BLKÖ:Klaudý, auch Claudy, Karl Leopold

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Klauczek, Katharina
Band: 12 (1864), ab Seite: 18. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
Karel Leopold Klaudy in der Wikipedia
Karel Leopold Klaudy in Wikidata
GND-Eintrag: 1013595483, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Klaudý, auch Claudy, Karl Leopold|12|18|}}

Klaudý, auch Claudy, Karl Leopold (böhmischer Reichsraths-Abgeordneter, geb. zu Tabor in Böhmen 30. December 1822). Sohn eines kaiserlichen Staatsbeamten – sein Vater war Gubernialrath in Prag – besuchte die Schulen in Prag, wo er auch die Rechtsstudien beendete und 1844 die juridische Doctorwürde erwarb, bei welcher Gelegenheit er die Inaugural-Dissertation: „Die Freisassen in Böhmen“ (Prag, 8°.) herausgab. Anfänglich widmete er sich dem Lehramte und war im Jahre 1848 Docent an der Prager Universität. Während sein Vater in diesem denkwürdigen Jahre Mitglied des deutschen Vereins in Prag war, der sich gebildet hatte, um die Deutschen gegen die Uebergriffe der čechischen Partei zu schützen, hatte sich Klaudý der Sohn mit aller Entschiedenheit auf die nationale, d. i. čechische Seite gestellt. Bei den wachsenden Unruhen in Prag erscheint er als häufiger Redner auf der Aula und wurde von der juridischen Abtheilung der akademischen [19] Legion zum „Tribunen“ gewählt. Seine Theilnahme an den Juniereignissen brachte ihn in Untersuchung, aus welcher er jedoch straflos hervorging. Sodann, im Wahlbezirke Kuttenberg in den österreichischen Reichstag gewählt, entwickelte er in demselben bis zum 6. October eine große Rührigkeit, theils durch Interpellationen, wie schon gleich bei seinem Eintritte in den Reichstag wegen der Entwaffnung der Nationalgarde und Studentenschaft in Prag, wegen der von dem Kriegsminister zu erlassenden Verfügung eines mit den constitutionellen Principien harmonirenden Fahneneides; theils durch Amendements, wie er deren bei Berathung der Geschäftsordnung, der Entlastung des Grundes und Bodens, des Recrutirungsgesetzes stellte, theils durch Reden, in welchen er die einzelnen Paragraphe der Grundrechte vertheidigte und für Abschaffung des Adels und aller Standesvorzüge, für Religionsfreiheit u. dgl. m. in ausgedehntem Maße sprach. Am 6. October verlas er noch in der Nachtsitzung zwei Aufrufe, welche eine Angesichts der traurigen Ereignisse des Tages gebildete Reichstagscommission erlassen hatte, und zwar den einen an die Wiener Bevölkerung, die Feindseligkeiten einzustellen und dem Blutvergießen Einhalt zu thun, den anderen an den commandirenden General, worin dieser aufgefordert wird, den von dem Reichstage unter Mitwirkung eines verantwortlichen Ministers gefaßten Beschlüssen gemäß zu handeln. Von diesem Tage ab erscheint Kl. nicht mehr in den Sitzungen des Reichstages, die den October über gehalten wurden, fand sich aber in Kremsier ein, als dort die Fortsetzung der Reichstags-Verhandlungen stattfand. Nachdem das vom 4. März 1849 datirte die Auflösung des Reichstages decretirende Manifest am 7. d. M. veröffentlicht wurde, kehrte K. nach Prag zurück, wo er sich nunmehr der Advocatur widmete und auch später zu Gitschin in Böhmen die Praxis derselben antrat. Während dieser Zeit lebte er ganz seinem Berufe, bis im Jahre 1861 der österreichische Reichstag einberufen und Klaudý in dem aus den Landgemeinden Gitschin, Lomnitz, Sobotka und Libau gebildeten Wahlbezirke in den böhmischen Landtag und von diesem in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrathes gewählt wurde. In letzterem gehörte er zu der Partei der Föderalisten und insbesondere zu den feurigsten Anhängern der sogenannten Koruna česká und ließ in einer der Julisitzungen 1861 die Drohung laut werden, daß sich seine Partei vorbehalte, die Abwehr jener Angriffe, welche im Hause auf die Würde der böhmischen Krone und der privilegirten historischen Erinnerungen stattfinden – welche aber nie vorgekommen sind – in geeigneter Weise zu erwirken. Diese Erklärung rief Entrüstung in der ganzen Versammlung und eine Abwehr der böhmischen Abgeordneten deutscher Zunge hervor, welche feierlich dagegen protestirten, daß sich die Partei der Nationalen so geberde, als wäre sie allein im Lande. In Principienfragen, welche die Nationalität nicht berühren, stand K. immer auf Seite der Liberalen. In seinem Föderalismus ging er aber mit noch einigen Meinungsgenossen endlich so weit, daß ihm die Nichtcompetenz des Reichsrathes in einzelnen Fragen nicht mehr genügte, sondern daß er, als die Siebenbürger in den Reichsrath eintraten und dieser nunmehr aufhörte, wie bisher nur ein engerer zu sein, sein Mandat im Jahre 1863 niederlegte. Klaudý ist mit einer [20] natürlichen Tochter des Generals Grafen Schlik vermält und zur Zeit als Advocat in Gitschin ansässig.

