ADB:Thulemeier, Wilhelm Heinrich von

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Artikel „Thulemeier, Wilhelm Heinrich von“ von Otto Krauske in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 161–163, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Thulemeier,_Wilhelm_Heinrich_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 12:00 Uhr UTC)
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Thulemeier: Wilhelm Heinrich v. Th., preußischer Minister. Geboren am 6. Januar 1683, † am 4. August 1740. Sein Vater war Steuersecretär, später Director der Kriegs- und Domainenkammer in Minden. Th. begann seine Beamtenlaufbahn als Jagdsecretär in diesem Fürstenthum, wurde aber bald, 27. August 1703, beurlaubt, um die Erziehung eines Grafen von Lippe-Schaumburg zu leiten. Er folgte dann einem Rufe seines mütterlichen Oheims, des preußischen Ministers Heinrich Rüdiger v. Ilgen (s. A. D. B. XIV, 16), und diente diesem mehrere Jahre als Secretär. Auf dessen Verwendung wurde er am 21. Februar 1711 Geheimer Secretär bei der königlichen Staatskanzlei in Berlin. Am 20. April 1714 wurde er zum Hof- und Legationsrath ernannt und erhielt die Anwartschaft auf die preußische Expedition in der Geheimen Kammerkanzlei. Zwei Jahre darauf übernahm er diese Stellung, die er schon mehrmals als Vertreter ihres eigentlichen Inhabers, des Hofraths und Geheimen Etatssecretärs Dietrich Dieckhoff, versehen hatte. Auf besonderen Befehl des Königs wurde er von Ilgen auch zur Arbeit „in politicis“ herangezogen. Im Anfange desselben Jahres, 7. und 27. Januar 1716, war ihm die Aufsicht über das Staats- und Cabinetsarchiv und die Censur der Berliner Zeitungen übertragen worden. Er mußte in diesem Amte, laut seiner Bestallung, die Gazetten, „ehe und bevor sie gedrucket werden, gehörig censuriren, damit nichts Ohnverständiges oder zu Unsern und Unserer Alliirten Nachtheil Gereichendes hineingesetzet werde“. Zur Belohnung seiner „ersprießlichen, nützlichen und angenehmen Dienste, die er mit aller Treu, Fleiß und Dexterität zu besonderem (königlichen) Vergnügen, insonderheit in Staatssachen“, geleistet, erhob ihn Friedrich Wilhelm I. am 24. April 1719 „aus eigener königlicher Bewegung“ zum Geheimen Justiz- und Kammerrath und erließ ihm die Chargengebühren, die sonst bei jeder Beförderung an die sogenannte Marinecasse gezahlt werden mußten. Ein neues Zeichen seines Vertrauens zu Th. gab der König 1723, als er ihn zu sich nach Potsdam berief, um insgeheim das Reglement des General-Ober-Finanz- Kriegs- und Domainendirectoriums nach dem königlichen Entwurfe aufzusetzen.

