Beiträge zur Kritik der Pöhlder Chronik

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Autor: Hermann Herre
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Titel: Beiträge zur Kritik der Pöhlder Chronik
Untertitel:
aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 11 (1894), S. 46–62.
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1894
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. B. und Leipzig
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Quelle: Scans auf Commons
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[46]
Beiträge zur Kritik der Pöhlder Chronik.
Von
H. Herre.


Der Verfasser der Pöhlder Chronik gibt in der Einleitung[1] zu seinem Werke folgende Auskunft über seine Quellen: Bis zum 10. Regierungsjahre Kaiser Leo’s I. habe er die von Hieronymus bearbeitete und fortgesetzte Chronik des Eusebius und im Anschluss an sie diejenige des Idatius benutzt; von da an habe ihm das Werk eines gewissen Theodorus und weiterhin eine von mehreren Autoren – er nennt sie schlechthin ecclesiastici viri – verfasste Quelle vorgelegen. Es stimmt zu dieser Angabe, dass er im Text der Chronik zunächst beim Jahre 329 bemerkt „Hucusque scribit historias Eusebius Cesariensis episcopus; exin Jeronimus temporum ordinem texit usque ad Gracianum“[2], dann am Schluss des Jahresberichtes 376 „Hucusque Jeronimus; abhinc usque ad tempora Zenonis opus est Idacii Flaviensis episcopi“[3], endlich 468 „Hucusque Idacius episcopus; deinde Theodorus describit annales“[4]. Zweifelhaft bleibt nur, was für Quellen er unter den neben Euseb-Hieronymus und Idatius citirten verstanden habe. Es zu ermitteln, ist seit Veröffentlichung der Chronik in den Mon. Germ. zwar öfters versucht [47] worden, doch hat keiner dieser Versuche zu irgend welchen sicheren Resultaten geführt.

Der Herausgeber der Chronik, G. H. Pertz[5], vermuthete, dass unter dem Theodorus der Pöhlder Chronist selbst, also nicht einer seiner Gewährsmänner zu verstehen, und dass den „ecclesiastici viri“ nicht etwa die Abfassung des letzten Theiles der Chronik, sondern diejenige des in der Göttingischen Handschrift (irrtümlich) am Schluss stehenden Papst- und Kaiserkataloges zuzuweisen sei. W. von Giesebrecht[6] dagegen neigte mehr der Ansicht zu, dass eine Verderbung vorliege und für Theodorus etwa Isidorus zu lesen sei, indem er zugleich darauf aufmerksam machte, dass beide Stellen, in denen der Name Theodorus vorkomme, eher auf einen älteren vom Verfasser citirten Gewährsmann, als auf ihn selbst hindeuten dürften. Aehnlich äusserte sich bald darauf auch E. Winkelmann[7]; nur schien diesem die Annahme näher zu liegen, dass „der Name Theodorus durch die Abschreiber der Pöhlder Chronik aus irgend einem von Sigebert“, dessen Weltchronik dem Verfasser vorlag, „genannten Autor verstümmelt worden sei, vielleicht aus dem ihnen unbekannten Jordanis, dessen als weiterer Quelle von Sigebert zum Jahre 551 gedacht werde.

Indess die von G. Waitz[8] in Oxford gefundene Originalhandschrift, die auch sonst über die Entstehung der Chronik werthvollen Aufschluss gibt, ermöglicht den Nachweis, dass von den angeführten drei Ansichten keine zutreffend ist. Zunächst sind an der Göttingischen Handschrift nicht mehrere Abschreiber, wie Winkelmann annehmen möchte, thätig gewesen, sondern sie ist von einer einzigen Hand direct nach jenem Original angefertigt worden; auch kann keine Verderbung des Namens eines von Sigebert genannten Autors vorliegen, theils weil dessen Chronik, wie die Beschaffenheit der Oxforder Handschrift sofort erkennen lässt, dem Verfasser erst zugänglich wurde, nachdem [48] er sein eigenes Werk vollendet hatte, theils, und dies ist entscheidend, weil in der Oxforder ebenso wie in der Göttingischen Handschrift deutlich der Name Theodorus steht. Ebensowenig kann von einer Verderbung aus Isidorus die Rede sein, da, ganz abgesehen von der letztangeführten Thatsache, der Pöhlder die Chronik Isidor’s nirgends benutzt, sie also wohl auch gar nicht gekannt hat. Und was schliesslich Pertz’ Vermuthung anbetrifft, so ergibt sich ihre Unhaltbarkeit einmal daraus, dass der Papst- und Kaiserkatalog ursprünglich nicht am Schluss der Chronik, sondern mitten im Text an der Spitze des sechsten Weltalters stand[9], und dann daraus, dass in der auf die „ecclesiastici viri“ bezüglichen Stelle des Prologs für ingesta, welches Pertz auf das Eintragen der Papst- und Kaisernamen in den Katalog bezog, laut der Oxforder Handschrift vel gesta zu lesen ist[10].

Nicht minder leicht würde sich eine andere naheliegende Erklärung widerlegen lassen: man könnte nämlich bei jenem geheimnisvollen „opus Theodori“ an die verlorene Chronik des Theodorus Lector[11] oder an die historia ecclesiastica des von mittelalterlichen Autoren[12] nicht selten „Theodorus“ genannten Theodoret denken. Gegen diese Erklärung würde einzuwenden sein einerseits, dass der in Betracht kommende Theil der Pöhlder Chronik keinerlei Nachrichten enthält, welche mit einigem Recht auf das erstgenannte Werk zurückgeführt werden können, andererseits, dass Theodoret’s Kirchengeschichte schon mit dem Jahre 429 endet und schon deshalb hier nicht berücksichtigt werden darf.

