Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Witting, Johann
Band: 57 (1889), ab Seite: 160. (Quelle)
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Wittig, Karl (juridischer Schriftsteller, geb. in Oesterreich im letzten Viertel des achtzehnten Jahrhunderts, Todesjahr unbekannt). Er machte die Schulen in Galizien durch und widmete sich dann an der Lemberger Universität den politisch-rechtswissenschaftlichen Studien. Nach deren Vollendung trat er in [161] der judiciellen Sphäre in den k. k. österreichischen Staatsdienst und bekleidete, nachdem er in Niederösterreich verschiedene Posten versehen hatte, zuletzt die Stelle eines Präsidenten des Stadt- und Landgerichts zu Czernowitz in der Bukowina. 1841 war er noch am Leben. Er ist durch folgende Schriften, welche die bürgerlichen Rechtsverhältnisse in Galizien erörtern, bekannt geworden: „Opusculum de pertractanda hereditate in Galicia. In usum judicum, advocatorum camerariorum et reliquorum officialium judicialium“ (Leopoli 1807, 8°.); – „Commentarius in jurisdictionis normam die 9. Aprili 1784 in regnis Galiciae et Lodomeriae publicatam“ (ib. 1810, Schnayder, 8°.), die zweite vermehrte und verbesserte Auflage erschien unter dem neuen Titel „De jurisdictione civili in Galicia“ (ib. 1825, 8°.), während das Supplement zur ersten Auflage in Anton Rosbierski’s 2. Bande (1811) der „Annales Jurisprudentiae pro regnis Galiciae et Lodomeriae“ enthalten ist; – „Tractatus de Galiciensi tabula provinciali, libris civicis et fundalibus“ (Viennae 1819, 8°.); – „Enchiridion Codicis judiciarii Galiciensis“, 4 Bände (Lemberg und Wien 1819 und 1820, 2. verm. und verb. Aufl. ebd. 1831, 8°.); – „Supplementum Enchiridii Codicis judiciarii Galiciensis“ (Viennae 1829, Gerold, 8°.); – „Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für die deutschen Länder der österreichischen Monarchie, mit den beiden vorhergehenden, nämlich dem Josephinischen und dem im Galizien gegebenen, Gesetzbüchern und den für diese Provinz erflossenen Normalien verglichen“. 1. Bd. (Wien 1829, gr. 8.), nur dieser eine erschienen; – „Von der Verlassenschaftsabhandlung für Justizbeamte, Advocaten, herrschaftliche Wirthschaftsbeamte, Rechtsbeflissenene und selbst Privatparteien“ (Tarnów und Stanislawów, 1835, Millikowski, 8°.); eine zweite umgearbeitete und vermehrte Auflage hat Dr. M. von Stubenrauch (ebd. 1841) herausgegeben. Sonst noch veröffentlichte Wittig in der Wagner’schen „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ die Abhandlung: „Ueber das Verfahren bei eingeklagten Besitzstörungen und die hierüber im Sinne des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zu ertheilenden Provisorien“ [1831, Bd. I, S. 1].

Encyklopedyja powszechna, d. i. Allgemeine Real-Encyklopädie (Warschau, Orgelbrand, gr. 8°.) Bd. XXVII, S. 322.