Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Wizlaw III.“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 684–688, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wizlaw_III.&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 01:25 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Wizlaw II.
Nächster>>>
Wladislaw II.
Band 43 (1898), S. 684–688 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Wizlaw III. (Rügen) in der Wikipedia
Wizlaw III. in Wikidata
GND-Nummer 119066955
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|43|684|688|Wizlaw III.|Theodor Pyl|ADB:Wizlaw III.}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=119066955}}    

Wizlaw III., Fürst von Rügen, ältester Sohn Wizlaw’s II., aus dessen Ehe mit Agnes von Braunschweig, auch nach anderer Zählung, wenn man seinen Großoheim Wizlaw (1231–1242), Jaromar’s II. Bruder, mitrechnet, Wizlaw IV. und zur Unterscheidung von seinem Vater „der Junge“ genannt, erhielt unter Einfluß der mütterlichen Verwandten eine höfische ritterliche Erziehung, vermöge welcher er sich nicht nur die Sitten und Litteratur dieser aus Frankreich nach Deutschland übertragenen Bildung aneignete, sondern auch selbstthätig als Dichter im Gebiete des Minnegesanges und der Spruchpoesie auftrat. Sein Lehrer in den Wissenschaften und in der Dichtkunst war der Magister Ungelarde, anscheinend Vorsteher einer der Stralsunder Kirchenschulen, welcher in der zweiten Hälfte des XIII. Jahrhunderts dort lebte, und wahrscheinlich bald nach 1300, in welchem Jahr er im Falle seines Todes sein Wohnhaus seiner Gattin überließ, verstarb. Unter der Leitung dieses Gelehrten, wie W. selbst angibt, verfaßte er, nach dem Vorbilde älterer Minnesänger, eine Reihe von Dichtungen, von denen uns 14 Lieder und 13 Sprüche in der Jenaer Liederhandschrift enthalten sind. Obwol die Meinungen darüber getheilt lauten, läßt sich doch wol mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß er sich bei seiner Poesie der niederdeutschen Sprache bediente, jedoch an manchen Stellen, theils aus der Gewohnheit des Verkehrs mit oberdeutschen Fürsten, theils in Anlehnung an ältere Vorbilder des Minnegesangs, hochdeutsche Worte seiner heimathlichen Mundart beimischte. In der Wahl der Stoffe, ihrer Darstellung und Ausschmückung folgte er jedoch fast ganz seinen süddeutschen Mustern, kein Gedanke erinnert an das rügische Eiland und die baltische Küste oder an persönliche Erlebnisse, es ist sogar zweifelhaft, ob die Minnelieder an eine bestimmte Persönlichkeit oder an ein Phantasiebild gerichtet wurden; nur der dem Grafen von Holstein gewidmete IX. Spruch läßt vermuthen, daß zwischen W. und dem Grafen Gerhard II. (1290–1312) eine nähere Freundschaft bestand. Die im I. und VII. Spruch enthaltenen Klagen über die Frevel und die Noth der Zeit können gleichfalls ohne eine specielle Beziehung ausgesprochen sein, jedoch liegt [685] hier auch die Möglichkeit vor, daß dieselben durch den Eindruck der dem Rostocker Landfrieden (1283) vorangehenden Kriegsjahre veranlaßt worden sind. Andererseits läßt sich auch das (Spruch I.) erwähnte Mißtrauen zwischen dem Vater und seinen Kindern auf die Fehde zwischen Heinrich I. aus der mecklenburger Seitenlinie der Herren von Werle und dessen Söhnen Nikolaus und Heinrich beziehen, infolge welcher der Vater (9. Oct. 1291) den Tod fand, während die Söhne von ihrem Vettern vertrieben, jedoch von Wizlaw II., dem älteren, in Schutz genommen wurden. Jedenfalls aber läßt sich aus dem Umstande, daß W. sich selbst (Lied VIII) „der Junge“ nennt, der Schluß ziehen, daß er seine Dichtungen noch in jüngeren Jahren und beim Leben seines Vaters verfaßte, anscheinend in jener Zeit (1283–1294), als er die Mündigkeit erreicht hatte und sich, mit seinem etwas jüngeren Bruder Sambor, an der Regierung Wizlaw’s II. betheiligte. Durch seine Dichtungen, sowie durch den Ruhm, welchen er sich, in Gemeinschaft mit seinem Vater, in den von diesem unternommenen Kriegsfahrten erwarb, endlich auch wol infolge