Die Lösung des Problems lässt sich nur erreichen durch genaue Untersuchung der Originalhandschrift und des Prologs, vor allem aber des bisher so wenig beachteten und doch allein über die Absichten des Verfassers und die ganze Anlage der Chronik orientirenden Papst- und Kaiserkatalogs. Einen Beitrag hierzu bilden die folgenden Bemerkungen über Handschrift und Prolog.

[49]
I.

Dass eine Handschrift der Pöhlder Chronik existire, die der Göttinger an Alter überlegen sei, war schon dem Herausgeber G. Pertz bekannt[13]. Es war auch seine Absicht, sie der Ausgabe zu Grunde zu legen; doch blieben die Nachforschungen, welche er sowohl wie auch sein Sohn K. Pertz einer ungenauen Angabe G. Langbain’s in dessen Adversarien[14] folgend in Cambridge anstellten, ohne Erfolg. Sie galt als verschollen und die Ausgabe erfolgte im Jahre 1859 nach dem zwar späten, aber im allgemeinen sehr zuverlässigen Göttinger Exemplar[15].

Erst im Jahre 1877 gelang es G. Waitz, sie auf Grund einer von H. Coxe in den Catalogi codd. mss. bibl. Bodleianae[16] gegebenen Beschreibung in Oxford wieder aufzufinden[17]. Gleichwohl ist sie bisher unbenutzt geblieben, und auch über ihre Beschaffenheit und namentlich die Art und Weise ihrer Herstellung ist, ausser dem Wenigen, was Waitz[18] darüber mitgetheilt hat, nichts bekannt geworden. Mir lag sie im Februar 1888 längere Zeit vor und ich habe sie damals, dank dem Entgegenkommen des Herrn Dr. A. Neubauer, in aller Musse untersuchen und den grösseren Theil der Chronik mit einer nach dem Göttinger Exemplar gefertigten Abschrift vergleichen können. Das Resultat ist das folgende.

Die Handschrift (Cod. Laud. 633) ist ein Pergamentcodex, von einer der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts angehörenden Hand mit einer vorzüglichen bräunlichen Tinte schön und gleichmässig geschrieben, und umfasst 107 Blätter[19]; davon ist jedes [50] 33 ½ cm hoch und 22 ½ cm breit und auf jeder Seite in zwei, meist mit je 43 Zeilen ausgefüllte Columnen getheilt. Mehrfache Beschädigungen und überhaupt die ganze Beschaffenheit der Vorderseite des ersten Blattes lassen schliessen, dass die Chronik bis gegen die Mitte des 17. Jahrhunderts, aus welcher Zeit ihr jetziger Einband stammen dürfte, uneingebunden geblieben ist. Der fast unleserlich gewordene, mit Hilfe der Göttinger Handschrift aber leicht wieder herzustellende Rückentitel lautet: Chronologia vetus ante annos 300 composita vel etiam Chronicon Polidense.

Auf dem unteren Rande von fol. 1a ist von der Hand, welche den eben erwähnten Rückentitel geschrieben hat, zu lesen: Liber Guilelmi Laud Archiepiscopi Cantabrigensis et Cancellarii Universitatis Oxoniensis 1638[20]. Diese Worte stehen auf Rasur. Umfang und Inhalt der getilgten Stelle lassen sich zwar nicht mehr genau bestimmen, doch geht einerseits aus der Vergleichung noch sichtbarer Schriftzüge mit denen des Textes der Chronik, andererseits aus dem allerdings nur mit Mühe erkennbaren Anfang der einen Zeile so viel hervor, dass sie vom Verfasser bezw. Schreiber der Chronik stammte und deren Abfassungsort nannte. Jene Zeile beginnt nemlich mit den Worten: Liber sancti Johannis baptiste[21].

Ihrem Inhalte nach zerfällt die Handschrift in vier Theile: Prolog (fol 1a), Text der Chronik (fol. 1a–20b und fol. 26a–94a[22]), Catalog (fol. 21a–25b) und Anhang (fol. 95a–110b).

Bezüglich des weiter unten noch näher zu besprechenden Prologs sei hier nur bemerkt, dass die sowohl vom Schreiber der Göttinger Handschrift als auch von Coxe falsch gelesene Ueberschrift [51] lautet: „Incipit Prologus considerationis cronicorum“; sie ist, gleich dem den Text des Prologs beginnenden Initial E(usebius), rubricirt. Andere von der Ausgabe abweichende Lesarten hat schon Waitz[23] mitgetheilt; ich füge den seinigen noch folgende drei hinzu: S. 51 Z. 38 ist für attribuuntur: adscribuntur und ebenda Z. 45 et für ac zu lesen, und S. 52 Z. 2 negligentia durch negligentie zu ersetzen.

