ADB:Werner, Franz (katholischer Theologe)
Seitz von 1813 stehen einige Aufsätze [44] von W. über die Ehe: „Die Auflöslichkeit einer ursprünglich ungemischten nicht christlichen, später aber durch die Bekehrung Eines Gatten gemischt gewordenen Ehe, im Falle das eheliche Zusammenleben wegen des christlichen Bekenntnisses durch den ungläubig gebliebenen Ehetheil aufgehoben wird“; „Dogmatisch-speculative Darstellung des Begriffes der Unauflöslichkeit der Ehe“; „Exegetischer Versuch über Matth. 19, 9 u. 5, 32–34“. Die von W. entwickelte Ansicht wurde 1844 bekämpft von P. Schleyer (s. A. D. B. XXXI, 477) in dem Aufsatze „Ueber die neutestamentliche Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe mit Rücksicht auf Prof. Werner u. Paulus in Heidelberg.“ W. antwortete 1845 in dem Aufsatze „Ueber den neutestamentlichen Ehescheidungsgrund.“ In der Seitz’schen Zeitschrift 1864 steht noch ein Aufsatz von W. „Ueber die Decrete des Concils von Trient über die Aufstellung eines Capitularvicars.“ Außerdem ist noch zu nennen die Schrift „Ueber den kirchlichen Ablaß“ (1856). W. war auch Mitarbeiter an dem Freiburger Kirchenlexikon, der Wiener theologischen Zeitschrift, der Linzer Zeitschrift „Hippolytus“ und der Katholischen Blätter aus Tirol.
Werner: Franz W., katholischer Theologe, geboren zu St. Pölten am 26. October 1810, † daselbst am 17. Februar 1866. Er machte seine Gymnasialstudien zu Melk, die theologischen zu Wien. 1834 zum Priester geweiht, wirkte er einige Zeit in der Seelsorge zu Tulln, trat dann zur Fortsetzung seiner theologischen Studien und zur Vorbereitung auf die Promotion in das Weltpriesterbildungsinstitut zu St. Augustin in Wien, war dann wieder einige Zeit zu Krems in der Seelsorge thätig und wurde 1838 Professor der Kirchengeschichte und des Kirchenrechts im Seminar zu St. Pölten. 1848 war er als Abgeordneter für Melk Mitglied des Frankfurter Parlaments. 1852 wurde er Domcapitular in St. Pölten und zugleich Director des Seminars, 1861 Dompropst. 1845 veröffentlichte W. unter dem Namen Mylitor die Schrift „Der Hermesianismus vorzugsweise nach seiner dogmatischen Seite dargestellt und beleuchtet.“ In der Zeitschrift für Kirchenrecht von