BLKÖ:Nádasdy-Fogáras, Franz (III.)

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 20 (1869), ab Seite: 15. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Franz III. Nádasdy in Wikidata
GND-Eintrag: 119071479, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Nádasdy-Fogáras, Franz (III.)|20|15|}}

5. Franz (III.) (Oberster Kronrichter Ungarns, enthauptet zu Wien am 30. April 1671), ein Sohn des Grafen Paul aus dessen Ehe mit Judith Gräfin Revay de Reva. Er hatte eine sorgfältige Erziehung erhalten, aber auch, wie die meisten seines Geschlechtes, das Waffenhandwerk ergriffen und an zahlreichen Kämpfen theilgenommen, welche durch Feinde von außen und die Wirren im Innern in seinem Vaterlande veranlaßt wurden. Als seine Eltern starben, hinterließen sie ihm ein so großes Erbe, daß er als der reichste Edelmann Ungarns galt und insgemein der „ungarische Crösus“ genannt wurde. Wissenschaftlich gebildet, war er ein Freund der Wissenschaften, und hat neben dem traurigen Andenken seines gewaltsamen Todes auch ein ehrenvolles hinterlassen durch die Werke, welche er herausgegeben; vor allem: „Basiliographia hungarica seu Mausoleum regni apostolici regum et primorum militantis Ungariae ducum“; die erste Ausgabe dieses Werkes, das zugleich in deutscher Uebersetzung erschienen ist, kam zu Nürnberg im Jahre 1664 in Folio, mit 58 Abbildungen der Helden und Könige Ungarns, heraus; es wurde dann oft noch zu Gran, Ofen und in anderen Städten Ungarns (in 8°.) wieder gedruckt, und von Alexius Horányi zum Schulgebrauche in’s Ungarische übersetzt und zu Ofen 1771 herausgegeben. Stephan Kaprinai bestreitet die Autorschaft des Grafen Franz und schreibt dieses Werk einem gewissen Lantzmár, dann wieder an anderer Stelle einem Jesuiten Namens Johann Nádasd zu. Gegen diese Ansicht, die übrigens von keiner andern Seite sonst geltend gemacht wurde, erhebt sich aber Alexius Horányi mit aller Entschiedenheit und erklärt, zur Bekräftigung derselben mehrere Gründe beibringen zu können, es aber vorzuziehen, eine so widrige Angelegenheit (caussa odiosa) mit Stillschweigen zu übergehen. Noch wird dem Grafen zugeschrieben „Cynosura Juristarum, loca decretalium et articulos novissimarum constitutionum inclyti Regni Hungariae usque ad annum Christi MDCLIX inclusive sub titulis ordine alphabetico collectis breviter repraesentans“ (Pottendorfii 1668, 4°.); dann hat er des Petrus de Reva „Centurias septem de Monarchia et sacra corona regni Hungaria“ in verbesserter und mit einem „Catalogus Palatinorum Hungariae“ vermehrter Auflage (Frankfurt 1659, Fol.) herausgegeben. Der Graf war zum obersten Kronrichter, einer Würde, welcher nur mehr eine, jene des Palatins, vortritt, ernannt worden. Unglücklicher Weise [16] aber hatte er sich in die Verschwörung eingelassen, welche Wesselényi, Frangipan und Zriny gegen Kaiser Leopold I. und die österreichische Regierung in Ungarn angezettelt. Er wurde in Folge dessen auf seinem Schlosse Pottendorf von den kaiserlichen Truppen überfallen, nach Wien gebracht und daselbst die Untersuchung wider ihn angestrengt, in welcher seine Schuld unwiderleglich dargethan wurde. Das Urtheil lautete auf Tod und wurde auch durch Enthauptung in einem Saale