BLKÖ:Kemény, Dionys Baron

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Kembter, Adrian
Band: 11 (1864), ab Seite: 143. (Quelle)
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Kemény, Dionys Baron (geb. in Siebenbürgen 1803, gest. zu Ofen 1849). Sohn des Baron Andreas K. (gest. 1823) aus dessen Ehe mit Rosa Kendefi (gest. 1829). Die Gebrechen einer ziemlich verwahrlosten Erziehung und eines erfolglosen Schulbesuches zu Groß-Enyed war der zur Erkenntniß gekommene Jüngling durch nachträgliche und eifrige Studien auszugleichen zunächst beflissen. Auch die eigenthümlichen Grundsätze des ungarischen Landadels alten Schlages, dem bei Processen durch ein allen Gesetzen des gesunden Rechtes hohnsprechendes Adelsrecht, insbesondere die sogenannte Avicität, oft haarsträubende Rechtsvortheile erwuchsen und der daher in solchen Processen als einfachsten Mitteln der Bereicherung sein eigenstes Lebenselement fand, eine Thatsache, welche Dionys noch bei seinem Vater in vollster Uebung vorfand, alles dieß konnte ihn nicht beirren, die Dinge von anderer Seite zu betrachten, als sie ihm dargestellt wurden oder erschienen und sich dadurch frühzeitig eine Rechtsansicht selbst zu bilden, die himmelweit von der bei seinen zahlreichen Standescollegen üblichen verschieden war. Nachdem Baron Dionys im Jahre 1822 seine Studien beendet, trat er bei der königl. Tafel zu [144] Neumarkt in die Rechtspraxis. Nun fand er im Amte dieselben sonderbaren Rechtsanschauungen, von denen der Landadel seit Jahrhunderten großgesäugt worden, und dort also, wo er eben das Bessere zu finden vermeinte, zu seiner nicht geringen Ueberraschung vielmehr das Schlimmste, den eigentlichen Herd des Uebels und so den nächsten Erklärungsgrund für alle im Landesrechte vorkommenden zahllosen Unzukömmlichkeiten, die aber dort als Landesrecht galten. Das spornte umsomehr seinen Eifer, und bei seinem Sinnen, wie diesen Uebelständen zunächst abzuhelfen sei, fand er, daß vor Allem die Kenntniß der älteren Geschichte Ungarns und Siebenbürgens nothwendig sei, um durch diese zu jener des ursprünglichen und unverfälschten Rechtes zu gelangen. Auf diesem Wege machte er sich nun mit den alten Gesetzen des Landes vertraut, studirte das ungarische Staatsrecht von seinen ursprünglichen Grundzügen bis zu seiner allmäligen Entwickelung in der Gegenwart und fand in der Wiederbelebung des fast erstorbenen oder doch zur Unkenntlichkeit abgeblaßten Constitutionalismus das Heilmittel, das er suchte. Zugleich fand er – und das würde man auch oft anderwärts finden – daß die Rechtspraxis gerade den Gegensatz des von den Gesetzen aufgestellten und angeordneten Princips und Verfahrens bildete. Man hatte es durch Formen und Formeln, eigenmächtige Uebung und angewöhnten Schlendrian dahin gebracht, daß man die an sich klarste gar nicht bestreitbare Sache so verwickelte und verwirrte, daß weder Kläger, Beklagter noch Richter sie mehr auszugleichen im Stande waren. Baron Dionys schlug bei seinen Studien des ungarischen und siebenbürgischen Rechtes den praktischen Weg ein und begann eine neue zur unmittelbaren Anwendung in der Praxis bestimmte Zusammenstellung der Gesetze nach den verschiedenen Abzweigungen der Verwaltung, wodurch er und jeder Richter sogleich in den Stand gesetzt wurden, bei irgend einer noch so verwickelten Streitfrage die Anordnungen der Regierung, wie sie in den Jahren folgeweise sich gehäuft, rasch und vollständig zu überschauen. Dabei behielt er nur das strenge, nämlich auf den verschiedenen Landtagen der Jahrhunderte von den Königen sanctionirte Gesetz im Auge, Alles verwerfend, was sich im Laufe der Zeit durch absichtlichen oder unabsichtlichen Mißbrauch eingeschlichen