ADB:Unterholzner, Karl August Dominikus

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Artikel „Unterholzner, Karl August Dominikus“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 319–321, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Unterholzner,_Karl_August_Dominikus&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 21:09 Uhr UTC)
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Unterholzner: Karl August Dominikus U. (nach dem Freisinger Taufbuche „Unterholzer“), Doctor und ordentlicher Professor der Rechte, geboren am 3. Februar 1787 zu Freising, wo sein aus Frankenhausen gebürtiger Vater, [320] Caspar, Hofraths-Canzlist war. U., in bescheidenen Verhältnissen erzogen, besuchte Gymnasium und Lyceum seiner Geburtsstadt, dann wegen Aufhebung letzterer Anstalt (im Herbste 1803) erst 16 Jahre alt die benachbarte Hochschule Landshut, wo er sich nach beendetem philosophischen Curse dem Studium der Rechtswissenschaft widmete. Unter den Lehrern der Hochschule war es zunächst der im Sommersemester 1804 nach Landshut gekommene Criminalist Anselm Feuerbach, der Unterholzner’s Lust zur Rechtswissenschaft anregte und ihn zur Betretung der akademischen Laufbahn ermunterte. Im Herbste 1807 wandte sich U. mit einem Staatsstipendium, das ihm Feuerbach erwirkt hatte, nach Göttingen, um den berühmten Hugo und die philosophischen Vorträge Herbart’s zu hören. Freundschaftliche Verhältnisse, die er dort mit einigen Schlesiern unterhielt, waren auf seine späteren Lebensschicksale nicht ohne Einfluß. Im folgenden Herbste setzte ihn eine neue Stipendien-Verleihung in den Stand, seinem Wunsche gemäß in Heidelberg an den juristischen „Practicis“ Martin’s, der damals als der erste Processualist galt, während eine Semesters theil zu nehmen; nebenbei arbeitete er an seinen „juristischen Abhandlungen“, durch die er sich in die Litteratur einführen wollte. Im Frühjahr 1809 in die Heimath zurückgekehrt, schrieb er seine „Dissert. inaug. jurid. pertractans historiam doctrinae jur. roman. de collationibus“ (Altorf 1809, 72 Seiten) und war der letzte Candidat, welcher an der im Herbste 1809 aufgehobenen Nürnberger Hochschule zum Doctor juris promovirt wurde. Im Spätsommer 1809 erfolgte Unterholzner’s Ernennung zum besoldeten Privatdocenten in Landshut und eröffnete er mit Beginn des Wintersemesters (November 1809) seine Vorlesungen. Ungemein fördernd für den jungen Gelehrten wirkte der Umgang mit Savigny, der 1808 an Hufeland’s Stelle nach Landshut gekommen war und es entstand durch Savigny’s Uebersiedelung nach Berlin in der Osterzeit 1810 für U. eine sehr fühlbare Lücke. Im Sommer desselben Jahres erhielt letzterer einen Ruf nach Marburg, welcher von Seiten der baierischen Verwaltung die Zusage einer ordentlichen Rechtsprofessur zur Folge hatte. Da sich jedoch die Verwirklichung dieses Versprechens auffällig in die Länge zog, nahm U. einen zweiten Ruf an, welcher durch Savigny’s Vermittelung im Sommer 1811 von Breslau ausgegangen war, was ihm wegen der getroffenen Staatsunterstützungen in baierischen Regierungskreisen sehr verübelt wurde. Um Preußen gegenüber sein Wort einzulösen, verpflichtete er sich zu dem für ihn drückenden Rückersatz aller empfangenen Stipendien, hatte jedoch bei seinem Abschiede und seiner Verheirathung (1811) noch mancherlei Schwierigkeiten zu beseitigen, so daß er in Breslau erst nach eröffnetem Semester, nämlich im Januar 1812 eintraf. Hier bildeten anfänglich die dünn besetzten Hörsäle der jungen Universität einen unerfreulichen Gegensatz zu den gefüllten Landshuter Collegien und bald hörte wegen des nationalen Kampfes gegen Frankreich die akademische Lehrthätigkit fast ganz auf, welche selbst nach dem Friedensschlusse noch einige Zeit eine recht bescheidene blieb. Allmählich besserten sich die Verhältnisse und U. lehnte später zwei Berufungen an auswärtige Hochschulen ab, zumal ihm seine Anstellung als königlicher und Universitätsbibliothekar (1815) mancherlei Annehmlichkeiten bot. U., welcher bis zu seinem Tode (1838[1]) in Breslau wirkte, las römisches Recht, Institutionen, Pandekten und Rechtsgeschichte, früher auch juristische Encyklopädie und Civilproceß. In den Jahren 1821 und 1834 war er mit der Führung des Rectorates betraut, in letzterem Jahre wurde ihm auch der rothe Adlerorden 4. Classe verliehen. U. war ein sehr gründlich gebildeter Jurist und scharfsinniger Denker. Seine ersten Arbeiten (nach der Doctor-Dissertation) waren „Juristische Abhandlungen“ (München 1810, 406 S.), wozu Feuerbach eine Vorrede schrieb, und deren umfassendste die philosophische Begründung des Strafrechts zum Gegenstand hat. – „Die [321] Lehre von der Verjährung durch fortgesetzten Besitz nach den Grundsätzen des römischen Rechtes“ (Breslau 1815, 47 S.), namentlich aber sein zweibändiges Werk: „Ausführliche Entwickelung der gesammten Verjährungs-Lehre aus den gemeinen in Deutschland geltenden Rechten“ (Leipzig 1828, 539 u. 548 S. mit 36 S. Register), fand nicht nur großen Beifall, sondern galt als epochemachende Leistung auf diesem Rechtsgebiete. Im J. 1858 erschien eine neu durchgesehene, von Schirmer bearbeitete Auflage des Buches. Ist auch Unterholzner’s Grundsatz, die verschiedenen Verjährungsarten als einheitliches Rechtsinstitut zu behandeln, von der neuen Doctrin so ziemlich aufgegeben, so bleibt doch U., wie auch Schirmer in seiner Vorrede zur zweiten Ausgabe hervorhebt, das hohe Verdienst, einer umfassenden, äußerst gründlichen Erforschung der Rechtsquellen, und wird aus diesem Grunde das Werk einen dauernden Platz in der Litteraturgeschichte behaupten. U. lieferte auch zahlreiche Abhandlungen und Recensionen in verschiedene Zeitschriften. Ein umfassendes Verzeichniß seiner Schriften findet sich bei K. G. Nowak, Schlesisches Schriftsteller-Lexikon etc., der im 2. Viertel des 19. Jahrh. lebenden schlesischen Schriftsteller, 2. Heft S. 151.

Nowak, a. a. O. S. 147 u. ff. – Intellig.-Bl. der allg. Litt. Zeitung, 1838 Nr. 43. – Neuer Nekrolog d. Deutschen, 16. Jahrgang (1838), 2. Theil Nr. 180 S. 39 u. ff.[2]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 320. Z. 9 v. u. l.: 25. März 1838. [Bd. 45, S. 675]
  2. S. 321. Z. 19 v. o.: Vgl. noch Baltzer und Ritter zum Andenken an D. Unterholzner, Breslau 1838. [Bd. 45, S. 675]