Bei der Bildung des Cabinetsministeriums, im December 1728, empfahl Ilgen, welcher damals in Britz auf dem Todtenbette lag, Th., „der in Public- und auswärtigen Sachen schreibt, weil er der dazu erforderten Sprachen am besten kundig ist“, und den Geheimrath Konrad Canngießer als Expedienten für die auswärtigen Angelegenheiten, „als zwei Leute, die, wie ich vor Gott sagen kann, wohl die geschickteste sein, die ich zu ihrer Arbeit in der Welt auszufinden wüßte“. „Diese beede Leute“, fuhr der Minister fort, „werden … dasjenige, wozu ich sie … vorschlage, gewiß mit behöriger Dexterität, Geschicklichkeit und Treue verrichten, und bliebe alsdenn die Sache in dem train, worin sie jetzund ist, und worin bisher alles dergestalt gegangen, daß man, meines geringen Urtheils, Gott dafür zu danken hat.“ Dem Vorschlage gemäß wurde Th. zum ersten expedirenden Secretär für die politischen Angelegenheiten außerhalb des Reiches ernannt – ein Posten, der etwa dem eines heutigen Unterstaatssecretärs entspricht – und außerdem am 13. Decbr. 1728, fünf Tage nach der förmlichen Constituirung des Cabinetsministeriums, mit dem erblichen Adel beschenkt. Die Cabinetsminister mußten mit ihm „die auswärtigen Affairen allein tractiren“. Th. nahm Dank seiner langen Geschäftserfahrung eine ungewöhnlich freie Stellung seinen Vorgesetzten gegenüber ein, deren einem, dem Generallieutenant Adrian Bernhard v. Borcke (s. A. D. B. III, 156), nach seinen eigenen Worten „an solchem Talente sehr viel fehlte, als zu dergleichen Departement erfordert wird“, und von denen der andere, Friedrich Ernst Freiherr zu In- und Cnyphausen, die [162] meiste Zeit im Auslande als Diplomat geweilt hatte. In den Traditionen der Ilgenschen Politik trat Th. gegen Cnyphausen, dessen Sympathieen bei den Westmächten waren, für den Anschluß an Oesterreich ein. Bei den Zwistigkeiten mit Hannover 1729 hielt er es sogar mit der Kriegspartei.

Am 27. November 1731 wurde er für seine „fleißigen und unverdrossenen Dienste“, die er „mit rühmlicher Dexterität in den geheimbten und interessantesten Angelegenheiten nicht ohne Nutzen zum allergnädigsten Vergnügen Tag und Nacht geleistet, wie die davon vorhandene vielfältige Proben zeigen, … aus eigener königlicher Bewegung zu wohlverdienter Belohnung“ zum Etatsminister und Wirklichen Geheimen Rath bei dem Departement der auswärtigen und secreten Affairen bestellt. Er mußte aber daneben noch seine alte Arbeit in der Geheimen Kanzlei und dem Geheimen Archive weiter fortführen. Sein Gehalt betrug im ganzen 3687 Thaler 4 Groschen.

Bei der zurückhaltenden, allzu gefügigen Art Borcke’s und der noch geringen Erfahrung des jungen Heinrich von Podewils (s. A. D. B. XXVI, 345), welcher erst 1730 für Cnyphausen in das Cabinetsministerium berufen war, wurde Th. auch ohne sein Zuthun alsbald die Hauptperson in seinem Departement. Er stand im Rufe, „ein sehr geschickter Mann, ein lebendiges Archiv“ zu sein und galt bei den fremden Höfen für den einsichtigsten und kenntnißreichsten der preußischen Cabinetsminister. „Zu den auswärtigen Geschäften schien er gleichsam geboren zu sein“, rühmt ein Nekrolog, „war dabei in seiner Arbeit unverdrossen und ließ keine Sache liegen“. Friedrich Wilhelm zog ihn allein zu Verhandlungen heran, die vor allen anderen Ministern verborgen gehalten wurden. Die knappe, scharfe Form der Thulemeier’schen Denkschriften fand den besonderen Beifall des Herrschers; der Kronprinz Friedrich meinte freilich, sie wären in schlechtem Französisch und mit dem Stile eines Lastträgers aufgesetzt. Th. ist der Verfasser der „Correspondence entre deux amis, l’un Prussien et l’autre Espagnol“, die im October 1738 zur Darlegung der rechtlichen Ansprüche Preußens auf die Jülich-Bergische Erbschaft erschien. Trotz seines unbestreitbaren Einflusses auf den Gang der preußischen Politik darf Th. doch nicht als ihr eigentlicher Lenker bezeichnet werden. Seit Ilgen’s Tod entschied Friedrich Wilhelm I. in den meisten Fällen nach dem eigenen Gutdünken. „Die Blackscheißer“, äußerte er sich zu einem mißliebigen Berichte von Podewils und Th., „sollen schreiben, was ich befehle, und sollen mir keinen Rath erteilen“.