Auf den Prolog folgt unmittelbar, gewissermassen als Einleitung zur Chronik, die vom Chronisten der Imago mundi des Honorius entlehnte „Epistola Christiani ad Honorium“ und auf diese die Antwort des Honorius (Rescriptum Honorii); letzterer schliessen sich auf fol. 2a die aus gleicher Quelle stammenden „Excerpta Cronicorum secundum Jeronimum et Honorium“ und auf fol. 3a ein kurzer „De Prologo Cronicorum Jeronimi“ betitelter Abschnitt an. Dann erst beginnt die eigentliche Chronik. Ihre Eintheilung ist die damals übliche nach den sechs Weltaltern. Anfang und Schluss jedes Weltalters – das erste (und zweite) jedoch ausgenommen – sind durch entsprechende rubricirte Ueber- bezw. Schlussschriften gekennzeichnet. So heisst es fol. 3b: In nativitate Abrahe finit IIa etas annorum DCCCCXLIIorum. Deinde Incipit Tercia Etas; fol. 6a: Finit IIIa etas habens annos DCCCCXL. Incipit Etas IIIIa. De Regno Juda“; und fol. 8b: In captivitate Judeorum finit IIIIa etas annorum CCCCLXXXVI et fiunt ab inicio mundi usque ad captivitatem IIIMCCCLXXIIII. Quinta Etas Incipit A Captivitate Usque ad Christum. Dieses fünfte Weltalter behandelt der Verfasser auf 24 Seiten, so dass die nahezu drei Viertel der ganzen Chronik in Anspruch nehmende Darstellung der sechsten (Ueberschrift: De nativitate domini nostri Jesu Christi) auf der dem Katalog unmittelbar folgenden (fol. 26a) beginnt.

Von wichtigeren Varianten aus dem die Jahre 1125 bis 1182 umfassenden Abschnitt der Chronik seien folgende angeführt[24]:

[52]

Ausgabe.
     
Cod. Laud.
S. 78, Z. 10 multos.       Fol. 86a multosque.
    14 Matthei.           Mathie.
  80,  11 captavit.         87a captivavit.
    31 per absolutionem.           pro absolutione.
  82,  41 in id non conveniente.         88a non in id conveniente.
     turbantes.           turbantur.
  83,  1 tendens ad Armeniam.           tendens Armeniam.
    31 Lesboniam.         88b Lesbonam.
    34 curare.           curari.
  84,  19 arctissime.           artissime.
    32 quereretur.         89a quateretur.
  85,  29 vocato.           cantato.
    52 partitur.         89b partiturus.
  86,  21 hoc.           id.
    37 Misnensium.         90a Misnensis.
  87,  21 munimine indigeret.           munimine ipsius indigeret.
    42 contra.           adversus.
  88,  39 meror et indeficiens.         90b meror est indeficiens.
  90,  12 plurimis.         91b pluribus.
    28 in monte Roperti.           in monte sancti Roperti.
    29 per evangelium.           per angelum.
    31 undecim milium.           XI milium virginum.
  91,  52 ubi.         92a ibi.
  92,  14 viderant.         92b viderunt.
    50 in ultionem.           in ultione.
  93,  27 eorum.         93a illorum.
  94,  21 obiit, Calixtus successit.         93b obiit, cui Calixtus successit.
    40 ebdomadis.           ebdomade.
  95,  29 predam.         94a predas.

Erwähnenswerth ist noch Folgendes: Die Jahreszahl zu Anfang des Berichtes über das erste Regierungsjahr Lothar’s III., welche im Cod. Gött. 1131 lautet, lautet im Cod. Laud. 1121. Die im Cod. Gött. fehlenden und von Pertz nicht immer an richtiger Stelle ergänzten Regierungsjahre Lothar’s sind aus dem Cod. Laud. so nachzutragen:

IIV. Rex iterum Spiram obsedit – – –
IIV. Spirenses obsidente rege – – –
VII. Corpus sancti Godehardi – – –
IIX. Nortbertus, Magdeburgensis archiepiscopus, – – –

[53] Ferner ist der Abschnitt Qui post septem dies – adiuvari zum Bericht 1151 zwar vom Verfasser, aber von ihm erst später auf einem Pergamentzettel hinzugefügt worden, ebenso und auf demselben Zettel zum Bericht 1153 der Abschnitt Qui Deo devotus – sollemnizari. Sodann steht der Satz Hoc anno – Kalendas Mai, welcher im Cod. Gött. zu 1155 gestellt ist, im Cod. Laud. schon am Schluss von 1154[25]. Weiter sind in dem Schlusssatz des Berichtes 1150 der Punkt hinter persolvere, die folgenden Worte At marchio statim und nach studiose die Worte domino Jesu von jüngerer Hand hinzugefügt[26], desgleichen (am Rande) 1169 in dem Satze Heinricus dux – voluntate inperatoris das Wort uxore. Endlich begann der Schlusssatz vom Bericht 1177 im Cod. Laud. ursprünglich Habito itaque concilio universalis ecclesie consilio papatus destituitur. Zwischen den beiden letzten Worten war eine Lücke gelassen, und diese füllte eine jüngere Hand mit dem Namen Calixtus aus, indem sie zugleich papatus in papatu änderte. So (papatu Calixtus) schrieb anfänglich auch der Schreiber des Cod. Gött., corrigirte dies dann aber in papatus Calixto.

Die Lücken im Text des Cod. Gött. bei den Jahren 1139, 1148, 1159 und 1179, welche schon Pertz bemerkt und auszufüllen versucht hat, sind auch im Cod. Laud. vorhanden[27].

