BLKÖ:Szymonowicz, Ignaz Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Nächster>>>
Szymonowicz, Gregor
Band: 42 (1880), ab Seite: 291. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Ignaz Szymonowicz in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Szymonowicz, Ignaz Freiherr|42|291|}}

Szymonowicz, Ignaz Freiherr (Staatsmann, geb. zu Wassilow in der Bukowina im Jahre 1801, gest. zu Karlsbad in Böhmen am 3. Jänner 1871). Nachdem er das juridische Doctorat an der Hochschule zu Lemberg erlangt hatte, trat er 1827 daselbst bei der galizischen Kammer-Procuratur als Conceptspraktikant seine dienstliche Laufbahn an. Im Jahre 1830 wurde er Fiscaladjunct, 1838 Rath bei dem Lemberger Landrechte, 1849 Appellations-Rath des galizischen Appellationsgerichts, 1851 General-Advocat am Obersten Gerichts- und Cassationshofe in Wien unter gleichzeitiger Ernennung zum Hofrathe. Während der vorgenannten Functionen in seinem unmittelbaren Berufe amtirte er zu wiederholten Malen als Dekan der juridischen Facultät an der Lemberger Hochschule, wirkte als Regierungscommissär bei der Aufsichtscommission über den galizischen Creditverein und führte als Appellationsrath die Leitung der galizischen Kammerprocuratur. Als Hofrath erhielt er die Mission, die neue Gerichtsorganisation in der serbischen Wojwodschaft und im Temescher Banat durchzuführen. Die eigenthümlichen Verhältnisse in den genannten Ländern machten die Durchführung dieser Ordnung zu einer sehr schwierigen Aufgabe, welche er jedoch mit ebenso viel Tact als strenger Unparteilichkeit löste. Dafür wurde er denn auch im Jahre 1852 zum Präsidenten des neuerrichteten Serbisch-Banater Oberlandesgerichtes ernannt und bald darauf mit kaiserlichem Cabinetsschreiben ddo. 22. April 1854 mit dem Orden der eisernen Krone zweiter Classe ausgezeichnet. Bei der Auflassung genannter Behörde erfolgte 1863 seine Ernennung zum Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes in Wien und bei Errichtung des österreichischen Reichsgerichtes seine Berufung zum Präsidenten des letzteren. In Würdigung der in seinem wichtigen Wirkungskreise geleisteten trefflichen Dienste wurde er von Seiner Majestät dem Kaiser mit ah. Entschließung vom 20. September 1858 zum wirklichen geheimen Rathe ernannt und den Statuten des Ordens der eisernen Krone gemäß im December 1865 in den erbländischen Freiherrenstand erhoben. Seit längerer Zeit leidend, suchte er Hilfe in Karlsbad, fand aber statt dieser daselbst den Tod im Alter von 70 Jahren.

Freiherrenstands-Diplom ddo. 20. December 1865.
Wappen. Gevierteter Schild. 1 und 4: In dem von Blau und Gold längsgetheilten Felde ein pfahlartig aufgestellter dreiblätteriger Eichenzweig in gewechselten Tincturen. 2 und 3: In Roth ein silberner Löwe mit ausgeschlagener rother Zunge. Auf dem Schilde ruht die Freiherrenkrone mit drei Helmen. Aus der Krone des mittleren erschwingen sich drei Straußfedern, und zwar eine goldene zwischen zwei blauen. Aus jeder Krone der zwei Seitenhelme wächst ein einwärts gekehrter, rothbezungter silberner Löwe hervor. Helmdecken. Die des mittleren Helmes sind blau mit Gold; jene der beiden äußeren roth mit Silber. Schildhalter. Zwei gegengekehrte, rothbezungte goldene Löwen, auf einer unter dem Schilde sich verbreitenden goldenen Arabeske stehend. Devise. Auf rothem Bande in goldener Lapidarschrift: „In veritate victoria“.