Rittersberg, Kapesní slovníček novinářský i konversační, d. i. Kleines Taschen-Conversations. Lexikon (Prag 1850,12°.) Theil II (der aber unvollendet geblieben ist), S. 131. – Waldheim’s illustrirte Zeitung (Wien, Fol.) 1862, Nr. 11, S. 122 [S. 125 das Porträt im Holzschnitt nach C. v. Jagemann’s Photographie]. – Reichstags-Gallerie. Geschriebene Porträts der hervorragendsten Deputirten des ersten österreichischen Reichstages (Wien 1848, Jasper, Hügel und Manz, 8°.) 2. Heft, S. 53. – Der Reichsrath, Biographische Skizzen der Mitglieder des Herren- und Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes (Wien 1862, 8°.) 2. Heft, S. 20. – Wiener Zeitung (die amtliche) 1861, S. 3577 u. 4287 [Erwiderungen des Ministers Schmerling auf Anträge desDr. Klaudy]. – Fremden-Blatt 1861, Nr. 204 u. 271. – Ost-Deutsche Post (Wiener polit. Blatt, Fol.) 1861, Nr. 112 [im Feuilleton]. – Presse (Wiener polit. Blatt, Fol.) 1861, Nr. 204 [im Feuilleton]. – Sürgöny (Pesther polit. Parteiblatt) 1861, Nr. 148: „Klaudi, Tomek, Krasa. – Bohemia (Prager Unterhalt. Blatt) 1861, Nr. 219, Beilage. – Porträt. Stahlstich-Porträt, herausgegeben (in Miniaturformat) von Nikolaus Lehmann in Prag, mit des Dr. Klaudy Devise: Za právo a pravdu (für Recht und Wahrheit). – Verhandlungen des österreichischen Reichstages nach der stenographischen Aufnahme (Wien, Staatsdruckerei, 4°.) Bd. I, S. 134, 135 [Interpellation wegen Entwaffnung der Nationalgarde und Studentenschaft in Prag]; S. 193; S. 217 [in der Berathung über die an Se. Majestät Kaiser Ferdinand zu richtende Adresse wegen Rückkehr nach Wien]; S. 224, 231 [Amendements betreffs der Adresse[; S. 256 [über die Zusammensetzung des Ausschusses im constituirenden Reichstage, welcher mit der Ausarbeitung des Reichsverfassungs-Entwurfes betraut ist[; S. 261; 282; 290; 309 u. 310 [Amendements bei Berathung der Geschäftsordnung]; S. 336, 337, 350 [thut in Fortsetzung der Berathung der Geschäftsordnung die den Reichstag beleidigende Aeußerung: „Wenn wir auch keine Capacitäten unter uns haben“, der Präsident rügt diese Anmaßung einer Nichtcapacität]; S. 351, 369, 382 [unterstützt den Antrag Violand’s, welcher das Interpellationsrecht der Abgeordneten auf breitester Basis festgestellt wissen will]; S. 399; 409; 400; 450 [stellt anläßlich des von Kudlich eingebrachten Antrages, betreffend die Entlastung des Grundbesitzes, folgenden Verbesserungsantrag: „Alle die Freiheit des Grundbesitzes beschränkenden oder sonst aus dem Unterthänigkeitsverhältniß entspringenden Lasten sind nach einem besonders auszuarbeitenden Gesetze theils umzuändern, theils aufzuheben“, welchen er sofort begründet]; S. 462 [stellt an den Kriegsminister Latour die Frage: welche Anstalten er betreffs eines constitutionellen Grundsätzen entsprechenden Fahneneides getroffen habe?]; S. 576; 647 [hält seine Rede über die Grundentlastungsfrage, in welcher er sein eigenes System entwickelt]; S. 656, 704 [bringt seinen Protest vor über den Bericht des Ausschusses, welcher den eine neue Anleihe betreffenden Antrag des Finanzministeriums zu prüfen hat]; S. 724 [meint, auf Grund eines von Löhner eingebrachten Antrages: „daß die Ertheilung von Adelsbezeichnungen jeder Art von nun an aufzuhören habe“, daß der österreichische Reichstag als ein demokratischer angesehen werde und in Folge dessen kein Standesunterschied mehr gelten könne]; S. 724, 727; – Bd. II, S. 18, 21, 24 [spricht in der Recrutirungsfrage]; S. 44; 93 [unterscheidet, wann der Minister zur Kammer in der Eigenschaft als Minister oder als Abgeordneter spricht]; S. 110 [faßt mehrere Formfragen in ein Amendement zusammen]; S. 115 [spricht in der Debatte über die Grundentlastung und schließt sich einem Antrage des Abgeordneten Lasser an]; S. 170 [erörtert in der Fortsetzung der Grundentlastungsdebatte den Ausdruck: „Bäuerliches Lehensverhältniß“]; S. 173, 184, 185 [spricht in der Grundentlastungsfrage]; S. 248 [fordert von Seite des Abg. Borrosch die Zurücknahme einer ihn (Klaudy) beleidigenden Aeußerung]; S. 365, 375 [spricht für