Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 43 (1881), ab Seite: 112. (Quelle)
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Tartler, Johann (königlich siebenbürgischer Gubernialrath und Comes der siebenbürgischen Nation, geb. zu Kronstadt 15. December 1753, gest. ebenda 26. März 1825). Der älteste Sohn des Brenndorfer Pfarrers Johann Tartler. Nachdem er in Kronstadt die Vorbereitungsstudien beendet hatte, sollte er dem Wunsche des Vaters gemäß in Jena Theologie studiren und begab sich auch 1773 dahin. Bald jedoch verließ er diese Universität wieder, um in Göttingen, später in Wien unter Sonnenfels politische und juridische Vorlesungen zu hören. Nach Kronstadt zurückgekehrt, wurde er 1775 als Secretär im Magistratsamte daselbst angestellt, 1784 aber zum Vicenotar befördert. Auf beiden Posten that er sich durch Geschicklichkeit und Umsicht in der Geschäftsführung hervor. Bei der Umwandlung der Landesverfassung Anfangs 1786 begab er sich nach Wien, wo seine Ernennung zum Protokollisten der neu eingerichteten königlichen Tafel erfolgte. 1787 zum Secretär der königlichen Gerichtstafel (Appellationsgericht) in Hermannstadt befördert, bekleidete er diese Stelle bis 1790, in welchem Jahre – nach Kaiser Josephs Tode – die königliche Tafel erlosch. Nun ohne Amt, wohnte er den Communitätssitzungen von Kronstadt, dann als dritter Deputirter dieser Stadt den siebenbürgischen Landtagsverhandlungen bei und wurde auch Mitglied einer ständischen Deputation, welche bei Hof die Bestätigung der Landtagsartikel erwirken sollte. Ehe aber diese Deputation Erlaubniß erhielt, nach Wien zu kommen, ging er in eigenen Interessen dahin, und zwar zunächst, um daselbst eine Anstellung zu finden. Das Ableben des Kaisers Leopold veränderte mit einem Male die politische Sachlage, Tartler aber blieb im Auftrage des Landtages in Wien, um die Interessen der Nation zu vertreten, was er wohl mit besten Kräften, doch nur mit geringem Erfolge that. Indessen wandte sein eigenes Geschick sich zum Besseren, indem er im Jahre 1794 mit dem Titel eines Gubernialsecretärs bei der siebenbürgischen Hofkanzlei angestellt wurde. 1795 als wirklicher Secretär an das königliche Gubernium in Siebenbürgen versetzt, erwarb er sich bald das volle Vertrauen seines Chefs, des Grafen Bánffy [Bd. I, S. 143]. 1811 erwählten ihn die siebenbürgischen Stände, 1812 ernannte ihn Kaiser Franz zum Gubernialrath. In dieser Stellung wirkte er, als 1813 in Kronstadt die Pesth ausbrach, mit musterhafter Umsicht, und namentlich seinem ebenso zweckmäßigen als energischen Gebaren ist es zu danken, daß die Seuche nach wenigen Monaten schon erstickt und am 10. April 1814 die Sperre von Kronstadt aufgehoben wurde. In Anerkennung seiner Thätigkeit nach dieser Richtung erhielt er den Leopold-Orden. Als man in Wien dem Verlangen der Nationsuniversität, ihren Comes selbst zu wählen, nicht willfahren zu können [113] glaubte, wurde Tartler, damit die Verstimmung hierüber doch einigermaßen sich beschwichtige, mit kaiserlichem Handschreiben vom 8. März 1816 zum Comes der sächsischen Nation ernannt. Als solcher wirkte er unermüdlich zum Besten des Landes. Zum großen Theil auf sein Betreiben erfolgte die Errichtung einer ordentlichen Registratur des alten Nationalarchivs, Ankauf und Herrichtung des Waydai’schen