BLKÖ:Schopf, Franz Joseph

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Scholz, Leopold
Band: 31 (1876), ab Seite: 230. (Quelle)
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Schopf, Franz Joseph (juridischer Schriftsteller, geb. zu Brünn am 22. Jänner 1787). Der Sohn eines kais. kön. Beamten, beendete unmittelbar unter Leitung des Vaters im Alter von 13 Jahren das Gymnasium, verlor aber zu gleicher Zeit seinen Vater und war nun sich selbst überlassen. Um seinen Lebensunterhalt zu erwerben, arbeitete er in der Kanzlei eines Advocaten in Brünn, zugleich aber setzte er die Studien fort und beendete als Privatstudirender zu einer Zeit, als noch nicht beschränkende Gesetze in der Laufbahn des Studirenden und in der Studienfreiheit hindernd [231] dazwischentraten, die Rechtswissenschaften. Als im Jahre 1808 die Anstalten zur Landesvertheidigung getroffen wurden trat auch S., damals noch zu jung, um in eine amtliche Praxis aufgenommen zu werden, in die Reihen der Vaterlandskämpfer und nahm am Feldzuge 1809 thätigen Antheil. Er gerieth in feindliche Gefangenschaft und kehrte erst 1810 aus derselben zurück. Seine Absicht, in der Armee fortzudienen, mußte er seinen Verwandten zu Liebe, die davon nichts wissen wollten, aufgeben. Im August 1810, noch nicht volljährig, trat er nun schon als Justitiar und Criminalgerichts-Verwalter der Herrschaft Drosendorf in öffentliche Dienste. Nebenbei versuchte sich S. auch in der Advocatie, in welcher er bald mit solchem Erfolge thätig war, daß er seine Stelle aufgab und nach Budweis übersiedelte, wo er von 1821 bis 1832 nebst der Verwaltung vieler Justizämter seine Clientel bis in die fernsten Umgebungen erweiterte und die Muße, welche sein anstrengender Beruf ihm übrig ließ, zu landwirthschaftlichen Arbeiten benutzte. Diese vielseitige Beschäftigung hatte seinen von Haus aus nicht zu starken Körper sehr angegriffen, und bald sah er sich außer Stande, die Beschwerden häufiger, von seinen Geschäften unzertrennlicher Reisen in’s Gebirge noch länger zu ertragen. Er übernahm demnach die Inspection von Gütern und übersiedelte nach Wien, wo er sich in seinem Drange nach Beschäftigung auf schriftstellerische Arbeiten in seinem Fache warf und, wie d’Elvert schreibt, einer „der fleißigsten und verständigsten Gesetz-Compilatoren „wurde. Und in der That, wenn man die Werke, welche Schopf innerhalb eines Vierteljahrhunderts veröffentlichte, überblickt, so findet man auch nicht einen Zweig der politischen Administration unberücksichtigt. Seine Schriften, von denen mehrere dritte und vierte Auflagen erlebten, sind keine gelehrten Commentare für Vorträge im Hörsaale, sondern volksthümliche, klare, faßliche Handbücher für den täglichen Gebrauch der Geschäftsleute aller Stände, vom einfachen Aushilfsschreiber bis zum höheren Beamten hinan. Ich habe selbst während einer dreißigjährigen Thätigkeit in einer administrativen Bibliothek, welche eben nur mit den Werken über Administration und Gesetzgebung zu thun hat, Gelegenheit gehabt, zu erfahren, wie gesucht und geschätzt Schopf’s Werke waren, wie sie wesentlich dazu beitrugen, in den Massen Geist und Wesen der neuen Gesetzgebung zu vermitteln. Dabei war sein praktisches, durch langjährigen Verwaltungsdienst in den verschiedensten Gebieten geschärftes Auge auf Alles gerichtet, was wichtig, nothwendig war, wo Gefahr drohte, was Abhilfe heischte. Vor zwei Decennien rief er, als er die Gefahr der Holzverarmung gewahrte: „Pflanzet Holz!“ Und doch wagte es zwanzig Jahre nachher eine gewissenlose Bande, die Axt an unsere Wälder zu legen, um unser Kostbarstes durch jüdische Mäkler verwüsten zu lassen, was glücklicher Weise durch den Muth eines Mannes beseitigt ward, der, ein zweiter Junius, nur nicht mit verhülltem Angesichte, sondern offen, diesen schamlosen Zerstörern ein Halt zurief und die Gefahr von uns abwendete. Bis in ein hohes Alter – noch mit 71 Jahren – war S. ununterbrochen thätig. Wann er gestorben, ist nicht bekannt, aber schon im Jahre 1815 hatte ihn Se. Majestät der Kaiser mit der goldenen Civil-Verdienstmedaille ausgezeichnet.