und so den ursprünglichen Text des Gesetzes und die Absicht des Gesetzgebers alterirt hatte. Nach mehrjähriger und höchst mühevoller Arbeit hatte er sein Werk zu Stande gebracht und ging nun daran, damit es in Fleisch und Blut zum Besten der Verwaltung und zum Frommen des Landes übergehe, dessen Herausgabe vorzubereiten. Aber er stieß an Hindernisse, welche zu beseitigen in jener Zeit nicht in seiner Macht lag. Seine Arbeit blieb ungedruckt, und, die dem ganzen Lande einen großen Nutzen gewährt hätte, eine freilich sehr nutz- und folgenreiche Studie für ihn allein. Jedoch während er diese gründlichen Studien über das Recht des Vaterlandes trieb, hatte er bereits auch die öffentliche Laufbahn betreten und war auf Comitats-Versammlungen als tüchtiger Redner aufgetreten, der, weil er aus Gründen, die nach der vorangegangenen Darstellung leicht begreiflich sind, zur Opposition hielt, bald die allgemeine Aufmerksamkeit erregte und vielseitige Theilnahme fand. Schon im Jahre 1827 bildete er mit Nikolaus Wesselényi, Johann Béthlen und Karl Szaß die Spitze der Opposition, welche auf dem Landtage 1831 bereits [145] eine compacte Partei bildete. In Alsófehér, wo er bis 1834 Ehren-Obernotar gewesen, befand sich der eigentliche Herd der Opposition, von wo aus dieselbe sich den übrigen Comitaten mittheilte und weit um sich griff. Als die Regierung diesen Vorgang, der ihr immer bedenklicher erscheinen mochte, geradezu für gesetzwidrig erklärte, brachte dieß die entgegengesetzte Wirkung hervor, denn der Kampf der Parteien entbrannte nur allgemeiner und heftiger, und Dionys war es, der alle der ungarischen Nation seit Leopold I. zugefügten Rechtsverkümmerungen in ein Memoire zusammenfaßte und dadurch einerseits die Erbitterung und Verlegenheit der Regierungspartei auf das Höchste steigerte, andererseits aber seinen Anhang außerordentlich vermehrte und im Lande als eifriger Patriot und Vertreter der verletzten Rechte von allen Seiten Sympathien gewann. Selbst tadellosen Charakters und mit einer seltenen Rednergabe beglückt, war sein Auftreten um so einflußreicher, als ihm eine unabhängige Stellung, ein ungebeugter Muth und eine durch die tiefste Gesetzeskenntniß fast vernichtend wirkende Dialektik alle Mittel zum glänzenden Siege, der ihm auch nie fehlte, boten. Er konnte, wenn er gewollt, schon 1834 Führer seiner Partei sein, aber sich selbst bescheidend, daß mehr Ruhe, Mäßigung und sich selbstbeherrschende Vorsicht bei der bedenklichen Sachlage unentbehrliche Factoren seien, um die Sache, die er vertrat, zu stützen und ihr zum Siege zu verhelfen, überließ er gerne dem Grafen Johann Béthlen, der die genannten Eigenschaften besaß, die Führung. Diese wohlberechnete Unterordnung trug alsbald ihre Früchte. Als Baron Vlassich, der kaiserl. Civil- und Militärbevollmächtigte, im Lande erschien, war er erstaunt. wo er Empörer zu finden geglaubt, ruhigen constitutionellen Bürgern gegenüberzustehen. Endlich wurde nach 23jähriger Rast im Jahre 1834 der Landtag in Siebenbürgen einberufen und Baron Dionys, als Deputirter des Alsófehérer Comitates, wurde auf demselben der Vermittler der zwei Fractionen, welche in der Opposition sich gebildet hatten, deren eine den stürmischen Wesselényi, die andere den gemäßigteren Karl Száß zum Führer hatte. Die glänzendste Rolle spielte er aber auf dem Landtage des J. 1841, als Führer der Opposition, die unter ihm zur entschiedenen Majorität angewachsen war und in ihrem Schooße keine Spuren einer Spaltung zeigte. Im J. 1846 veränderte sich die Sachlage und die conservative Partei erhielt ein so starkes Uebergewicht, daß die Opposition vergebliche Versuche machte zu erstarken. Als aber der Landtag des J. 1847 