Hauses in Hermannstadt zu einem Nationalhause, in welchem der jeweilige Comes nebst den National-Cassen und Kanzleien untergebracht wurde; von ihm ergingen die Instructionen und andere Anordnungen für die evangelischen Consistorien; er verfügte die Sammlung der Sprüche der Productionalgerichte aus der älteren bis auf die neueste Zeit für das Nationalarchiv, zur Combination bei Vertheidigung von Processen des königlichen Fiscus wider die sächsische Nation. Im Rufe eines der ersten Juristen Siebenbürgens, erfreute er sich, wie bei seinen eigenen Landsleuten, so auch bei der ungarischen und Szekler Nation hoher Achtung. Als die Productionalsachen für die sächsische Nation eine ungünstige Wendung nahmen, wurde Tartler, auf welchen die Nation alle Hoffnung setzte, in dem Momente, da er zur Reise nach Wien sich anschickte, um die Beschwerden der siebenbürgischen Nation zu den Stufen des Thrones niederzulegen, von einer Krankheit befallen, welcher er nur zu schnell im Alter von 72 Jahren erlag. Von seinen Staatsschriften und sonstigen Arbeiten sind im Druck erschienen: „Allerunterthänigste Vorstellung der sächsischen Nation in Siebenbürgen an des Kaisers Leopold II. Majestät über verschiedene Gegenstände des im Jahre 1791 abgehaltenen Landtages. Eingereicht im December 1791“, ist abgedruckt in Schlözer’s „Kritischer Sammlung zur Geschichte der Deutschen in Siebenbürgen (Göttingen 17953), S. 133–162; – „Das Recht der Eigenthums der sächsischen Nation in Siebenbürgen auf den ihr vor mehr als 600 Jahren von ungarischen Königen verliehenen Grund und Boden, insoweit selbiges unbeschadet der oberherrschaftlichen Rechte des Landesfürsten der Nation zusteht, aus diplomatischen Urkunden und Landes-Gesetzen erwiesen und denen auf dem Landtag in Klausenburg versammelten Landesständen vorgelegt...“ (Wien 1791, J. G. Mößle, 8°., VI u. 114 S. , mit Titelk.): über die Autorschaft, welche Tartler abgesprochen und Rosenfeld zugeschrieben wurde, vergleiche Trausch, „Schriftsteller-Lexikon“, Bd. III, S. 356; – „Reden, gehalten bei der feierlichen Installation des hochw. Herrn Johann Tartler... zum Comes der sächsischen Nation den 15. Juli 1816“ (Hermannstadt. bei Hochmeister 8°., 21 S.); – „Projectum, qua ratione possint ab una Agenda Augustae Aulae minui, ab altera vero parte activitas R. Gubernii Transylvanici augeri?“, im Jahre 1799 verfaßt, ist Handschrift geblieben, aber darüber eine königliche Entschließung ddo. 30. August 1816 erflossen. Tartler war ein Mann von seltener Begabung, ein pflichttreuer, einsichtsvoller Beamter, der mit seinem tüchtigen juridischen Wissen staatsmännische Klugheit und ein unverrückbares Rechtsbewußtsein verband. Er war seit 30. Mai 1796 mit Elisabeth geborenen Drauth, verwitweten M. Lange, vermält, welche ihm ein ansehnliches Vermögen mitbrachte; aus dieser Ehe stammt eine Tochter, die früh verschied. Seine Gattin starb am 16. April 1818.

Trausch (Joseph), Schriftsteller-Lexikon oder biographisch-literarische Denkblätter der Siebenbürger [114] Deutschen (Kronstadt 1871, Johann Gött und Sohn, gr. 8°.) Bd. III, S. 348 bis 357 – Friedenfels (Eugen von), Joseph Bedeus von Scharberg. Beiträge zur Zeitgeschichte Siebenbürgens im 19. Jahrhunderte (Wien 1876, Wilh. Braumüller, gr. 8°.) Bd. I, S. 25, 26, 27, 32, 33, 159, 220, 252 und 256.