Die bekanntlich nur vom Pöhlder Chronisten aufbewahrte Vita Machtildis antiquior steht auf den fol. 66a–69a. Die Ueberschriften des Prologs und Textes lauten Prologus In Vita Machtildis Regine und Incipit Textus Eiusdem Vite. Die Göttinger Abschrift und also auch die Ausgabe erwiesen sich bei Vergleichung im allgemeinen als zuverlässig. Nur die an den rubricirten Majuskeln leicht zu erkennenden Capitelanfänge weichen im Cod. Laud. von den von Köpke[28] gewählten meist ab. Die Ausgabe wird in dieser Beziehung wie folgt zu ändern sein. Cap. 1–3 stimmen überein; dann aber beginnt:

[54]

Cap. 14 auf S. 576, Z. 50 mit His, ut diximus.
  15   577,  20   Natorum quoque.
  16   577,  51   Factum est.
  17   578,  19   Videns autem.
  18   578,  35   Interea ad aures.
  19   578,  51   Nunc iam.
  10   579,  15   Illud nec pretereundum.
  11   579,  34   His actibus.
  12   579,  51   Interea regem Ottonem.
  13   580,  33   Adpropinquabat.
  14   581,  1   Preter hec multa.
  15   581,  19   Novissime quoque.
  16   581,  33   Post cuius excessum.
  17   581,  47   Pascali vero tempore.

Von wichtigeren Varianten notirte ich:

575, 26 sapientum [sic!] industrie für sapientium industria. – 575, 27 perducere für producere. – 576, 18 submiserant für submiserunt. – 576, 24 industris fur industria. – 576, 51 tanti für tantae. – 578, 14 Aggerinensem für Aggeriensem. – 578, 29 lacrimis für lacrimas. – 578, 37 ist nach coniugem hinzuzufügen reginam. – 578, 38 dominando für dominandam. – 578, 45 quotienscunque für quotiescunque. – 578, 48 ist nach laudare hinzuzufügen vocibus. – 578, 50 aliquod für aliquid. – 579, 9 suas für suos. – 579, 27 fere für ferme. – 579, 32 operis für opus. – 579, 32 nec für non. – 579, 33 arrepto für erepto. – 580, 30 carta für casta. – 580, 46 aliisque fur aliis. – 581, 33 ist in vor Italiam zu tilgen. – 581, 34 vita für pietate. – 581, 44 lautet die Glosse: id est Italia. – 581, 45 preclaro für preclara. – 581, 47 filio quoque für filioque. – 582, 4 ist nach credimus hinzuzufügen fore.

Die Correcturen Köpke’s auf S. 577 , Z. 19 (salutis für sabatis), S. 579, Z. 32 (priusquam für quam), S. 579, Z. 48 (si per für super) und S. 580, Z. 32 (denuo für decus) treffen zu; alle übrigen Fehler des Cod. Goett. dagegen sind auch im Cod. Laud. vorhanden.

Was nun den Katalog anbetrifft, so stellte ihn der Verfasser bezw. Schreiber in der Weise her, dass er zunächst jede von den 10 Seiten durch längsseitig gezogene rothe Linien in neun Fächer theilte. Darauf schrieb er – stets mit rother Tinte – über das erste Fach Anni Domini, über das folgende Pontifices, über das dritte Imperatores, und so weiter in derselben Reihenfolge dieselben drei Titel auch über die übrigen 87 Fächer. Die 30 mit Anni Domini überschriebenen füllte er [55] dann successive mit den Jahreszahlen 1–1300 aus, wobei er wiederum nur rothe Tinte anwandte. Zuletzt trug er in den anderen Fächern bei den betreffenden Amtsantrittsjahren Namen und Regierungsdauer der Päpste bezw. Kaiser ein, aber nur bis auf Alexander III. und Friedrich I., und auch von diesen beiden nur die Namen: die Regierungsdauer fügte eine andere, etwas spätere Hand hinzu, dieselbe, welche beim Jahre 1174 die Notiz über die Fehde Heinrichs des Löwen mit Philipp von Köln nachtrug und zwischen fol. 83 und 84 den „Dicta Horosii historiographi de origine Hunorum“ überschriebenen Abschnitt[29] and zwischen fol. 32 und 33 das zwar nicht von ihr geschriebene, aber (nach der von ihr herrührenden Bemerkung auf fol. 32b zum Jahre 187 „interpone hic quod habetur in novo folio“ zu urtheilen) auf ihre Veranlassung angefertigte „Excerptum de ecclesiastica historia de martiribus“ einschob. Diese zweite Hand lässt sich bis in das dritte Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts verfolgen; ihr letzter Eintrag bezieht sich auf den Brand der Pöhlder Kirche im Jahre 1223. Die Amtsjahre Honorius’ III., welcher Anfang 1227 starb, merkte schon eine dritte Hand an, welche auch zum Jahre 1208 die Notiz von der Stiftung des Dominicaner- und Franziscanerordens und weiter oben zum Jahre 861 die beiden Worte Karolus iunior hinzusetzte. Sie legte die Feder im Jahre 1240 nieder, nachdem sie noch die in diesem Jahre erfolgte Weihe der Pöhlder Kirche mitgetheilt hatte. Ein dritter Fortsetzer schrieb die Regierungsjahre Kaiser Friedrich’s II. auf, machte aber sonst nur noch die beiden Notizen zu 290 über die Passion der heiligen Katharina und zu 1241 über die Sonnenfinsterniss. Dann trat eine Pause in den Aufzeichnungen ein. Erst im Jahre 1290 veranlasste die Weihe des Haupt- und des Kreuzaltares der Pöhlder Kirche einen vierten Fortsetzer, den Tag dieser Feierlichkeit kurz zu notiren. Acht Jahre später (1298) berichtete ein fünfter über ein Unwetter, von welchem die Pöhlder Gegend heimgesucht wurde, und bemerkte zum Jahre 207 „Oritur Tertullianus“. Darauf blieb der Katalog wieder liegen, bis nach nahezu 100 Jahren, im Jahre 1383, ein sechster Fortsetzer ihn zur Hand nahm und den Tod des Herzogs Albrecht [56] von Braunschweig meldete. Ein siebenter gab 1390 von der Grundsteinlegung zu einem Thurm in Pöhlde Nachricht und bezeichnete das Jahr 941 als Gründungsjahr des Klosters zum heiligen Kreuz in Nordhausen[30]. Ein achter und letzter Fortsetzer endlich trug das Todesjahr (1421) des Herzogs Friedrich von Braunschweig ein.

