BLKÖ:Kolowrat-Krakowsky-Radienin, Philipp Graf

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 12 (1864), ab Seite: 383. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
Philipp von Kolowrat-Krakowsky in der Wikipedia
Philipp Kolowrat-Krakowsky in Wikidata
GND-Eintrag: 13640944X, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Kolowrat-Krakowsky-Radienin, Philipp Graf|12|383|}}

41. Philipp Graf K. Krak. Radienin (geb. 26. März 1688, gest. 28. März 1773), ein Sohn des Grafen Johann Franz aus dessen Ehe mit Eleonora Claudia Gräfin Anguissola. Der Graf war Oberstburggraf und Präsident des Landesguberniums in Böhmen, ferner Präses und Director des größeren Landes-Ausschusses der böhmischen Stände, legte aber im Juni 1771 seines hohen Alters wegen alle seine Würden nieder. Bereits von Kaiser Karl VI. war er mit dem goldenen Vließ ausgezeichnet worden. Zur Zeit des Einfalles und während der kurzen Herrschaft des Usurpators Karl Albrecht, Churfürsten von Bayern, in Böhmen befand sich Graf Philipp nicht nur unter Jenen, die dem Usurpator auf das Eifrigste huldigten, sondern stand auch an der Spitze der Hof-Deputation, welche während der allfälligen Abwesenheit des Churfürsten statt der früheren Statthalterschaft die Leitung der Geschäfte zu besorgen hatte. Als aber Karl Albrecht’s Herrschaft nach der Erstürmung des verschanzten Lagers bei Simbach Anfangs Mai 1743 ein Ende nahm, und als die Kaiserin Maria Theresia in tiefer und gerechter Erbitterung jene böhmischen Cavaliere, die, obgleich seit Jahrhunderten vom Hause Oesterreich mit Bevorzugung jeder Art überhäuft, die ihr geschworene Treue verletzt und dem fremden Eindringlinge gehuldigt hatten, zur Rechenschaft zog, traf auch den Grafen Philipp der [384] Ausweisungsbefehl, welchem zufolge er sich aus Prag zu entfernen und außerhalb der Stadt sein weiteres Schicksal zu erwarten hatte. Der Graf, obgleich das Haupt jener Hof-Deputation, wurde später als gerechtfertigt erklärt, denn er wie seine Collegen waren in der Lage, den Beweis zu liefern, daß sie ihr Amt zum Vortheile des Landes geführt und sich zu verschiedenen Malen den Machtgeboten der feindlichen Gewalthaber mit Nachdruck widersetzt haben. [Arneth (Alfred Ritter von), Maria Theresia’s erste Regierungsjahre (Wien 1862, W. Braumüller, gr. 8°.) Bd. I, S. 345; Bd. II, S. 135, 225, 228, 245 und 512.] –