BLKÖ:Rosenfeld, Johann Friedrich von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 27 (1874), ab Seite: 23. (Quelle)
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Rosenfeld, Johann Friedrich von (kön. siebenbürgischer Gubernialrath, geb. zu Hermannstadt 19. April 1739, gest. ebenda 4. September 1809). Ein Sohn des siebenbürgischen Provinzial-Bürgermeisters Johann von Rosenfeld und der Anna Maria geb. von Baußnern. Die erste Erziehung erhielt der Sohn im Elternhause, dann besuchte er das evangelische Gymnasium und die philosophischen Jahrgänge in Hermannstadt und begab sich zur Ausbildung in den Rechtswissenschaften auf die Universität Erlangen, wo er sich unter Anderen mit dem Philosophen Feder befreundete. Nach seiner Rückkehr in die Heimat wurde er Consular-Secretär in Hermannstadt, dann Vice-Notär, darauf Provinzial-Notär und Senator. Nach einigen Jahren wurde er zum Stuhlrichter, zuletzt zum Provinzial-Bürgermeister erwählt. Als Kaiser Joseph auch in Siebenbürgen seine Reformen durchführte, ernannte er R., den er persönlich kennen gelernt, im Jahre 1786 zum wirklichen Gubernialrathe, als aber nach Joseph’s Tode 1790 der Status quo ante hergestellt wurde, übernahm R. über Vorstellung der Hermannstädter die frühere Stelle eines Provinzial-Bürgermeisters, überdieß sicherte ihm Kaiser Leopold noch den früheren Titel und Rang im Landesgubernium zu. Bald darauf ordnete ihn die sächsische Nation dazu ab, um in Wien vor dem Throne die wichtigsten Angelegenheiten des Landes zu führen. Der plötzliche Tod des Kaisers Leopold II. wirkte aber nicht nur ungünstig auf die Angelegenheiten der sächsischen Nation in Siebenbürgen, sondern auch ihre Führer fielen in Ungnade, wurden ihrer Aemter verlustig und so auch Rosenfeld. Nach einiger Zeit wurden jedoch die Umstände aufgeklärt und R. wurde vollends rehabilitirt[WS 1] und durch Erstattung des entzogenen Gehaltes entschädigt. Aber nicht lange sollte R. sich seiner Wiedereinsetzung freuen. Im Jahre 1808 lähmte ihn ein Schlagfluß und im folgenden Jahre raffte ihn im Alter von 71 Jahren der Tod dahin. R. war außer seinem amtlichen Berufe im Schul- und Kirchenfache thätig und hat Einiges durch den Druck veröffentlicht, und zwar schrieb er eine Vorrede zu Felmer’s „Primae lineae M. Principatus Transilvaniae Historiam etc. illustrantes“ – hatte den wesentlichsten Antheil an den zwei Schriften: „Das Recht des Eigenthums der sächsischen Nation in Siebenbürgen auf den ihr verliehenen Grund und Boden“ (Wien 1791)[WS 2] und „Ueber das ausschliessende Bürgerrecht der Sachsen in Siebenbürgen“ (ebd. 1792); – im IV. Bde. der Siebenbürgischen Quartalschrift (S. 40–78) steht seine Abhandlung: „Ueber das Amt und die Würde eines Provinzial-Bürgermeisters in der Siebenbürg. Sächsischen Nation“, und in den Siebenbürgischen Provinzial-Blättern (Bd. II, S. 46 u. f.); „Ob in der Siebenbürg. Sächsischen Nation bei den Magistraten angestellte Beamte, im Falle sie zum Dienste unfähig werden, aus dem K. Aerarium oder irgend einer Landescasse einen Gnadengehalt zu beziehen haben? Oder ob sie überall gar keiner Pension fähig seien?“, und ebenda (S. 136 u. f.) eine „Abhandlung über Witwen- und Waisencassen“. Rosenfeld war ein großer Bücherfreund. Zeugniß für diese Liebe zur Literatur gibt das im Drucke erschienene „Verzeichniss der verkäuflichen Bücher, welche bei dem Gubernialrathe Joh. Friedrich von Rosenfeld in seinem Hermannstädter Hause u. s. w. um billigen Preis gegen baare Bezahlung zu finden sind“ (Hermannstadt [24] 1803, 36 S. 8°.). Aus seiner Ehe mit Elisabeth von Hannenheim überlebten ihn eine Tochter und ein Sohn Johann Michael. Ein Enkel von ihm ist Karl Ludwig von Rosenfeld [s. d. S. 27].

Siebenbürgische Provinzialblätter (Hermannstadt, v. Hochmeister, kl. 8°.) IV. Bd. (1813), S. 233: Nekrolog.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: rehabilirt.
  2. Vergleiche zur Autorschaft den Artikel Tartler, Johann.