In der Ausgabe des Katalogs ist nur weniges zu ändern. Die Notiz „Archelaus r. annis X“ – Judeis ist Zusatz des Cod. Gött. – gehört zum Jahre 7. Für „Aurelius Antoninus“ (218) schreibt Cod. Laud. Antoninus Aurelius, für Euricianus (277): Euticianus, für Caius (278): Gaius, für Jovianus (366): Jovinianus, für Donnus (677): Donus. Das Antrittsjahr des Simplicius ist 459, das Justinian’s II. 706, das Stephan’s VI. 884, das des Christoforus 910 und das Otto’s IV. 1210. Für Papst Leo II. (682) ist nur ein Pontificatsjahr in Ansatz zu bringen. Ferner schreibt Cod. Laud. 742: Constantinus in Grecia r. a. 34; 938: Otto Magnus, filius Heinrici, primus imperator huius nominis, r. ann. 35; 1159: discidium factum est; 1223: babtiste; 1236: Elisabet; 1390: sabbati. Endlich fehlt im Cod. Laud. zu 999 die Glosse „alias Gerbert“ und zu 1056 die Ziffer III, und lauten die Glossen zu 1074 und 1159 nur Hildebrandus bezw. Octavianus.

Der Anhang zur Chronik besteht nur aus kleineren, aber für ihre kritische Untersuchung theilweise unentbehrlichen Abhandlungen. Es sind folgende:

1. fol. 95a–97a. De Pilato. Beginnt: Regibus olim liberalibus artibus eruditis accidit, regem nomine Tirum, Mogonciensem natione de quodam oppido videlicet appellatione peregrina Berleich nuncupato, venari in Bavembergensium partibus. Schliesst: Ad ultimum Judei, qui residui fuerant, in loco calvarie, videlicet ubi crucifixus est Jesus, reedificaverunt Jerusalem, que a duobus suis conditoribus Jebus et Salem aliquando vocata est Jebusalem.

2. fol. 97b. De Juda traditore, d. i. die schon anders woher zur Genüge bekannte Legende von Judas Ischarioth. Beginnt: [57] Fuit in diebus Herodis regis Pilato preside vir in Judea ex tribu Juda, Ruben nomine, qui etc. Schliesst[31]: Videns autem Judas, quod innocentem condemnasset et innoxium, proiecto precio sanguinis in templum abiens laqueo se suspendit et medius crepuit.

3. fol. 98a–101b. Incipit narratio profectionis Godefridi ducis ad Jerusalem, eine Bearbeitung der Hierosolymita des Fulcherius Carnotensis. Beginnt: Anno ab incarnatione domini Jesu Christi 1096 in mense marcio post concilium Alverninum, quod in mense octobri papa Urbanus tenuit, ex his, qui ituri erant Jerosolimam, paratiores iter sanctum carpere ceperunt. Schliesst: Contra quos [sc. Sarracenos] rex Baldewinus, bellator fortissimus et alter quodammodo Machabeus, usque ad finem vite sue bella gerere et christianismum in partibus illis ampliare non cessavit.

4. fol. 102a–107a. Alia descriptio Jerosolimitane profectionis; sie stimmt wörtlich mit der Hierosolymita Ekkehard’s von Aura überein. Beginnt: Tempore Heinrici inperatoris Romani et Alexii Constantinopolitani iuxta presagium evangelicum surrexit undique gens contra gentem et regnum adversus regnum etc. Schliesst: Baldewinus autem rex – – – Christo, pro quo multa prelia peregerat, animam tradidit, sepultus in die palmarum iuxta fratrem suum, ducem Godefridum, in loco calvarie cum luctu plurimorum.

5. fol. 107b–108b. De Sibillis. Entspricht ziemlich genau der von Gerss[32] aus einer Düsseldorfer, der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts angehörenden Handschrift von Usuard’s Martyrologium mitgetheilten Sibyllinischen Weissagung. Anfang[33]: Sibille generaliter omnes femine dicuntur prophetantes, que ob divinam voluntatem hominibus interpretari et ventura pronunciare solebant. Schluss:

[58]

Et tuba tum gemitum tristem demittet ab alto
Orbe gemens facinus miserum variosque labores
Tartareumque chaos monstrabit terra dehiscens
Et coram Domino reges sistentur in unum.
Recidet e celis ignisque et sulphuris amnis.

Nicht uninteressant sind die Versuche des Chronisten, die in seiner Vorlage nur mit den Anfangsbuchstaben gegebenen Namen der Kaiser und Könige mit Hilfe des oben erwähnten Kaiserkatalogs zu ermitteln. Nur ein Beispiel: In dem Satze[34] „Et post eos surget alius rex per C. nomine potens in prelio, qui regnabit annos 30 et edificabit templum Deo et legem adimplebit et faciet iustitiam propter Deum in terra“ löst er die Sigle C. durch Constantinus auf und identificirt diesen – vermuthlich der 30 Regierungsjahre halber – mit Constantin dem Grossen.

Die am Schluss dieses Stückes stehenden 27 Verse vom Weltgericht weichen hin und wieder von den bei Gerss abgedruckten ab. Das Acrostichon ist aber auch hier nicht viel besser als dort erhalten.

