ADB:Wangenheim, Georg Graf von

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Artikel „Wangenheim, Georg Graf von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 151–152, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wangenheim,_Georg_Graf_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 07:15 Uhr UTC)
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Wangenheim: Georg Christian Ernst Ludwig August Graf von W., königlich hannoverscher Oberhofmarschall, war am 17. August 1780 zu Hannover, wo sein Vater die gleiche Stellung bekleidete, geboren und trat im Jahre 1796 als Hofjunker in den nämlichen Dienst, welcher insofern ein ganz eigenthümlicher war, als der Beherrscher des Landes – damals König Georg III. von Großbritannien und Irland, welcher im Laufe seiner sechzigjährigen Regierung den Boden des Kurfürstenthums, späteren Königreichs, nie betreten hat – in London residirte, der Dienst an seinem Hofe in Hannover aber, soweit sich dies in seiner Abwesenheit ausführen ließ, fortging wie wenn der Herrscher anwesend wäre und der abwesende Herrscher der aus dem Adel und den Officieren, den Gattinnen der letzteren aber nur, soweit sie altadeliger Herkunft waren, bestehenden Hofgesellschaft die gewohnten Feste gab (W. v. Hassell: Das Kurfürstenthum Hannover vom Baseler Frieden bis zur preußischen Occupation im Jahre 1806, Hannover 1894, S. 81). W. ward zunächst mit einem Hofmeister auf die Universität Göttingen geschickt, wo er bis Michaelis 1799 studirte, daneben wohnte er eine Zeit lang den Verhandlungen des Rastadter Congresses bei, wie damals mannichfach Fürstensöhne und andere junge Leute höheren Standes als Augen- und Ohrenzeugen beim Reichstage, Reichscommissionen und ähnlichen Gelegenheiten eine Schule in der Diplomatie und praktischen Politik durchmachten. Inzwischen war sein Vater gestorben; seine Mutter, eine geb. Gräfin Eickstedt-Peterswald, wollte sich mit dem hannoverschen [152] Minister v. der Decken wieder verheirathen und W. ward für volljährig erklärt, damit er die Verwaltung seiner im Göttingenschen und im Gothaischen belegenen Güter selbst übernehmen könne. Durch den Aufenthalt auf dem durch den Obercommissär Westfeldt, einen angesehenen Landwirth, bewirthschafteten Klostergute Weende bereitete er sich dazu im Sommer 1801 noch besser vor. 1802 wurde er Oberschenk, im nächsten Jahre aber machte die Besitznahme des Kurfürstenthums durch die Franzosen der Hofhaltung ein Ende, W. ging auf seine Güter und auf Reisen. Im Mai 1806 verheirathete er sich mit der Tochter seines Stiefvaters. Die durch den Frieden von Tilsit geschlossenen Verhältnisse führten ihn in die Reihen derjenigen, welche in der Stille für des deutschen Vaterlandes Befreiung wirkten. Sie hatten einen Hauptvertreter in der Person des früheren kurhannoverschen Gesandten am österreichischen Hofe, in dem Grafen Ernst Hardenberg, welcher in Wien verblieben war und namentlich den Verkehr mit London und dem dort befindlichen Grafen Ernst Münster vermittelte. Mit Hardenberg, sowie mit dessen Vetter, dem gleichnamigen preußischen Minister, mit Stein und Ludwig Wallmoden, war W. theils verwandt, theils befreundet und so kam es, daß er vielfach Sendungen und andere Aufträge übernahm, deren Spitze sich gegen die Fremdherrschaft richtete. Auch mit Schill stand er in Verbindung. Als dieser losgebrochen war, wurde W. in Untersuchung gezogen und entging mit genauer Noth der Verurtheilung. Daß er standhaft sich weigerte in den Dienst des Königs von Westfalen, seines nunmehrigen Landesherrn, soweit es sich um Wangenheim’s Besitzungen im Göttingenschen handelte, zu treten, machte ihn um so verdächtiger. Seine ablehnende Haltung begründete er damit, daß er als Inhaber einer Präbende zu Havelberg auch Preußischer Unterthan sei, dieses Band knüpfte er dadurch noch enger, daß er 1812 die Domäne Eldenburg in der Altmark kaufte. Besonderes Verdienst erwarb er sich bei der Bergung des kurfürstlich-königlichen Privateigenthums. Der Argwohn der Franzosen gegen ihn war so stark, daß er 1813 vorzog sich über die Elbe nach Mecklenburg in Sicherheit zu bringen, wo in Schwerin die hannoverschen Minister bereits eine vorläufige Regierung gebildet hatten. Die westfälischen Behörden verfolgten ihn mit Steckbriefen und ließen sein Eigenthum versiegeln. Er übernahm nun zunächst eine Sendung nach Stockholm um die Landung schwedischer Truppen in Deutschland zu betreiben und befand sich sodann im Hauptquartiere des Kronprinzen Karl Johann, als aber die kurfürstliche Regierung in Hannover wieder hergestellt wurde begab er sich dorthin und trat von neuem in den Hofdienst, in welchem er 1814 Schloßhauptmann, 1816 Oberhofmarschall wurde. Im J. 1821 war er Mitglied der Ständeversammlung, in entsprechender Weise betheiligte er sich in Gotha am öffentlichen Leben. 1828 wurde er Mitglied der Hofbaucommission, welche hauptsächlich durch den Schloßbau beschäftigt war. Die Stadt Hannover ernannte ihn zu ihrem Ehrenbürger; am nördlichen Anfange der Friedrichstraße erbaute er sich ein stattliches Wohnhaus, welches nach seinem Tode zuerst König Georg V., dann die Stadt besaß; jener residirte dort, diese benutzte es als Rathhaus. Zu König Ernst August unterhielt er vor dessen 1837 erfolgter Thronbesteigung, als dieser in Berlin lebte, vielfache Beziehungen, welche aber, als der König zur Regierung gekommen war, erkalteten, so daß W. im J. 1839 seine Entlassung nahm. König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen verlieh ihm dagegen 1840 den Grafentitel. W. lebte nun viel auf Reisen, ging auch nach Paris, welches er bis dahin aus Abneigung gegen die Franzosen gemieden hatte, und starb zu Hannover am 21. October 1851. Er war kinderlos, seinen Haupterben hatte er verpflichtet ein Fideicommiß (Wake bei Göttingen etc.) zu errichten.

Neuer Nekrolog d. Deutschen, 29. Jahrg., Weimar 1853.