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Artikel „Velsen, Gerhard Herr von“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 575–576, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Velsen,_Gerhard_von&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 14:31 Uhr UTC)
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Velsen: Gerhard Herr v. V., holländischer Edelmann, bekannt als der Mörder des Grafen Florens V. (s. A. D. B. VII, 126), gehörte einem schon im Anfang des zwölften Jahrhunderts unweit Haarlem und später auch bei Leiden angesessenen Geschlechte an, das auch Lehensgüter der Egmonder Abtei besaß. Gerhard scheint die Besitzungen seines Hauses, vielleicht durch Begünstigung des Grafen, so vermehrt zu haben, daß er unter den vornehmen holländischen Edelleuten genannt wird, welche sich bei der Unterwerfung des Herrn von Amstel für denselben verbürgten. Vielleicht zeigt dieses auch auf Verbindungen mit demselben. Allerdings ist es gewiß, daß er an der großen Adelsverschwörung, welche unter Führung der Herren von Woerden und Amstel, den Sturz des Grafen bezweckte, einen hervorragenden Antheil nahm. Melis Stoke nennt ihn gerade den Urheber derselben und des Verraths, ohne jedoch einen Grund anzugeben. Mehr Glauben, weil nicht mit den anderen Umständen in Streit. verdient seine Erzählung, V. habe bei der Verhaftung des Grafen am heftigsten verfahren und ihm später, als die Entführung mißlang, sowohl den ersten wie den Todesstoß versetzt. Vollkommen falsch ist aber gewiß die vom nämlichen Autor stammende Erzählung, welche nachher vielfach ausgeschmückt worden ist, er sei nach der Einnahme des Schlosses Kronenburg gefangen und vom Volke gerichtet worden. Die Urkunden weisen aus, er habe noch längere Zeit nachher, wenn auch in der Verbannung gelebt. Das Hervortreten Velsen’s beim Tode des Grafen, ohne daß man irgend einen Grund für seinen Zorn angegeben findet, hat ihn zu einer Art legendarischer Persönlichkeit gemacht. Die spätere Dichtung hat sich seiner bemächtigt. So wie Vondel des Gisbert von Amstel, hat sich Hooft Velsen’s angenommen und in einem nach ihm genannten Trauerspiel die im 14. Jahrhundert bekannte Erzählung ausgearbeitet, der Graf habe der Frau Velsen’s [576] Gewalt angethan und letzterer habe also nur seine Ehre an ihm gerächt. Eigentlich ist Alles ungewiß. Die Urkunden im Oorkondenboek von v. d. Bergh und im Charterboek von v. Mieris bringen nur wenige dürftige Nachrichten und die Chroniken (Melis Stoke’s Reymkroniek, L. v. Velthem’s Spiegel Historiael, Wilhelmus Procurator und Beka sind entweder parteiisch oder wenig unterrichtet, oder auch beides zugleich. Das verspürt man auch in der historischen Litteratur. Vgl. Wagenaar, Bd. II., Arend, v. Rees u. Brill, Bd. II. 1. Bilderdijk, Wenzelburger, Blok, Geschiedenis v. h. Nederlandsche volk, Bd. I.