der Gastlichkeit, welche am rügischen Hofe auf der Hertesburg und in den Schlössern zu Barth, Prohn, Tribsees und Loitz herrschte, wurde W. auch mit zwei anderen Minnesängern Heinrich Frauenlob und Goldener bekannt, welche ihn in zwei Lobsprüchen verherrlichten. Daß sie in letzteren die poetische Thätigkeit desselben unerwähnt lassen, darf nicht befremden, einerseits übte nämlich damals eine größere Menge von Fürsten die Dichtkunst, sodaß Wizlaw’s Schöpfungen auf diesem Gebiete kein besonderes Aufsehen erregten, andererseits aber zogen die langwierigen Kämpfe mit Brandenburg und Norwegen (1280–1284), sowie die, infolge des Todes von Heinrich I. von Werle (1291) und Mestwin’s II. (1295), ausbrechenden Kriege in Mecklenburg und Pomerellen die Aufmerksamkeit in so hohem Grade auf sich, daß die von W. in denselben bewiesene Thatkraft seine poetischen Leistungen sehr zurücktreten ließ. Da es überdies als sehr wahrscheinlich gilt, daß Frauenlob und Goldener durch jene Sprüche ihre Dankbarkeit für die bei Wizlaw’s Vater genossene Gastfreundschaft bezeugen wollten, so gebot es der höfische Tact, den fürstlichen Sohn gleichfalls als Gönner und nicht als künstlerischen Genossen zu betrachten. Mit dem bald darauf (1302) erfolgten Tode des Vaters endete überdies die selbstschöpferische Dichtung Wizlaw’s, sowie die jenen Sängern bewiesene Gunst, und mit ihr empfing zugleich die Epoche der Jugend und des Glückes für den rügischen Fürstensohn ihren Abschluß. Schon nach kurzer Frist, seitdem er die Regierung antrat, verlor er (4. Juni 1304) seinen jüngeren Bruder und Mitregenten Sambor durch den Tod, sodaß damals die Erbfolge im Lande Rügen lediglich auf seiner Person und der zu erwartenden Descendenz beruhte. Nehmen wir an, daß er im J. 1283, zu welcher Zeit er zuerst eine Verleihung seines Vaters an des Kloster Neuencamp genehmigte, die Jahre der Mündigkeit erreicht hatte und etwa 1260 geboren war, so würde er demnach 1304 schon im mittleren Alter von ca. 44 Jahren gestanden haben und dessenungeachtet – seine erste Gemahlin Margarete wird erst 1305 erwähnt – noch unverheirathet geblieben sein. Dieser Umstand erregte in König Erich VIII. Menved von Dänemark den Gedanken, sofern W. unbeerbt verstürbe, das Fürstenthum Rügen mit dem nordischen Reiche zu vereinigen und gestützt auf diesen Besitz die frühere Macht seines Urgroßvaters Waldemar’s II., des Siegers (1202–1241) über die baltischen Küsten zu erneuern. Um dies Ziel zu erreichen, hatte er jedoch zuvor zwei mächtige Gegner, Waldemar den Großen von Brandenburg, und den unter Lübecks Führung zu einer gewaltigen Macht emporblühenden Bund der Hansastädte zu überwinden. Zu diesem Zweck vereinigte er sich einerseits mit den holsteinischen und mecklenburgischen Fürsten gegen die in deren Gebiete liegenden Hansastädte, andererseits schloß er mit den Seitenlinien [686] des rügischen Hauses, den Herren von Gristow und Putbus (s. A. D. B. XXVI, 739) im J. 1309 einen Vertrag, dem zufolge sie, beim unbeerbten Abgange Wizlaw’s, auf die Nachfolge verzichten und sich mit den Halbinseln Wittow und Jasmund begnügen sollten. So vorbereitet, begann er das Werk damit, den Vorort Lübeck von dem Bunde durch diplomatische Künste zu trennen; dann aber bewog er den mecklenburgischen Herzog Heinrich II., mit Gewalt gegen die Selbständigkeit der Städte Wismar und Rostock einzuschreiten, und nahm die ihm von Nikolaus dem Kinde (1300) übertragene Oberlehnsherrschaft zum Vorwande, von Rostock zu verlangen, daß die Stadt ihn, in Gemeinschaft mit mehreren Fürsten und einem großen Gefolge, (1311) in ihre Mauern aufnehmen sollte. Als der Rath sich weigerte, und der König seine fürstlichen Gäste vor den Thoren bewirthen mußte, schloß er mit diesen ein Bündniß, dem bald darauf eine erbitterte Fehde folgte, in welcher Wismar und Rostock von ihrem Landesherrn zur Unterwerfung und zu einem für die Städte nachtheiligen Frieden gezwungen wurden. Unter den Fürsten, welche an dem Rostocker Feste theilnehmen, befanden sich auch