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Artikel „Walter, Georg“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 25–26, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Walter,_Georg&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 11:18 Uhr UTC)
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Walter: Georg W., Professor der Rechte an der Universität Greifswald, stammte aus Preußen und war auf der Hochschule zu Bologna zum Doctor jur. can. promovirt. Mit dem Stifter der Gr. Univ. Dr. Heinrich Rubenow befreundet, wurde er schon am Tage der Gründung (17.–18. October 1456) immatriculirt und erhielt zugleich die erste ordentliche Professur in der Juristenfacultät, in welcher Stellung er über das Decret und die ersten Bücher der Decretalen zu lesen hatte. Außerdem empfing er die Würde eines Domherrn an der Nicolaikirche zu Greifswald, sowie am Dom zu Cammin und der Marienstiftskirche zu Stettin. Auch führte er wiederholt das juristische Decanat und das Rectorat, sowie vorübergehend das Vicecancellariat und das Vicedecanat am Gr. Domstifte. Nach Rubenow’s Tode erhielt er endlich auch (1462) die bisher von diesem verwaltete Stelle eines Ordinarius der Juristenfacultät, eine Art von Seniorat, vermöge dessen er neben dem Decan die Oberaufsicht über die Facultät und das Decanatbuch zu führen hatte. In diesen Aemtern erlangte er einen hervorragenden Namen, sowohl als Gelehrter, wie als praktischer Jurist, demzufolge ihn die pommerschen Herzöge Erich II. und Wartislaw X. nach dem Tode seines Collegen Mathias Wedel (s. d. Artikel), welcher auf seiner Gesandtschaftsreise zum Kaiser Friedrich III. (1465) starb, in gleicher Absicht (1471) zum Reichstage nach Regensburg bevollmächtigten, damit er ihre Rechte aus die Erbfolge im Herzogthum Stettin, welches (1295) für Otto I. abgetheilt und durch den Tod Otto’s III. (1464) erledigt war, gegen die Ansprüche Brandenburgs vertheidige. Auch gelang es ihm, in Gemeinschaft mit seinen Amtsgenossen [26] Herm. Schlupwachter und Joh. Parleberg, die Rechte der Pom. Wolgaster Linie zu wahren und (1472) zuerst in Rörike bei Schwedt und dann in Prenzlau einen Friedensvertrag mit dem Kurfürsten Albrecht Achilles zu schließen. Als W. dann bald darauf (1475) verstarb, bestimmte er, abgesehen von anderen Stiftungen, seine Bibliothek für die Juristenfacultät, seine Collegienhefte gelangten jedoch an seinen Nachfolger im Ordinariat, Joh. Parleberg, von diesem an Joh. Meilof (s. A. D. B. XXI, 218) und dann an das Gr. Dominikanerkloster, von welchem sie zur Zeit der Reformation in die Bibliothek der Nicolaikirche übertragen wurden.

Kosegarten, Gesch. d. Univ. I, 78, 93; II, 167–186. – Balt. Stud. XVI2, 73–129. – Barthold, Pom. Gesch. IV, 1, 337 ff. – Pyl, Rubenowbibliothek, Balt. Stud. XX2, 169–195; – Gesch. der Greifswalder Kirchen 834, 887, 1067.