BLKÖ:Reyer, Constantin Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Reycha
Band: 25 (1873), ab Seite: 399. (Quelle)
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Reyer, Constantin Freiherr von (Bankier und Mitglied auf Lebensdauer des Herrenhauses des österreichischen Reichsrathes, geb. zu Triest im Jahre 1801). Ein Sohn des Triester Großhändlers Franz Thaddäus Ritter [400] von Reyer [siehe d. Folg.] und seiner Gemalin Constantia gebornen von Millesi, welche am 14. November 1859 im 90. Lebensjahre tiefbetrauert verschieden ist. Bereits bei Lebzeiten seines Vaters Franz Thaddäus betheiligte sich Constantin R. an dem großartigen Handlungsgeschäfte desselben und führte es nach dessen Tode mit seinen beiden Brüdern Karl Ferdinand und Franz Xaver, und nachdem Letzterer im Jahre 1851 gestorben, mit Ersterem in jener würdigen Weise fort, wodurch der Vater den ehrenvollen Ruf seines Hauses, damals die Firma „Reyer und Schlik“ führend, begründete und in Folge dessen er zu wiederholten Malen allerhöchste Auszeichnungen erlangte.[Vergleiche das Nähere in den Quellen und im besonderen Artikel Franz Thaddäus Ritter von Reyer]. Freiherr Constantin bethätigte insbesondere seinen Patriotismus in den ereignißreichen Jahren 1848 und 1849, wo er durch seine loyale Haltung nicht geringen Einfluß auf die Bevölkerung der von der damals stets wachsenden Partei der Italinissimi stark unterwühlten Stadt Triest übte, so daß sein damaliges Verhalten durch Verleihung des Franz Joseph-Ordens, welcher ihm mit kais. Entschließung vom 7. Juli 1850 zuerkannt ward, gewürdigt wurde. Im Jahre 1854 betheiligte er sich auch in namhafter Weise an dem damals aufgelegten National-Anlehen. Als mit kaiserlichem Patent vom 5. März 1860 der österreichische Reichsrath verstärkt und im Mai desselben Jahres einberufen wurde, wurde R. zur Vertretung von Görz, Gradisca, Istrien und Triest in denselben berufen, ergriff in den Finanz- und Handelsfragen öfter das Wort und stimmte zuletzt für das Minoritätsvotum, welches gegenüber dem der Majorität, das die Grundlage des dualistischen Systems legte und die Initiative des föderalistischen anbahnte, für die unantastbare Zusammengehörigkeit aller einzelnen Theile des Gesammtstaates einstand und die politische Wichtigkeit des Staates als untheilbares Ganzes darlegte. Am 18. April erfolgte R.’s Ernennung zum lebenslänglichen Mitgliede des Herrenhauses. In diesem hat Freiherr von R. in allen wichtigen Fragen, so z. B. über den Zoll- und Handelsvertrag, über den allgemeinen Zolltarif und das Budget mehrerer Ministerien als Berichterstatter gesprochen. In Würdigung seiner vielfachen Verdienste um den Staat und den Handel Oesterreichs im Allgemeinen und Triests im Besonderen wurden er und sein Bruder Karl Ferdinand mit Diplomen vom 20. April 1859 in den erbländischen Freiherrnstand erhoben.

Freiherrnstands-Diplom ddo. Wien vom 20. April 1859. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1836, Beck, 8°.) Bd. IV, S. 382. – Verhandlungen des österreichischen verstärkten Reichsrathes 1860. Nach den stenographischen Berichten (Wien 1860, Manz, 8°.) Bd. I, S. 386, 409, 414, 588, 757; Bd. II, S. 365, 391. – Hahn (Sigmund), Reichsraths-Almanach für die Session 1867 (Prag 1867, H. Carl J. Satow, 8°.) S. 5, 70.