BLKÖ:Doblhoff-Dier, Anton I. Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 3 (1858), ab Seite: 328. (Quelle)
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Doblhoff-Dier, Anton I. Freiherr von (k. k. Hofrath, geb. zu Wien 1733, gest. daselbst 20. Dec. 1810). Trat nach vollendeten Studien in den Staatsdienst, wurde k. k. Regierungsrath in Justizangelegenheiten und bereits 1762, noch bei Lebzeiten seines Vaters, wirkl. Hofrath und Beisitzer bei dem Commerzienrathe. Bei dem Umschwunge, welchen die österr. Industrie in jener Zeit nahm, erwarb sich D. namhafte Verdienste durch Gründung mehrerer Fabriken, Vervollkommnung derselben, durch Anstellung geschickter, erfahrener und thätiger Werkführer, sowohl In- und Ausländer, und durch die Vergrößerung, zweckmäßige Verbesserung und Einrichtung der bereits bestehenden. Insbesondere ist ihm die Emporbringung und Verfeinerung der Stahlarbeiten und die erste Anlage einer inländischen Seidencultur zu verdanken. Auf alle Gewerbe und Kunstproducte, die nach Anmuth der Formen streben, [329] daher auf das Vorwärtsschreiten des Fabrikwesens in Hinsicht der Veredlung des Geschmacks, äußerte die Akademie der Künste damals bereits ihren mächtigen Einfluß. D. stand in jener Zeit als Präses – welche Stelle er bis an sein Lebensende bekleidete – an der Spitze der Akademie. In reger Theilnahme für das Schicksal seiner leidenden Mitbürger, setzte er nach seines Vaters Tode, die Aufsicht über das von demselben errichtete und durch 40 Jahre von ihm geleitete St. Johannes-Spital in Wien fort, welchem sich in Folge dieser Sorgfalt so sehr das öffentliche Vertrauen zuwendete, daß zahlreiche Stiftungen, Legate u. Vermächtnisse demselben zufielen. Als es aber gleich andern Versorgungshäusern von Kaiser Joseph II. in Folge des neuen Planes zur Versorgung der Armen aufgehoben worden, wurde D. von dem Kaiser als Referent der neuerrichteten Hofcommission der Armen-Versorgungs-Anstalten angestellt, bei welcher er nach dem Austritte des Grafen Bucquoy das Präsidium führte. Kaiser Franz ernannte ihn zum Mitgliede der damaligen Wohlthätigkeits-Hofcommission, auf welchem Posten D. bis an seinen im Alter von 77 Jahren erfolgten Tod wirkte. D. wurde bereits 1772 in den Freiherrnstand erhoben. (Vergleiche in den Quellen die Genealogie).

Oesterreichs Pantheon (Wien 1831, M. Chr. Adolph, 8°.) I. Bd. S. 180 [daselbst heißt es; „... war im J. 1743 geboren“ ... „Schon im J. 1756 begann er ruhmvoll die politische Laufbahn als k. k. niederöstr. Regierungsrath in Justiz-Angelegenheiten“ ... also ist er mit 13 bahren Regierungsrath gewesen (!). Auch Gräffer druckt diese Unrichtigkeit nach. D. war 1733 geboren; selbst dann war er mit 23 Jahren ein junger Justizrath]. – Oestr. National-Encyklopädie (von Gräffer und Czikann), (Wien 1835, 6 Bde.) I. Bd. S. 724 [nach dieser und dem Pantheon 1743 geboren, da er aber im Alter von 77 Jahren (1810) starb, so ist diese Angabe falsch]. – [Kneschke (Ernst Heinrich Prof. Dr. Die Wappen der deutschen freiherrl. und adeligen Familien (Leipzig 1855, Weigel, 8°.) I. Bd. S. 114. – Genealogie. Das genealogische Taschenbuch der freiherrlichen Häuser (1848) S. 84 enthält folgende Angaben: Das Geschlecht der Doblhoff stammt aus Tyrol und sein eigentlicher Namen ist Holler. Philipp Holler erhielt von Kaiser Rudolph II. Prag 2. Juli 1582 einen Wappenbrief; Johann Holler von Kaiser Leopold I. Wien 6. Mai 1692 den Reichsadel mit dem Prädicat Doblhoff; des Letzteren Enkel Karl Holler von Doblhoff, k. k. Hofrath, war in erster Ehe mit Therese von Dier (gest. 1752) vermält, und wurde von Kaiser Franz I. 23. Juni 1757 mit Vereinigung von Namen und Wappen des k. k. Hofraths K. J. v. Dier, der ihn 1755 zum Erben eingesetzt hatte, in den Freiherrnstand erhoben. Dessen Sohn Anton von Doblhoff-Dier, k. k. Hofrath, erhielt von Kaiser Joseph II., Wien 9. April 1772, den erbländ.