BLKÖ:Sterka-Sulucz de Kerpenyes, Alexander

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Sterly, Andreas
Band: 38 (1879), ab Seite: 235. (Quelle)
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Sterka-Sulucz de Kerpenyes, Alexander (Erzbischof zu Karlsburg in Siebenbürgen, geb. zu Abrudbánya in Siebenbürgen am 15. Februar 1794, gest. um 1867). Die politisch-kirchlichen Verhältnisse, in Folge deren Sterka-Sulucz auf den erzbischöflichen Sitz erhoben worden, sind so bemerkenswerth, daß sie gleichsam zur Erläuterung und zur richtigen Auffassung seiner Lebensskizze derselben vorangeschickt werden müssen. Der romanische Clerus in Siebenbürgen und der Erzbischof von Alba Julia, oder wie es deutsch heißt, Karlsburg, waren im Jahre 1699 mit Beibehaltung des griechischen Ritus in den Schoß der römisch-katholischen Kirche zurückgekehrt und der damalige Erzbischof Athanasius I.[WS 1] war von Kaiser und Papst in allen seinen kirchlichen Würden bestätigt worden. Aber schon sein Nachfolger war nicht mehr Erzbischof von Karlsburg, sondern nur Bischof von Fogaras, wohin der Sitz des neuernannten Bischofs verlegt und wo dieser als solcher präconisirt wurde. Diese Veränderung aber hatte das Volk und den unirten Clerus in nicht geringem Maße erbittert. Die Folgen blieben auch nicht aus und zeigten sich für die Union alsbald sehr verderblich. Denn der größte Theil der romanischen Bevölkerung in Siebenbürgen war von derselben zurückgetreten. Nun fehlte es unter den folgenden Bischöfen nicht an Bemühungen, einerseits an maßgebender Stelle die traurigen Folgen der Aufhebung des romanischen Erzbisthums darzustellen, und andererseits die Bevölkerung der Union zurückzuführen. Aber die Thatsache blieb dieselbe, die Erbitterung wegen der erlittenen Unbill blieb im Gedächtniß der Unirten lebendig, und kam, so oft sich eine Gelegenheit darbot, offen zum Ausdruck, und wenn auch der Oberhirt der unirten Kirche in Siebenbürgen des erzbischöflichen Titels entkleidet war, der unirte Clerus hielt doch seither treu an dieser Benennung und sah in seinem bischöflichen Oberhaupte immer nur den Erzbischof und Metropoliten. Das bewegte Jahr 1848, in welchem Alles zur Sprache kam, was irgendwie und irgendwo im Laufe der Zeiten Unzufriedenheit erregt hatte, bot denn auch Anlaß, die Wiederherstellung des erzbischöflichen Stuhles mit dem alten Titel und Sitze zu Alba Julia zu fordern, und diese Forderung wurde in so drängender Weise gestellt, daß man im Weigerungsfalle den allgemeinen Rückfall der Bevölkerung zum Schisma, mit allem Grunde befürchten mußte. Unter diesen Umständen entschloß sich der damalige Erzbischof und Primas von Ungarn Johannes Scitovszky [Bd. XXXIII, S. 199][WS 2], unter welchem die unirte Kirche Siebenbürgens stand, den erzbischöflichen Stuhl von Alba Julia wieder herzustellen. In Folge dessen trat im November 1850 eine Conferenz in Wien zusammen, in welcher nicht nur die Wiederherstellung des erwähnten Erzbisthums, sondern auch die Errichtung zweier neuer Bischofssitze zu Szamos-Ujvár in Siebenbürgen und zu Lagos im Temeser Banat [236] beschlossen wurde. Diese zwei neuen Bisthümer sollten mit dem Großwardeiner Bisthum eine nationale romanische unabhängige Hierarchie unter dem Erzbischof und Metropoliten von Alba Julia bilden. Diese neue Provinz wurde auch vom Papst Pius IX. im Consistorium vom 19. December 1853 bestätigt. Alexander Sterka-Sulucz, bis dahin Bischof von Fogaras, wurde nun zum Erzbischof promovirt, und nachdem die neu creirten Bisthümer besetzt waren, erfolgte die Bekanntmachung der Wiederherstellung des griechisch-katholischen Erzbisthums von Alba Julia durch den Cardinal und damaligen Pronuncius am kaiserlich österreichischen Hofe Viale Prelà, am 16. (28.) October 1855 zu Blasendorf mit großer Feierlichkeit. Blasendorf, etwa vier Meilen in nordöstlicher Richtung von Karlsburg (Alba Julia) entfernt, ein kleiner Ort, von etwa zwölfhundert Seelen, meist romanischen Stammes, wurde von Erzbischof Sterka-Sulucz zur Residenz gewählt. Es geschah dieß aus leicht begreiflichen Gründen. In Blasendorf befindet sich das Clericalseminar, ein achtclassiges Gymnasium, eine Normal-Hauptschule und eine Diöcesandruckerei; ferner die seit dem 16. Jahrhundert erbaute erzbischöfliche Residenz, welche schon mehreren einheimischen Fürsten zum Wohnsitze gedient hatte, und die Kathedrale, deren Bau unter Kaiser Karl VI. begonnen und von Maria Theresia beendet worden. Ueberdieß gibt es daselbst noch eine Pfarr- und eine Hofkirche für die griechischen Katholiken. Es ist somit daselbst Alles beisammen, was zur Metropolie in nächster Beziehung steht. Dieser zum Verständniß der hierarchischen Stellung Sterka-Sulucz vorangeschickten sachlichen Darstellung der Verhältnisse mögen nun die nachstehenden biographischen Daten folgen. Nachdem S. die philosophischen und theologischen Studien beendet, trat er bereits