BLKÖ:Salzgeber, die Freiherren von, Adelsgeschichte
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 28 (1874), ab Seite: 166. (Quelle) | |||
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[167] erhobenen Arztes Johann A. Salzgeber, im Jahre 1793 für sich und seine drei Neffen Vincenz, Johann Nepomuk und Johann Georg um die Erhebung in den einfachen Adelstand ansuchte, obgleich Letztere doch als Söhne Joh. A. Salzgeber’s den höheren Grad des Ritterstandes bereits besaßen. In der That wurden auch der Hauptmann Franz Salzgeber und seine drei Neffen mit Diplom vom 28. Mai 1793 in den erblichen Adelstand erhoben. Peter von Salzgeber, dessen Lebensskizze oben mitgetheilt worden, ist aber ein Enkel des Dr. Joh. A. recte Ritter von Salzgeber und ein Sohn des mit seinem Oheim Franz zugleich geadelten Vincenz recte Ritter von Salzgeber (geb. 1759, gest. 1802). Als nun im Jahre 1848 Hofrath von Salzgeber den Ritterstand erhielt, ersuchte er, daß in das ihm ausgestellte Diplom die schon früher erfolgte Verleihung des Ritterstandes an seinen Großvater Dr. Joh. A. Salzgeber mit einbezogen werde, welchem Verlangen auch stattgegeben wurde. Peter Ritter von Salzgeber wurde dann im Jahre 1853 in den Freiherrnstand erhoben. Als Peter Freiherr von Salzgeber im Jahre 1858 starb, hinterließ er von seiner Gemalin Wilhelmine einen Sohn Albano Freiherr v. Salzgeber, und drei Töchter: Paula vermälte v. Ottenfeld, Wilhelmine vermälte von Rußegger, Gattin des berühmten Reisenden [Bd. XXVII, S. 292], und Camilla verm. Blühdorn.
Zur Adelsgeschichte der Freiherren von Salzgeber. Schon mit Diplom ddo. 28. März 1762 wurde der Arzt und Doctor der Medicin Johann A. Salzgeber über Einschreiten seines Schwiegersohnes, des Regierungsrathes und Bürgermeister-Stellvertreters zu Wien, Peter Johann von Kofler, in den Ritterstand erhoben, von dieser Standeserhebung aber weder die Partei noch sonst einer der Angehörigen der Familie in Kenntniß gesetzt, so daß es geschah, daß der pensionirte Hauptmann Franz Salzgeber, der leibliche Bruder des in den RitterstandWappen. Gevierteter Schild mit Herzschild. Herzschild. Von Blau und Gold schrägrechts getheilt, zeigt einen ausgebreiteten Adler mit abgewechselter Tinctur, rothausgeschlagener Zunge und auf dem Kopfe einen goldenen Stern tragend. Hauptschild. 1 u. 4: in Roth eine goldene Triangulirungs-Pyramide mit einwärts gewandtem silbernen Fähnchen auf ihrer Spitze; 2 u. 3: in Gold ein grünes vierblättriges Kleeblatt am Stengel. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich drei gekrönte Turnierhelme erheben; auf dem mittleren, in’s Visir gestellten Helme steht der Adler sammt Stern des Mittelschildes; die Krone des rechten Helms trägt einen mit der Achsel einwärts gekehrten, von Blau und Gold mit aus dem ersteren niederwärts gehenden gebogenen Spitzen längsgetheilten Adlerflügel; jene des linken Helms die im Hauptschilde vorkommende goldene Triangulirungs-Pyramide. Die Helmdecken des mittleren wie des rechten Helms sind blau, jene des linken roth, allseits mit Gold unterlegt. Schildhalter. Zwei den Schild mit den Vorderpranken anfassende goldene Löwen, welche auf einem unter dem Schilde sich schlängelnden blauen Bande stehen, auf welchem in goldener Lapidarschrift die Devise: „Nunquam retro“ zu lesen ist. Das ursprüngliche, dem Arzte Johann A. Salzgeber verliehene Ritterstands-Wappen bestand einfach aus dem Herzschilde des jetzigen freiherrlichen Wappens.