Durch die veränderte Haltung Oesterreichs, das sich nicht mehr an die Bedingungen von 1728 binden wollte, wurde Th. von seiner früheren Politik abgedrängt. Er erklärte zwar: „Ich bin ein guter Preuße, und deshalb bin und bleibe ich gut kaiserlich“; in Wahrheit widersetzte er sich aber den Bemühungen von Podewils zur Herstellung des alten engen Einvernehmens mit dem Hause Habsburg und strebte vielmehr, die mittlere Linie zwischen den westlichen Staaten und den beiden Kaisermächten inne zu halten. Als die österreichisch-russische Diplomatie für die Anerkennung August’s III. als polnischen Königs einen Theil von Westpreußen in Aussicht stellte, widerrieth Th. nachdrücklich die Annahme des trügerischen Angebots, weil Preußen dadurch „an seinem eigenen Schaden und Verderben“ arbeiten würde. In demselben Sinne empfahl er 1734 den Pacificationsplan der Westmächte.

„Th. ist falsch und doppelzüngig“, schrieb der österreichische Gesandte zu dieser Zeit in sein geheimes Tagebuch, „er wird aber die politische Triebfeder der künftigen Regierung sein“. Die Vorhersage traf nicht ein. König Friedrich gestattete den Ministern noch weit weniger Selbständigkeit als sein Vater. Als Th. dem jungen Könige zur Nachgiebigkeit gegen den Lütticher Bischof rieth, der die aufsässigen Herstaller unterstützte (vgl. Droysen V. 1, 87 f.; Preußische [163] Staatsschriften I, 11 f.), da Preußen sonst Kriegsgefahr laufen würde, empfing er zur Antwort: „Lorsque les ministres raisonnent des négociations, ils sont des habiles gens, mais lorsqu’ils parlent de la guerre, c’est comme quand un Iroquois parle de l’astronomie“.

Die Erzählung, daß Th. aus Kummer über diesen unverdient harten Bescheid vom Schlage gerührt worden wäre, ist falsch. Er starb erst sieben Wochen später, ohne vorher krank gewesen zu sein. Sein plötzliches Abscheiden wurde allgemein bedauert. „Ich beklage einen großen Verlust“, schrieb Friedrich an die Wittwe, „wobei Ich einen meritirten, treuen Diener eingebüßt“. In Th. verlor das Departement der auswärtigen Angelegenheiten und der Staat einen jener talentvollen Männer, die gleichsam geräuschlos und ohne je bedeutend hervorzutreten, durch Eifer, Geschick und Arbeitskraft als feste Stützen einer Verwaltung dienen. Seine freundliche Dienstwilligkeit gegen jedermann und seine Gastfreiheit wurden noch lange nach seinem Tode gerühmt. Die Grabschrift preist per triginta annorum intervallum suam in rebus politicis peritiam, in conjectandis futuris sagacitatem, in consultandis prudentiam, in agendis dexteritatem. – Th. war mit einer reichen Hannoveranerin vermählt und hinterließ außer seinem Sohne Friedrich Wilhelm, der später ebenfalls Staatsminister wurde, noch eine Tochter.

Genealogisch-Historische Nachrichten. Theil 16. Leipzig 1740. – (Benekendorff) Karakterzüge aus dem Leben König Friedrich Wilhelm’s I. nebst verschiedenen Anecdoten. Berlin 1787 f. – Klaproth-Cosmar, Der preußische und brandenburgische Wirkliche Geheime Staatsrath. Berlin 1805. – Seckendorff, Journal secret. Tübingen 1811. – Förster, Friedrich Wilhelm I. Potsdam 1834 f. – Droysen, Geschichte der preußischen Politik IV, 2, 3, 4. und V, 1. – Isaacsohn, Geschichte des preußischen Beamtenthums. Theil 3. Berlin 1884. – Koser, Die Gründung des auswärtigen Amts durch König Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1728 in Band 2 der Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte. – Acta Borussica. Abtheilung 1, I. Berlin 1894. – Dazu handschriftliches Material aus dem Geheimen Staatsarchive zu Berlin.