Uebersicht der Schriften von Franz Jos. Schopf, in chronologischer Folge. „Sammlung aller in Conscriptions-, Recrutirungs- [232] und Militär-Entlassungs-Angelegenheiten erlassenen Vorschriften“ (Wien 1833, Sollinger, 8°.); – Fortsetzung der Sammlung u. s. w. (Wien 1835, Kupfer u. Singer, 8°.). – „Das gesetzliche Verfahren in Auswanderungsfällen. Aus dem a. h. Patente vom 24. März 1832 u. s. w.“ (Wien 1834, Sollinger, 8°.). – „Die Jagdverfassung, das Jagdrecht und die Jagdpolizei. Aus den erschienenen Gesetzen dargestellt für Behörden, Beamte u. s. w. in den deutschen, böhmischen und galizischen Provinzen“ (Wien 1834, Sollinger; zweite verm. Aufl. 1835, Kupfer u. Singer; dritte verm. Aufl. 1839, Singer u. Gering, 8°.; vierte gänzlich umgearb. Aufl. Pesth 1858, Heckenast, gr. 8°.). – „Die österreichische Forstverfassung, das Forstrecht und die Forstpolizei, aus den verschiedenen Gesetzen dargestellt für Behörden, Forstwirthe u. s. w.“, 3 Bände (Wien 1835, Kupfer u. Singer, 8°.); zweite, nach der neuen Gesetzgebung ganz umgearbeitete u. verm. Aufl. (Gratz 1853, Kienreich, gr. 8°.). – „Die Landwirthschaft in den deutschen, böhmischen und galizischen Provinzen in ihrer gesetzlichen Verfassung dargestellt“, 3 Bände. 4. Band: die Nachträge von 1835 bis 1840 enthaltend (Wien 1835–1841, 8°.); die zweite Auflage erschien mit dem veränderten Titel: „Systematische Darstellung aller im Landwirthschaftsfache u. s. w. erschienenen ... Gesetze“, 2 Theile (ebd. 1840, 8°.). – „Die Grundbuchs-Verfassung, das gesetzliche Verfahren in Grundbuchssachen u. s. w.“, 2 Theile (Wien 1836 u. 1837, Selbstverlag). – „Darstellung des Wirkungskreises der Civilbehörden in den sämmtlichen Militär-Angelegenheiten“, 3 Bände (Wien 1839 bis 1841, Selbstverlag, 8°.); eine zweite, auf Grund der alten und neuen Vorschriften bearbeitete Auflage brachte nur den ersten Band unter dem Titel: „Das gesetzliche Verfahren in Conscriptions-, Recrutirungs- und Entlassungs-Angelegenheiten“, 4. durchaus umgearb. u. verm. Aufl. (Gratz 1855, Kienreich, gr. 8°.). – „Unterricht für Gemeinden, Landwirthe und Unterthanen, wie sie sich in Jagdsachen zu verhalten haben“ (Wien 1840). – „Das gesetzliche Verfahren bei Verlassenschafts-Abhandlungen auf dem Lande“ (Gratz 1843, Kienreich, 8°.); zweite gänzl. umgearb. Aufl., mit Rücksicht auf die Instruction vom 28. Juni 1850“ (ebd. 1852, mit 8 Tab. in Fol.). – „Die Waldordnung des Landes Steiermark vom 16. Juni 1767, mit den nachgefolgten, noch giltigen Vorschriften gesammelt und commentirt“ (Gratz 1843, Kienreich, 8°.). – „Die Bezirksobrigkeiten in den innerösterreichischen Provinzen, deren Wirkungskreis und Amtshandlungen, mit besonderer Rücksicht auf Steiermark“, 4 Bände (Gratz 1843 und 1844, Kienreich, 8°.). – „Die Todeserklärung und das dießfalls gesetzliche angeordnete Verfahren“ (Gratz 1845, Kienreich, 8°.). – „Die Grundobrigkeiten, deren Wirkungskreis und Amtshandlungen“, 2 Bde. (ebd. 1845, Kienreich, 8°.), – „Die Grund- und Gebäudesteuer nach dem stabilen Kataster, sowie die Erwerbsteuer in ihren gesetzlichen Vorschriften und das praktische Verfahren in Steuersachen“ (Gratz 1846, Kienreich, 8°.), – „Anleitung zum Dienstunterricht in Jagdsachen für Jäger, Heger, Waldjungen und alle Jene, welche sich dem Jagddienste widmen“ (Wien 1846, 8°.).