6. fol. 109ab. De quibusdam questionibus passionalium et cronicorum. Enthält unter den Sondertiteln „Questio de morte Petri et Pauli apostolorum“, „Questio de Clemente“, „Questio de Decio“, „De sanctis virginibus undecim milibus“, vier chronologische Abhandlungen, welche für die Untersuchung und Beurtheilung der Chronik theilweise sehr wichtige Anhaltepunkte bieten.

7. fol. 110ab. Visio Wichtini monachi. Umfasst nur die 10 ersten Capitel und Capitel 11 zur Hälfte. Sie beginnt: In principio Alemannorum in monasterio sancte Marie virginis, quod Owa nominatur, fuit quidam frater nomine Wichtinus, und bricht, da der Schluss der Handschrift verloren ist, mit den Worten ab: Stupore igitur vehementer adtonitus admirabatur, quod tantus vir, qui in defensione catholice fidei et regimine sancte ecclesie moderno seculo pene inter ceteros singularis apparuit.

Wie der Schluss so fehlen leider noch einige andere Bestandtheile des Codex. Besonders empfindlich macht sich der [59] Ausfall zweier Blätter zwischen fol. 80 und fol. 83 bemerkbar, welche den Schluss des 50. Regierungsjahres Heinrich’s IV. und die neun ersten, sowie den Anfang des 10. Regierungsjahres Heinrich’s V. enthielten. Ferner ist, wenigstens nach der Foliirung zu schliessen, zwischen fol. 98 und fol. 100 ein Blatt der ersten Hierosolymita ausgefallen. Die Lücke dürfte aber viel grösser sein. Zwischen den Schlussworten von fol. 98b und dem Anfang von fol. 100a liegen nämlich in Duchesne’s Ausgabe des Fulcherius nicht weniger als 14 Druckseiten. Erwägt man nun, dass in der Regel zwei Druckseiten Duchesne’s einem Blatte im Cod. Laud. entsprechen, so darf man wohl vermuthen, dass hier mindestens 7 Blätter fehlen.

Auch in der anderen Hierosolymita befindet sich eine bei der Foliirung ganz übersehene Lücke zwischen fol. 105 und fol. 106. Hier fehlt ein Blatt, welches, wie der Augenschein lehrt, mit einem scharfen Instrument herausgeschnitten ist. Auf ihm stand diejenige Partie, welche in der Ausgabe (Mon. Germ. SS. VI) von S. 220 Z. 37 (qua regia strata ducit) bis S. 222 Z. 45 (perpendite) reicht.

Endlich ist auch einer von den Pergamentzetteln verloren gegangen, doch, da ihn der Schreiber der Göttinger Handschrift noch vorfand, erst in neuerer Zeit.

In paläographischer Beziehung bietet der Codex wenig Bemerkenswerthes. Die Schrift weist auf die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts als Entstehungszeit hin. Der Gebrauch des einfachen e für ae und oe überwiegt; e caudatum findet sich nur ein Mal (fol. 66a in der Vita Machtildis), ebenso nur ein Mal æ (fol. 70b), œ dagegen gar nicht. Einfaches i hat hier und da schon den Accent. Der Diphthong u in Deutschen Eigennamen ist je ein Mal durch ein u mit übergeschriebenem o (fol. 63b in Haduomoda) und umgekehrt durch ein o mit übergeschriebenem u (fol. 83b in Counone) dargestellt. Betreffs der Consonanten bemerke ich, dass d sowohl mit gekrümmtem als auch mit geradem Seitenstrich vorkommt, die obere Rundung des k geschlossen ist und für m öfters noch die Uncialform gebraucht wird. Der Gebrauch von t und c vor i ist ganz inconsequent.

Unter den sehr zahlreichen Ligaturen wäre besonders hervorzuheben eine solche für sb in dem Worte Harcesburg [60] (fol. 94a). Tilgung von Worten oder Buchstaben erfolgt entweder durch Unterstreichen oder durch Durchstreichen oder auch durch Punkte unter den Buchstaben, Worttrennung am Ende der Zeile durch dünnen schrägen Strich, Interpunktion mit Hilfe des Punktes, des Fragezeichens und der sogen. disdinctio suspensiva. Diejenigen Stellen, an welchen die theils am Rande theils auf Pergamentzetteln (es sind im Ganzen 27) gemachten Nachträge im Text einzuschalten sind, sind durch verschiedenartige Zeichen, darunter auch die von Wattenbach[35] aus dem Cod. lat. Monac. 17 142 mitgetheilten, kenntlich gemacht.

Zum Schluss noch einige Bemerkungen über die Entstehungszeit der Göttinger Handschrift! Im Gegensatz zu Pertz, der den Anfang des 18. Jahrhunderts angibt, hat sie E. Bernheim[36] noch in das 17. Jahrhundert hinaufgerückt. Die Frage ist leicht zu entscheiden. Aus einer fol. 331b stehenden bisher wenig beachteten Notiz des Schreibers geht nämlich hervor, dass er mit dem Bibliothekar der ehemaligen Bibliotheca Harleiana in London Wanley persönlich bekannt war. Wanley’s Amtszeit fällt in die Jahre 1708–1726, in diese also offenbar auch jene Abschrift. Doch lässt sie sich vielleicht noch genauer datiren. Die Göttinger Universitätsbibliothek erwarb[37] seiner Zeit den Codex aus dem Nachlass des Hamburger Professors Hermann Samuel Reimarus, des bekannten Verfassers der Wolfenbütteler Fragmente. Von Reimarus aber ist bekannt[38], dass er in den Jahren 1720 und 1721 Holland und England zu wissenschaftlichen Zwecken bereiste. Die Vermuthung liegt daher nahe, dass er selbst das Oxforder Original abschrieb. Die Entstehung der Göttingischen Copie würde dann etwa auf 1721 anzusetzen sein.


