BLKÖ:Kolowrat, Herbort (Herburt) Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Nächster>>>
Kolowrat, Hermann
Band: 12 (1864), ab Seite: 379. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Herbort Kolowrat in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Kolowrat, Herbort (Herburt) Freiherr|12|379|}}

23. Herbort, auch Herburt Freiherr K. (gest. 1427), ein Sohn Albert’s (I.), dessen schon oben [Nr. 1] Erwähnung geschah. Schon im Jahre 1403 war er von König Wenzel zum Beisitzer des königl. Gerichts und später zum Obersten Richter ernannt worden. Dieses Amt hatte Karl IV. nach seiner Heimkehr aus Italien im Jahre 1355 gegründet, um den durch Raubritter zerrütteten Landfrieden wieder herzustellen. Und zwar bestellte er in jedem Kreise einen solchen obersten Richter. König Wenzel erneuerte, als sich der Geist der Zwietracht im Lande wieder kundgab, dieses Amt und für den Leitmeritzer Kreis wurde von ihm Herbort bestellt. Noch gedenkt man der Freundschaft Herbort’s, die er für den nachmals so unglücklichen Huß trug, der auf seiner verhängnißvollen Reise nach Constanz mehrere Tage auf Herbort’s gastlichem Schlosse Krakowetz zubrachte. –