Der Obstbau ist in Bartenbach und Lerchenberg bedeutend; die Früchte sind sehr schmackhaft. Die Gewerbe sind unbedeutend; 20 Weber arbeiten für die Fabriken in Jebenhausen. Der Pfarrer ist der jeweilige Unterhelfer von Göppingen. Filialien sind Krettenhof und Lerchenberg. Ein eigener Gottesacker ist nicht vorhanden; die Bewohner aller 3 Parcellen begraben ihre Todten seit den ältesten Zeiten auf dem Kirchhofe in Göppingen, wo sie ihr eigenes, gegen Bartenbach gerichtetes, Thor haben. In Bartenbach bildete sich die Hohheit auf eigenthümliche Weise aus. Ein Theil des Ortes war von alten Zeiten her mit Göppingen enge verbunden, und kam mit diesem an Württemberg. Im Übrigen aber behaupteten die vielerlei Grundherren Condominatrechte. Unter denselben finden wir das Kl. Lorch sehr frühe, das einen ganzen und zwei halbe Höfe besaß. Im J. 1265 verzichtet Waltherus dictus de Limpurc, imperialis aulae pincerna, auf das Vogtrecht eines Hofes, zu Gunsten Lorchs; dasselbe thut 1275 in Beziehung auf ein anderes Gut des Klosters Egino miles dictus de Stophen. Auch das Kl. Adelberg besaß fünf Güter, die es zum Theil von den Edelknechten Hans und Rüdiger Plieninger 1415 erwarb. Auch das Kl. Kirchheim hatte ein Lehen. Der Eybachsche Besitz war früher Rechbergisch; denn 1569 verschaffte Ulrich von Rechberg zu Hohenrechberg durch Testament dem Obervogt Christoph v. Degenfeld zu Eybach seine hiesigen Güter, „mit Ober- und Herrlichkeit.“ Im J. 1513 waren es 11 Condomini: Württemberg, die Klöster Lorch, Adelberg und Kirchheim, die Stifte Faurndau und Oberhofen, die Caplane von Bartenbach und Jebenhausen, die Herren zu Rechberghausen und Dürnau und „Ulrich Repplin, Burger zu Schorndorf.“ Bis dahin zog jeder Herr seine Unterthanen vor ein beliebiges Gericht. Erst unter Herzog Christoph begann dieses Verhältniß sich zu ändern. Dem Schorndorfer Bürger wurde der sogenannte Wolfartshof abgekauft; der Kirchenrath trat an die Stelle des Caplans und 1558 setzte der Herzog ein eigenes Gericht für die Kellerei- und kirchenräthlichen Güter hier ein. (S. auch bei Göppingen S. 146.) So kam es, daß 1700 nur noch die Herren von Rechberghausen, Dürnau, Eybach und Jebenhausen Mitherren waren, mit Ausnahme der hohen und malefizischen Obrigkeit, die Württemberg allein jetzt inne hatte. [2] Im J. 1760 zählte der Ort 55 Bürger, wovon 30 | ins Amt Göppingen, 4 nach Lorch, 11 nach Adelberg, 2 nach Eybach, 1 nach Dürnau, 2 nach Jebenhausen und 5 nach Rechberghausen gehörten. (S. auch dort.) Die fünf Höfe, aus welchen der Ort ursprünglich bestand, waren in 40 Lehengüter aufgelöst und die Besitzer derselben im alleinigen Genusse der Gemeindewaldungen, daher die Söldner mit jenen einen langen, erst in neuerer Zeit beigelegten, Streit führten, der oft zu derben Ausbrüchen kam.

Die Pfarrei ist nicht alt; wir sahen oben S. 148, daß die Gemeinde nach Göppingen eingepfarrt war. Eine Caplanei bestand aber schon 1404. Die Bürger stifteten 1448 eine ewige Messe »in capella villae Bartembach, in honore beate Marie .. Othmari« mit Einwilligung des Propstes von Oberhofen. Die Zehentrechte des Hospitals zu Göppingen erwarb dieser 1438 und 1460 von denen von Rechberg und von Zillenhardt.

b) Krettenhof, H. mit 12 evang. Einw. 1/2 Stunde südlich von Bartenbach, an dem Krettenbach, auf der Grenze des OA. Welzheim gelegen und theilweise diesem angehörend. Er wurde daher früher auch Krettenbach genannt. Der hierher gehörige Theil war stets mit Bartenbach verbunden. Die Zehenten stehen von dem Kl. Adelberg her dem Staat zu. Ritter Hans von Zillenhardt verkaufte 1461 dem Stift Oberhofen seinen Hof „zu Krettenbach“ um 200 fl. für frei, ledig und unbekümmert. Der Krettenbach, sonst klein, wird bei vielem Regen bedeutend.

c) Lerchenberg, früher auch Laichenberg, W. mit 44 evang. Einw. 1/4 St. südöstlich von Bartenbach. Die Verhältnisse sind dieselben, wie in Bartenbach. Die Hammelmastung ist hier von Belang. An der Grundherrschaft haben die Stiftungspflege in Göppingen und die Gutsherrschaften zu Rechberghausen und Dürnau Theil, (s. dort); die Zehenten aber gehören dem Staat. Auch hier war die Vogtei und Gutsherrschaft getheilt. Ein Lehen gehörte zur Herrschaft Hohenstaufen (s. unten), zwei dem Stift Oberhofen, eines dem Kl. Adelberg, eines dem Armenkasten in Göppingen und zwei zu den Herrschaften Dürnau und Rechberghausen. An dem Zehenten hatte der Armenkasten Göppingen und das Stift Oberhofen Theil. Lutz Notkauf, Bürger zu Göppingen, stiftete 1367 einen Theil desselben an den Catharinen-Altar, und 1401 stiftete Sifried von Zillenhardt einen andern Theil an die gemeine Spend armer Leute zu Göppingen. Diese Anteile erwarb vor längerer Zeit die Kellerei; das Cameralamt muß deßwegen noch an jene Pflege 6 Sch. Dinkel und 6 Sch. Haber jährlich abgeben.


  1. Zu diesem gehören, außer den schon bei Eybach (S. Beschr. des Oberamts Geislingen S. 193 u. f.) angegebenen Bestandtheilen: im OA. Göppingen St. Gotthardt, 2 Lehen zu Holzheim, 2 zu Bartenbach und der Maitishof, und im OA. Welzheim: der Hetzenhof und 2 Güter zu Unter-Kirneck. Diese Güter sind, mit Ausnahme von Unter-Kirneck, Allodien. Auch stehen Güter zu Heldenfingen, OA. Heidenheim, und zu Muthlangen, Brainkofen und Rechberg, OA. Gmünd, und zu Selach, OA. Gaildorf, mit dem Rittergut in Verbindung.
  2. Jedoch immer noch unter Einsprache der Ersteren. Erst 1730 verzichteten die Herrschaften Dürnau und Eybach förmlich auf die hohe Obrigkeit über ihre Hofbauern hier und in Lerchenberg.
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