II.

Aehnlich wie ein halbes Jahrtausend vor ihm Fredegar[39], so hat es auch der Pöhlder Chronist für gut befunden, zwar nicht für die ganze Vorrede zu seiner Chronik aber doch für einen [61] beträchtlichen Theil derselben Anleihen bei älteren Autoren zu machen. Und zwar waren seine Quellen in erster Linie die Chronik des Idatius, in zweiter diejenige des Hieronymus. Eine Gegenüberstellung der betreffenden Partien mag das Verhältniss klar machen:

Chr. Palid.
     
Idacius[40].
Eusebius Cesariensis episcopus, qui ecclesiasticam conscribit historiam, librum cronicorum, hoc est de temporibus, confecit, et a Nino, qui primus regnavit in Assiriis et a patriarcha Abraham, a quo Hebrei sumsere principium, reliquorum regnorum et regum contemporales annos usque in vicesimum inperii Constantini augusti annum Greci sermonis concludit historia. Post hunc successor perfectus universis factorum dictorumque monimentis presbiter Jeronimus, cognomento Eusebius, examinans et collaudans opus ipsius de Greco in Latinum transferens, a vicesimo anno supradicti regis usque ad quartum decimum Valenti annum texuit historiam, – – – Eusebius Cesariensis episcopus, qui ecclesiasticas sui numeri scripsit historias, ab initio Nini regnantis Assyriis et sancti Abrahae patriarchae Hebraeis et reliquorum contemporales his annos regum in vicesimum Constantini augusti quo imperabat annum Graeci sermonis Chronographiae concludit historia.
Post hunc successor syngrapheus perfectus universis factorum dictorumque monimentis Hieronymus presbyter, idem Eusebius cognomento, de Graeco in Latinum scripturae huius interpres a vicesimo anno supradicti imperatoris in quartum decimum Valentis augusti annum subditam texit historiam.
       
Hieronymus[41].
nonnulla adiciens, que intermissa videbantur in Romana maxime historia, quam Eusebius non tam ignorasse ut eruditus, sed ut Grece scribens parum suis necessariam perstrinxisse videtur. – – nonnulla, quae mihi intermissa videbantur, adieci in Romana maxime historia, quam Eusebius, huius conditor libri, non tam ignorasse ut eruditus, quam ut Graece scribens parum suis necessariam perstrinxisse videbatur.
       
Idatius.
Deinde Idacius Flaviensis episcopus a Graciano et Theodosio, qui post Valentinianum inperarunt, cursum annorum rerumque gestarum partim ex studio scriptorum partim ex certo aliquorum – – partim ex studio scriptorum, partim ex certo aliquorum relatu

[62]

relatu, partim ex propria cognitione que subsecuntur adiecit usque ad decimum Leonis inperatoris annum.       partim ex cognitione, quam iam lacrymabile propriae vitae tempus ostendit, quae subsequuntur adiecimus.

Die Uebereinstimmung ist schlagend. Der Verfasser schreibt seine beiden Vorlagen nahezu wörtlich ab; das Wenige, was er an ihnen geändert hat, ist ganz unwesentlicher Natur. Die Griechischen Wörter chronographiae und syngrapheus liess er weg, vermuthlich weil ihm ihre Bedeutung nicht ganz klar war. Der Zusatz „librum cronicorum hoc est de temporibus“ stammt vielleicht aus dem Prolog zur Kirchengeschichte des Eusebius, welche ihm in Rufin’s Uebersetzung vorlag[42]. Eigenthümlich sind ihm nur die Stelle, welche sich auf die Bearbeitung der Chronik des Eusebius durch Hieronymus bezieht (examinans et collaudans opus ipsius), dann die Notiz über den Umfang der Fortsetzung des Hieronymus durch Idatius, endlich die vier Worte „cursum annorum rerumque gestarum“, welche offenbar die nur im Munde des Idatius verständlichen, aus Versehen aber stehen gebliebenen und in Zukunft zu tilgenden beiden Worte quae subsequuntur ersetzen sollen.

Den übrigen Theil des Prologes, also auch die Notizen über Theodorus und die ecclesiastici viri, wird man dagegen für original halten müssen. Zwar finden sich ähnliche Gedanken, wie sie der Verfasser hier entwickelt, auch am Schluss der Abhandlung Ekkehard’s[43] über die Successionsordnung der ersten Römischen Bischöfe und der Bischöfe zu Decius’, Valerian’s und Gallien’s Zeiten ausgesprochen, doch lässt sich bei dem Mangel schlagender formaler Uebereinstimmungen nicht mit Sicherheit behaupten, dass Ekkehard’s Chronik schon hier des Verfassers Quelle war.