im Jahre 1814, damals erst 20 Jahre alt, als Kaplan in die Seelsorge. Darauf wurde er als Pfarrer und Erzpriester in Bistra angestellt. Im Jahre 1834 wurde er von Bistra nach Szilágy-Sombys als bischöflicher Statthalter (Vicarius Foraneus) von Silvanien berufen. Nachdem der damalige Bischof von Fogaras abgedankt, wurde am 18. November 1850 Sterka-Sulucz zuerst zum griechisch katholischen Bischof von Fogaras ernannt, und im Consistorium von 17. Februar 1851 präconisirt. Als aber, nach der im Eingang dieser biographischen Skizze gegebenen Darstellung, der bischöfliche Sitz zum Erzbisthum erhoben worden, wurde der damalige Bischof von Fogaras am 22. December 1854 zum Erzbischof von Alba Julia präconisirt und darauf in seinen neuen erzbischöflichen Sitz feierlich eingeführt. Papst Pius IX. hatte dem neuen Erzbischof bei dieser Gelegenheit das Pallium überschickt und ihn mit mehreren Prärogativen und Ehrentiteln, wie römischer Graf, Hausprälat und Assistent des päpstlichen Stuhles, ausgezeichnet. Kaiser Franz Joseph, der ihm schon im Jahre 1850 den Franz Joseph-Orden verliehen hatte, fügte nun noch das Commandeurkreuz des Leopoldordens hinzu. In dieser Stellung wurde der Erzbischof durch die politischen Ereignisse, welche sich in den folgenden Jahren in Ungarn-Siebenbürgen abspielten, und welche auf die Stellung der einzelnen Völkerstämme der genannten Länder zur Krone nicht ohne Einfluß blieben, auch in politische Thätigkeit hineingezogen; am meisten aber, als [237] die Auflösung des siebenbürgischen Landtages vom Jahre 1863/64 erfolgte und durch die Berufung eines anderen Landtages nach Klausenburg, die Existenz und die sanctionirten Gesetze der rumänischen Nation mit Vernichtung bedroht wurden. Aus diesem Anlaß richtete Sterka-Sulucz im September 1865 an den Metropoliten der griechisch nicht unirten Rumänen, Freiherrn Schaguna [Bd. XXIX, S. 86] ein offenes Schreiben (abgedruckt in der „Neuen freien Presse“ 1865, Nr. 394), worin er die politische Lage der Rumänen darstellt, und berief auf den 20. October d. J. „als den Tag, an welchem Kaiser Franz Joseph durch das ah. Diplom, diese Ihm treue Nation von Unterjochung befreit, und an welchem Tage diese ihre Repräsentanten in den Reichstag entsendet hat“, eine National-Conferenz nach Blasendorf ein. Welchen Erfolg dieselbe hatte, ist bekannt. Die Rumänen waren nicht mehr eine mit den übrigen Stämmen des Kaiserstaates gleichberechtigte Nation Oesterreichs, sondern gehörten zu Ungarn, das, wie bekannt, langsam, aber sicher, mit allen nicht ungarischen Volksstämmen seines Territoriums aufräumt. Unter den so veränderten politischen Verhältnissen sollte natürlich auch mit dem Blasendorfer oder Karlsburger griechisch-katholischen Erzbisthum aufgeräumt werden. Die ungarische officiöse Presse streckte nach dieser Richtung auch schon ihre Fühler aus. Wie vorher des Erzbisthums Wiedererrichtung als politisch nothwendig befunden wurde, so suchte man nun seine Wiederaufhebung als politisch wichtig darzustellen. Es ist immer die alte Geschichte von der Schlange, die sich in den Schweif beißt. Es hieß nun, das Erzbisthum sei nur deßhalb errichtet worden, um die Macht des Primas von Ungarn zu schwächen und nach kurzer Zeit die Abschließung des Concordats zu ermöglichen. Auch habe die Schaffung dieses Erzbisthums den Staatsschatz sehr belastet; und wie man vorher nicht genug „wichtige“ Gründe zu dessen Errichtung aufzählen konnte, so hieß es jetzt, der Bestand desselben habe keinen praktischen Werth, da ja für die Appellatorialfälle in dritter Instanz doch ein römisch-katholisches Erzbisthum fungiren müsse. Man ging noch weiter und suchte Motive der Aufhebung in dem Verhalten des Erzbischofs Sterka-Sulucz selbst, und führte als Hauptmoment an: derselbe habe, seine Stellung für eine politische haltend, sich so weit vergessen, daß er in einem Badeorte, wo nur eine römisch-katholische und griechisch-orthodoxe (aber nicht eine griechisch-katholische) Kirche sich befand, die letztere, also schismatische Kirche, besuchte. Indessen blieben alle diese Versuche erfolglos und die griechisch-katholische Metropolie zu Alba Julia und Fogaras, mit dem Nachfolger Sterka-Sulucz’s, dem hochw. Johann Evangel. Vancea de Buteasa an der Spitze, mit seiner Residenz zu Blasendorf, seinen 40 Decanaten, Curat-Clerus und einen Basilianer-Kloster, Regular-Clerus zu Blasendorf, besteht noch heute.

Neue freie Presse (Wiener polit. Blatt) 1865, Nr. 394, in der Correspondenz, Wien 2. October: „Rumänischer National-Congreß“.
Porträt. Unterschrift: „Alexander Sterka-Sulucz de Kerpenyes, Comes Romanus, A. Episcopus Metropolita gr. cath. Alba-Juliensis etc. etc.“ Mit Facsimile des Namenszuges. Ed. Kaiser lith. 1856. Gedruckt bei J. Höfelich’s Witwe (Wien, L. T. Neumann, Fol.).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Atanasie Anghel (Wikipedia).
  2. Vorlage: [Bd. XXXIII, S. 190].