ADB:Schweikart, Ferdinand Karl
Kamptz herausgegebenen juristischen Litteratur von Ost- und Westpreußen veröffentlichten Untersuchungen „Ueber die in Ost- und Westpreußen geltenden Rechte, besonders über das Kölnische und Magdeburgische Recht“ (Berlin 1825) Erwähnung.
Schweikart: Ferdinand Karl S., namhafter hessischer Jurist, wurde als Sohn des Kanzleidirectors Georg Ludwig S. in Erbach am 28. Februar 1780 geboren und bis 1790 in der Stadtschule seines Geburtsortes unterrichtet. Dann besuchte er die Gymnasien zu Hanau und Bergheim im Waldeck’schen und bezog 1796 die Universität Marburg, um Jura zu studieren. 1798 ging er nach Jena, wo er die juristische Doctorwürde erwarb. Nach bestandener Prüfung wurde er Gräflich Erbach’scher Advocat, bekleidete dann von 1803–1807 die Stelle eines Instructors der jüngeren Prinzen von Hohenlohe-Ingelfingen mit dem Titel eines Hofraths und wurde 1809 als außerordentlicher Professor nach Gießen berufen. 1812 folgte er einem Rufe als ordentlicher Professor und kaiserlich russischer Hofrath nach Charkow und wurde correspondirendes Mitglied der Petersburger Akademie der Wissenschaften. 1816 kehrte er als ordentlicher Professor in Marburg in sein Vaterland zurück und entfaltete dort eine sehr vielseitige Thätigkeit als Gelehrter und akademischer Lehrer. 1821 wurde er als ordentlicher Professor nach Königsberg berufen, erwarb dort auch die philosophische Doctorwürde und erhielt 1827 unter Beibehaltung seiner Professur die Stelle eines Rathes im preußischen Justiz-Tribunale. Er starb 1857. Seine wissenschaftlichen Arbeiten bewegen sich theils auf dem Gebiete des Naturrechts (so schon seine 1801 erschienenen „Bemerkungen über das Verhältniß des Naturrechts zum positiven Recht“), theils auf dem des Criminalrechts. Außerdem verdienen seine als Zusätze und Bemerkungen zu der von- Vgl. K. W. Justi’s Fortsetzung zu Strieder’s Grundlage zu einer hessischen Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte. Marburg 1831, S. 622–24.