Anmerkungen

  1. Mon. Germ. SS. 16, 51.
  2. Die Stelle ist in der Ausg. nicht abgedruckt; sie steht im Oxforder Cod. Laud. 633 fol. 37b.
  3. Mon. Germ. SS. 16, 52, wo irrthümlich 377 und als Quelle Sigebert angegeben ist; Sigebert hatte zu einer Bemerkung wie der obigen gar keinen Anlass, da er ja seine Chronik erst mit dem J. 381 begann.
  4. a. a. O. 16, 54, wo die unmittelbar folgende Jahreszahl 487 in 469 zu ändern ist.
  5. a. a. O. 16, 49–50.
  6. Gesch. der Deutschen Kaiserzeit Bd. 1. 2. Aufl. S. 789; vgl. 4. Aufl. S. 794.
  7. Geschichtschreiber der Deutschen Vorzeit. 12. Jahrh. Bd. 11 Einl. S. 8 u. 9. – Vgl. auch W. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen. 5. Aufl. 2, 398.
  8. Vgl. Neues Archiv 4, 28–30.
  9. Vgl. darüber weiter unten.
  10. Darauf hat schon Waitz (a. a. O. 4, 28) aufmerksam gemacht.
  11. Vgl. über ihn Gass in Herzog’s Real-Encyklopädie 15, 395. Seine nicht mehr vorhandene Chronik reichte bis zur Regierung Justin’s d. Aelteren.
  12. z. B. von Regino; vgl. F. Kurze’s Ausgabe von dessen Chronik (Hannover 1890) p. 18.
  13. Vgl. die Einleitung zur Ausgabe in den Mon. Germ. SS. 16, 48 u. 49.
  14. Vgl. Pertz a. a. O. und die von Pertz citirten Catalogi librorum mss. Angliae et Hiberniae (Oxoniae 1697) I, 1 pag. 271. – Uebersehen hat Pertz, dass in diesen Catalogi I, 1 pag. 68 unsere Chronik als Chronologia vetus ante annos trecentos conscripta unter den der Bodleiana (!) gehörigen Mss. aufgezählt wird.
  15. Mon. Germ. SS. 16, 48–98.
  16. Pars II fasc. 1 (Oxford 1858) Col. 457.
  17. Vgl. Neues Archiv 4, 12.
  18. Neues Archiv 4, 28–30.
  19. Nicht 110, wie Langbain, Coxe und Pertz angeben. L. und C. dürften einige weiter unten zu erwähnende Eigenthümlichkeiten der Foliirung übersehen haben; Pertz folgt Langbain.
  20. In die Bodleiana ist die Handschrift wahrscheinlich 1639 gekommen. Damals schenkte ihr Laud 57 Codices, von denen er mehrere vom Grafen Arundel erhalten hatte. Er bemerkte darüber brieflich: Ex his volumina non pauca, sed illa Latina, mihi dono dedit vir multis nominibus honorandus comes Arundelius; quae una secum reduxit e Germania; ubi et ego multa redemi blattis tineisque mancipata. Vgl. Catalogi librorum manuscriptorum Angliae et Hiberniae p. 28.
  21. Es ist auffallend, dass Waitz von dem Vorhandensein dieser Rasur in seinem oben erwähnten Bericht schweigt. Dass die fehlende Hälfte der Zeile bei Anwendung von Reagentien wieder zum Vorschein kommt, halte ich für möglich.
  22. Fol. 94b ist unbeschrieben.
  23. a. a. O. 4, 28.
  24. Vgl. auch Waitz a. a. O. 4, 29, zu dessen Angaben ich berichtigend bemerke, dass die Glosse zu Pannoniorum: id est Ungarorum, und diejenige zu auceps in beiden Fällen vugelere lautet.
  25. Der Satz steht auch in der Ausgabe unter 1155, fehlt also nicht, wie Waitz a. a. O. 4, 29 behauptet.
  26. Vgl. Waitz a. a. O.
  27. Die auch von Waitz (a. a. O. 4, 29) erwähnte Notiz auf dem unteren Rande von fol. 94a „anno LXXXIII ventus“ dürfte noch vom Verfasser der Chronik herrühren.
  28. Mon. Germ. SS. 10, 575–82.
  29. Vgl. Waitz a. a. O. 4, 29.
  30. Nach Waitz (a. a. O. 4, 28) soll diese Notiz schon im 13. Jahrhundert gemacht sein. – Zum Jahre 1390 ist sicher Hartmannus de Sulingen zu lesen. Er ist urkundlich nachweisbar.
  31. Der Schluss dieses Stückes steht auf einem zwischen fol. 97 und 98 eingehefteten Pergamentzettel.
  32. Forschungen zur Deutschen Geschichte 19, 373–396. Vgl. auch Holder-Egger im Neuen Archiv 15, 153–154 und Wattenbach, Geschichtsquellen 5. Aufl. 2, 203.
  33. Eine kurze Einleitung von der Hand des fünften Fortsetzers steht auf dem unteren Rande von fol. 107a.
  34. Vgl. Gerss a. a. O. S. 394 Zeile 12 von oben.
  35. Anleitung zur Latein. Paläographie. 4. Aufl. Leipzig 1886. S. 92.
  36. Forschungen zur Deutschen Geschichte 15, 244 Anm. 3.
  37. Vgl. Pertz in Mon. Germ. SS. 16, 49 Anm. 5.
  38. Allg. Deutsche Biogr. 27, 702.
  39. Vgl. Br. Krusch im Neuen Archiv 7, 479.
  40. Ausgabe von Scaliger (Thesaurus temporum p. 19).
  41. Eusebi chronicorum libri duo, ed. A. Schöne. Vol. II. Berlin 1866. p. 3.
  42. Ecclesiasticae historiae Eusebii Pamphili libri novem Ruffino Aquileiensi interprete; ed. P. Th. Cacciari. Romae 1740. Pars I pag. 7: Quamvis iam de his ipsis nonnulla etiam in Chronicis, id est in eo opere, quod de temporum ratione conscripsimus, breviter succincteque perstrinxerim, plenius tamen in praesenti opere singulorum narrationem aperire tentabimus.
  43. Mon. Germ. SS. 6, 99–100.