BLKÖ:Lubomirski, Stanislaus (I.)

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Lubomirski, Sebastian
Band: 16 (1867), ab Seite: 114. (Quelle)
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15. Stanislaus (I.) L. (geb. im Jahre 1583, gest. 17. Juni 1649), einer der glänzendsten Kriegshelden seiner Zeit und eine Zierde seiner Familie. Ein Sohn des Sebastian L. aus dessen Ehe mit Anna Branicka. Die Kriegskunst erlernte er unter seinem Schwager, dem Kronfeldherrn Stanislaus Koniecpolski. Schon früher hatte er sich durch mehrere Siege über die Tataren und Kosaken hervorgethan, insbesondere aber machte seinen Namen der Sieg bei Choczym berühmt (8. September 1620), in welchem er die Türken, welche das polnische Lager angriffen, daselbst gänzlich auf’s Haupt schlug. Ein noch glänzenderer Sieg wurde von ihm wenige Tage später (18. September) erfochten, in welchem er den Türken eine solche Niederlage beibrachte, daß diese ganz unerwartet sich zum Frieden geneigt zeigten, welcher dann auch von den Polen mit großem Vortheile geschlossen worden. Nichtsdestoweniger waren seine Feinde so mächtig, daß er zuletzt seine Feldherrnstelle niederlegte und diese erst wieder annahm, als das unter selbst gewählten Führern das Land durchziehende Kriegsvolk Greuel über Greuel verübte und eine starke Hand nöthig wurde, welche die aufgelösten freibeutenden Schaaren fest zusammenhielt und zur Ordnung brachte. Als bald darauf (1624) der Kronfeldherr Koniecpolski aus der türkischen Gefangenschaft, in welche er in der Schlacht bei Cecora gerathen war, zurückgekehrt, übernahm er zwar wieder den Oberbefehl des Heeres, aber Lubomirski blieb als Unterfeldherr an seiner Seite. Im nämlichen Jahre noch erfocht er über die Türken einen neuen glänzenden Sieg und nahm ihnen bei dieser Gelegenheit große Beute ab. Ebenso schlug er sie im Jahre 1629 und machte in diesem Siege den Bruder des Groß-Chans nebst 2000 Türken zu Gefangenen. Der König ernannte ihn nun zum Wojwoden von Reussen. Im Jahre 1632 wohnte er der Wahl des Prinzen Wladislaw Sigismund IV. zum Könige von Polen bei, der ihm im Jahre 1638 die Woiwodschaft von Krakau verlieh. Die ihm im Jahre 1646 zugedachten Würden des Kastellans von Krakau, und als Koniecpolski gestorben, des Oberfeldherrn, lehnte er beide ab, stellte jedoch die Bedingung, daß sein Sohn Georg die Starostei von Krakau erhalte. Kaiser Ferdinand III. verlieh ihm die Reichsgrafen- und Fürstenwürde, und obgleich er selbst den Fürstentitel damals nicht öffentlich führte, so bedienten sich doch seine Söhne desselben und genossen alle damit verbundenen Vortheile. Stanislaus zeichnete sich überdieß durch große Frömmigkeit aus und war ein großer Wohlthäter der Kirche. So erbaute er Kloster und Kirche der Karmeliter zu Wznicze, ebenso das Kloster und die Kirche der Dominikaner zu Lóbartow, und versah beide mit ansehnlichen Stiftungen. In Podolince erbaute er ein Kloster, in welches er die Piaristen berief, und es ist dieß die erste Ansiedlung der Priester der frommen Schulen in Polen, von wo aus sie sich später im ganzen Lande verbreiteten und einer der verdienstvollsten Orden wurden. Durch seine Gemalin Sophie Fürstin von Ostrog ererbte er die halbe Herrschaft Jaroslaw, von Stanislaus Stadnicki erkaufte er das große Lancut und brachte von seinem Könige, und zwar mit Einwilligung der Reichsstände, die Grafschaft Zips um hunderttausend[WS 1] Gulden pfandweise [115] in Besitz. Im Jahre 1649 starb er im Alter von 66 Jahren und sein Sohn Georg Sebastian ist jener hochmüthige ränkesüchtige polnische Magnat [s. d. S. 110, Nr. 7], den polnische Geschichtschreiber als einen der einflußreichsten Urheber des Verfalles des polnischen Königthums und in Folge dessen der Selbstständigkeit Polens bezeichnen. [Okolski (Simon), Orbis Polonus splendoribus coeli, triumphis mundi, pulchritudine animantium etc. condecoratus, in quo antiqua Sarmatarum gentilitia, pervetustae nobilitatis Poloniae insignia, vetera et nova indigenatus meritorum praemia et arma specificantur et relucent. (Cracoviae 1641, Fr. Caesarios, Fol.). – Pastorius (Joachim), Florus Polonicus, seu Polonicae historiae Epitome nova quintum recognita aucta etc. (Gedani et Francofurti 1679, Sim. Beckenstein, 12°.). – Wassenberg (E.), Gestorum Vladislai IV, Pol. et Suec. Regis pars I (et II) principem panegyrice repraesentans (Gedani 1643, 4°.).] –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: hunderrttausend.