BLKÖ:Neumann von Puchholz, Wenzel Xaver

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Neumann, A.
Band: 20 (1869), ab Seite: 286. (Quelle)
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Neumann von Puchholz, Wenzel Xaver (Rechtsgelehrter, geb. in Böhmen im Jahre 1670, gest. zu Suchdole in Böhmen 14. August 1743). Der Vater war Rathsverwandter der k. Altstadt Prag, unter dessen Leitung der Sohn eine sorgfältige Erziehung erhielt. Nach beendeten philosophischen Studien für jenes der Rechtswissenschaft sich entscheidend, erlangte er an der Prager Hochschule im Alter von 23 Jahren die juridische Doctorwürde und nun widmete er sich einerseits der Rechtspraxis in Vertheidigung der Rechte verschiedener Parteien, andererseits dem Lehramte, indem er über vaterländisches und Lehenrecht öffentliche Vorträge hielt. Sein Ruf und sein Ansehen als Rechtsgelehrter wuchsen mit jedem Tage, und da er als Rechtsfreund von vielen und reichen Parteien stark gesucht wurde, nahm auch sein Vermögen zu. Nach und nach wurde er zum Advocaten des Königreiches, zum königlichen Fiscus und kaiserlichen Rathe ernannt. Im Jahre 1738, als Kaiser Karl VI. die Verfassung eines neuen Gesetzbuches für das Königreich Böhmen anordnete, wurde nebst anderen berühmten Rechtsgelehrten auch Neumann berufen, um an der Ausarbeitung [287] mitzuwirken und sind die Abschnitte von den Gerichtsstellen, von den Gerichtshandlungen und von der Erblassung von ihm verfaßt. Die Universität Prag erwählte N. zum immerwährenden Decan der juridischen Facultät und fünfmal zum Rector; unter seinem Rectorate wurde das Universitätsgebäude theils restaurirt, theils erweitert und eine Erhöhung der Gehalte der Professoren erwirkt. Hier muß jedoch ausdrücklich bemerkt werden, daß der obgenannten Umstände Tomek in seiner „Geschichte der Prager Universität“, wo sie denn doch am rechten Platze wären, auch nicht mit einem Worte erwähnt und sie daher auch nicht als festgestellt erscheinen. Einen dunklen Fleck in Neumann’s Leben bildet jedoch sein Verhalten gegen Franz Anton Grafen Spork, gegen den Neumann’s Leidenschaftlichkeit so weit ging, daß er ihn zur Erlangung einer beträchtlichen Summe, auf die ihm überdieß kein Recht zustand, auf seinem Schlosse Lissa nächtlicher Weile verhaften und in’s Gefängniß abführen ließ. Die Actenstücke dieses Processes Neumann’s gegen den Grafen sind im Drucke erschienen und wahrhaftig, sie lesen sich durchaus nicht zu Neumann’s Gunsten. Als Schriftsteller auf juridischem Gebiete war N. gleichfalls thätig, und die von ihm durch den Druck veröffentlichten Schriften sind: „Annotationes ad Gabr. Schwederi Introductionem in Jus publicum Imperii Romano Germanici“ (Francof. et Lips. 1716), dieses Werk war für Neumann auf dem Reichstage zu Regensburg die Quelle vieler Unannehmlichkeiten von Seite der Protestanten; – „Annotationes in Henr. Zoesii Commentarium ad XXV anteriores digestorum libros“ (Norimb. 1732[WS 1]). Neumann’s Zusätze sind auch im Hinblicke auf die böhmischen Gesetze verfaßt; – „Tractatus de Cambio cum annexa nota ordinatione cambiali“ (Pragae 1732); – „An et qualis ad fora Regni Bohemiae in casibus Jure Bohemico non decisis sit juris comunis usus et observantia?“ (ibid. 1732); – „De Advocatia armata et togata mit dem Anhange: Deductio historica Praetensionis Regni Bohemiae in Advocatiam Monasterii Waldsassensis Ord. Cisterc.“ (ibid. 1737). Außer diesen Schriften sind noch viele Dissertationen von Neumann erschienen, unter denen besonders hervorzuheben sind: „De abusibus praxeos Bohemiae“; – „De specialitatibus Juris Bohemici“ und „De commissionibus et comissariis“, mit dem Anhange: „Episodium historicum, Jurium Bohemicorum historiam et fata exponens“. Neumann’s Ruf als Rechtsgelehrter war ein ebenso ausgezeichneter, als nicht nur in Böhmen, sondern auch im Auslande ausgebreiteter. Er starb im hohen Alter von 73 Jahren und hinterließ zwei Söhne. – Einer derselben, Jacob, widmete sich dem Studium der Rechte an der Prager Hochschule, trat dann in den Staatsdienst, wurde Fiscaladjunct und in Anerkennung seiner Verdienste im Jahre 1747 in den erblichen Ritterstand des Königreichs Böhmen erhoben. Zuletzt bekleidete er die Stelle eines Rathes bei dem Appellationsgerichte auf dem Prager Schlosse und starb als solcher in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Er hat mehrere juridische Abhandlungen und auch die Schrift: „Dissertatio juridica de juribus advocatorum“ (1754) herausgegeben. – Ueber seinen als Musicus und durch seine Lebensschicksale bemerkenswerthen Bruder Franz Wenzel siehe den besonderen Artikel S. 264.

Pelzel (Franz Martin), Abbildungen böhmischer [288] und mährischer Gelehrten und Künstler nebst kurzen Nachrichten von ihrem Leben und Wirken (Prag 1773, Wolfgang Gerle, 8°.) Theil I, S. 75. – Prochaska (Faustin), De saecularibus liberalium artium in Bohemia et Moravia fatis commentarius (Pragae 1782, 8°.) p. 398. – Porträt. Unterschrift: „Wenceslaus Xaverius Neumann de Puchholtz. J. Kleinhard del. 1772, J. Balzer sc. Pragae (8°.).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 1832.