-österr. Freiherrnstand. – Wisgrill II. Bd. S. 265 enthält folgende, von dem Obigen abweichende Angaben: Bernhard Holler, Dr. der Rechte und österr. Regierungsrath, 1647 Rector Magnificus an der Wiener Hochschule (gest. 2. Juni 1648), verpflanzte sein Geschlecht aus Steiermark nach Oesterreich. Sein Sohn Franz, Dr. d. Med., später k. k. Rath und Leibmedicus, wurde 1706 mit dem Prädicate „Doblhoff“ und Veränderung des Wappens in des h. röm. Reichs und den östr. erbländischen Ritterstand erhoben. Dessen Enkel Anton, k. k. Hofrath, wurde von dem 1756 verstorbenen k. k. Hofrath von Dier zum Erben eingesetzt, erhielt die k. k. Erlaubniß, dessen Namen u. Wappen anzunehmen und wurde am 9. April 1772 in den Freiherrnstand erhoben. Seine Söhne sind: Freiherr Karl (geb. 13. Juli 1762, gest. um das J. 1845), ein Schüler von Albrechtsberger und Salieri und hervorragender Musikus; – Freiherr Joseph (gest. 7. Mai 1831), k. k. Hofrath; – Freiherr Ignaz (geb. 28. Nov. 1776, gest. 9. Juni 1856 in Wien), n. ö. Landstand. – Von Joseph stammen ab: der gegenwärtige Majoratsherr der Familie, Freiherr Anton II., k. k. Gesandter und bevollm. Minister am k. niederld. Hofe zu Haag (s. dessen besondere Biographie); – Freiherr Joseph I. geb. 3. Jänner 1806, gest. 30. März 1856), vermält in erster Ehe (seit 26. Jänner 1837) mit Ida Lonkey de Lonke (gest. 15. Juli 1851); – in zweiter Ehe (seit 7. Nov. 1852) mit Marie Adolphine Baronesse von Pratobevera. Aus erster Ehe stammen: Freiherr Heinrich (geb. 6. [330] Febr. 1838); – Freiherr Joseph (geb. 25. Oct. 1844); – Freiherr Rudolph (geb. 19. Aug. 1849). – [In der 10. Auflage der Brockhaus’schen Encyklopädie V. Bd. S. 158 wird Anton I., welcher den Freiherrnstand und nach Diers Tod, dessen Erbe, Namen und Wappen erhielt, irrig Karl genannt.] – Wappen. Gevierteter Schild mit Mittelschild und einer zwischen Feld 3 und 4 eingepfropften Spitze. Im goldenen Mittelschilde ein schwarzer gekrönter Adler, welcher in der Brust zwei in einander geschlagene goldene Buchstaben C und dazwischen die römische Zahl VI (Namenschiffer des Kaisers Karl VI.) trägt. Feld 1 quer getheilt; oben in Silber auf grünem Boden ein weißblühender Hollunderbaum; unten in Schwarz drei (2 u. 1) goldene Doppien (span. Münzen); 2. mit goldener ausgeschuppter Einfassung, in Roth ein rechtsspringender Leopard von natürlicher Farbe; 3. ebenfalls in Roth der Vordertheil eines einwärtssehenden silbernen Einhorns; 4. quergetheilt, oben in Silber ein einwärtssehender Mohrenkopf und Hals mit silberner Kopfbinde und mit Perlen in den Ohren, unten drei (2 u. 1) goldene Doppien. In der silbernen Spitze ein rothes Andreaskreuz. Den Schild bedeckt eine fünfperlige Freiherrnkrone und auf derselben drei gekrönte Helme, der mittlere trägt den Adler des Mittelschildes; aus dem rechten wächst zwischen zwei von Roth und Gold quergetheilten, in den Mündungen mit einem grünen Kleeblatt gezierten Elephantenrüsseln der Leopard des 2. Feldes auf, und auf dem linken steht ein geschlossener, die Sachsen einwärtskehrender blauer Flug, welcher mit einem silbernen, mit dem rothen Andreaskreuze belegten Querbalken und mit drei goldenen Doppien, oben 2, unten 1, belegt ist. Schildhalter: Rechts ein einwärtssehender, doppelt geschweifter, goldener Löwe, links ein goldener Greif. Wappendevise: A Deo et Caesare.