ADB:Taxis, Maximilian Karl Fürst von

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Artikel „Taxis (Thurn und Taxis), Maximilian Karl, Fürst von“ von Josef Rübsam in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 518–519, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Taxis,_Maximilian_Karl_F%C3%BCrst_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 14:09 Uhr UTC)
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Taxis (Thurn und Taxis): Maximilian Karl, Fürst von Th. und T., Sohn des Fürsten Karl Alexander (S. 501) und seiner Gemahlin Therese, Herzogin von Mecklenburg-Strelitz, geboren zu Regensburg am 3. Novbr. 1802, besuchte mit seinem jüngeren Bruder, dem am 7. September 1825 verstorbenen Prinzen Friedrich Wilhelm, einige Jahre das Erziehungsinstitut des Herrn v. Fellenberg zu Hofwyl in der Schweiz. Schon im J. 1811 zum Unterlieutenant im vierten bairischen Chevauxlegersregimente „König“ ernannt, leistete Max. Karl seit dem 25. August 1822 Dienste im activen Heere bis zum Tode seines Vaters, welchem er in der Regierung seines fürstlichen Hauses am 15. Juli 1827 nachfolgte. – Der Umsturz der ehemaligen deutschen Reichsverfassung und die damit verbundene Mediatisirung des fürstlichen Hauses hatte die staatsrechtlichen Verhältnisse desselben und dessen Beziehungen zu den neugebildeten souveränen Regierungen in einer Weise umgestaltet, daß es angezeigt erschien, mehrere Bestimmungen der Haus- und Primogenitur-Constitution vom 17. September 1776 der neuen Lage der Dinge anzupassen und zugleich deren Auslegung und Anwendung zu erläutern. Der infolgedessen von Max. Karl mit seinem Großoheime Maximilian Josef (S. 517), dem Stifter der jüngeren Nebenlinie, und dessen Söhnen, den Prinzen Karl Anselm, August, Josef, Karl Theodor, Friedrich Hannibal und Wilhelm (s. diese) vereinbarte neue Familienvertrag, welcher u. a. im Regierungsblatte für das Königreich Baiern, Jahrgang 1855, Nr. 29, abgedruckt ist, wurde am 21. bezw. 28. Februar 1831 unterzeichnet.

Die Unterdrückung der Feudalrechte in Belgien sowie der Verlust der Posten daselbst veranlaßten den Fürsten zum Verkaufe seiner dortigen Territorien: Braine-le-Château, Haut-Ittre und Impden, während der fürstliche Grundbesitz in Deutschland, Tirol und Böhmen durch den Ankauf von Alteglofsheim, Triftlfing, Niedertraubling, Meran, Schlanders, Leitomischl u. s. w. ganz bedeutend erweitert wurde. – Das fürstlich Thurn und Taxis’sche Palais in der Großen Eschenheimer Gasse zu Frankfurt a. M. diente bis 1866 der k. k. Bundespräsidialgesandtschaft zur Wohnung und dem von Oesterreich geleiteten deutschen Bunde zum Locale. Als König Ludwig von Baiern am 18. October 1842 die Walhalla eröffnete, flatterte neben den Fahnen Baierns, Preußens und der Stadt Regensburg auch das blaurothe Banner des fürstlichen Hauses von Thurn und Taxis auf der alten Staufenburg an der Donau.

Nachdem auf den Schlachtfeldern Böhmens das Schicksal des deutschen Bundes sich erfüllt, war auch der Untergang der fürstlich Thurn und Taxis’schen Posten, welche 1850 dem deutsch-österreichischen Postvereine beigetreten waren, besiegelt. Durch Vertrag vom 28. Januar 1867 gingen die dem fürstlichen Hause zustehenden Postgerechtsame mit allem Zubehör an unbeweglichem und beweglichem Eigenthum für die Summe von drei Millionen Thaler vom 1. Juli 1867 ab auf den preußischen Staat über. Den Taxis’schen Postbezirk bildeten bei seiner Einverleibung durch Preußen noch folgende 19 Staaten und Gebiete: Die hohenzollernschen Lande, das Kurfürstenthum Hessen, das Herzogthum Nassau, die Landgrafschaft Hessen-Homburg, die freie Stadt Frankfurt mit dem Sitze der obersten Verwaltungsbehörde, der General-Postdirection, die an Preußen abgetretenen Theile der großherzoglich hessischen Provinz Oberhessen, das Großherzogthum Hessen und bei Rhein, das Großherzogthum Sachsen, das Herzogthum Sachsen-Meiningen, das Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha, die Fürstenthümer Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schwarzburg-Rudolstadt (Oberherrschaft), Schwarzburg-Sondershausen (Oberherrschaft), Lippe, Schaumburg-Lippe, die freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg.