– „Unterricht zum richtigen Gebrauche des Papier- und Verbrauchsstempels bei allen in Handel-, Gewerbe-, auch Wechselsachen und Wechselstreiten vorkommenden Geschäften“ (Prag 1846, 8°.), – „Das in deutschen, böhmischen und galizischen Provinzen wirksame Stämpel- und Taxgesetz, mit sämmtlichen nachgefolgten Vorschriften erläutert ...“ (Gratz 1846, Kienreich, 8°.). – „Praktische Anleitung zur Kenntniß des gesetzlichen Verfahrens über geringfügige Klag- und Streitsachen, aus der neuen Vorschrift für das summarische Verfahren dargestellt ...“ (Gratz 1847, Kienreich, 8°., zweite, auf Grund der Gesetze der jüngsten Zeit gänzlich umgearb. Auflage (ebd. 1852, gr. 4°.). – „Die organische Verwaltung der Provinz Böhmen und die landesverfassungsmäßigen Verhältnisse der Bewohner ...“ (Prag 1847, Haase Söhne, gr. 8°.). – „Gründliche Anleitung zur Anmeldung und Berechnung der Entschädigung für die in den Kronländern Steiermark, Kärnthen und Krain aufgehobenen und aufzuhebenden Grundlasten und das hiebei zu beobachtende Verfahren“ (Gratz 1849, Kienreich, gr. 8°.). – „Unterricht zur Anmeldung und Berechnung der Entschädigung für die in den Kronländern Oesterreich ob der Enns und Salzburg aufgehobenen und aufzuhebenden Grundlasten (Linz 1849, 8°.). – „Die Rechte und Pflichten der Grundherren und der Wirkungskreis der grundobrigkeitlichen Wirthschaftsämter [233] im Lande Böhmen“, 3 Bände in 4 Theilen (Prag 1847, Haase Söhne, gr. 8°.). – „Leichtfaßlicher Unterricht über die Bewirthschaftung der Wälder nach dem neuesten Gesetze vom 3. December 1852 und über die Ausübung der Jagd nach den letzterschienenen Gesetzen“ (Gratz 1853, Kienreich, gr. 8°.). – „Anleitung zur praktischen Durchführung der Ablösung und Regulirung der Forst-, Weide- und Feldservituten u. s. w. auf Grund des ah. Patentes vom 5. Juli 1853 ...“ (Gratz 1854, gr. 8°.). – „Pflanzet Holz! Aufruf an die Grundbesitzer, Gemeinden und Volkslehrer zur schleunigen Pflanzung schnell wachsender Holzarten. ... Zur Abhilfe der Holznoth“ (Pesth 1854, Heckenast, gr. 8°.). – „Der österreichische Staatsbürger. Eine umfassende und praktische Darstellung aller Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen in den sämmtlichen Kronländern ...“, 2 Bde. (ebd. 1854, Heckenast, gr. 8°.). – „Die Verwaltung der Landgüter in den deutschen, böhmischen, galizischen und ungarischen Kronländern des österreichischen Kaiserstaates, mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse der Dominikalgüter. ... Zum Gebrauche der Gutsbesitzer, Pächter und Wirthschaftsbeamten“ (Pesth 1854, Heckenast, gr. 8°.). – „Die organische Verwaltung des österreichischen Kaiserstaates in ihren seit einem Jahrhundert erfolgten Reformen und in ihrer gegenwärtigen Verfassung, mit einer tabellarischen Uebersicht der Ober- und Unterbehörden aller öffentlichen Verwaltungszweige, in ihrem Wirkungskreise, Amtssitze u. s. w. dargestellt“ (Pesth 1855, Heckenast, 4°.). – „Leichtfaßliche Belehrung zur letztwilligen Vertheilung des Vermögens und zur Selbstvertretung in Erbschafts- und Vormundschafts-Angelegenheiten, auf Grund des am 9. August 1854 erlassenen Gesetzes, auch zur Selbstverfassung von Testamenten. Mit 251 Formularien ...“ (Gratz 1855, Kienreich, gr. 8°.). – „Der kaiserlich österreichische Civilstaatsdienst und die damit verbundenen Pflichten, auch Rechte und Vorzüge der k. k. Staatsbeamten ...