die Angesichts der drohenden Ereignisse in Antrag gebrachte Permanenz-Erklärung des Reichstages]; S. 378 [über denselben Gegenstand]; S. 389 [da in die Versammlung die Nachricht gebracht wird, daß aus Versehen ein Schuß gefallen sei, verlangt K., daß das Ministerium die Commandanten des Militärs und der Nationalgarde beauftrage, in ihren Abtheilungen Sorge zu tragen, daß kein Schuß aus Versehen falle]; S. 416 [spricht für den Antrag [21] die in Folge der politischen Zustände bedrängten kleinen Gewerbe Wiens zu unterstützen]; S. 427; 479 [spricht in der Debatte, ob die ungarische Deputation vom Reichstage zu empfangen sei, mit aller Entschiedenheit dagegen]; S. 505, 521, 561, 750, 778, 808 [spricht über verschiedene, minder belangreiche formelle Puncte]; – Bd. III, S. 10 [verliest in der Nachtsitzung vom 6. October zwei in Folge der blutigen Ereignisse dieses Tages von einer Reichstags-Commission erlassene Aufrufe an die Wiener Bevölkerung und an den commandirenden General]; – Bd. IV, S. 22 [spricht in der Debatte über das Recrutirungsgesetz]; S. 43 [spricht seine Ansicht darüber aus: daß die Annahme eines Staatsamtes die Resignation einer Deputirtenstelle nach sich ziehe]; S. 58 [bringt ein Hoch dar dem Kaiser Ferdinand I., welcher die Regierung niedergelegt]; S. 80, 147, 188, 189, 190, 191, 244 [Abgeordneter Lasser stellt den Antrag, der Reichstag möge sich theils der nahen Weihnachtstage wegen, theils aus von ihm begründeten Opportunitätsursachen vom 22. December bis 3. Jänner vertagen; Klaudy kann sich mit diesem Antrage nicht einverstanden erklären und ruft, als seine Worte von allgemeinem Zischen begleitet werden, die Phrase: „Ich erkläre, daß dieses Gezisch für mich der größte Applaus sei“]; S. 273, 414–419 [in der Debatte über $. 3 der Grundrechte: Alle Standesvorrechte und alle Arten von Adelsbezeichnungen sind abgeschafft und dürfen nicht mehr verliehen werden, spricht K. für diesen Paragraph und stellt unter anderem den Satz auf: „Der Adel ist kein historisches Recht“; weiter: „der Adel habe nur gefochten um seines Schutzes willen; habe nur gefochten, um durch Knechte neue Knechte zu machen; habe gefochten um seiner Macht willen“; seine Rede wird von häufigen Beifallsäußerungen begleitet]; S. 621 [protestirt anläßlich der Regelung des Gemeindewesens gegen das Ansinnen: Oesterreich nach französischem Muster in Departements zu theilen]; S. 721 [stellt einen formellen, minder belangreichen Antrag]; – Bd. V, S. 38 [spricht anläßlich der Berathung der §§. 13, 14 und 15 der Grundrechte einige Allgemeinheiten über die Religionsfreiheit]; S. 118 [seine Rede über §. 15 der Grundrechte: „Keine Religionsgesellschaft genießt vor den anderen Vorrechte durch den Staat. Es gibt keine Staatskirche in Oesterreich“, welche diesen Paragraph vertheidigt]. – Stenographische Protokolle des Hauses der Abgeordneten des österreichischen Reichsrathes für die Session 1861, 1862 und 1863: S. 30 [spricht anläßlich der Bildung der Abtheilungen]; S. 66, 69, 70, 92, 93 [über die anläßlich der Thronrede an Se. Majestät zu richtende Adresse]; S. 161 und 185 [über die Unverletzlichkeit des Reichsrathes und der Landtage]; S. 246 [über die Geschäftsordnung]; S. 564 u. 665 [über die Lehenallodialisirung]; S. 1027 [anläßlich der bei Auflösung des ungarischen Reichstages an Se. Majestät zu richtende Adresse]; S. 1366 [über das Gemeindegesetz]; S. 1736, 1742, 1747 u. 1748 [über das Brief- und Schriftengeheimniß]; S. 1773, 1782, 1789, 1790, 1791 [über den Schutz der persönlichen Freiheit]; S. 2168, 2171 [über die Strafgesetznovelle]; S. 2255 [über das Strafverfahren in Preßsachen]; S. 3689 [über die Petition der Wiener Gemeinderäthe wegen Revision des allgemeinen Strafgesetzes]; S. 3748 [über den Staatsvoranschlag für 1863]; S. 1507, 1510,1512 [stellt den Antrag wegen Verfassung eines Preßgesetzes, dann eines Gesetzes über das Strafverfahren in Preßsachen]; S. 1723, 1755, 1775 u. 2265 [stellt seinen Zusatzantrag zum Gesetzentwurfe über die Zuständigkeit der Gerichte bei Uebertretungen]. –