BLKÖ:Szembek, Christoph Hilarius von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Szembek, Joseph
Band: 42 (1880), ab Seite: 53. (Quelle)
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Szembek, Christoph Hilarius von (Bischof von Plock, geb. zu Biala am 13., nach Einigen 23. Jänner 1722, nach Anderen 1723, gest. zu Krakau am 8., nach Anderen am 9. September 1797). Ein Sohn Anton Szembek’s, Castellans von Nakél, aus dessen Ehe mit Francisca geborenen Iwańska. Von seinem Vater, einem großen Freunde der Jesuiten, wurde er frühzeitig auf deren Schule zu Walcz gebracht, wo er sich alsbald für den geistlichen Stand entschied. Nachdem er daselbst, sowie später auf den Lehranstalten seines Ordens in Posen und Danzig durch großen [54] Fleiß sich hervorgethan hatte, trat er 1740 zu Warschau in das Seminar zum h. Kreuz der geistlichen Corporation der Missionäre, in welchem er durch 3 Jahre das theologische Studium fortsetzte. Noch vor Empfang der Priesterweihe erhielt er eine Domherrnstelle in Krakau, wurde aber von seinem Großoheim, dem damaligen Erzbischof von Gnesen, zur Beendigung der Studien nach Rom geschickt. Nach zwei Jahren, welche er theils in der ewigen Stadt, theils auf Reisen zubrachte, kehrte er nach Krakau zurück, wo er auf Vorschlag des Metropolitan-Capitels zum Canonicus von Gnesen berufen ward. Jetzt erst hielt er, am 25. März 1748, zu Lowicz die Primiz. Schon im nächsten Jahre wählte ihn das Krakauer Capitel zum Deputirten des Krontribunals, aber bei den Unruhen im Lande trat er dieses Amt erst nach wiederholter Wahl im Jahre 1754 unter Peter Sapieha, dem Wojwoden von Smolensk, an. Als König August III. ihn kennen lernte, ernannte ihn dieser zum Kanzler seiner beiden jüngeren Söhne Albrecht und Jakob. 1758 zum Erzdiakon der Collegiatkirche zu St. Johann in Warschau berufen, erhielt er bald darauf die Propstei an der Kathedrale zu Plock, womit der Titel eines Fürsten von Sielun verbunden war. In der königlosen Zeit nach dem Tode Augusts III. ward ihm vom Primas Lubieński eine verwickelte diplomatische Angelegenheit übertragen, für deren geschickte Erledigung er als Cantor an die Kathedrale kam, 1765 zum dritten Male als Deputirter des Krakauer Capitels zum Krontribunal entsendet, bekleidete er an demselben die Stelle des Präsidenten das Jahr 1766 hindurch. Als Clemens XIII. die Wahl Stanislaus Augusts bestätigt hatte, ernannte ihn dieser zum Coadjutor von Culm, der Papst selbst aber erhob ihn ein Jahr darauf zum Weihbischof von Uranopolis. Nach der ersten Theilung Polens, durch welche die Diöcese von Culm unter preußische Botmäßigkeit kam, verzichtete Szembek, der mit den politischen Zuständen jener Tage sich nicht befreunden konnte, im J. 1773 auf seine Kirchenwürde in Culm, wurde aber doch zwei Jahre später Coadjutor des Bisthums Plock. Er erfreute sich von Seite des Papstes besonderer Gunst, denn als Archetti, der päpstliche Nuntius am Warschauer Hofe, nach St. Petersburg ging, um dort die neue katholische Kirche einzuweihen, übertrug Se. Heiligkeit für die Zeit der Abwesenheit desselben die Nuntiaturgeschäfte an Szembek, ein Beweis des Vertrauens, wie er bis dahin noch keinem Polen zutheil geworden. Anderthalb Jahre, 1783 bis 1784, versah unser Kirchenfürst die Stelle des päpstlichen Botschafters in Polen. Als 1776 die Republik die Nothwendigkeit erkannte, eine Sammlung der Landesrechte zu veranstalten, und mit der