BLKÖ:Ferraris, Joseph Graf

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 4 (1858), ab Seite: 198. (Quelle)
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Ferraris, Joseph Graf (kais. Feldmarschall, Großkreuz des Mar. Theresien-Ordens, geb. zu Luneville 20. April 1726, gest. zu Wien 1. April 1814). Kam – 10 Jahre alt – an den kaiserl. Hof nach Wien, als Edelknabe der verwitweten Kaiserin Amalie, Gemalin 'Josephs I. Dann trat er in kais. Kriegsdienste. In der Schlacht bei Časlau (17. Mai 1742, nicht wie in Hirtenfelds Militär-Conversations-Lexikon II. Bd. S. 363 am 7. Mai) wurde er so schwer verwundet, daß er für todt vom Schlachtfelde getragen wurde. Im nämlichen Jahre wurde F. Hauptmann, 1750 Major, 1757 Oberstlieutenant und 1758 Oberst im Inf.-Reg. Karl Prinz von Lothringen. Bei Hochkirch (14. Oct. 1758) nahm er an der Spitze seines Regimentes im Sturm die stärkste feindliche Batterie von 36 Kanonen und entschied den Sieg des Tages. In der dritten Promotion – am 4. Dec. 1758 – erhielt er für seine That das Ritterkreuz des Mar. Theresien-Ordens. Bei Torgau that sich der Held nicht minder hervor. 1761 wurde er Generalmajor, 1767 Director der Artillerie in den österreich. Niederlanden, 1770 Regiments-Inhaber, 1773 Feldmarschall-Lieutenant, 1775 Gouverneur von Termonde. Beim Ausbruche der niederländischen Unruhen war es F., der sich des besondern Vertrauens Sr. Majestät Kaiser Joseph II. erfreute; 1784 rückte F. zum Feldzeugmeister vor. Bereits 67 Jahre alt, häufte er zu den bisherigen Verdiensten neue und erhielt für die Siege bei Ounaing (1. Mai 1792) und Estreux in der 27. Promotion – 28. Mai 1793 – das Commandeurkreuz des Mar. Theresienordens und wenige Monate später – 20. Oct. – bei der 31. Promotion das Großkreuz für die Einsicht und Klugheit, welche er bei der Belagerung und Einnahme der Festung Valenciennes bewiesen hatte. Am 27. Aug. 1793 ernannte ihn Kaiser Franz zum Vicepräsidenten des Hofkriegsrathes, 1807 zum Feldmarschall. Im folgenden Jahre feierte er sein 50jähriges Jubelfest als Mar. Theresien-Ordensritter. Graf Ferraris war militärisch wissenschaftlich gebildet und hinterließ ein bleibendes Andenken seiner Kenntnisse in der „Carte des Pays-Bas autrichiennes, du Brabant, du Duché de Luxembourg etc. etc.“, welche er unter eigener Leitung und Mitwirkung in 25 Blättern ausführen ließ und Ende 1777 dem Kaiser Joseph II. überreichte. Diese Karte wird von Kennern der berühmten Cassini’schen von Frankreich, deren Folge sie bildet, gleichgestellt. [Vergl.: [199] Brunet, Manuel du libraire (Bruxelles 1838) II. Bd. S. 198.] F. starb – 88 Jahre alt – nachdem er in denkwürdigen Zeiten vier Monarchen treu und ruhmvoll gedient und sich als Held und Staatsmann bewährt hatte. Für den Verlust seiner ansehnlichen Güter in Lothringen und Belgien entschädigte ihn der Monarch 1795 durch Verleihung des Besitzthums St. Hubert im Toronthaler Comitat mit Beifügung des Erbrechtes für des Grafen einzige Tochter, Gräfin Maria Wilhelmine (geb. 3. Sept. 1780, vermält seit 6. Mai 1799 mit † Franz Grafen Zichy), aus seiner Ehe mit Henriette, Tochter des Herzogs Ursel.

Erscheint bald als Ferrari bald als Ferraris, letzteres ist das richtige. – Hirtenfeld (J. Dr.), Der Mar. Theresien-Orden und seine Mitglieder ... (Wien 1857, Staatsdruckerei, 4°.) S. 80, 384, 390, 1728, 1735, 1736 [nach diesem geb. 20. April 1726, gest. I. April 1814]. – Oestr. National-Encyklopädie (von Gräffer u. Czikann), (Wien 1835, 6 Bde.) II. Bd. S. 125 [nach dieser gest. 1. April 1807]. – Oestr. Militär-Konversat.-Lexikon. Herausg. von Hirtenfeld u. Dr. Meynert (Wien 1852 u. f., gr. 8°.) II. Bd. S. 363 [nach diesem gest 1. April 1814]. – (Brockhaus) Conversations-Lexikon (10. Aufl.) VI. Bd. S. 22 [nach diesem gest. 1. April 1807]. – [Kneschke, Ernst H. Dr.] Deutsche Grafenhäuser (Leipzig 1854, Weigel, 8°.) III. Bd. S. 115 [nach diesem gest. 1. Apr. 1814, enthält auch Nachweisungen über das Wappen und die Verschiedenheiten desselben]. – Da mit dem Feldmarschall die männliche Linie dieses Hauses erlosch, so ertheilte die Gnade des Monarchen dem Schwiegersohne des Feldmarschalls, dem Grafen Franz Zichy, das Vorrecht für sich und seine Nachkommen Zichy, jenen der Ferraris, u. z. als Zichy-Ferraris beizufügen.