“ (Pesth 1855, Heckenast, gr. 8°.). – „Der kais. österreichische Militärdienst und die damit verbundenen Pflichten, Rechte und Vorzüge ...“ (ebd. 1856, Heckenast, gr. 8°.). – „Neuester österreichischer Haus-Secretär und Briefsteller. Ein belehrendes Hilfs-, Nachschlage- und Musterbuch für Personen jeden Standes“, 6. Aufl. (ebd. 1856, Heckenast, 8°.); Schopf mußte wohl die zeitgemäße Umarbeitung eines schon älteren „Haus-Secretärs“ übernommen haben, da frühere Ausgaben eines solchen unter seinem Namen nirgends vorkommen. – „Gründlicher Rathgeber in allen vorkommenden Ehe-Angelegenheiten der Katholiken, zum Gebrauche für Brautleute, Eltern und Vormünder, auch Behörden in allen Kronländern verfaßt nach dem Ehegesetz vom 8. October 1856 u. s. w.“ (Pesth 1857, Heckenast, gr. 8°.). – „Das österreichische Frauenrecht. Eine praktische Darstellung aller Rechte und Pflichten, welche die Frauen aller Stände und Kronländer ... genießen und zu beobachten haben. Nach den österreichischen Gesetzen“ (Pesth 1857, Heckenast, gr. 8°.). – „Handbuch der Forstverfassung, des Forstrechts und der Forstpolizei für die Kronländer Ungarn, Croatien und Slavonien, Siebenbürgen, die serbische Woiwodschaft und das Temeser Banat, auf Grund der alten und neuen Forstgesetze u. s. w.“ (Pesth 1858, Heckenast, gr. 8°). – „Praktisches Handbuch des öffentlichen Geschäftsstyls im österreichischen Kaiserstaate. Erläutert durch eine große Anzahl von Entwürfen u. s. w. (ebd. 1858, Heckenast, gr. 8°.). – „Die neue österreichische Landeswährung und die neuen Münzen. ... Mit 18 Hilfstabellen zur genauen Berechnung der österr. Währung (Gratz 1858, Kienreich, 16°.). – Ueberdieß begann S. im Jahre 1837 die Herausgabe der Fachzeitschrift: „Archiv für Civil-Justizpflege, politische und cameralistische Amtsverwaltung in den deutschen, böhmischen und ungarischen Provinzen des österreichischen Kaiserstaates“ (8°.), wovon die ersten zwei Jahrgänge, 1837 und 1838, im Selbstverlage des Herausgebers, der Jahrgang 1839 im Verlage von Singer u. Göring erschienen. Nach einer Unterbrechung von mehreren Jahren gab S. eine neue Folge heraus, wovon aber nur der 1. Band: Enthaltend eine Sammlung von Abhandlungen, die Civiljustiz-, politische und cameralistische Amtsverwaltung betreffend (Gratz 1846, Kienreich, 8°.) herausgekommen ist. Dieses Archiv enthält aus Schopf’s Feder über ein halbes hundert meist größere Abhandlungen über Gegenstände aus allen Gebieten des öffentlichen Rechtes, aus welchen im Hinblick auf die Geschichte des Rechtes hervorzuheben sind: „Die Bergwerks-Regalitätsrechte der adeligen [234] Güterbesitzer in Böhmen, Mähren und Schlesien“ (1837, Heft I, S. 174); – „Die Ortszuständigkeit, Heimatszuständigkeit in Beziehung auf Versorgung der Verarmten und Unterstützung in den Kranken- und Wohlthätigkeits-Anstalten“ (1838, Heft I, S. 53; 1839, Heft I, S. 61, 177, 241). – „Ungarns Gerichtsbehörden und ihr Wirkungskreis“ (1838, Heft I, S. 251); – „Die Unterthans-Verfassung, das Rechtsverhältniß des Grundherrn und Unterthans im Königreiche Ungarn“ (1839, Heft I, S. 305); – „Die gesetzliche Verfassung der Hypotheken- (Verfach-) Bücher in Tirol (N. F., I, S. 123).
Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 582. – d’Elvert (Christ. Ritt. v.), Historische Literaturgeschichte von Mähren und Oesterreichisch-Schlesien (Brünn 1850, Rohrer’s Witwe, gr. 8°.) S. 375.