BLKÖ:Widmann, Johann Wenzel Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 55 (1887), ab Seite: 248. (Quelle)
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Widmann, Johann Wenzel Freiherr von (Staatsmann, Ort und Jahr seiner Geburt wie seines Todes unbekannt). Er gehört der mährischen Familie der Widmann an, über welche die Quellen auf S. 246 Näheres berichten, und ist ein Sohn des Johann Anton Ritter von Widmann (geb. 1673), des eigentlichen Gründers des Ansehens dieser Familie, aus dessen Ehe mit Lucia Maria Gögger von Löwenegg. Da er 1740 bereits kaiserlicher Rath und Assessor bei dem k. mährischen Tribunale war, so dürfte seine Geburt in das erste Jahrzehnt des achtzehnten Jahrhunderts fallen. Im Kriege gegen Preußen 1741/42 wurde er General-Landeskriegscommissär, bei Errichtung der Landmiliz 1744 Mitglied des Generalcommissariates, bei der neuen Organisirung der Verwaltung durch Trennung der Justiz von der politischen 1748 Assessor bei der k. k. mährischen Deputation für Contributions-, Cameral- und Militärangelegenheiten, dann k. k, und k. böhmischer und ungarischer bevollmächtigter Minister im fränkischen Kreise, 1750 zugleich am kurbayerischen Hofe. Aus dieser Stellung trat er 1763. Am 9. August 1766 ernannte ihn die Kaiserin Maria Theresia zum königlichen Oberstlandrichter in Mähren, was er bis 1772 blieb. Wahrscheinlich ist dies sein Todesjahr. Dr. Eduard Vehse in der unten genannten Quelle berichtet, daß im Jahre 1754, als der preußische Kanzler Fürst in Wien war, Widmann als österreichischer Gesandter in München fungirte und Ersterer sich über ihn folgendermaßen aussprach: „Er ist nichts weniger als guter Abkunft, wird aber sehr in Wien ausgezeichnet. Ein aufgeweckter, lebhafter und geschickter Mann. Bei seiner letzten Anwesenheit in Wien hat er seine Maßregeln so klug zu nehmen gewußt, daß ihm die Kaiserin eine Zulage von 3000 fl. zugestand.“ Was Fürst unter den Worten: „er ist von nichts weniger als guter Abkunft“ versteht, ist uns nicht ganz verständlich, da Widmann’s Vater Johann Anton nicht nur Freiherr war, sondern auch Hofrath bei der k. böhmischen Hofkanzlei. Bei Fürst scheint der Mensch [249] nicht einmal beim Baron anzufangen. Aretin in seinen „Beiträgen vornehmlich aus den Schätzen der Münchener National- und Hofbibliothek“ theilt im 6. Bande Widmann’s Depeschen aus München aus den Jahren 1750 bis 1753 mit, welche die so wenig bekannte bayrische Hofgeschichte einigermaßen illustriren. Freiherr von Widmann scheint unvermält geblieben zu sein, wenigstens berichtet d’Elvert in seinem genealogischen Artikel über die Familie nichts von einer Gemalin desselben. Im Jahre 1746 dotirte Widmann einen Caplan für Winau und Platsch; diese letztere im Znaimer Kreise gelegene Herrschaft hatte er 1710 um 74.000 fl. rhein. gekauft und 1753 um 60.000 fl. rhein. seinem Bruder Joseph überlassen.

Vehse (Eduard Dr.). Oesterreichischer Hof und Adel (Hamburg, Hoffmann und Campe, kl. 8°.) Bd. VIII, S. 95. – Notizenblatt der historisch-statistischen Section der k. k. mährisch-schlesischen Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Natur- und Landeskunde. Redigirt von Christian Ritter d’Elvert (Brünn. 4°.) Jahrg. 1877, Nr. 3, S. 30: „Die Grafen. Freiherren und Ritter von Widmann“.