ADB:Wilhelm (Bischof von Paderborn)

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Artikel „Wilhelm (Bischof von Paderborn)“ von Woldemar Harleß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 168–170, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_(Bischof_von_Paderborn)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 17:15 Uhr UTC)
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Wilhelm von Berg (Ravensberg), dritter Sohn des ersten Herzogs Wilhelm I. von Berg, geboren um 1380, wurde im Gegensatze zu dem von Papst Bonifacius IX. ernannten Italiener Bertrand von Arvassano, Domkanonikus von Ravenna und Auditor des apostolischen Palastes, im J. 1399 vom Domcapitel in Paderborn zum Bischof dieser Diöcese erwählt und auch nach Abberufung des Bertrand vom Papst unter dem 14. März 1401 bestätigt, nachdem er zu Anfang dieses Jahres mit seinem Vater und vielen Reichsfürsten den römischen König Ruprecht nach Aachen zur Krönung geleitet hatte. Im folgenden Jahre trat er die Regierung seines Bisthums an und ließ sich von den Vasallen, Landständen und Unterthanen huldigen. Als er kurz darauf mit Ritter Heinrich von Oer, der von dem älteren Bruder Adolf als Grafen von Ravensberg das Schloß dieses Namens in Pfandbesitz erhalten, in Fehde gerathen war und sich zugleich anschickte, dem Vater und Bruder zu Hülfe zu eilen in deren Fehde wider Johann von Loen, Herrn zu Heinsberg und Löwenberg und Junggraf Gerhard von Sayn und Genossen, ward er unterwegs in einem Dorfe, wo er rastete, Nachts von jenen Rittern überfallen und als Gefangener nach Schloß Horneburg bei Recklinghausen abgeführt, wahrscheinlich nicht ohne Mitwissen des Bruders Adolf, der damals schon die gewaltsame Absetzung des Vaters plante. Und erst Mitte März 1406, nach wiederholten fruchtlosen Unterhandlungen, erfolgte die definitive Entlassung Wilhelm’s aus dem Gefängnisse. Doch hatte er vorher schon hin und wieder sich auf freiem Fuße befunden, an der Einigung mit Johann Herrn von Heinsberg nebst dem Vater und dem Bruder Gerhard, Dompropst zu Köln, vom 8. October 1404 theilgenommen und sogar zu Gunsten des Vaters unter dem 5. April 1405 ein Hülfsbündniß mit Graf Adolf IV. von Cleve gegen den Bruder Adolf abgeschlossen. Auch zu der bald beginnenden Fehde gegen Letztgenannten und dem Vergleiche zwischen Herzog Wilhelm und Adolf vom 2. Juli 1405 scheint W., der stets treu zum Vater hielt, persönlich mitgewirkt zu haben. Nach Paderborn zurückgekehrt, zog er den als Chronisten bekannten Dechanten von Bielefeld und Official zu Paderborn, Gobelinus Persona, in seine Nähe und bemühte sich um die Reform des sittlich verfallenen Fräuleinstifts [169] Bödeken, welches schließlich nach Resignation der Aebtissin Walburgis von Walde von W. unter dem 17. Juli 1409 dem Prior der Regulirherren zu Zwolle, Johann Wael, behufs Umwandlung in ein Mannsstift übergeben wurde. Außerdem genehmigte W. unter dem 8. December 1406 die Errichtung der Capelle und Clause „to der hilligen sele“ (ad s. animam) im Teutoburger Walde, etwa zwei Meilen von Paderborn. Die nächstfolgenden Jahre brachten ihm neue, aber zugleich siegreiche Kämpfe: am 22. November 1407 einen Sieg an der Weser über die Grafen von Spiegelberg und die Bürger von Hameln, 1408 die Unterwerfung der Grafen Simon und Bernhard zur Lippe, welche gezwungen wurden, dem Hochstift Paderborn den Lehnseid zu leisten, 1410 und 1411 einen Krieg mit Erzbischof Friedrich III. von Köln und dessen Verbündeten Adolf IV. von Cleve-Mark mit dem glücklichen Treffen bei Delbrück (18. December 1410) und einem ehrenvollen Abschlusse am 6. September 1411. Inzwischen waren W. im Paderbornschen selbst im Zusammenhange mit der von ihm beabsichtigten Reformation des Benedictinerklosters Abdinghof und infolge der Opposition, die seine Bestrebungen bei jenem Kloster wie im Lande und unter der Geistlichkeit