BLKÖ:Salzgeber, Peter Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 28 (1874), ab Seite: 166. (Quelle)
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Salzgeber, Peter Freiherr (Staatsbeamter, geb. zu Wien im J. 1789, gest. ebenda 26. April 1858). Sohn adeliger Eltern – über den Adel der Familie vergleiche die Quellen – erhielt er seine Erziehung im Löwenburg’schen Convicte in Wien und beendete im Jahre 1809 die juridischen Studien an der Wiener Hochschule. Im Jahre 1811 trat er bei dem Kreisamte zu Krems als Concepts-Praktikant in den Staatsdienst, in welcher Eigenschaft er im Jahre 1814’ zur Regierung nach Wien kam. Im Jahre 1815 leistete er aushilfsweise Dienste als Gouvernements-Adjunct bei dem französischen Gouvernement zu Bourg en Bress, kam im folgenden Jahre als Concepts-Praktikant zur vereinigten Hofkanzlei, wurde noch im selben Jahre Kreiscommissär in Niederösterreich und dann Hofconcipist für die Geschäfte der Grundsteuer-Regulirungs-Commission. Bei dieser Behörde wurde er im Jahre 1819 Regierungssecretär und übernahm im Jahre 1826 die Leitung des Referates bei der damaligen niederösterreichischen Steuer-Regulirungs-Provinzial-Commission. Der von Salzgeber durchgeführte stabile Kataster von Niederösterreich diente grundsätzlich als Vorbild für die übrigen Provinzen der Monarchie, er wurde auch von einem Fachmanne als wahres Muster des Steuersystems bezeichnet. Im Jahre 1830 wurde S. zum Regierungsrathe ernannt. Im Jahre 1835 trat er als Hofcommissionsrath zu dem damaligen Rechnungs-Directorium – die spätere oberste Rechnungs-Controlsbehörde – über, wurde 1838 Hofrath bei der vereinigten Hofkanzlei und dort mit dem Steuerreferate betraut. Am 11. Mai 1848 wurde S. Sectionschef im Ministerium des Innern, aus welchem er mit 12. März 1850 als wirklicher Sectionschef in das Finanzministerium übertrat, wo er zugleich die Stelle des General-Directors des Grundsteuer-Katasters versah. In dieser Stellung hat S. in einer durch die Nachwehen schwerer politischer Verwickelungen hartbedrängten Zeitperiode die Katastralarbeiten und das Grundsteuer-Provisorium in Ungarn und in den Nebenländern mit ebenso viel Umsicht als Eifer und Geschicklichkeit geleitet. Im Jahre 1856 trat S. nach 45jähriger Dienstzeit in den Ruhestand über, den er nur mehr ein paar Jahre genoß. Schon im Jahre 1848 wurde S. in Würdigung seiner um den Staat erworbenen Verdienste mit Diplom vom 15. Februar in den Ritterstand erhoben; als ihm dann mit ah. Entschließung vom 21. Mai 1853 der Orden der eisernen Krone 2. Classe aus gleichen Gründen verliehen wurde, erfolgte noch im nämlichen Jahre statutengemäß seine Erhebung in den Freiherrnstand. Schließlich sei noch erwähnt, daß S., der wesentlichen Antheil an der Begründung der wechselseitigen Capitalien- und Rentenversicherungs-Anstalt in Wien hatte, seit dem Jahre 1846 die Stelle eines Vicepräses derselben bekleidete.

Ritterstands-Diplom ddo. Wien 15. Februar 1848. – Freiherrnstands-Diplom ddo. Wien 10. Juli 1853. – Wiener Zeitung 1858, Nr. 128, S. 2181: Nekrolog.