Wizlaw von Rügen und Waldemar von Brandenburg, welcher zur Verherrlichung des Tages von dem dänischen Könige den Ritterschlag empfing, und ihn bald darauf auch (1312) bei dem Kampf mit den Städten unterstützte. Dessenungeachtet ging aus diesem Zusammenwirken in Festen und Fehden eine ganz entgegengesetzte Lebensanschauung und politische Stellung beider Fürsten hervor. W., noch befangen von Turnieren und Minneliedern, schloß sich voll Bewunderung noch enger an Erich von Dänemark, und vereinigte mit dieser Hingabe zugleich den Wunsch, sich, nach dem Vorbilde der mecklenburgischen Fürsten die ihm an Reichthum und Macht überlegene Stadt Stralsund zu unterwerfen. Waldemar dagegen, welcher die Pläne Erich’s auf Erneuerung der dänischen Großmacht an der südbaltischen Küste durchschaute, und zugleich erkannte, daß die Erwerbung Rügens und die Demüthigung Stralsunds die Basis zur Ausführung jener Zukunftsgedanken bilde, schloß (1314) ein Bündniß mit dieser Stadt, um auf diese Art die von Norden drohenden Gefahren an der Wurzel anzugreifen. Stralsund hatte anfangs, durch das Unglück von Wismar und Rostock bedenklich gemacht, und unter dem Einfluß der sehr angesehenen mit W. befreundeten Familie v. Güstrow (1314), sich in Güte mit dem Fürsten zu einigen gesucht, da letzterer jedoch immer höhere Ansprüche erhob, und die Hauptfreiheiten des Lübischen Rechts bedrohte, so brach der Rath die Verhandlungen ab und eröffnete die Fehde mit dem Landesherrn, zu welcher die Stadt, sofern er etwas gegen ihre von seinen Vorfahren und ihm beschworenen Privilegien unternahm, berechtigt war; zugleich wurden die ihm verbündeten Mitglieder des Geschlechts Güstrow verbannt. W. hatte für diesen Fall auf die Hülfe Dänemarks und Mecklenburgs gerechnet, beide blieben jedoch aus, jene namentlich deshalb, weil Erich mit Schweden und seinem Bruder Christoph in Streitigkeiten verwickelt war; infolge dessen kam es, unter dem Einfluß Wartislaw’s IV. von Pommern, der auch Greifswald zu einer friedlichen Stellung (1313) verpflichtet hatte, in den Verträgen zu Templin und Brodersdorf (1314 bis 1315) zu einem vorläufigen Waffenstillstand. Beide Theile benutzten die ihnen gewährte Frist zur Erwerbung möglichst vieler Bundesgenossen. Fast sämmtliche norddeutsche Fürsten stellten sich auf die Seite Dänemarks und seiner Lehnsträger Rügen und Mecklenburg, selbst die Könige von Norwegen und Schweden, sowie die polnischen, ungarischen und russischen Herrscher versprachen ihre Unterstützung. – Waldemar’s und Stralsunds Hülfe blieb dagegen auf die rügische Ritterschaft, Pommern, den Bischof von Cammin, die Grafen von Wernigerode und Mansfeld, sowie Erich’s Bruder Christoph beschränkt, welcher aus Haß gegen diesen die Erbfolge im Fürstenthum Rügen (25. Oct. 1315) [687] dem Herzog Wartislaw IV. von Pommern gewährleistete. Daß die rügische Ritterschaft und selbst das stammverwandte Haus Putbus sich gegen den Fürsten verbündete, hatte theils in der nahen Beziehung derselben zu den Stralsunder Patriciern, theils darin seinen Grund, daß man den Anfall Rügens an Dänemark fürchtete, und lieber die Erbfolge der benachbarten pommerschen Herzoge wünschte. Im Sommer des Jahres 1316 kam es endlich zum offenen Kampfe. Die mecklenburgischen und holsteinschen Fürsten wandten sich gegen den Markgrafen Waldemar, und erfochten im August bei Gransee einen blutigen Sieg über denselben, welcher jene jedoch in so hohem Grade erschöpfte, daß er ohne Folgen blieb. Die übrigen Fürsten lagerten sich dagegen, unter Anführung des Herzogs Erich von Sachsen-Lauenburg, vor den Thoren Stralsunds, während die dänische Flotte die Stadt von der Seeseite einschloß, geleitet von dem Marschall Hermann und dem Fürsten W. Dieser unnatürlichen Vereinigung, bei welcher der eigene Landesherr eine fremde Macht zur Unterdrückung seiner Ritter und Bürger herbeiführte, folgte jedoch die verdiente Strafe. Einerseits wurde das Landheer, bei einem nächtlichen Ausfall der Stralsunder (21. Juni 1316), gänzlich geschlagen, sodaß der