fanden, die größten Schwierigkeiten erwachsen, die bis zur offenen Rebellion, insbesondere zu einem Bunde der Städte Warburg, Brakel und Borgentreich sowie mehrerer Vasallen mit Paderborn gegen den Landesherrn, zur Herbeirufung des Grafen Bernhard zur Lippe als Administrators des Bisthums und zu anderen gesetzwidrigen Handlungen gediehen, denen auch die Vermittlung Herzogs Bernhard von Braunschweig und verschiedener westfälischer Herren und die Ladung der Aufrührer vor das königliche Freigericht nicht zu steuern vermochte. Es kam zum Kampfe Wilhelm’s wider das Domcapitel und die verbündeten Städte einer- und zwischen W. und dem Grafen Bernhard zur Lippe andererseits, während Ersterer seine Beschwerden beim päpstlichen Stuhle anhängig machte und die Ladung der rebellischen Cleriker nach Rom erwirkte. Als Erzbischof Friedrich III. in der ersten Woche des Februar 1414 zu Bonn gestorben, wo sein Schwestersohn Dietrich von Mörs Propst des St. Cassiusstifts war, verwendeten sich Fürsten und Edle vielfach für W. als Nachfolger Jenes auf dem Erzstuhle. Am 24. April des genannten Jahres wählte indessen die Majorität des Domcapitels zu Bonn Dietrich zum Erzbischof, wogegen sich die zu Köln verbliebene Minorität mit dem Dompropste Gerhard von Berg für W. erklärte. Wenige Tage vorher, mit Urkunde vom 18. April 1414, hatte W. mit seinem Bruder Herzog Adolf von Berg und Gerhard von Cleve, Grafen von der Mark, ein Bündniß geschlossen, um, von anderen Forderungen abgesehen, die Ansprüche Wilhelm’s auf das Kölner Erzbisthum mit Waffengewalt geltend zu machen. Eine Fehde, namentlich zwischen Berg und Kurköln folgte, die erst 1417 beendigt ward. Es gelang aber nicht, Dietrich von Mörs, der auch von König Siegmund gestützt und von Papst Johann XXIII. unter dem 1. September 1414 bestätigt wurde, zu verdrängen, vielmehr mußte W. erleben, daß das eigene Capitel dem neu bestätigten Erzbischofe die Vormundschaft über das Stift Paderborn übertrug und die Stadt Paderborn diesem huldigte. Also gewissermaßen außer Besitz gesetzt, zudem noch immer nicht der geistlichen Weihen theilhaftig und höchst verschuldet, ließ er sich von Dietrich leicht zur Ehe mit dessen Schwestertochter Adelheid, Tochter des Grafen Nikolaus von Tecklenburg bewegen, die Dietrich mit 20 000 Gulden zur Einlösung der verpfändeten Schlösser und Gefälle der bei der Theilung des väterlichen Erbes W. zugefallenen Grafschaft Ravensberg auszustatten versprach. Am 3. December 1415 kam die Vereinbarung zu Stande, worauf W. ebenso wie schon auf das Bisthum Paderborn, unter dem 19. Februar 1416 auch auf den erzbischöf1ichen Stuhl verzichtete, gleichzeitig zu Arnsberg seine Hochzeit mit Adelheid feierte und Tags [170] darauf dem Erzbischofe über die ausbedungene erste Rate von 10 000 Gulden quittirte. Seitdem auf die Regierung der Grafschaft Ravensberg beschränkt, betheiligte er sich wiederholt an größeren Fehden, schloß dabei Bündnisse mit dem Herzoge von Braunschweig (1419) und dem Grafen Adolf von Holstein-Schaumburg und dessen Sohne Otto (1423), verglich sich in seinen Differenzen mit Herzog Reinald von Jülich-Geldern (1421) und trat am 28. December 1422 als Verbündeter Gerhard’s von der Mark in dessen Kämpfe gegen Herzog Adolf I. von Cleve ein. Er starb im J. 1428 und ward nebst seiner Gemahlin Adelheid († am 12. März 1429) in der Stiftskirche zu Bielefeld bestattet. Beider einziger Sohn Gerhard wurde nach dem Tode des Oheims Adolf († 1437) bekanntlich dessen Nachfolger.

Lacomblet, Urkundenb. f. d. Gesch. d. Niederrh. IV. – Derselbe, Archiv f. d. Gesch. d. Niederrh. IV, insbes. S. 227–230. – Gobelinus Persona im ‚Cosmodromium‘ bei Meibom, Script. rer. German. I, das. bes. S. 319 bis 339. – Nic. Schaten, Annal. Paderbornens. p. II, p. 332–372. – Gert v. d. Schüren, Clev. Chronik, hsg. von Scholten, S. 88. – Zeitschr. des Berg. Gesch.-Vereins XV, S. 227–240.