BLKÖ:Vranyczány-Dobrinović, Ambros Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Vranyczány, die Familie Genealogie | ||
Band: 51 (1885), ab Seite: 312. (Quelle) | |||
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Georg, Nicolaus und Johann, über welche in der Genealogie Näheres berichtet wird. Wie schon einmal im denkwürdigen Jahre 1809 durch Georg [siehe diesen S. 315], so trat wieder in der nicht minder denkwürdigen Bewegung 1848 der Name der Familie Vranyczány durch Ambros in den Vordergrund, denn 1848 wurde Letzterer in Folge seines persönlichen Ansehens und Reichthums zur Creirung, Organisirung und Leitung der selbständigen Finanzangelegenheiten Croatiens berufen, welche bis zu jener Zeit zum Ressort der königlich ungarischen Hofkammer gehörten. Und als die Bewegung in Ungarn den entschieden revolutionären Charakter annahm und Ban Jelačić mit den Croaten, die treu zu ihrem Könige und Kaiser hielten, gegen die Magyaren ins Feld zog, da war es Ambros Vranyczány, welcher seinen ganzen Einfluß in Croatien aufbot, um den offenen und heimlichen Bestrebungen der revolutionären Partei entgegenzuarbeiten, und durch ansehnliche Geldopfer die Sache der Patrioten unterstützte. Dabei brachte er mehr als einmal sein Leben in Gefahr und setzte bei den gewaltsamen Maßregeln, vor welchen die Rebellen, wie es so viele Beispiele darthun, nicht zurückscheuten, [313] sein und der Seinigen Vermögen aufs Spiel. Er wurde wegen seiner antimagyarischen Thätigkeit in Croatien von Kossuth auf die Liste der zum Tode Verurtheilten gesetzt. Als es nach niedergeworfener Revolution galt, das Vertrauen zum angestammten Fürsten zu kräftigen, da war es wieder Ambros Vranyczány, der seine Hand bot, um an dem neuen Aufbau mitzuwirken, und unter den Männern, welche für Recht und Gesetz mitschaffen halfen, stand er in vorderster Reihe. Als mit kaiserlichem Patent vom 5. März 1860 eine Verstärkung des mit kaiserlichem Patent vom 13. April 1851 eingesetzten Reichsrathes angeordnet wurde, befand sich unter den zeitlichen Mitgliedern dieser verstärkten Körperschaft für die Königreiche Croatien und Slavonien auch Ambros Vranyczany. In der Sitzung vom 25. September 1860 sprach nun Vranyczány gelegentlich der Abstimmung über den Majoritätsantrag [vergleiche zum Verständniß die Biographie des Bürgermeisters von Troppau Franz Hein im VIII. Bande, S. 215] für denselben. Er betonte dabei insbesondere, daß Croatien und Slavonien auf der alten bewährten Rechtsbasis in ihrem staatlichen Leben beharren. Wie das historische Recht dieser Königreiche aus Anlaß des angestrebten Neubaues Oesterreichs mit den etwa neuen Correlationen für die gesammte ungarische Krone in Einklang zu bringen, darüber sei die Meinung des einzuberufenden croatischen Landtages zu gewärtigen. Dabei hoffe er, daß die Militärgränze, mit Wahrung jedoch ihres militärischen Charakters, bei dem nächsten croatischen Landtage ebenso mitwirken und vertreten sein werde, wie es bei dem letzten croatischen Landtage im Jahre 1848 bereits der Fall war. Schließlich müsse er bemerken, daß einer der sehnlichsten Wünsche Croatiens darin bestehe, daß Dalmatien, welches nach der pragmatischen Sanction einen integrirenden Theil Croatiens bildet, mit demselben wieder vereinigt werde, in jener Art und Weise, wie sie das allerhöchste Patent vom 7. April 1850 sanctionirte. In dieser Rede, wie in seinem ganzen Gebaren im Vor- wie im Nachmärz betont Vranyczány mit aller Entschiedenheit das conservative Princip, welches er auch immer, sofern sich ihm dazu Gelegenheit darbietet, zur Geltung zu bringen bemüht ist. Wie er einerseits nach politischer Seite mit unentwegbarer Treue zum angestammten Regentenhause hielt und in seinen Bestrebungen nach dieser Richtung von seinen obengenannten Brüdern unterstützt wurde, ebenso wirkte er andererseits im Vereine mit ihnen nach humanitärer Seite, förderte durch ansehnliche Summen Wohlthätigkeitsanstalten und gemeinnützige Unternehmungen und trug in erfolgreicher Weise bei zur Linderung des Nothstandes, als dieser zur Cholerazeit in Croatien und dem benachbarten Dalmatien in erschreckender Weise sich kundgab. Auch sonst unterstützte er öffentliche Institute, insbesondere die südslavische Akademie, durch bedeutende Summen und war immer werkthätig zur Hand, wo und wann es gilt, die geistigen und materiellen Interessen Croatiens und Slavoniens zu fördern. Seine Majestät würdigte wiederholt diese vielseitigen Verdienste Vranyczány’s; derselbe wurde zum Statthaltereirathe ad honores in Agram ernannt, 1858 mit dem Orden der eisernen Krone dritter Classe, 1868 mit jenem zweiter Classe ausgezeichnet und demzufolge in den Freiherrnstand erhoben. Am 30. Jänner [314] 1837 vermälte er sich mit Therese, Tochter des Georg von Modrušan, Besitzers der adeligen Güter Jurovo und Jankovo, und dieser Ehe entstammt die einzige Tochter Clotilde, vermält am 16. April 1856 mit Giovanni Conte Buratti, Besitzer des Gutes Botincz in Croatien und Statthaltereirath a. D.
Vranyczány-Dobrinović, Ambros Freiherr von (k. k. Statthaltereirath, geb. in Dalmatien am 13. October 1801, gest. 12. Juli 1870). Ein Sohn des Simon Vranyczány aus dessen Ehe mit Rachilla geborenen Vranizan und Bruder des Matthäus,- Verhandlungen des österreichischen verstärkten Reichsrathes. Nach den stenographischen Berichten (Wien 1860, Friedrich Manz, kl. 8°.) Bd. II, S. 220 und 393.