BLKÖ:Kolowrat-Krakowsky, Philipp Franz Graf

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Kolowrat, Sezyma
Band: 12 (1864), ab Seite: 384. (Quelle)
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42. Philipp Franz Graf K. Kr. (geb. 17. April 1756, gest. 1819, n. A. 1824), Sohn des Grafen Leopold [37] aus dessen erster Ehe mit Maria Theresia Gräfin Careto-Millesimo. Der Graf war in den Staatsdienst getreten und schon Kreishauptmann des Rakonitzer Kreises. In dieser Eigenschaft wurde er am 16. März 1782 als landesfürstlicher Commissär nach Doxan beordert, um das dortige vereinigte Mönch- und Prämonstratenser-Nonnenkloster aufzuheben. Der Graf vollzog diesen Auftrag und mußte durch irgend einen Vorgang die Erbitterung der von der Aufhebung Betroffenen gereizt haben. Kurz, ehe er mit der Angelegenheit zu Ende war. erschien von Seite des vereinigten Klosters eine Beschwerde gegen den Grafen, welche so infame Beschuldigungen enthielt, daß es nicht möglich ist, einerseits daran zu glauben, der Graf habe sich je so vergangen, und andererseits die Beschwerde als ein klug ersonnenes Lügengewebe anzusehen, mit dem Gott weiß welche Zwecke hätten erreicht werden sollen. Es ist hier nicht der Platz in das Detail dieser traurigen Angelegenheit einzugehen. So viel ist gewiß, daß der, auch als Archäolog bekannte Kreishauptmann Biener von Bienenberg abgeordnet wurde, die Sache zu untersuchen, welchem von mehreren Seiten grobe Parteilichkeit zur Last gelegt wurde. Die Untersuchung endete damit, daß Graf Kolowrat, obgleich er sich vollkommen gerechtfertigt hatte, seine Stelle verlor. Nach dieser unerwarteten Entscheidung erbat er sich eine neue Untersuchung durch eine unparteiische Commission. Es gelang ihm bei der böhmischen Hofkanzlei die Gewährung seiner Bitte. Als aber die Sache zum Staatsrathe kam, äußerte dieser dem Monarchen gegenüber Bedenken und rieth, die unparteiische Commission zu versagen, weil man ein ganzes Gubernium, die erste Landesstelle, nicht wohl der Gefahr aussetzen könne, prostituirt zu werden. [Als wenn es durch solch gesetzwidriges Vorgehen sich nicht schon selbst genug prostituirt hätte!] In der That wurde keine unparteiische Commission abgesendet. Da aber der Graf Philipp auf diese Art um die Möglichkeit gebracht wurde, alle die Unwahrheiten und Ränke aufzudecken, die gegen ihn geschmiedet worden, so wurde auch gegen ihn das bisherige Verfahren geändert, er wieder angestellt und zwar der Appellation zur Dienstleistung zugewiesen. Der ganze Vorfall machte seiner Zeit großes Aufsehen und die darüber erschienenen Schriften gehören bereits zu den größten Seltenheiten. Eine ganz aparte Wendung gibt dieser Angelegenheit die „Biedermanns-Chronik“. In den Quellen werden die betreffenden Werke angeführt. [Steinsberg (Juolfinger Ritter von), Vollständiger Prozeß und Vertheidigung des Grafen Philipp Kolowrat-Krakowsky. Als ein Beytrag zu den noch mächtigen Prälatenkniffen in Oesterreich. Nebst einem wahren dramatischen Scharmützel: Bischof, Prälaten und Nonnen (Amsterdam [Nürnberg, Lachner], 1783). Auf dem Titel befindet sich das silhouettirte Porträt des Grafen. – Gräffer (Franz), Josephinische Curiosa ... (Wien 1848, I. Klang, 8°.) Drittes Bändchen, S. 20: „Der Prozeß Philipp’s Grafen von Kolowrat und zur Geschichte der denselben betreffenden Denkschrift, die nahe daran war, durch Henkershand verbrannt zu werden“; S. 41: „Die Nonnen und der Nonnerich“. – Oesterreichische Biedermanns-Chronik. Ein Gegenstück zum Fantasten- und Prediger-Almanach (Freiheitsburg [Akademie in Linz] 1785, kl. 8°.) I. (und einziger) Theil, S. 120.] –