BLKÖ:Stubenberg, Wülfing (IV.)

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 40 (1880), ab Seite: 138. (Quelle)
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40. Wülfing (IV.) lebte im dreizehnten Jahrhunderte (1210–1258). Ein Sohn Ulrichs (I.) und Gertrudens, deren Geschlechtsname nicht bekannt ist. Er wird als Theilnehmer an dem 1224 zu Freisach in Kärnthen zur Versöhnung zwischen dem Markgrafen von Istrien und Bernhard von Kärnthen abgehaltenen glänzenden Turniere genannt, auf welchem er mit dem stattlichen Gefolge von nicht weniger als 34 Vasallenrittern erschien. Ulrich von Liechtenstein feiert in seinem „Frauendienst“ in ehrenden Versen (80–83 und 212 bis 215) Wülfings ritterliches Wesen und edelmännische Tugenden. Aber nicht nur im Waffenspiele, auch im Ernste versuchte sich Wülfing, der wohl identisch mit Friedrich Wülfing (Muchar, Bd. II, S. 120) ist, welcher den Herzog Leopold auf dessen Zuge nach Spanien (1212) begleitete, dann 1228 den Kreuzzug Kaiser Friedrichs II.[WS 1] von Hohenstaufen mitmachte, sich nach glücklicher Rückkehr mit seiner Gemalin Gertrud 1230 an der Gründung des Dominicanerklosters zu Pettau betheiligend. Kumar und Hormayr in den unten benannten Schriften lassen Wülfing auch an der Reichsexecution Kaiser Friedrichs II. gegen Herzog Friedrich den Streitbaren theilnehmen, was andere Forscher bestreiten. Im Jahre 1244 nahm er den durch räuberisches Wesen berüchtigten Hartnit von Ort gefangen und verwickelte sich unmittelbar nach dem Tode des Herzogs Friedrich (1244) in eine Fehde mit dem Salzburger Erzbischofe Eberhard II., der von ihm die Herausgabe mehrerer Stiftsgüter verlangt hatte. Es wird berichtet, er sei im Verlaufe des Haders in Gefangenschaft gerathen, habe am 3. März 1247 in Gegenwart seines Herrn, des Herzogs von Kärnthen, versprochen, die unrechtmäßig an sich gebrachten salzburgischen Schlösser herauszugeben, und geschworen, rechtlos sein zu wollen, wenn er seine Gefangenschaft an dem Erzbischofe irgendwie rächen werde. Diese unter der Zeugenschaft des Bischofs von Lavant und mehrerer vornehmer Priester und Laien, so auch der Ulriche von Wildon und Liechtenstein, ausgestellte Urkunde ist mit einem Siegel behangen, welches Wülfing als einen Zeit- und Kampfgenossen des Sängers von Liechtenstein legitimirt. Das Siegel ist eine Nachahmung desjenigen, welches dieser Dichter führte, es hat im Felde eine fünfblättrige Rose, und die herzförmig dargestellten Blätter sind mit dem Stubenberg’schen Anker belegt. Dieser ganzen, doch immerhin bedeutenden Angelegenheit gedenkt Zauner in seiner „Chronik von Salzburg“ (Bd. I, S. 201–263) im Abschnitte über Eberhard II. mit keiner Sylbe, und dieser Bischof hatte überdies schon vor dem oben erwähnten Versprechen – am 2. December 1246 – das Zeitliche gesegnet. Zum letzten Male zog Wülfing gegen Philipp Herzog von Kärnthen, den kriegerischen Erzbischof von Salzburg, der während seiner neunjährigen Herrschaft mit Steiermark, den Grafen von Görz und dem Grafen Albert von Tirol Fehde führte und mit seinem kriegerischen Sinne endlich so widerwärtig ward, daß es im Jahre 1256 zu seiner förmlichen Absetzung kommt. [Kumar (J. A.), Geschichte der Burg und Familie Herberstein. In drei Theilen (Wien 1817, Gerold, 8°.) Theil I, S. 29. – Hormayr (Jos. Freiherr von), Beiträge zur Lösung der Preisfrage des Durchl. Erzherzogs [139] Johann über Innerösterreichs Geographie und Geschichte im Mittelalter u. s. w. (Wien 1819, Strauß) Bd. I, S. 158 und 159.] –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Friedrichs III.