BLKÖ:Weber von Ebenhof, Philipp Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Weber, Paul
Band: 53 (1886), ab Seite: 214. (Quelle)
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34. Weber von Ebenhof, Philipp Freiherr (Staatsbeamter, geb. zu Čerhenitz im Chrudimer Kreise Böhmens am 30. April 1818). Ein Sohn des Oberamtmanns Weber zu Čerhenitz, trieb er zuerst seine Studien im Piaristen-Collegium zu Prag und hörte dann Philosophie und Rechtswissenschaft an der Universität daselbst. 1838 trat er als Conceptspracticant bei dem k. k. Landesgubernium [215] in Prag ein. Bei dieser Behörde ward er 1845 dem Präsidial-Bureau des Landeschefs Erzherzogs Stephan zugetheilt, und als derselbe, zum Palatin von Ungarn gewählt, eine Zeit lang seinen Posten in Prag von Pesth aus noch verwaltete, arbeitete auch Weber daselbst in Präsidialangelegenheiten des böhmischen Guberniums. 1849 wurde er zum Bezirkshauptmann in Hohenmauth und ein Jahr später zum provisorischen Vice-Stadthauptmann in Prag ernannt. Nach Auflassung der letzteren Stelle erhielt er den Titel eines Polizeirathes erster Classe und verblieb bis 1858 bei der Prager Polizeidirection. Von 1858–1859 war er als Statthaltereirath bei der böhmischen Statthalterei thätig. Nach 21jähriger Dienstzeit, die er ununterbrochen in Böhmen zugebracht, wurde er am 14. December 1859 von dem damaligen Polizeiminister Freiherrn von Thierry [Bd. XLIV, S. 228] als Nachfolger des Hofrathes Czapka von Winstätten [Bd. III, S. 83] zum Hofrath und Polizeidirector in Wien berufen. Aber nur kurze Zeit verblieb er auf diesem Posten, denn schon im folgenden Jahre trat er als Ministerialrath ins Polizeiministerium über. Im Jahre 1864 beförderte ihn der Minister Mecsery [Bd. XVII, S. 236], welcher den tüchtigen und gewandten Beamten von Prag her kannte, zum Sectionschef im genannten Ministerium. Als dann im Juli 1867 Richard Graf Belcredi [Bd. XIV, S. 397] das Staatsministerium übernahm, wurde Weber zum Vicepräsidenten der niederösterreichischen Statthalterei und nach des Grafen Chorinsky Rücktritt am 15. März 1870, zum Statthalter von Niederösterreich ernannt. Bald darauf erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten der Wiener Finanz-Landesdirection, im Juli 1872 an Stelle des Grafen Thun, der nach Salzburg übersetzt wurde, zum Statthalter in Mähren und im Juni 1874 als Nachfolger des Freiherrn von Koller zum Statthalter in Böhmen. Nach mehrjähriger Thätigkeit auf letzterer Stelle kam er in gleicher Eigenschaft nach Linz in Oberösterreich, welchen Posten er zur Stunde noch einnimmt. In Würdigung seiner vielseitigen im Staatsdienste erworbenen Verdienste erhielt er 1869 den Orden der eisernen Krone zweiter Classe, 1872 die geheime Rathswürde, im October 1874 das Großkreuz des Franz Joseph-Ordens. Ueber die einzelnen Adelswürden, welche die Familie Weber erlangte, sowie über den Familienstand des Geschlechtes, und zwar beider, der von Philipp gestifteten älteren und der von seinem Bruder Ernst gestifteten jüngeren freiherrlichen Linie, vergleiche die unten mitgetheilte Genealogie.

Presse (Wiener polit. Blatt) 1870, Nr. 75, im Localanzeiger. – Neue Illustrirte Zeitung (Wien, [[BLKÖ:Zamarski, Ludwig Johann Karl|Zamarski], kl. Fol.) 1874, Nr. 20. – Neues Fremden-Blatt (Wien, gr. 4°.) 5. Juli 1872, Nr. 182: „Aus Mähren“. – Neue Freie Presse, 20. Juni 1874, Nr. 3526: „Der neuernannte Statthalter“.
Porträt. Unterschrift: „Freiherr von Weber, der neue Statthalter von Böhmen. Holzschnitt nach einer Zeichnung von W(eiß) F. in der „Neuen Illustrirten Zeitung“ 1874, Nr. 26.