Herzog von Sachsen in Gefangenschaft gerieth und sich mit 8000 Mark feinen Silbers (ca. 100 000 Thaler) auslösen mußte, andererseits erlitt die große Flotte von 45 Koggen und 100 kleineren Fahrzeugen so erhebliche Verluste, u. a. durch die Verbrennung des dänischen Königsschiffs, daß sie im November, ohne etwas gegen Stralsund ausgerichtet zu haben, wieder in die nordische Heimath zurückkehrte. Auf allen Seiten herrschte eine so große Erschöpfung, daß bald darauf die streitenden Parteien ihre Kämpfe durch den Meyenburger und Templiner Frieden (1316–1317) beendeten. Wirklicher Nutzen wurde durch diese Verträge nur Mecklenburg zu Theil, indem es von Dänemark das Land Rostock und von Brandenburg das Land Stargard empfing, König Erich versöhnte sich zwar (28. Mai 1317) mit seinem Bruder Christoph und dem Markgrafen Waldemar, beide aber starben schon im J. 1319, sodaß ihre Reiche unfähigen Nachfolgern und gänzlicher Zerrüttung anheimfielen. Nicht minder ungünstig war die Lage des Fürsten W. von Rügen; seiner Ritterschaft und der Stadt Stralsund stand er als besiegter Feind gegenüber, der von ihm verehrte Oberlehnsherr, König Erich, war verstorben, und dessen Nachfolger Christoph ihm verhaßt und als heimlicher Gegner doppelt gefährlich, endlich war das Land mit einer Schuldenlast überbürdet, deren Tilgung bei der durch die langjährigen Kriege entstandenen Verarmung und Mißstimmung kaum möglich erschien. In dieser Noth mochte der Fürst jedoch den Mißgriff seiner Politik gründlich erkennen und zu der Einsicht gelangen, daß ehrliche Feindschaft nutzbringender als unzuverlässige Freundschaft sei. Diesen Grundsätzen entsprechend, trat er mit Stralsund in nahe Beziehung, vermehrte die städtischen Privilegien und verpfändete gegen namhafte Geldsummen die fürstlichen Zölle, sowie die Münzgerechtigkeit und die Gerichtsbarkeit an die Stadt. Andererseits schloß er mit dem Herzog Wartislaw IV. von Pommern, welcher als Vormund von Waldemar’s Nachfolger, Heinrich (1319) zu einer großen Macht in Brandenburg und Norddeutschland gelangte, (5. Mai 1321) einen Erbvertrag, dem zufolge beim Aussterben des rügischen Hauses die Nachfolge auf Pommern übergehen sollte. Um nach dem Vorbilde seines Vaters reiche geistliche Stiftungen gründen zu können, fehlten ihm infolge des Krieges die Mittel, doch verlieh er noch (28. Oct. 1322) den Greifswalder Hospitälern zum Hl. Geist und St. Georg das Gut Karrendorf, zur Stiftung einer Seelenmesse für sich und sein Geschlecht. So schien ihm nach erlangtem äußeren Frieden ein heiterer Lebensabend beschieden zu sein, namentlich da ihm aus seiner zweiten Ehe mit Agnes, einer Tochter des Grafen Ulrich von Lindow († 1316), ein Sohn Jaromar und eine Tochter [688] Agnes geboren waren. Vorsorglich künftigen Fehden vorbeugend, hatte W. seinen Sohn (15. März 1325) mit Beatrix, einer Tochter Heinrichs II. von Mecklenburg verlobt, jedoch zerstörte Jaromar’s plötzlicher Tod am 25. Mai 1325 alle Hoffnungen des rügischen Hauses, sodaß nach dem nicht lange darauf am 8. Nov. 1325 erfolgten Heimgange Wizlaw’s die Erbfolge auf Wartislaw IV. von Pommern überging; Wizlaw’s Tochter Agnes wurde dagegen (1324) mit dem Grafen Albrecht von Anhalt vermählt, deren Descendenz gegenwärtig auf fast allen europäischen Thronen blüht. Bald nach Wizlaw’s Tode starb auch (31. Juli 1326) sein Nachfolger Wartislaw IV., mit Hinterlassung dreier unmündiger Söhne, deren jugendliches Alter benutzend Heinrich von Mecklenburg den rügischen Erbfolgekrieg erregte, welcher jedoch von der Stadt Greifswald und deren Verbündeten (1328) zu Gunsten der pom. Herzoge beigelegt wurde.

Fabricius, Urk. z. Gesch. d. Fürstenthums Rügen IV, Abth. 1–4. – Fock, Rüg.-Pom. Gesch. III, 1–68. – Pyl, Gesch. Eldenas, S. 624–643. – Ettmüller, Wizlaw’s Sprüche u. Lieder, Bibl. d. deutschen Nat.-Litt., Bd. 33, 1852. – Pyl, Lieder u. Sprüche d. F. Wizlaw, 1872. – Goedeke, Grundriß z. Gesch. d. deutschen Dichtung, 2. Aufl. I, S. 252. – Knoop, Baltische Studien, XXXIII, 272; XXXIV, 277.