Jahrhunderte lang hatte die Familie Taxis ihren welthistorischen Beruf, [519] die Posten in einem großen Theile des civilisirten Europas ins Leben zu rufen und aufrecht zu halten, treu erfüllt. „Wer unbefangen nach der Geschichte urtheilt, wird dem Hause Taxis die unsterblichen Verdienste, die es sich um das deutsche“, und ich füge hinzu: um das internationale „Postwesen erworben hat, nicht schmälern können … So lange es eine Geschichte gibt, wird der Name Thurn und Taxis auf dem Gebiete des Postwesens mit unauslöschlichen Zügen verzeichnet bleiben! In dem edelmüthigen Verzicht auf alle Rechte hat sich das Fürstenhaus wohl selbst das erhabenste Denkmal gesetzt!“

Dem Fürsten Max. Karl war es gelungen, das Ansehen seiner Familie, den veränderten politischen Verhältnissen entsprechend, noch fester zu begründen als dies sein Vater hatte ermöglichen können. Der Verlust der Souveränität und der Postgerechtsame wurde durch die immer mächtiger werdende standesherrliche Stellung des fürstlichen Hauses ausgeglichen. Die fürstlichen Grundbesitzungen in Baiern, Württemberg, Preußen und Oesterreich übertrafen bereits unter dem Fürsten Max. Karl an Areal die meisten der kleineren Staaten des ehemaligen deutschen Bundes. In Baiern bekleidete der Fürst das Amt eines Kronoberstpostmeisters und erblichen Reichsrathes, in Württemberg war er Mitglied der Kammer der Standesherrn, in Böhmen und seinen Nebenlanden besaß er die Landmannschaft im Herrenstande, in Preußen war er fürstliches Mitglied des Provinziallandtages im Großherzogthum Polen und standesherrliches Mitglied des Herrenhauses, in Oesterreich Reichsrath mit Sitz und Stimme im Herrenhause. Zu diesen erblichen Würden kam noch seit dem Tode des Fürsten Karl Theodor von Thurn und Taxis (S. 507) die Inhaberschaft über das zweite bairische Chevauxlegersregiment „Taxis“.

Besondere Verdienste erwarb sich Max. Karl, in welchem die Zeitgenossen einen deutschen Fürsten von echtem Schrot und Korn verehrten, durch die pietätvolle Wiederherstellung der Taxis’schen Grabdenkmäler in Frankfurt a. M. und in Brüssel, sowie auch durch die Erbauung einer neuen Taxis’schen Gruftcapelle im Kreuzgarten der alten Reichsabtei St. Emmeram zu Regensburg. Fürst Max. Karl, welcher in erster Ehe mit Wilhelmine, Reichsfreiin v. Dörnberg († am 14. Mai 1835), und in zweiter Ehe mit Mathilde Sophie, Prinzessin von Oettingen-Spielberg († am 20. Januar 1886), vermählt gewesen war, verschied am 10. November 1871 zu Regensburg, nachdem ihm der Erbprinz Maximilian Anton Lamoral am 26. Juni 1867 im Tode vorausgegangen war. In der Regierung des fürstlichen Hauses folgte daher, und zwar zunächst unter der Vormundschaft seiner Mutter, der Erbprinzessin-Wittwe Helene, ältester Tochter des Herzogs Max in Baiern, der älteste Enkel des Fürsten: Maximilian Maria Lamoral (s. den folgenden Artikel).

A. Krämer, Friedrich Wilhelm, Prinz von Thurn und Taxis. Ein biographisches Denkmal. Regensburg 1826. – A. Krämer, Eröffnung der neuerbauten fürstl. Thurn und Taxis’schen Reitschule. Regensburg 1832. – Bayerisches Unterhaltungsblatt. Jahrgang 1846, Nr. 1. – Hartmann, Entwicklungsgeschichte der Posten, S. 391 ff. Leipzig 1868. – Rübsam, Zur Geschichte der Taxisschen Postwerthzeichen. In der Deutschen Briefmarkenzeitung, hrsg. von H. Brendicke. Nr. 9 ff. Berlin 1891. – J. B. Moens, Timbres de l’office Tour et Taxis (1847–1867). Bruxelles 1880. – C. Lindenberg, Die Briefumschläge von Thurn und Taxis. Berlin 1892. – K. A. H. Schmid, Zur Geschichte der Briefporto-Reform in Deutschland. In B. Hildebrand’s Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik, Bd. III. Jena 1864.