des Wiener Stadthauses am 30. April 1671 an ihm vollzogen. Der Leichnam wurde in das zwei Jahre früher von ihm selbst erbaute Erbbegräbniß zu Lockenhaus gebracht und an der Seite seiner Gemalin, die ihm im Tode vorausgegangen, beigesetzt. Ein Besucher der Grabstätte, der in den Zwanziger-Jahren daselbst gewesen, berichtet darüber: „In einem marmornen Doppelsarge öffnet man eine Platte und gelangt zu dem Leichnam, der in ein weites Leichentuch mit schweren goldenen Spitzen eingehüllt, ganz unversehrt daliegt. Die Kleidung ist bis auf einige Knöpfe und Schnüre, die Halbstiefeln und die Armschienen zur Befestigung an dem furchtbaren Stuhle, verweset, der Körper aber weiß und die Haut elastisch. Kopf- und Barthaar hat sich erhalten und ein Theil des an ersterem heftenden Halses würde auch den Unwissendsten belehren, ein gewaltsamer Streich habe das Haupt von dem Rumpfe getrennt“. Die zahlreichen Schlösser und Besitzungen des Hingerichteten wurden von der Krone eingezogen und zum Theile an Ausländer verschenkt. Jedoch soll der Kaiser einige derselben den Söhnen, welche den Namen der Herren von Creutz, auch Kreutz, erhielten, zurückgegeben haben. Als man den Grafen in seinem Schlosse Pottendorf überfallen hatte, so sollen daselbst über vier Millionen in Gold und Silber und an Kostbarkeiten gefunden worden sein. Was die oberwähnte Veränderung des Namens seiner Söhne betrifft, so muß es, wenn sie überhaupt je stattgehabt, davon abgekommen sein, denn sie bekleideten später unter ihrem wahren Namen hohe kirchliche und weltliche Würden, denn Ladislaus war Bischof von Csanad, Thomas war Obergespan von Sümegh und Kronhüter, Franz (IV.) aber, der Vater des edlen Helden Franz Leopold [s. d. S. 6][WS 1], kaiserlicher General. [Vera et deducta descriptio criminalium processuum et secuti suplicii in tres reos comites F. de Nádasd, Petri a Zriny et Francisci Christophori Frangipani (Viennae 1671, Fol., auch in italienischer Uebersetzung ebd. im nämlichen Jahre, in Fol.). – Beschreibung, wie es mit denen Criminal-Processen und darauf erfolgten Executionen wider die drei Grafen F. Nádasdi, Peter von Zriny und Franz Christoph Frangipan hergegangen u. s. w. (Nürnberg 1671, 4°.). – Hormayr’s Taschenbuch für vaterländische Geschickte, Jahrg. 1825, S. 262–264 (im genealogischen Artikel „Nádasdy“); Jahrg. 1830, S. 274 u. f. (im Artikel „Lobkowitz“). – Horányi (Alexius), Memoria Hungarorum et Provincialium scriptis editis notorum (Viennae 1776, 8°.) Tom. II, p. 667. – Mailáth (Johann Graf), Geschichte des österreichischen Kaiserstaates (Hamburg 1850, Perthes, 8°.) Bd. IV, S. 13, 59, 62, 72, 73, 74, 77, 87, 93. – Wallaszky (Paulus), Conspectus reipublicae literariae in Hungaria ab initiis regni ad nostra usque tempora (Posonii et Lipsiae 1785, Ant. Loewe, 8°.) p. 165. – Jöcher’s Gelehrten-Lexikon, Bd. III, S. 802. – Austria. Oesterreichischer Universal-Kalender (Wien, Ignaz Klang, Lex. 8°.) Jahrg. 1844, S. 103: „Rebellen-Grabschriften, Nr. 4“. –Allgemeines historisches Lexikon (Leipzig 1731, Thom. Fritschen’s Erben, Fol.) Bd. III, S. 2 des Buchstaben N. – Porträt. Ohne Namen, aber aus der Zeit (kl. Fol.).] –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: [s. d. S. 8].