zu Preßburg das Vorspiel begann zu den großen und traurigen Dingen, die da kommen sollten, und bei der allmälig immer unverschleierter hervortretenden Idee eines selbstständigen Großungarns auch die Union Siebenbürgens ausgesprochen worden war, da gerieth Baron Dionys, der als Alsófehérer Deputirter sofort seinen Platz im Pesther Landtagssaale eingenommen hatte, nicht mit sich selbst in Widerspruch – Charaktere seiner Art gehen unverrückt auf das Ziel los, das sie vor Augen haben – sondern in Widerspruch mit den Tendenzen, die sich um ihn herum, rücksichtslos König und Gesetz vergessend, Bahn brachen. Der Mann des Rechts, der eiserne Vorkampfer des Constitutionalismus, der Attila der Verwaltungsmißbräuche, mußte eines Tages entdecken, daß er sich überlebt habe und daß sein von Patriotismus erfülltes, den Segen des Vaterlandes, die Herrschaft des sanctionirten [146] Gesetzes seit fast zwei Jahrzehenden bezweckendes Streben und Trachten in wenig Wochen von einer Gott, König und Gesetz vergessenden Rotte Empörer weit überholt sei. Legitimist von reinstem Wasser, Reformen, wenn sein scharfblickender Geist ihre Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit erkannte, nicht nur nicht abgeneigt, sondern ihnen die fördernde Hand bietend, konnte er es nicht über sich bringen, mit dem stürmischen Haufen zu gehen und an das Werk, an dem er seit Jahren gebaut, selbst die zerstörende Hand zu legen. Der einst gefeierte Mann der Opposition, der beredte Sieger auf dem Schlachtfelde des gesetzlichen Parlamentarismus sah die einst so goldenen Sterne seiner Volksthümlichkeit einen nach den andern erbleichen und stand in der blutgerötheten Sturmnacht der Revolution mit einem Male wie Lear auf dem Felsen, verlassen und allein da. Er konnte sterben, aber seine Principien verleugnen konnte er nicht. Und während das arme Ungarn unter den Zuckungen eines gräßlichen Bürgerkrieges verblutete, hauchte auch Baron Dionys kurz vor der Belagerung Ofens seine Seele aus. Erst nach seinem Tode kam sein Andenken zu den verdienten Ehren. Johann Graf Béthlen äußerte auf seinem Sterbebette den Wunsch, auf dem Friedhofe zu Ofen, neben Dionys, beigesetzt zu werden. Auf schriftstellerischem Gebiete hat sich Baron Dionys nicht bewegt. Was mit seiner im Laufe dieser biographischen Skizze erwähnten legislatorischen Arbeit geschehen, ist nicht bekannt. In den siebenbürgischen Landtagsacten finden sich übrigens zahlreiche und breite Spuren seiner angestrengten Thätigkeit. Den größeren Theil der wichtigeren Gesetzesvorschläge hat er ausgearbeitet; als Mitglied des Deputirtenausschusses und durch längere Zeit als Schriftführer des Landtages, flossen die Erläuterungen der bedeutenderen Verhandlungen mit ihren historischen und rechtshistorischen Grundlagen aus seiner Feder. Auch finden sich da von ihm vielleicht noch brauchbare Ausarbeitungen über das Finanz- und Steuerwesen Siebenbürgens; schließlich ist seiner Landtagsreden als eines höchstwichtigen Materials für die Staats- und Gesetzeskunde Siebenbürgens zu gedenken, da er in ihnen sein reiches und gründliches Wissen auf diesem Gebiete niedergelegt und alle jene Mißbräuche der Verwaltung aufgedeckt hatte, die ihn eben auf die Seite der Opposition gestellt haben. Baron Dionys war mit Katharina Kemény, wahrscheinlich einer Verwandten seines Hauses, vermält, und stammen aus dieser Ehe vier Söhne und vier Töchter: Gabriel, Gejza, Dionys und Gyerö, Ilka, Sarolta, Bertha und Emma.

Vasárnapi ujság, d. i. Sonntags-Zeitung (Pesth, 4°.) 1856, Nr. 37 [Biographie mit Porträt im Holzschnitt]. – Ujabb kori ismeretek tára, d. i. Neues ungarisches Conversations-Lexikon (Pesth 1850 u. f., Heckenast, Lex. 8°.) Bd. V, S. 52.