Ausführung dieser Arbeit Andreas Zomoyski betraut wurde, erhielt derselbe zugleich mit dem Vicekanzler Litauens Chreptowicz den Domherrn Szembek zur Aushilfe beigegeben. Dieser arbeitete nun den ganzen Plan selbständig aus, vollendete eine Darstellung der Theorie und Anfänge aller Rechte, beantragte die nöthigen Aenderungen und führte sie auch aus, worauf sie gemeinschaftlich berathen und festgestellt wurden. Als dann im Jahre 1785 der Fürst Poniatowski den erzbischöflichen Stuhl von Gnesen bestieg, wurde Szembek dessen Nachfolger auf dem Bischofssitze zu Plock. Als [55] solcher auch Senator des Reiches, nahm er auf dem Reichstage 1786 zum ersten Mal seinen Senatorstuhl ein. Darauf zum Mitgliede des eben errichteten perennirenden Rathes berufen, arbeitete er zwei Jahre im Schatzamte. Während des bekannten vierjährigen Reichstages berieth er mit anderen Patrioten und Sachkundigen die Mittel zur Reorganisation des Landes, und 1790 wurde er zum Präsidenten der obersten Rechnungskammer und zum Verificator der Warschauer Militär-Casernschulden ernannt. 1792 erfolgte seine Wahl in die Delegation, welche das Statut des Landtages auszuarbeiten hatte. Als Bischof Krasicki [Bd. XIII, S. 133] die Bearbeitung eines polnischen Lexikons nach dem Muster des bekannten von Moreri in Angriff nahm, ersah er sich Szembek zur Beihilfe und betraute ihn mit der Durchsicht der Artikel. Dieser unterzog sich gewissenhaft der schwierigen Arbeit und corrigirte nicht nur zahlreiche Artikel, sondern arbeitete deren viele auch ganz um, oder erweiterte sie, wenn es nöthig war, und schrieb so manche selbstständig. Nach dem Sturze der Republik legte er seine Bischofswürde zu Plock nieder und zog sich nach Krakau zu seinem Verwandten Onuphrius Szembek zurück. Er starb zu Krakau im Alter von 75 Jahren und wurde in der Kathedrale daselbst beigesetzt. Szembek war ein erleuchteter, kenntnißreicher, eifriger und würdiger Kirchenfürst; die Plocker Diöcese verwaltete er musterhaft, er baute mehrere Kirchen in derselben, errichtete und dotirte viele Spitäler und hielt Zucht und Ordnung in der Geistlichkeit seines Sprengels aufrecht. Dem Krakauer Capitel verschrieb er einmal 1000 Goldgulden und 1793 demselben sowie der Kirche in Zembocin 18.000 polnische Gulden. Er war ein gewandter Kirchen- und Landtagsredner. Einzelne seiner Reden erschienen im Druck, jene, welche er auf dem sogenannten vierjährigen Reichstage hielt, sind in der Sammlung der Reden desselben abgedruckt. Seine bedeutendsten Arbeiten befinden sich in seinem Nachlasse handschriftlich im Familienarchiv aufbewahrt. Es sind darunter seine Nachricht über die sogenannten neapolitanischen Summen, das Ergebniß einer mühevollen im Auftrage des Primas Lubieński unternommenen, auf Grund im Kronarchive befindlicher Quellen ausgeführten Forschung, ferner ein übersichtlicher Plan einer Darstellung sämmtlicher Rechte des Königreichs Polen. Betrachtungen über die von Andreas Zamojski bewerkstelligte Sammlung der Rechte von Polen; – Ordination des Consistoriums von Plock u. m. dgl.

Bartoszewicz (Juljan), Znakomici mężowie polscy XVIII. wieku, d. i. Die denkwürdigeren Männer Polens des 18. Jahrhunderts (Petersburg 1853–1856, 8°.) Bd. III, S. 129 u. f. – Lętowski (Ludwik), Katalog biskupów, prałatów i kanoników krakowskich, d. i. Katalog der Bischöfe, Prälaten und Domherren Krakaus (Krakau 1853, Universitätsbuchdruckerei, 8°.) Bd. IV, S. 113.